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Warum O2
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Hallo,

 

ich habe diesen Freitag eine völlig falsche Rechnung durch O2 (Mobilfunk) erhalten, die in Summe höher ist als alle Rechnungen der 2 bis 3 Jahre zusammen. Wenn überhaupt, da es sich um ein Zweit- bzs. Notfallhandy handelt, liegt mein monatlicher Rechnungsbetrag im Durchschnitt zwischen 0,- EURO und 0,50 EURO und bezieht sich immer nur auf Telefonate oder ggf. mal eine SMS.

Bei dieser Rechnung jedoch wurde jedoch für den letzten Abrechnungszeitraum November 2019 ein täglicher Internetzugang von jeweils ca. 30 Minuten abgerechnet. Das betroffene Handy ist zwar ein Smartphone aber bei diesem ist die mobile Datennutzung zum Einen deaktiviert und zum Anderen ist zusätzlich für jede installierte App eine Sperren der mobile Datennutzung eingestellt, bzw. dürfen diese, wenn überhaupt, nur per WLAN in Netz gehen. Zusätzlich habe ich für die SIM-Karte eine 2MB Grenze eingestellt, welche seit den letzten Jahren nie erreicht wurde und das Handy bei der Datennutzung über die SIM-Karte immer 0MB anzeigt bzw. protokolliert.

 

Ich habe diese Rechnung auch bereits am Freitag (6. Dezember 2019) über die Hotline reklamiert und habe nach telefonischer Rückfrage am Samstag (7. Dezember 2019) eine Ticketnummer genannt bekommen.

 

Meine Frage ist es jedoch, sollte ich die Reklamation sicherheitshalber zusätzlicher per Brief tätigen und, wenn der Betrag doch vor einer Klärung abgebucht wird (Lastschrift), diese zurück buchen lassen?

 

Mit freundlichen Grüßen

SchneiR

Magst du mir das erläutern? Ich kenne das nicht.


Verschwörungstheoretiker? :rolling_eyes:

Nein - es war echtes Interesse. Wenn Du Ahnung hättest, wüsstest Du, das die BNetzA die Aufgabe bekommen hat die Vorgaben für ein Prüfprotokoll zu erstellen. Vergl. dazu das TKG und  Kommentare dazu, evtl. im Referentenentwurf. Dies ist bis Ende 2018 noch nicht erfolgt und wahrscheinlich bis heute nicht. Daher senden die Mobilprovider bekanntlich selbstdefinierte “Prüfprotokolle”, die wegen den fehlenden Vorgaben bzw. Merkmalen gar nicht einer Überprüfung standhalten.  

Ich hatte 2018 dazu einen kleinen Disput mit einem Wettbewerber von o2, der natürlich zu meinen Gunsten ausging, nicht zuletzt wegen der entsprechenden Belege der BNetzA über deren Ahnungslosigkeit. 


[..] das die BNetzA die Aufgabe bekommen hat die Vorgaben für ein Prüfprotokoll zu erstellen. Vergl. dazu das TKG und  Kommentare dazu, evtl. im Referentenentwurf. Dies ist bis Ende 2018 noch nicht erfolgt und wahrscheinlich bis heute nicht. Daher senden die Mobilprovider bekanntlich selbstdefinierte “Prüfprotokolle”, die wegen den fehlenden Vorgaben bzw. Merkmalen gar nicht einer Überprüfung standhalten. 

 

Na dann sind wir uns ja im Grunde einig, was das Thema betrifft. Denn bisher hat die Bundesnetzagentur, also mit den bisher erstellten Prüfungsprotokollen nur recht wenig am Hut, wodurch es ja bisher meist durch Richter bzw. Gerichte entschieden werden musste, wenn es zu Uneinigkeit kam.

Ich habe nur eben den kleinen Vorteil, den Ottonormalkunde wohl leider nicht hat, dass ich zur Not noch immer entsprechende Kollegen, wozu auch eventuell welche aus der Rechtsabteilung gehören, konsultieren kann.

 

Aber wie gesagt, ich will erst mal abwarten was von O2 schriftlich bei mir im Briefkasten landet und dann schauen wir weiter.


