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Warum O2
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Bedeutet "Unlimited" bei o2 auch tatsächlich "Unlimited" = Unbegrenzt?

  • October 22, 2025
  • 45 Antworten
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45 Antworten

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  • Autor
  • Stammgast
  • October 28, 2025

@bs0 Herzlichen Dank für Deine Worte, die mir aus der Seele sprechen. 

Ich bin gespannt, ob ich zu den “Opern” gehören werde, denen eine solche Kündigung droht. Wenn ja, habe ich einen guten Anwalt, der sich gern damit befasst 


Sandroschubert
Legende

Aber die Frage ist, ob diese Klausel überhaupt rechtlich zulässig ist, solltet ihr euch auf die monatliche Kündbarkeit trotz Mindestvertragslaufzeit berufen.

Dann nimm dann in die Hand und klage dagegen. Fakt ist der unlimited max ist nicht als DSL/Kabel-Ersatz vorgesehen. O2 wird dann, sofern notwendig, diesen nach Ablauf der 24 Monate Mindestlaufzeit kündigen. 

Mehr wirst du hier nicht erfahren. Und andere Anbieter spielen hier keine Rolle, weil es hier o2-Forum ist. Wenn du einen anderen (besseren) Anbieter nutzen willst dann schliesse dort ab.

 

 


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 28, 2025

@Sandroschubert Wo ist bitte angegeben, dass das nicht als DSL-Ersatz verwendet werden darf? Ich darf an das Urteil des BGH erinnern, welcher ein Verbot von stationären Routern auch an solchen Mobilfunkverträgen für unzulässig erklärt hat? Ich darf daher den Vertrag so nutzen, wie ich es mache. Das ist keine nicht vertragsgemäße Nutzung. Clouding, Gaming, Streaming, alles normale Nutzungsszenarien und ich kann nun einmal nichts dafür das DSL und Kabel nur mit massiven Störungen aktiviert werden können und es noch keine Ausbaupläne für Glasfaser gibt. Ich muss jedoch damit leben und auch ich benötige das Internet. Was soll ich also alternativ Deiner Meinung nach tun? 

O2 können, im Rahmen der legalen rechtlichen Möglichkeiten, nach Ablauf der 24 Monate kündigen, kein Thema, vielleicht liegt hier dann schon Glasfaser, dann hat sich Problem von selbst erledigt. Ich mag es aber gar nicht, benachteiligt zu werden. Darauf reagiere ich nun einmal allergisch und sensibel. 

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • October 28, 2025

@SerienStreamer Es gibt aber einen großen Unterschied zwischen ‘nicht verwenden dürfen’ und ‘nicht für die Verwendung vorgesehen’, so wie es Sandroschubert formuliert hat. Der BGH hat bestätigt, dass Anbieter die Verwendung von Mobilfunktarifen in stationären Routern nicht verbieten dürfen. Das bedeutet aber nur, dass etwaige Einschränkungen in der Nutzung nicht (nur) bei der Verwendung des Tarifs in einem stationären Router gelten dürfen. Vertragsgemäße Nutzung bezieht sich also nicht auf die Verwendung oder Nichtverwendung als DSL-Ersatz, und daher kann o2 eben - nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - kündigen, was auch bei einer Verwendung des Tarifs in einem nicht vorgesehenen Umfang durchaus vorkommt. Das ist sogar nachvollziehbar, z.B. wenn das Netz an einem bestimmten Standort überlastet ist. Wenn o2 allerdings meint, vorzeitig kündigen zu dürfen, ohne, dass es hierfür eine vertragliche oder rechtliche Grundlage gibt, dann müsstest du ggf. klagen (wobei o2 es bestimmt nicht soweit kommen lassen würde).


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 28, 2025

@bs0 Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Aber wie sollen Kunden das Internet verwenden, wenn bei ihnen weder DSL noch Kabel und auch kein Glasfaser verfügbar ist? Welche Optionen haben solche Leuten sonst? Ich wüsste keine. Außerdem kommuniziert o2 auch nicht, was unter einer “nicht vertragsgemäßen Nutzung” zu verstehen ist. 

