Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

Falsche Vertragsverlängerung

  • Nov. 5, 2026 9:50 AM UTC
  • 9 Antworten
  • 81 Aufrufe

Juliengel
Stammgast
Forum|alt.badge.img+3

Guten Morgen, liebe Community,

(nach § 278 BGB – Haftung für Erfüllungsgehilfen)

Die Unterlagen zu meiner Vertragsverlängerung sind falsch.

Wie mit Herrn xv vereinbart, auch habe ich mit Herrn xy dies schon nochmals telefonisch besprochen. Unmittelbar nach dem Telefonat mit Herrn xv – Freitag, der 30.10.2026, gegen 17:15 – erhielt ich die Bestätigung, die falsche Daten enthielt, die nicht so vereinbart waren: 7,99 € weiterhin mit allen Optionen unverändert.
Mir wurde die Korrektur daraufhin von Herrn xy zugesagt, dass Herr xv intern dann dieses zugesagte berichtigen wird.
 
Meine Bitte um Bearbeitung und Korrektur wie in der Aufnahme mit Herrn xv(Freitag, der 30.10.2026, gegen 17:15) aufgezeichnet.
Weiterhin Preis in Höhe von 7,99 € für weitere Null Euro, also der Rabatt 5,00 €
 
Auch hier im o2-Forum ist immer wieder belegt, dass diese Möglichkeit besteht. Beispielsweise noch 2025 war dieser Vertrag genauso, wie ich ihn habe, sogar für 7,49 € nach Gespräch mit einem Mitarbeiter möglich.
Gleiche Voraussetzungen wie bei mir …
 
Kann mir jemand hier einen Tipp zur weiteren Vorgehensweise geben?
 
Das wäre mega.
Viele Grüße
Julia

9 Antworten

o2_Solveig
  • Moderatorin
  • Nov. 5, 2026 6:48 PM UTC

Hallo ​@Juliengel ,
schön, dass du dich hier meldest. 😀
Leider gibt es den Rabatt nicht mehr auf die Weitersurfgarantie. 
Die Vertragszusammenfassung, die du bekommen hast, ist so korrekt. 
Gespräche werden nur stichprobenhaft zu Schulungszwecken aufgenommen und wir hätten auch keinen Zugriff darauf. 
Es tut mir leid, wenn es hier falsche Informationen gab. 
Gruß, Solveig 


poales
Legende
  • Legende
  • Nov. 5, 2026 6:58 PM UTC

wenns nicht passt widerrufe 

https://www.o2online.de/widerrufen/


Juliengel
Stammgast
Forum|alt.badge.img+3
  • Autor
  • Stammgast
  • Nov. 6, 2026 9:22 AM UTC
Hallo ​@o2_Solveig,
 
danke für die Antwort.
Es mag sein, dass es die Weitersurfgarantie nicht mehr rabattiert gibt. Diese ist weiterhin Bestandteil meines Vertrages und
Es gibt keine Exkulpation:
Keine Entlastung möglich: Der Anbieter kann sich nicht herausreden mit der Begründung: „Dafür kann unsere Service-Hotline oder der Shop nichts bzw. das war ein externer Mitarbeiter“ (keine Exkulpation wie im Deliktsrecht nach § 831 BGB). [1, 2]
 
Daher ist der Vertrag zu korrigieren um die Weitersurfgarantie (Bestandteil) und mit 5 € zu reduzieren.
Neue Verträge sind hier nicht relevant, es geht um meinen Vertrag, den O2 Free S Boost.
 
Nur bei neuem Vertrag wäre es nicht mehr möglich, die Weitersurfgarantie zu bekommen.
Die Weitersurfgarantie ist auch in der Vertragsbestätigung aufgeführt, aber eben mit 5 € und dies widerspricht der Vereinbarung, die mir am Telefon zugesagt und auch aufgezeichnet wurde.
 
 

bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+47
  • Legende
  • Nov. 6, 2026 10:59 AM UTC

Neue Verträge sind sehr wohl relevant. Wenn du den Vertrag aktiv verlängerst, schließt du rechtlich einen neuen Vertrag zu den aktuellen Bedingungen ab, und die kostenlose Weitersurfgarantie ist seit längerer Zeit nicht mehr Vertragsbestandteil.

Was dir am Telefon erzählt wurde ist unerheblich. Was zählt ist die schriftliche Vertragszusammenfassung, die für einen wirksamen Vertrag in Textform bestätigt werden muss.

Du scheinst noch in der Widerrufsfrist zu sein, also kannst du die Verlängerung widerrufen wenn du nicht einverstanden bist. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.


o2_Flo
  • Moderator
  • Nov. 6, 2026 11:59 AM UTC

Hey ​@Juliengel,

was bs0 hier schreibst ist so korrekt. Die Vertragszusammenfassung, die dir schriftlich geschickt wird ist hier maßgeblich. Tut mir Leid, dass es bei dem Telefonat offenbar zu einer fehlerhaften Aussage gekommen ist. Falls du noch in der 14 tägigen Widerruffrist bist, nutz den Link von poales. Dann wird dein Tarif wieder in den Ursprungszustand zurück versetzt.

Viele Grüße,
Flo


Juliengel
Stammgast
Forum|alt.badge.img+3
  • Autor
  • Stammgast
  • Nov. 6, 2026 12:16 PM UTC

Hi zusammen,

 

danke für die Infos.

Welche Gesetzeslage ist hier angeblich verbindlich?

 

Viele Grüße

Julia


jsc
Legende
Forum|alt.badge.img+35
  • Legende
  • Nov. 6, 2026 12:21 PM UTC

Für was brauchst für einen Widerruf die Gesetzeslage?  ;)


Frau Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+49

Die Weitersurfgarantie gibt's schon lange nicht mehr "gratis" inklusive . Diese wurde irgendwann mit +5€ kostenpflichtig. Bei Vertragsverlängerung konnte man diese mit 24x5€ Rabatt behalten. Mittlerweile nicht mehr. 

War diese evtl bei der letzten Vertragsverlängerung mit 24 Monaten rabattiert? Dann obliegt es o2, diese weiterhin rabattiert oder eben nicht, zu berechnen.


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+47
  • Legende
  • Nov. 6, 2026 4:34 PM UTC

Für was genau “angeblich” rechtlich verbindlich? Den Vertragsschluss?

Da du gerne Paragrafen zitierst: u.a. § 311 Abs. 1 BGB / §§ 145 ff. BGB  

Bezüglich des Wirksamwerdens / der Vertragsbestätigung: § 54 TKG.

Bei einer aktiven Verlängerung hast du ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses gibt es nur aufgrund der neuen Laufzeit, der neu vereinbarten Konditionen und der erforderlichen Zustimmung zum neuen (ggf. geänderten) Vertrag und zu den aktuell gültigen AGB.

Wenn die Unterlagen (Vertragszusammenfassung) falsch sind, dann sollte man entweder nicht bestätigen (das Angebot nicht annehmen) oder widerrufen.