Ich habe nur eben den kleinen Vorteil, den Ottonormalkunde wohl leider nicht hat, dass ich zur Not noch immer entsprechende Kollegen, wozu auch eventuell welche aus der Rechtsabteilung gehören, konsultieren kann.

Ja klar. 😉

Berichte bitte im gegebenen Fall. 


Ja klar. 😉

 

Glauben Sie einfach was Sie wollen.


Ja klar. 😉

Glauben Sie einfach was Sie wollen.

Das tue ich stets.  😊 

Aber trotzdem herzlichen Dank für die großzügige Geste. 😉


An alle die es interessiert, heute kam von O2 respektive Telefonika eine Antwort, von der ich mehr als nur begeistert bin und ich in den kommenden Tagen entsprechend antworten werden.

Kurz zusammengefasst besteht das Schreiben aus Floskeln und Wischiwaschi-Aussagen und es wurde mir, trotz der Bitte darum kein Protokoll oder Nachweis vorgelegt und man verweist auf Datenschutz. Letzteres, also der Bezug zum Datenschutz, ist dabei in meinen Augen lachhaft, da es um Verbindungen meines Endgerätes geht und die mir - auch wenn unnütz, da es private IP-Adressen sind - zugewiesen IP-Adressen, die ich ebenso erfragte. Und der EVN ist keine Auskunft oder eine Prüfung nach § 45i TKG. Ich hätte zu dem auch als Minimum die angeblich genutzten Internetprotokolle genannt haben wollen.

 

Ich werde daher am Donnerstag oder in der KW2 mal Kollegen von unser Mobilfunksparte zur rate ziehen und parallel am kommenden Wochenende ein erneutes Schreiben an O2 fertig machen.

PS: Auf mein Schreiben ist man wohl, wenn ich meinen Brief  vom 10. Dezember und die Antwort von O2 nochmals lese, nicht eingegangen.

 

 

 


Ich werde daher am Donnerstag oder in der KW2 mal Kollegen von unser Mobilfunksparte zur rate ziehen und parallel am kommenden Wochenende ein erneutes Schreiben an O2 fertig machen.

Darf ich fragen warum du das nicht gleich gemacht hast? Du schreibst ja permanent das du jemanden kennst der jemanden kennt bzw. du jemanden an der Hand hast aber eine aktive Handlung ist noch nicht erfolgt. 

 

Wäre ich in dieser Situation hätte ich das von Anfang an abgekürzt wenn ich entsprechende Kontakte hätte.


@Sandroschubert  ganz einfach, ich bin kein Freund von unnötiger Konfrontation und versuche idR. zunächst eine gütige Einigung bei strittigen Themen.

Zudem sitzen die Kollegen in Bonn und ich in Frankfurt und es ist im Arbeitsalltag nicht immer so einfach die Zeit zu finden um einen privaten Sachverhalt detailliert per Telefon oder Email zu schildern. Man kann sich halt nicht einfach mal so in der Mittagspause bei Tisch austauschen.

 

Da fällt mir gerade auch noch ein, dass ich ja auch TP-Link kontaktieren kann und dort einen damaligen Kollegen anschreiben, ich hoffe er arbeitet noch dort, der für Neffos bei den BETA-Test für Deutschland involviert war.


Fordere doch das gesetzlich vorgeschriebene Prüfprotokoll an. Die Kundenbetreuung scheint dein Anliegen noch gar nicht an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet zu haben. Eventuell hat die Kundenbetreuung die Anweisung bekommen, solche Beschwerden zunächst mit diesem Standardschreiben zu antworten. Meldet sich der Kunde erneut, wird der Widerspruch von der richtigen Stelle bearbeitet. Das ist natürlich lediglich eine Vermutung meinerseits.


@bs0  wie gesagt, in meinem schriftlichen Widerspruch vom 10. Dezember, welcher nach dem Telefonat, welches am 6. Dezember erfolgte, habe ich explizit das Prüfprotokoll verlangt. Und ja, die Antwort von O2 sieht sehr nach einem Standardschreiben aus dem Baukasten aus, da man auf keinen meiner technischen Ausführungen meines Widerspruchs auch nur ansatzweise einging.


