Hallo @M.Rudolph ,
Beschwerde kannst du postalisch an :
Telefonica Germany GmbH
Kundenbetreuung
90345, Nürnberg
Richten, denke aber sofern du es online gemacht hast kannst du einen Widerruf einreichen, dann werden deine alten Konditionen wieder eingestellt. Was das Kern Problem angeht :
Du hast über das Online Portal eine Vertragsverlängerung in einen neuen o2 Tarif durchgeführt und reklamierst jetzt bei o2, dass DU dich vorher nicht über die Roaming Konditionen informiert hast? Hm Sorry aber gerade wenn ich außerhalb der EU Reise sollte ich mich darüber genau informieren, insbesondere wenn es eine Tarif Änderung gab.
Betrachte die 100 euro vlt als Lehrgeld dazu.
Wo ich bei dir bin, es ist nach wie vor schade dass o2 keine gute Option für die Schweiz anbietet.
LG chickenhirsch
Sofern es eine Widerrufsmöglichkeit gibt wegen GK-Vertrag, wäre das eine Lösung. Dann müsste auch die Rechnung rückgerechnet werden auf die vorherigen Konditionen.
Auch wenn der Beitrag hier im falschen Forumsbereich ist (ist es so schwer, beim Posten den richtigen Bereich auszuwählen?): Bei Geschäftskunden gibt es kein Widerrufsrecht, also bliebt nur die Möglichkeit einer Anfechtung (eine Begründung dafür sehe ich hier allerdings nicht) oder Kulanz.
Als Geschäftskunden sollte man eigentlich wissen, dass man nicht davon ausgehen sollte, dass sich beim neuen Vertrag nichts ändert, sondern sich gezielt informieren - vor allem wenn einem etwas besonders wichtig ist. Bei allem Verständnis für die Verärgerung, hier sollte der TE auf sich selbst schimpfen, und nicht die ganze Verantwortung beim Vertragspartner suchen.
Vielen Dank für die Hilfe und Antworten. Ich kann nun weiter aktiv werden.
Der Beitrag kann nun gerne geschlossen werden (und verschoben werden sofern das möglich ist)
Sollte ich nochmals dieses Forum nutzen, werde ich darauf achten, die passende Kategorie zu nutzen.
Über meinen Anteil und mein Versäumnis - genau zu überprüfen, welche Details sich im Roaming ändern bevor ich einen Vertrag verlängere - bin ich mir SEHR bewusst und weitere Hinweise dazu sind nicht nötig.
Hallo M.Rudolph,
fast das selbe ist mir letzten Herbst auch passiert.
Seit vielen jahren bin ich O2 Kunde aber das bringt nun das Fass zum Überlaufen.
Ich liess mich telefonisch beraten mit der Absicht Kosten einzusparen.
Man beriet mich so, daß mein neuer Tarif um so viel günsitger sei, dass dies den Kostennnachteil, weil die Schweiz nicht mehr im Flatrate Verbund ist aufwiege.
Das Gegenteil ist passiert. Als Grenzgänger bin ich sehr viel in der Schweiz unterwegs und habe dieses Jahr ein Fiasko mit meinen O2 Rechnungen erlebt: Von Januar bis August 2020 habe ich ca 1600 € bezahlt ! Meine Zeit ist sehr eingeschränkt, mich um so etwas zu kümmern. Wenn man versucht telefonisch jemand zu erreichen ist das auch eine Katastrophe. Heute früh probierte ich mich durch den Tarifdschungel zu wühlen…. Ich wurde auf eine “Preisliste” verwiesen… wo diese allerdings ist, konnte ich nicht herausfinden. Ich denke, das ist alles Taktik...
Ich kam zum Schluss, das ganze hat kein Wert sich hier mit Angestellten rumzuärgern. Ich werde mein Rechtsanwalt einschalten. Dieser wird die Telefonaufzeichnungen zu denen ich eingewilligt habe einfordern. Es lag definitiv eine Falschberatung vor.
Beste Grüße M.
Spar dir lieber das Geld für einen Anwalt. Um Aufzeichnungen anzufordern musst du doch keinen Anwalt “einschalten” (sic). Diese werden übrigens nur nach dem Zufallsprinzip zu Trainingzwecken gemacht und nach kurzer Zeit gelöscht. Wenn du dich über eine Falschberatung beschweren möchtest, mache das lieber schriftlich an die Kundenbetreuung in Nürnberg.