Eine mehrköpfige Familie verbraucht meist mehr Daten als ein Single-Haushalt, schon allein daran sollte sich dies orientieren. Man kann hier nicht pauschal sagen das bei 1 TB Schluss ist und man ab da mit einer Kündigung rechnen muss. 1 TB sind bei den heutigen Geschwindigkeiten nicht mehr so viel. Wenn in dem Haushalt gestreamt und gezockt wird, dann eventuell noch Home Office mit Videocalls anfällt, sind 1 TB schnell verbraucht. 1 TB kann bei der maximal zu erreichenden Geschwindigkeit von 300 Mbit/Sek. (37,5 MB/Sek.) innerhalb von knapp 8 Stunden verbraucht werden. Dann rechne Mal hoch, wie viel dies in einem Monat wären, wenn man auch nur eine Nutung von 8 Stunden/Tag zugrunde legt. Dies ist nicht abwegig, wenn man bedenkt, dass es immer mehr Influenzer gibt und andere, die sich dies ansehen. 

Daher bin ich optimistisch, dass diese Klausel nicht angewandt werden darf, zumindest nicht wegen eines zu hohen Verbrauchs. O2 müsste belegen worin diese unzulässige Nutzung liegt und wenn der Kunde tatsächlich nur die üblichen Dienste (Cloud, Streams etc.) verwendet hat, kann ich mir nicht vorstellen, das eine Kündigung deswegen zulässig ist. Es wird mir “unlimited” geworben, also muss dies innerhalb der Vertragslaufzeit auch eingehalten werden. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • October 29, 2025

Ich gehe vorsichtig davon aus, dass o2 ganz genau weiß, dass die Klausel unwirksam ist, aber man kann es ja versuchen - zumindest solange bis die Verwendung höchstrichterlich verboten wird. Wenn sich ein Kunde dagegen wehrt bzw. rechtlich gegen eine vorzeitige Kündigung vorgeht, wird dann (auf Papier sicherlich ‘aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht’) zurückgerudert.

Datenmengen von 1 TB im Monat sind heutzutage in manchen Haushalten bestimmt nicht übertrieben, allerdings sind die Mobilfunknetze an vielen Standorten nicht darauf ausgelegt. Aus diesem Grund ist die Anzahl an Homespot-Verträgen pro Standort begrenzt (Verfügbarkeit prinzipiell vorhanden aber Vertragsschluss vorübergehend nicht möglich). Diese Problematik umgeht man - ganz legal - indem man einen Mobilfunktarif bucht und die SIM-Karte in einen stationären Router einsetzt. Wenn das an einem bestimmten Standort viele Kunden machen, die einen sehr hohen Verbrauch haben, kommt es zu einer Überlastung und Nachteilen für alle Kunden. 

Das soll jetzt keine Rechtfertigung, sondern lediglich eine Erklärung sein. Die Anbieter müssten ja ihre Netze weiter ausbauen. Das tun sie auch, aber nicht schnell genug.


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 29, 2025

Moin ​@bs0 

Ja, das kann ich als Erklärung durchaus verstehen und auch nachvollziehen, allerdings könnte man dies durch Verkehrsmanagementmaßnahmen, wie es andere auch machen, in den Griff kriegen, oder nicht? 

Das erinnert mich irgendwie an die Zeiten der “Drosselkom”, als die Telekom versucht hat im Festnetz eine Drosselung einzuführen bei DSL und die halbe Republik auf den Beinen war und dagegen lautstark vorging. Am Ende wurde das Vorhaben fallengelassen, weil es rechtlich zu heikel war. 

Ich denke auch, dass eine höchstrichterliche Rechtsprechung hinsichtlich der Frage, was “Unlimited” bedeutet und ob hierbei wegen exzessiver Nutzung gekündigt werden kann, überfällig ist. 