@bs0  wie gesagt, in meinem schriftlichen Widerspruch vom 10. Dezember, welcher nach dem Telefonat, welches am 6. Dezember erfolgte, habe ich explizit das Prüfprotokoll verlangt.

Gerade deswegen die Vermutung, dass hier nach Schema F vorgegangen wird. Sicherlich bekommt die Kundenbetreuung sehr viele unberechtigte Reklamationen, daher wird (ebenfalls nur eine Vermutung) versucht, mit dem Standardschreiben vorab “auszusortieren”. Wer davon überzeugt ist, dass etwas nicht stimmt, wird sich dann erneut melden.


@bs0  wie gesagt, in meinem schriftlichen Widerspruch vom 10. Dezember, welcher nach dem Telefonat, welches am 6. Dezember erfolgte, habe ich explizit das Prüfprotokoll verlangt. Und ja, die Antwort von O2 sieht sehr nach einem Standardschreiben aus dem Baukasten aus, da man auf keinen meiner technischen Ausführungen meines Widerspruchs auch nur ansatzweise einging.

Das Schreiben bezieht sich wohl ausschließlich auf den Anruf, zumindest liest sich das aus dem ersten Satz so raus.

Hattest du dein Schreiben nachweislich verschickt?


@Sächsin  na aber logisch. Bei mir gibt es keinen Widerspruch, egal bei welchem Thema, der nicht per Einschreiben mit Rückschein erfolgt. Und mein Brief ist, laut Rückschein, am 13. Dezember eingegangen und von “Telefonica Germany” abgestempelt worden.

Zudem wurde meinerseits auch die interne Vorgangsnummer bereits im 1. Satz meines Widerspruchs, welche man mir per Telefon (2. Anruf vom 7. Dezember) mitteilte, genannt.


@Sächsin  na aber logisch. Bei mir gibt es keinen Widerspruch, egal bei welchem Thema, der nicht per Einschreiben mit Rückschein erfolgt.

Da freut sich die Post über die zusätzlichen Einnahmen 😉 Einwurfeinschreiben reicht völlig aus und ist sogar besser bei Fristsachen, da die Zustellung schon bei Einlieferung ins Postfach und nicht erst bei der Abholung durch Telefonica quittiert wird.


@bs0  auf das Geld kommt es mir nicht wirklich an und von der Frist her läuft diese meinerseits je bereits seit dem 6. Dezember, als ich den Anruf zu O2 tätigte und der schriftliche Widerspruch somit nur zusätzlich raus ging. Auch wenn O2 nicht auf den Inhalt des schriftlichen Widerspruch einging bzw. diesen ignorierte.

Da aber heute oder morgen die Rechnung für den Dezember 2019 erstellt werden wird, auf der mit Sicherheit wieder Verbindung berechnet werden die nicht von mir bzw. meinem Telefon hergestellt wurden, werden ich wohl meine Antwort + einen 2. Widerspruch wohl erst am Wochenende bzw. nach der nächsten Rechnungserstellung raus schicken und jeweils das vollständige Prüfprotokoll verlangen.

Und ich hoffe, dass mein Wunsch nach der Angabe der IMEI nachgekommen wird, da im November, also der aktuelle Widerspruch, meine SIM-Karte für ein Wochenende in einem anderen, alten Handy von mir eingesetzt war, welches zwar internetfähig aber kein Smartphone ist und meinerseits jahrelang, ohne jegliche Fehlberechnung seitens O2 mit dieser SIM-Karte lief. Ebenso hatte ich die SIM-Karte in der Nacht vom 12. zum 13. Dezember in diesem alten Handy gehabt, aus Testzwecken, und bin daher sehr gespannt, ob in dieser Zeit ebenso eine Verbindung registriert wurde.


An die O2-Moderatoren: Gibt es eine Möglichkeit eine gelöste Frage wieder auf ungelöst zu setzten?

