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Beschwerde wegen verweigerter Rückerstattung – Androhung rechtlicher Schritte

  • February 5, 2025
  • 13 Antworten
  • 114 Aufrufe

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am 27.03.2024 über DEINHANDY einen Mobilfunkvertrag mit der 2-für-1-Aktion (o2 Mobile M Boost) abgeschlossen. Laut Vertrag sollte ich für beide Verträge zusammen nur 34,99 € im Monat zahlen.
Seit Vertragsbeginn berechnen Sie mir jedoch 53,64 € monatlich – ein klarer Vertragsverstoß.

Ich habe bereits eine Reklamation eingereicht. Ihr „Angebot“ einer Gutschrift von 17,50 € für diesen Monate ist eine absolute Zumutung und inakzeptabel.
Es geht hier um monatliche Überzahlungen über einen langen Zeitraum, nicht um einen kleinen Abrechnungsfehler. Es handelt sich um einen Beratungsfehler beim Vertragsabschluss, für den ich nicht verantwortlich bin.

Ich fordere Sie hiermit ein letztes Mal auf, die vollständige Rückerstattung aller zu viel gezahlten Beträge seit Vertragsbeginn unverzüglich zu veranlassen.

Falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, werde ich ohne weitere Vorwarnung folgende Maßnahmen einleiten:

  1. Einschaltung des Käuferschutzes
  2. Offizielle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur
  3. Einleitung rechtlicher Schritte durch einen Anwalt, inklusive Klage auf Rückerstattung und Schadenersatz

Ich erwarte eine sofortige Rückmeldung mit einer verbindlichen Lösung.
Sollte ich keine zufriedenstellende Antwort erhalten, werde ich den Fall eskalieren – mit allen rechtlichen Konsequenzen für Ihr Unternehmen.

Mit wenig freundlichen Grüßen,
 

13 Antworten

Libertas
Legende
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  • Legende
  • February 5, 2025

Ein Forum für Fristsetzungen zu nutzen, macht keinen Sinn und ist auch definitiv, rechtlich betrachtet, kein Nachweis für gar nichts. Für alle Fehler in deinem Vertrag ist derjenige verantwortlich, bei dem du bestellt hast. In dem Fall deinHandy und nicht O2. 

“Eine sofortige Rückmeldung” in einem Forum zu erwarten, ist ebenfalls unrealistisch. Hier kann eine Antwort durch einen O2 Mitarbeiter bis zu 14 Tage dauern. Das hier ist ein FORUM kein Livemedium, wie zB ein Chat. Dafür solltest du den Chat oder die Hotline nutzen. Jedoch, wie gesagt, dein erster Ansprechpartner ist eigentlich DeinHandy.

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 5, 2025

o2 ist der Vertragspartner, der die Rechnungen stellt und die Zahlungen abbucht. Daher liegt die Verantwortung für die korrekte Abrechnung bei o2, unabhängig davon, über wen der Vertrag abgeschlossen wurde.

Ich habe den Vertrag zwar über DEINHANDY abgeschlossen, aber o2 ist der Vertragspartner und er ist für die Umsetzung und Abrechnung des Vertrags zuständig.


jsc
Legende
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  • Legende
  • February 5, 2025

...und trotzdem kann dir hier im Forum nicht geholfen werden, das einfachste wäre du führst deine beschriebenen Massnahmen durch...


Libertas
Legende
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  • Legende
  • February 5, 2025

Naja, ich schätze mal, dass O2 das berechnet, was DeinHandy denen weiter gereicht hat. Natürlich ist ein Fehler generell möglich, aber wieso wartet man fast ein Jahr, um dagegen vor zu gehen? Wie gesagt, ein Moderator wird sich dazu melden, sobald er/sie hier rien sieht. Das kann aber bis zu mehrere Tage dauern oder wenn du Glück hast, auch heute noch passieren.


Bumer
Legende
  • February 5, 2025

@Amin25 

Ich habe den Vertrag zwar über DEINHANDY abgeschlossen…

richtig, und der Reseller ist verantwortlich alle Daten korrekt weiterzuleiten. o2 bucht das, was von DEINHANDY übermittelt wurde. Deshalb ist der Reseller dein Ansprechpartner.


Klaus_VoIP
Legende
  • February 5, 2025

Genaugenommen sind alle Rückforderungen vor der Reklamation verfallen, wenn die Reklamationsfrist von 8 Wochen abgelaufen ist. Ältere Rechnungen wurden damit konkludent anerkannt und zwar egal wie hoch die sind.
Tipp: Rechnungsreklamationen immer zeitnah und nachweisbar. Kontaktformular geht auch.


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 5, 2025

Deine "Forderungen" hier im Forum sind nicht zielführend und dein Ansprechpartner ist ohnehin der Reseller. Am besten du lässt dich kostengünstig von der Verbraucherzentrale beraten bevor du dich verrenst und am Ende selbst weitere Kosten tragen musst. Lass dich dort auch bezüglich Zuständigkeiten und Fristen aufklären.


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 5, 2025

Wusstet ihr eigentlich, dass Enten ein Echo haben, aber es fast unmöglich ist, es zu hören? 🦆 Ich weiß, das hilft hier niemandem, aber ich wollte auch mal was Wichtiges beitragen, bevor ich den Chat lösche. 😄✌️


Sächsin
Legende
  • February 5, 2025

"...bevor ich den Chat lösche. 😄"

 

Kannst du zaubern? 🤔

Wenn nicht, dann werden deine Ausführungen hier weiterhin bestehen bleiben...


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 5, 2025

Den Chat findest du übrigens hier:

o2.de/chat

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 5, 2025

Zaubern? Klar! 🪄✨ Abrakadabra… oh warte, es hat nicht funktioniert. Vielleicht liegt’s daran, dass ich meinen Zauberstab aus Versehen im WLAN-Router gelassen habe. 🤷‍♂️😂


Libertas
Legende
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  • Legende
  • February 5, 2025

In dem Punkt, möchte ich gern auf Anatidaephobie hinweisen:

 


o2_Gerrit
  • Moderator
  • February 5, 2025

Hallo ​@Amin25,

herzlich willkommen hier bei uns in unserer o2 Community 🙂

Beiträge löschen wir nicht, wir können nur Accounts löschen.

Ich schlage jedoch vor, dass du auch deinen Account stehen lässt, falls sich für dich Rückfragen ergeben.

Eine Reklamation an Deinhandy, wenn etwas anderes an uns übermittelt wurde als dort abgeschlossen, ist der eine weg, welcher hier für dich vorgeschlagen wurde.

Wenn du Auftragsbestätigung, Vertragszusammenfassung und/oder Tarifkonditionen von Deinhandy hast, kannst du ebenfalls eine Reklamation an uns über unser Kontaktformular richten.

Gerne wollen wir dich weiter unterstützen, wenn du möchtest.

Viele Grüße,

Gerrit