Die Preislisten findest du übrigens hier:
https://www.o2online.de/service/downloads/preislisten/
Danke für die Info.
Uns hier voll den Schwarzen Peter zuzuschieben, weil wir uns nicht gut selbst informierten führt letztendlich die fernmündliche Beratung ad absurdum.
Es war einfach so, daß man mich hier falsch beraten hat und ich der Dame am Telefon offenbar zu viel Vertrauen entgegen brachte.
Nach dem Motto: “selbst Schuld, wenn Sie unserem Geschwätz vertrauen”
Genau für solche Fälle gibt es Rechtschutzversicherungen.
Nach langem Recherchieren erreichte ich eine Person am Telefon, die mir eine ellenlange e-mail adresse diktieren wollte (mündlich… im digitalen Zeitalter): selbstständige-o2team@cs.o2online.de
Ich bat ihn drum, mir dies per mail oder SMS zuzusenden was er verweigerte….
Die funktioniert soo bestimmt nicht.
Fakt ist - man sollte bei jedem Vertragsschluss aufmerksam sein und die Unterlagen genau prüfen! Deswegen brauchte ich für so was auch noch nie einen Anwalt.
Der Anwalt wird sowieso sagen: Wer das “Von Januar bis August 2020 “ so hinnimmt hat den Bedingungen konkludent zugestimmt. Wetten?
Uns hier voll den Schwarzen Peter zuzuschieben, weil wir uns nicht gut selbst informierten führt letztendlich die fernmündliche Beratung ad absurdum.
Das hat nichts mit einer Schuldzuweisung zu tun, aber eine Beratung kann aus so vielen Gründen zu einem ungewollten Vertrag führen und es ist nie möglich alles in einem solchen (Verkaufs-)Gespräch zu besprechen. Gerade deswegen muss man sich unabhängig davon über wesentliche Vertragsbestandteile informieren.
Genau für solche Fälle gibt es Rechtschutzversicherungen.
Nein, für solche Fälle bestimmt nicht.
selbstständige-o2team@cs.o2online.de
Richtig ist selbstständige-o2team@cc.o2online.de
Es war ein Beratungsgespräch, welchem tatsächlich ja ein Verkaufsabschluss folgte, worauf die Verkäufer ja geschult sind…. Daß nicht“Alles” besprochen werden kann ist Polemik, was soll denn besprochen werden an eine Verkaufsgespräch? Es wurde von meiner Seite auch nicht “Alles” angesprochen, aber mehrfach und “explizit” gewünscht, die Schweiz zu implementieren, wenn möglich auch noch mit einem Zusatztarif…. Welches- wie man sieht- die Verkäuferin erfolgreich und taktisch äusserst professionell umschiffte.
Das ist klipp und klar Augenwischerei. Und ja ich bin selbst schuld darauf reingefallen zu sein….
Hier vor der Konsultation eines Anwalts und den Kosten zu warnen, auch das ist Taktik und genau hiermit kalkuliert Ihr! und genau hierfür gibt es Rechtsschutzversicherungen.
Warum sollten wir etwas kalkulieren? Hier ist ein Kunden-Diskussionsforum!
Wenn Du diese Lebenserfahrung nicht zur Kenntnis nehmen möchtest, dann lass es. In den AGB ist eine Reklamationsfrist von 8 Wochen genannt. Entweder man reklamiert in der Frist oder lässt es.
Klar ist es bisweilen verwirrend. Beim letzten Vertragsschluss hatte ich 3x eine merkwürdige Sache hinterfragt und zwar auf versch. Kanälen. Ist nun mal so und mich überrascht o2 bisweilen sogar positiv, auch wenn viele Dinge völlig unlogisch ablaufen.
Dir ist scheinbar nicht bewusst, das du hier nicht mit o2 sondern mit anderen Kunden kommunizierst! Keine Taktik, keine Polemik, einfach Meinungen. Und wenn du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hast und diese davon überzeugen kannst, dass du einen Rechtsanspruch hast, und diese dir wider Erwarten eine Deckungszusage gibt, dann ist es mir (und o2 vermutlich auch) völlig egal ob du die Versicherung in Anspruch nehmen möchtest. Aber nein, für solche Fälle gibt es diese Versicherungen (auch nicht die teuren für Selbständige) nicht, sondern man sollte erstmal selber alles tun, um das Problem mit seinem Vertragspartner zu lösen. Und das zeitnah und nicht Monate später.