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Warum O2
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Bedeutet "Unlimited" bei o2 auch tatsächlich "Unlimited" = Unbegrenzt?

  • October 22, 2025
  • 45 Antworten
  • 721 Aufrufe

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Moin,

ich wende mich hier insbesondere an die Admins der Community hinsichtlich einer für mich sehr wichtigen Frage.

Mein "Mobile Unlimited Max (2025)" mit Multicard muss als DSL-Ersatz verwendet werden, da ich hier leider weder DSL noch Kabel stabil nutzen kann. Ich nutze den Mobilfunkanschluss aber ausschließlich privat als Einzelperson, jedoch derzeit noch zum Abschluss eines Cloud-Umzugs. Ansonsten wird der Vertrag nur zum normalen Streaming, E-Mailing oder der regulären Kommunikation verwendet. 

Aus dem Produktinformationsblatt geht nun jedoch hervor, dass o2 auch während der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit das Recht hat den Vertrag binnen Monatsfrist zu kündigen. Der Kunde kann aber erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigen. 

Dies verunsichert mich als Kunden nun natürlich. Muss ich nun damit rechnen tatsächlich mit Monatsfrist gekündigt zu werden? Ist das nicht unfair dem Kunden gegenüber, der dieses Recht nicht hat? Ich belaste das Netz wirklich ungern so stark, aber das hier weder DSL noch Kabel stabil schaltbar sind, liegt nicht an mir. Für Glasfaser gibt es hier noch gar keine Ausbaupläne. Daher bin ich auf Mobilfunk angewiesen. Wenn ich sagen müsste, wie viele Daten noch übertragen werden müssen, würde ich dies mit etwa 2 - 3 TB beziffern, es waren einmal insgesamt 22 TB. Der Rest wurde bereits anderweitig transferiert. 

Viele Grüße

45 Antworten

Bollermann
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  • October 22, 2025

@SerienStreamer 

Alte Unlimited's/Homespot (LTE/5G) Verträge werden seit ca 2,5 Jahre durch o2 fristgerecht gekündigt.  Und ja, du musst bei dem Verbrauch damit rechnen, dass o2 diese neue  "Klausel" (auch in den AGB zu finden) umsetzt. 

Ja, es ist unfair...  Und warum o2 diesen Tarif dann überhaupt noch anbietet, ...? 

"Mein "Mobile Unlimited Max (2025)" mit Multicard muss als DSL-Ersatz verwendet werden,..." 

Du kannst auch einen anderen Anbieter wählen, wo Unlimited, Unlimited ist. 

 


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 22, 2025

Nein, das ist bei mir leider schwierig, aus Bonitätsgründen. Die Auswahl ist hier beschränkt. Welcher Anbieter kündigt auch nicht? Als Netze kommen hier auch nur o2 und die Telekom infrage, Vodafone bietet nur sehr niedrige Geschwindigkeiten und 1&1 hat noch überhaupt kein Netz hier. Die Telekom ist aber auch sehr teuer. Über meine Mutter  nutzte ich bis vor kurzem einen Vertrag mit Multicard bei der Telekom, wollte dies aber ändern, weil sie mich auch darum bat, um nicht langfristig verantwortlich und haftbar zu sein. Sie hatte hier den Hauptvertrag, sodass ich Pluskarten nutzen konnte, die günstiger gewesen sind und auch im Datenvolumen unlimitiert waren. 

Aktuell bin ich auch noch bei Freenet, wechsele aus verschiedenen Gründen am 28.10.2025 mit meiner Nummer zu o2, nutze aber jetzt schon die Multicard im Mobilfunkrouter, da mir ja eine temporäre Mobilfunknummer zugewiesen wurde. 


Bumer
Legende
  • October 22, 2025

Wenn du kannst, widerrufe und bestelle dir einen Volumenflextarif und buche Unlimit yourself. Damit fährst du sicherer. 😉


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 22, 2025

Ich kann nicht widerrufen, da hängt eine Portierung dran, eine vorzeitige, die auch nicht storniert werden kann. Ich will und kann die Nummer nicht verlieren, daher ist ein Widerruf ausgeschlossen 


Bumer
Legende
  • October 22, 2025

Klar kannst du widerrufen, die Nummer geht zurück zur Telekom. Mit den neuen Vertrag machst du erneut eine RNM. Deine Nummer verlierst du nicht.


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 22, 2025

Nein, die Nummer ist bei Freenet Mobilfunk und der Vertrag dort wurde ebenfalls widerrufen, sodass der Vertrag sofort nach Abschluss der Portierung deaktiviert wird. Die Nummer kann dann nicht mehr zurück. Die wäre dann erst einmal unerreichbar. Das ist meine Hauptrufnummer, die ich jedem gegeben habe. 


Bumer
Legende
  • October 22, 2025

Nun gut, dann viel Glück. Sollte wirklich der Kündigungshammer kommen, wechselst du in einen Volumentarif mit entsprechender Unlimited Option.


