Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

Beschwerde über unrechtmäßigen Vertragsabschluss und doppelte SIM-Karten-Abrechnung

  • June 1, 2025
  • 7 Antworten
  • 82 Aufrufe

Sehr geehrtes O2-Team,

ich wurde im Oktober 2024 telefonisch kontaktiert, als mein bestehender Vertrag auslief. Ich habe ausdrücklich darum gebeten, meinen aktuellen Vertrag einfach zu verlängern. Stattdessen wurde mir ohne meine Zustimmung ein neuer Vertrag mit zwei SIM-Karten eingerichtet, und gleichzeitig wurde auch mein vorheriger Vertrag verlängert.

Bis heute habe ich die neue SIM-Karte nicht erhalten. Trotzdem wird mir seit nunmehr 10 Monaten ein zusätzlicher Betrag von 17 € monatlich berechnet. Ich habe mehrfach telefonisch Kontakt aufgenommen, um das Problem zu klären – leider ohne Erfolg. Der Kundenservice war dabei wiederholt unhöflich und hat sich ausschließlich darauf konzentriert, neue Verträge zu verkaufen, anstatt sich um mein Anliegen zu kümmern. Es wirkt, als sei es gängige Praxis geworden, Kunden zusätzliche Verträge unterzuschieben, um Provisionen zu generieren.

Wenn sich das Problem nicht zeitnah – z. B. über die O2 Community – lösen lässt, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. Ich bin nicht bereit, weiterhin für eine SIM-Karte zu zahlen, die ich weder bestellt noch jemals erhalten habe.

Mit freundlichen Grüßen

Anahita Mohammadifard

7 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • June 1, 2025

@Ana M 

warum meldest du dich jetzt erst?

du hättest die ungewollten Verträge innerhalb von 14 Tagen einfach widerrufen können.

 

Reklamationen macht man nicht telefonisch sondern schriftlich und nachweisbar.

Ich glaube nicht, dass du nach der langen Zeit noch etwas erreichst,

aber du solltest dich unbedingt schriftlich an O2 wenden.

z.B. über das Kontaktformular

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

Eine Ersatzsim-Karte kannst natürlich bestellen.


  • Autor
  • Besucher:in
  • June 1, 2025

@poales 
Es hat auch ein schriftlicher Kontakt stattgefunden. Ein telefonischer Kontakt erfolgte ebenfalls innerhalb von 14 Tagen. Man kann doch aber auch die telefonischen Aufzeichnungen wiederherstellen, oder?

Vielen Dank trotzdem für die Rückmeldung.

LG


Bollermann
Legende
Forum|alt.badge.img+46

Hallo ​@Ana M  (& ​@poales ) 

Wenn du dem Neuvertrag und ggf auch der VVL nicht ausdrücklich zugestimmt hast, ist beides schwebend unwirksam ​​​​​​. o2 muss beweisen, dass du dem  Abschlus in Textform zugestimmt hast. 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491

"Um einen telefonisch geschlossenen Vertrag wirksam abzuschließen, müssen Sie die Vertragszusammenfassung in Textform genehmigen. Das kann auch per E-Mail erfolgen."

 


poales
Legende
  • Legende
  • June 1, 2025

Es hat auch ein schriftlicher Kontakt stattgefunden.

 wie hat O2 darauf reagiert?

 

@Bollermann 

du hast natürlich recht mit der Textform.

das ist durchaus eine Möglichkeit für eine Reklamation.


  • Autor
  • Besucher:in
  • June 1, 2025

@Bollermann cool.

danke. Es hat mir sehr gut geholfen

LG


o2_Rebecca
  • Moderatorin
  • June 2, 2025

Hallo ​@Ana M und willkommen in unserer o2 Community. Schön dass du dich hier an uns wendest, auch wenn der Grund dafür weniger schön ist.

Dass du bei der telefonischen Kundenbetreuung so behandelt wurdest tut mir sehr Leid.

Ich freue mich aber, dass du hier bereits so viele hilfreiche Hinweise bekommen hast und Bollermann dir mit ihrem Tipp helfen konnte.

Zusätzlich habe ich dein Anliegen auch noch intern weitergegeben. Die Kolleg:innen der Fachabteilung werden versuchen dich telefonisch zu erreichen. Sollte das nicht klappen, erhältst du eine Antwort per E-Mail.

Halte uns gerne auch auf dem Laufenden, wenn du dich bei der Verbraucherzentrale meldest.

LG, Rebecca


o2_Rebecca
  • Moderatorin
  • June 5, 2025

Für alle Mitlesenden die sich wundern, dass hier eine Antwort verschwunden ist: ich habe diese in einen eigenen Beitrag geschoben. Der ist jetzt hier zu finden:

LG, Rebecca