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  • Einsteiger:in
  • October 29, 2025

Ich denke, oder hoffe, das Kündigungen nicht mehr folgen werden, da ja o2 nun bewusst damit wirbt unbegrentztes Datenvolumen zu haben, wie auch im aktuellen Spot zu sehen. (600 Milliarden) Was natürlich in heutiger Zeit unrealistisch ist, aber ich denke bei bis zu 5-10 TB pro Monat sagt auch o2 nichts mehr. 


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 30, 2025

Moin,

ich habe mir diesen Werbespot einmal angesehen und direkt als Bildschirmaufnahme gespeichert. Das ist außerordentlich interessant, denn dort fragt ein Kunde, einen Mitarbeiter wie viel denn "unlimitiert" sei. Der Mitarbeiter antwortet immer wieder damit, dass es keine Grenze gibt. Keine 100 GB, keine 1000 GB (1 TB), mehr als 600 Milliarden Gigabyte, der Mitarbeiter antwortet immer damit, dass es unbegrenzt ist. Ein weiterer Mitarbeiter im Hintergrund wirft darauf hin ein, dass er schon seit 18 Stunden auf allen Streaminplattformen Sendungen schaut und dennoch nicht gedrosselt wurde. Auch dies wundert den ersten Mitarbeiter nicht, der dann aber entnervt geht. 

Dies besagt alles. Wenn o2 – z. B. durch einen offiziellen Facebook-Werbespot – ausdrücklich bewirbt, dass die Unlimited-Tarife „unbegrenztes Datenvolumen“ oder „mehr als 600 Milliarden Gigabyte“ bieten, bindet sie das an diese Aussage. Öffentliche Äußerungen des Unternehmers, insbesondere in der Werbung oder in der Kennzeichnung der Dienstleistung, werden Vertragsbestandteil, sofern sie geeignet sind, die Erwartung des Verbrauchers zu beeinflussen.

Ein späterer Versuch, den Kunden wegen hoher Datennutzung zu kündigen oder zu drosseln, würde gegen das Leistungsversprechen in der Werbung verstoßen und könnte als Irreführung (§ 5 UWG) oder Vertragsbruch gewertet werden.

Daher mache ich mir noch weniger Sorgen darum, dass ich deswegen von o2 gekündigt werde, schon gar nicht ordentlich mit Monatsfrist während der Mindestvertragslaufzeit. Ich kann mir nicht vorstellen das o2 dieses heiße Eisen wirklich anfasst. 


starwars83
Besucher:in
  • Besucher:in
  • October 30, 2025

Wo ist denn diese Werbung genau zu finden? 🤔


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  • Einsteiger:in
  • October 30, 2025

Hier z..Bhttps://www.facebook.com/share/r/1BTA9CmSRc/

https://www.facebook.com/share/r/1BTA9CmSRc/


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 30, 2025

Ja, der Mitarbeiter sagt es ja schon zu Beginn “unendliches Datenvolumen”. 

Kein Sternchen, kein Kleingedrucktes, keinen Hinweis auf etwaige Ausschlüsse etc. Daher kann man dies schon als Aussage zur Leistung nehmen. 

Das Video befindet sich auf meinem Smartphone und wird, sollte mir eine (ordentliche) Kündigung mit Monatsfrist ins Haus flattern auch verwendet um dagegen vorzugehen. 


o2_Kurt
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  • Moderator
  • October 30, 2025

Hallo ​@SerienStreamer ,


bezüglich deiner Frage von vorher:

Aber die Frage ist, ob diese Klausel überhaupt rechtlich zulässig ist, solltet ihr euch auf die monatliche Kündbarkeit trotz Mindestvertragslaufzeit berufen. 

Wir Moderatorinnen und Moderatoren haben keine juristische Ausbildung, haben aber vollstes Vertrauen in die Überlegungen und Prüfungen unserer Fachabteilungen, welche vor der Veröffentlichung solcher neuen Klauseln stattfinden.