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 22, 2025

Gibt es diesen Volumen-Tarif und die Unlimited-Option dann auch mit Laufzeit oder nur monatlich kündbar und gilt das dann auch für Haupt- und Multicard? 


Bumer
Legende
  • October 22, 2025

Vertrag gibt es mit Flex oder Laufzeit. Entsprechende Optionen haben eine Mindestlaufzeit von 4 Wochen und sind danach monatlich kündbar.


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 22, 2025

Und diese Option gilt dann sowohl für Haupt- als auch Multicard?


Bumer
Legende
  • October 22, 2025

Optionen gelten für alle Karten im Tarif. Mit Connect auch Datacards.


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 22, 2025

Super, dann ist das ein "Plan B" für den Fall der Fälle. Herzlichen Dank Dir! 


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 22, 2025

Mich würde aber dennoch interessieren, ab wann o2 von einer nicht mehr vertragsgerechten Nutzung ausgeht. 

Die Nutzung eines solchen Mobilfunktarifes in einem stationären Mobilfunkrouter ist nicht mehr unzulässig, wie der BGH vor wenigen Jahren in dessen Urteil klarstellte. Im Rahmen der Endgerätewahlfreiheit oder auch Routerfreiheit darf der Kunde selbst entscheiden, mit welchem Gerät er seinen Vertrag verwendet, dies schließt auch Mobilfunkrouter bei solchen Tarifen ein. 

Ich werde daher nicht der einzige sein, der den Mobilfunk als DSL- oder Kabel-Ersatz bzw. -Alternative verwendet. In manchen, vor allem ländlichen Gegenden wird dies die einzig wirklich brauchbare Option sein, um Internet realisieren zu können. 

Wie verhält es sich denn, wenn sich beispielsweise eine sechsköpfige Familie für einen solchen Anschluss entscheidet? Die Kinder sind in diesem Fall im Jugendalter, streamen und gamen gern, dann kommt bei den Eltern ggf. noch Home-Office mit Videocalls, Präsentationen und der Nutzung einer Cloud hinzu und abends dann noch Netflix in UHD. Clouds können heutzutage auch schon eine Kapazität von einigen TB aufweisen, Microsoft stellt in dessen Family-Abos 6 TB an Cloudspeicher zur Verfügung. Diese könnten dann ja überhaupt nicht genutzt werden, wenn man Angst vor einer Kündigung haben müsste. Bei dieser Konstellation kommen schnell 1 - 2 TB im Monat zusammen, müssen solche Familien dann Panik haben, das ihnen der Hahn sprichwörtlich zugedreht wird? 

Im Übrigen weiß ich nicht, ob es rechtlich zulässig ist, dass der Anbieter früher kündigen darf, als der Kunde, bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit. Dies führt auch den Sinn von “Mindestvertragslaufzeit” ad absurdum, denn “Mindestens”  wird als “genau so viel (wie angegeben), oder mehr (von Elementen desselben Typs)” definiert. Daher gilt dies sowohl für den Anbieter, als auch den Kunden gleichermaßen. Der Anbieter kann sich hier nicht bevorteilen. 

Ich befürchte, man müsste es hier im Zweifel, was ich überhaupt nicht will, auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, insbesondere dann, sollte ich keine Möglichkeit mehr erhalten unlimitiertes Datenvolumen zu nutzen. 

Ich bin nicht auf Ärger aus, aber ich brauche den Mobilfunk als Internetzugang, bis dass hier künftig Glasfaser ausgebaut wurde. Wann dies sein wird, kann mir bislang noch keiner sagen. 


Bumer
Legende
  • October 22, 2025

Mich würde aber dennoch interessieren, ab wann o2 von einer nicht mehr vertragsgerechten Nutzung ausgeht.

die Frage kann nicht beantwortet werden, weil o2 sich dazu nicht äußert.


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 22, 2025

Ich bin der Meinung, dass geklärt werden muss, was “Unlimited” nun im Klartext bedeutet. Man kann nicht mit “Unlimited” werben, wenn dies dann nicht eingehalten wird, sollte der Vertrag dann genauso genutzt werden. Das ist rechtlich nicht haltbar, genauso wie die Klausel, nach der o2 früher kündigen dürfen als der Kunde bei Laufzeitverträgen. Das benachteiligt den Kunden unangemessen und müsste daher unzulässig sein. Soweit ich weiß, geht die Verbraucherzentrale genau gegen diese Formulierungen gerade vor. Ich hoffe das hier sehr bald Klarheit herrscht und es den Anbietern untersagt wird, diese Regeln anzuwenden. 

Dann bleibt wohl nichts anderes, wenn der worst Case eintritt, als dies rechtlich klären zu lassen. Finde ich schade, weil ich kein Freund davon bin, aber ich würde auch nicht davor zurückschrecken. Wie fast jeder, bin auch ich aufs Internet angewiesen. 


Bollermann
Legende
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  • October 22, 2025

Ich persönlich finde es auch unverschämt. Dennoch wird ausdrücklich darauf hingewiesen und dann obliegt es dem Kunden, diesen Tarif bei o2 abzuschließen oder sich einen anderen Anbieter zu suchen. 


