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Frage

EU Roaming freischalten


Laut ComputerBILD 18/2017 S. 8 muss man eine SMS an O2 schicken, um EU Roaming freizuschalten.



Wohin muss ich welchen Text schicken, um das zu bewirken?



4 Antworten

Das ist nicht korrekt, mit besagter SMS stellt man seine Auslandsabrechnungsoption um.

Informationen dazu findet man hier:

Die neue EU Roaming Verordnung 

Wenn man sein Roaming hat sperren lassen kann man dies über die Kundenbetreuung entsperren lassen:

0176 888 55 222

https://www.o2online.de/chat-ui/chat.html 

Grüße, Katja

Offensichtlich ist meine Aussage DOCH richtig, denn inzwischen habe ich die Information, dass man eine SMS mit Inhalt  JA  an 65544 schicken muss, um das EU-Roaming freizuschalten. Das habe ich inzwischen getan.

Gegen diese undurchsichtige Praxis von O2 klagt inzwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

hjuebi44 schrieb:

Offensichtlich ist meine Aussage DOCH richtig, denn inzwischen habe ich die Information, dass man eine SMS mit Inhalt  JA  an 65544 schicken muss, um das EU-Roaming freizuschalten.

1. Die Aussage ist immer noch falsch.

-->Damit stellst du deine Auslandsoption um, also wie Nutzung im Ausland abgerechnet wird, es hat nichts damit zu tun, dass man Roaming freischaltet. Roamingnutzung ist mit jedem Vertrag möglich falls man es nicht hat sperren lassen.

2. Die Information findest du in meinem Link (und auf den Rechnungen der letzten Monate).

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Hallo hjuebi44,

du schreibst folgendes:

Offensichtlich ist meine Aussage DOCH richtig, denn inzwischen habe ich die Information, dass man eine SMS mit Inhalt  JA  an 65544 schicken muss, um das EU-Roaming freizuschalten.

Kleiner Denkfehler deinerseits. *nett und freundlich gesagt* Solltest du vor dem 15. Juni 2017 als Abrechnungsoption für das EU-Ausland die EU-Roaming-Flat oder das Roaming Day Pack oder das EU Day Pack gehabt haben, dann hast du dieses ab dem 15. Juni 2017 weiterhin behalten und es wurde nichts vollautomatisch von selber umgestellt. Somit hast du dadurch weiterhin eine Abrechnungsoption für das EU-Ausland in deinem Mobilfunkvertrag mit drin. Willst du aber den neuen regulierten EU-Roaming-Tarif, der seit dem 15. Juni 2017 gültig ist, haben, dann musst du das ganze selber umstellen. Wie es geht, hast du ja bereits herausgefunden. Damit schaltest du nichts frei, sondern stellst nur deine alternative Abrechnungsoption, nämlich die EU-Roaming-Flat oder das Roaming Day Pack oder das EU Day Pack, die du bis dahin sowieso hast, auf den neuen regulierten EU-Roaming-Tarif um. Mehr nicht.

Konntest du bis einschließlich 14. Juni 2017 im EU Ausland mobil surfen und telefonieren, dann konntest du das danach auch weiterhin, und zwar mit der Abrechnungsoption für das EU-Ausland, die du bis dahin hattest. War das nicht der regulierte EU-Roaming-Tarif, dann musst du es selber umstellen, wenn du den neuen regulierten EU-Roaming-Tarif, der seit dem 15. Juni 2017 gültig ist, haben willst. Nur, wer vor dem 15. Juni 2017 den bis dahin gültigen regulierten EU-Roaming-Tarif hatte, der wurde dann vollautomatisch von selber auf den neuen regulierten EU-Roaming-Tarif umgestellt.

Alles weitere dazu kannst du hier Die neue EU Roaming Verordnung nachlesen.

Gruß, Sonic28

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