Viele Grüße
​​​​​​​Kurt


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 30, 2025

@o2_Kurt Genau, deswegen wurde euch schon in anderen Situationen vonseiten verschiedener Gerichte Klauseln kassiert, weil diese unwirksam und unzulässig waren. Nur, weil es von der Fachabteilung als zulässig befunden wird, muss es nicht zwangsläufig auch wirklich wirksam und legal sein. Natürlich kommt es euch entgegen, wenn ihr euch weiterhin quasi jederzeit von unliebsamen Kunden trennen könnt, das verstehe ich voll, aber das geht, wie ich nun ausführlich begründet habe nicht. Nicht bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit, solange diese noch nicht abgelaufen ist. 

Ein Verweis auf zu hohes Datenvolumen kommt nun, insbesondere nachdem ihr dieses Video veröffentlicht habt, nicht mehr in Betracht. Wäre auch seltsam sich auf einen zu hohen Verbrauch bei Unlmited-Tarifen zu berufen, nachdem im Video mehr als deutlich wurde, dass es ein solches überhaupt nicht gibt. Beispiel “600 Milliarden Gigabyte” oder aber “18 Stunden permanentes Streaming auf allen Plattformen, weiterhin ohne Drosselung der Geschwindigkeit”. 

Es bleibt dabei, dass ich mich wehre, sollte mir eine solche Kündigung zugehen. 


Bumer
Legende
  • October 30, 2025

@SerienStreamer 

nur eine Anmerkung von mir. Du versteifst dich zu sehr auf den Verbrauch. o2 hat sich nie dazu geäußert warum eine Kündigung ausgesprochen wurde. Auch ist mir persönlich noch kein Fall bekannt, wo ein o2 Mobile Unlimited Max (2025) Kunde während der Mindestlaufzeit gekündigt wurde.


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 30, 2025

@Bumer Weil es diese benachteiligende Klausel noch nicht so lange gibt. Diese wurde erst in diesem Jahr eingeführt und ist auf den PIB und den AGBs enthalten. Das war 2024 noch nicht der Fall. Daher konnte o2 auch nicht während der Vertragslaufzeit kündigen, zumindest nicht ordentlich. 

Weswegen sollte o2 sonst einen Grund haben zu kündigen? Ich versende nur RCS-Nachrichten, keine SMS mehr, daher kann es am SMS-Versand nicht liegen und meine ausgehenden Gespräche halten sich auch in Grenzen. Ich wüsste sonst keinen Grund für eine Kündigung. 


Bumer
Legende
  • October 30, 2025

Weil es diese benachteiligende Klausel noch nicht so lange gibt. Diese wurde erst in diesem Jahr eingeführt und ist auf den PIB und den AGBs enthalten. Das war 2024 noch nicht der Fall. Daher konnte o2 auch nicht während der Vertragslaufzeit kündigen, zumindest nicht ordentlich.

das ist mir alles bekannt. ☺️


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 30, 2025

Ich wüsste dann nicht, weswegen es sonst Grund zur Kündigung geben sollte. 

 


bs0
Legende
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  • Legende
  • October 30, 2025

Warte einfach ab ob o2 tatsächlich kündigt. Nur weil eine Klausel in den AGB vorhanden ist, bedeutet nicht, dass sie angewendet wird. Die FUP war auch schon seit Jahren Vertragsbestandteil bevor sie tatsächlich (wenn auch im Vergleich zum einseitigen Kündigungsrecht zulässigerweise) angewendet wurde. Nicht die Klausel an sich benachteiligt dich, sondern die Anwendung.


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 30, 2025

Gut, so kann man es natürlich nachvollziehbarerweise auch sehen. Ich stimme Dir da zu. Was bleibt mir auch anderes? Im Übtigen wäre mein Traffic nur anfänglich sehr hoch, weil ich noch diesen Clumd-Umzug habe. Sobald dieser abgeschlossen ist, liege ich auch wieder im normalen Bereich.