Ich habe leider ausversehen bei einem Betrag von @Joe Doe  auf Lösung geklickt, was aber nicht meine Absicht war und meine Problem bzw. die Frage weder gelöst ist, noch der Beitrag von @Joe Doe eine Lösung darstellt.


@SchneiR habe mal „entlöst“ 


Zur Info an alle bisher hier beteiligten Foristen:

Das erneute Schreiben ging heute an O2 raus und ich werde bis spätestens 31. Januar 2020 mehr wissen und anschließend über weitere Schritte entscheiden.


Heute kam die Rechnung für den Zeitraum vom 3 Dezember 2019 bis 2. Januar 2020, welche auf 7 Tage verteilt ebenso Daten- bzw. Internetverbindungen aufweist, welche, bis auf meinen auch hier erwähnten Test vom 10. Dezember 2019, nicht von mir getätigt wurden und auch nirgends Protokolliert wird.

 

Eben auch mit der Hotline telefoniert und werde die Verbindungen, außer die vom 10. Dezember 2019 ebenso reklamieren.


Ergänzung:

 

Ich sehe aktuell, nach dem ich für die letzten Tage meine vollständige Bewegung und Zellenwechsel (Cell-ID) des Handy protokolliert habe und die Zeiten der Verbindungen des EVN vom November 2019 und des neuen EVN von Dezember 2019 betrachte, 2 mögliche Ursachen für diese nicht protokollierten Internetverbindungen:
 

  1. Meine SIM-Karte (bekommen 2009 und scheinbar hergestellt Ende 2006) wurde gehackt
  2. Der Verbindungsaufbau fand immer dann statt, wenn es einen Zellenwechsel von UMTS auf LTE oder umgekehrt gab.

Um für 1. sicher zu gehen und hoffentlich ausschließen kann habe ich in meinem Widerruf für alle Verbindungen des EVN die IMSI und IMEI angefordert und für 2. explizit die Cell-IDs mit denen ich verbunden war.

Ich hoffe O2 gibt im Endgeldnachweis bzw. den Prüfprotokoll all diese Daten an.


Leider ist es als Kunde nicht ersichtlich in wie weit es seitens O2 Updates auf der SIM-Karte gab. Daher werde ich bei Gelegenheit bzw. jetzt am Wochenende meinen Kartenleser von Arbeit mit nach Hause nehmen und versuchen herauszufinden mit welchem Verschlüsselungsalgorithmus meine SIM-Karte arbeitet und ob und ggf. wann Updates auf der SIM-Karte eingespielt wurden.


Hey @SchneiR,

du hast es ja schon mitbekommen 🙂 Aber natürlich haben wir auch bei dir den Fall weiter gegeben und prüfen die Sache nun.

Grüße,
Flo


@o2_Floja, ich habe es soweit mitbekommen und war zudem bei nahezu allen Themen, wo es um den Tarif O2o und scheinbar falsche Abrechnungen zum Datenverbrauch ging, beteiligt bzw. in den Diskussionen involviert und habe selbst versucht Gemeinsamkeiten, auf Grund der Informationen der User, zu finden.

 

Habe auch gestern von Eurer Hotline erfahren, dass mein Antwortschreiben zu der hier ersichtlichen Rückantwort seitens O2 eingetroffen ist.

Ich werde zudem auch morgen per E-Mail die Folgerechnung, für den Zeitraum vom 3. Dezember 2019 bis 2. Januar 2020 ebenso reklamieren. Dies wird meinerseits dann aber per E-Mail erfolgen, da mir die Damen bei der Hotline eine Mailadresse nannte.

 

Bis auf die Daten- bzw. Internetverbindung vom 10. Dezember 2019, die ich ja, wie hier schon geschrieben, zu Testzwecken aktiv herstellte, wurden die anderen Verbindungen nicht von mir hergestellt oder sind auf meinem Handy protokolliert.

 

 


Welche Adresse wurde dir genannt? Hoffentlich nicht impressum@cc.o2online.de?


@bs0  doch, genau diese Adresse.

Ich gehe jedoch davon aus, dass von dort aus entsprechend verteilt wird bzw. die Mails an die richtigen Personen weitergegeben werden.


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