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Falsche Beratung im Shop - Ungewollte Neuverträge

  • May 23, 2026
  • 4 Antworten
  • 52 Aufrufe

Hallo,!--tgqphd|[]-->

ich wurde am 20.05.2026 im O2 Shop falsch beraten und getäuscht. Mein Wunsch war nur ein Datenvolumen-Upgrade auf "Unlimited" für meine zwei bestehenden Rufnummern. Der Mitarbeiter hat mir jedoch zwei komplett neue Verträge untergeschoben und meine alten Rufnummern zur Kündigung/Portierung freigegeben.!--tgqphd|[]-->

Da ich die Vertragsunterlagen per E-Mail erhalten habe, habe ich heute bereits einen offiziellen Widerruf an widerruf@cc.o2online.de gesendet (die Eingangsbestätigung liegt vor). Meine alten SIM-Karten funktionieren zum Glück noch.!--tgqphd|[]-->

Ich bitte dringend einen Moderator um Hilfe, um die Kündigung/Portierung meiner zwei alten Rufnummern zu stoppen. Ich möchte die zwei neuen Verträge stornieren und stattdessen das Unlimited-Upgrade auf meinen alten Karten aktivieren.!--tgqphd|[]-->

Bitte öffnen Sie mir die Privatnachrichten (PN), damit ich meine Kundennummer mitteilen kann. Vielen Dank!

4 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • May 23, 2026

@Mar lam 

im Shop gibt es kein gesetzliches Widerrufsrech,

da gilt was unterschrieben wurde,

wenn du keine Vertragszusammenfassung vor der Unterschrift bekommen hast,

kannst du den Vertrag anfechten.

welche Tarife wurden gebucht?

 


The_Voice_70
Legende
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@Mar lam 

Willkommen in der Community. 

Der Shop ist in dem Fall dein Ansprechpartner und dort gibt es keinen Widerruf. 

Hattest du die Vertragsunterlagen VOR dem Abschluss im Shop bekommen ? 


poales
Legende
  • Legende
  • May 23, 2026

@Mar lam 

Nachtrag:

wenn die Verträge unter die Zufriedenheitsgarantie fallen,

nutze diese Möglichkeit.

 

Solltest du mit deinem O2 Mobile Mobilfunktarif nicht zufrieden sein, kannst du innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss unkompliziert zurücktreten - ohne Angabe von Gründen.

https://www.o2online.de/service/zufriedenheitsgarantie/


The_Voice_70
Legende
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Und sollte das möglich sein: 

Bitte für beide Verträge seperat die Zufriedenheitsgarantiere ausfüllen.