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Betreff: Shop verweigert Stornierung nach Lieferstopp von iPhone 17 Pro Max (Verbundenes Geschäft)

  • April 26, 2026
  • 3 Antworten
  • 65 Aufrufe

Hallo zusammen,

​ich benötige dringend Unterstützung bei einer Vertragsrückabwicklung, da ich im Shop vor Ort leider nicht weiterkomme.

Zum Sachverhalt:

Am 20.04.2026 habe ich in einer Münchener o2-Filiale ein verbundenes Geschäft (§ 358 BGB) abgeschlossen: einen Mobilfunkvertrag sowie die Bestellung eines iPhone 17 Pro Max (VO-Nr. 14164000).

​Am 21.04.2026 erhielt ich von o2 die Nachricht, dass das iPhone nicht geliefert werden kann. Ein Angebot, auf ein anderes Modell umzusteigen, lehne ich an. Da die Hardware-Lieferung als wesentlicher Teil des Pakets entfällt, ist für mich die Geschäftsgrundlage für beide Verträge hinfällig (§ 313 BGB).

Problem mit dem Shop:

Trotz mehrfacher Versuche (telefonisch, WhatsApp und zwei persönliche Besuche vor Ort) verweigert der Store Manager die Rückabwicklung des Tarifs.

  • ​Mir wurde mitgeteilt, eine Stornierung sei nicht möglich, da es „keinen Grund“ gäbe und man keine „Handhabe“ habe.

 

  • ​Gleichzeitig wurde mir das iPhone zu anderen Konditionen (höhere Anzahlung) angeboten, was ich jedoch ablehne.

 

  • ​Eine schriftliche Bestätigung über die Verweigerung der Stornierung wurde mir mit dem Hinweis verwehrt, man lasse sich „nicht unter Druck setzen“ und man sei „hier nicht beim Amt“.

 

Aktueller Status:

Ein formelles Widerrufs- und Rücktrittsschreiben inklusive der ungenutzten SIM-Karte ist bereits per Einschreiben an die Zentrale in Nürnberg unterwegs.

​Kann mir hier ein Moderator helfen, das verbundene Geschäft im System glattzuziehen, da die Kommunikation mit dem Shop leider vollständig gescheitert ist?

​Vielen Dank vorab!

Leyla

3 Antworten

Forum|alt.badge.img+4
  • Mitgestalter:in
  • April 26, 2026

Nutze die Zufriedenheitsgarantie. o2.de/zufriedenheitsgarantie


schluej
Legende
  • April 26, 2026

Bitte die Verbraucherzentrale ggf. um Hilfe.


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • April 26, 2026

Eine Beratung bei der Verbraucherzentrale wäre kostenpflichtig, daher am besten erstmal auf die Rückmeldung der Kundenbetreuung warten.