The_Voice_70
Legende
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  • Legende
  • October 22, 2025

Die Geschichte liegt ja mittlerweile bei der VZ Hamburg. Was die einseitige Kündigungsfrist betrifft. Schauen wir mal … 


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 22, 2025

Einen anderen Anbieter suchen...das ist lustig. Welcher Anbieter geht denn nicht gegen solche Kunden vor? Vodafone ist hier zu schlecht ausgebaut und die Telekom ist viel zu teuer. 1&1 setzen auf Vodafone im National Roaming, daher kommen die für mich nicht infrage, bei denen war ich auch, bevor ich zu Freenet gewechselt bin. Die Sprachqualität bei 1&1/Vodafone war auch nicht die beste. Ich hatte ständig eine Art Echo in der Leitung mit einer starken Zeitverzögerung, d.h. auf das was ich gesprochen habe, wurde erst nach ca. 2 - 3 Sekunden reagiert, sodass es zu Überschneidungen im Gespräch kam. Dies war alles andere als einfach. Dies betraf sowohl die Telefonate, die ich mittels DECT-Telefon FRITZ!Fon C6, welches mit dem Mobilfunkrouter FRITZ!Box 6860 5G verbunden ist, über den ich meinen Internetzugang Zuhause realisiere als auch über mein Smartphone geführte Gespräche, wenn ich unterwegs war. Es war also ein Netzproblem. Ich bin daher zu Freenet Mobilfunk ins O2-Netz gewechselt, mit demselben Tarif. Hier stieß ich auf diese Klausel in den AGB und bat Freenet um eine Stellungnahme. Es kam ein Problem mit der Zustellung von SMS hinzu, über das ich bereits in einem anderen Thread berichtete, weswegen ich dann sowohl eine außerordentliche Kündigung, als auch einen Widerruf des Vertrages erklärte, nachdem ich mich für einen Vertrag direkt bei o2 entschied, über den ich derzeit online bin. Der WhatsApp-Kundenservice von Freenet sicherte mir zu, dass der Vertrag nicht innerhalb der Laufzeit aufgrund zu hohen Verbrauchs gekündigt wird, per E-Mail wurde mir aber genau diese Garantie nicht gegeben bzw. sogar erklärt, dass man mir nicht versichern könne, von dieser Klausel keinen Gebrauch zu machen. Daher hielt ich an der Kündigung bzw. dem Widerruf fest. Am 28.10.2025 wird nun meine Hauptrufnummer, die ich für die private Kommunikation verwende, zu o2 übertragen. Danach ist der Vertrag bei Freenet erledigt. Ich habe noch eine zweite Nummer, für die nicht private Kommunikation, die zum 29.10.2025 in den Tarif “Mobile Starter Flex” portiert wird, dazu gibt es auch einen anderen Thread. Auch der “Family & Friends”-Tarif wurde bei Freenet widerrufen, dieser wird im Vodafone-Netz realisiert. 

Es ist daher nicht so einfach für mich einen Anbieter zu finden, der meinen Anforderungen gerecht wird, wobei ich schon eine Anforderung gestrichen habe, ich brauche keine öffentliche IPv4-Adresse mehr. Hierdurch ist es mir dann auch möglich bei o2 das 5G SA-Netz zu nutzen. Als ich noch die öffentliche IPv4 benötigte, konnte ich nicht das 5G SA-Netz verwenden, weil die IPv4-Adresse mit 5G SA nicht kompatibel war und ist. Über 5G SA sind aber die Gespräche auch meinem Eindruck nach deutlicher und klarer Dank VoNR. Die Telekom bietet noch kein 5G SA und über Freenet ist 5G SA nicht Mal bei o2 verwendbar, scheinbar hat Freenet Mobilfunk keine Berechtigung das 5G SA-Netz von o2 zu nutzen, ich kann mich in dieses nicht einbuchen. Ich nutze hierfür am Smartphone die App “Netmonster” und stelle “NR Only” in der “Phone Info” ein. Mit der o2 Multicard geht dies einwandfrei, mit der Freenet eSIM nicht. Die FRITZ!Box bucht sich auch wunderbar ins 5G SA-Netz direkt bei o2 ein, bei Freenet war dies auch mit der Box nicht machbar. 

Ich möchte auch nochmals betonen, dass ich kein Heayv-User bin, nicht permanent. Das ist aktuell der Fall, weil ich meine gesamten Daten der vergangenen Jahre und Jahrzehnte auf eine neue Cloud transferiere, keine andere Möglichkeit habe, um diese Übertragung durchzuführen. DSL und Kabel funktionieren hier eben nicht stabil und Glasfaser wird momentan noch nicht verlegt. Die Daten lagen bisweilen auf mehreren OneDrives von Microsoft, was mir aber auf die Dauer zu teuer wurde. Der Media Markt offerierte seinerzeit ein Angebot mit unlimitierter Cloudkapazität in der “Let´s Go”-Cloud mit unlimitierter Geschwindigkeit im Down- und Upload für rund 7 Euro monatlich ohne Vertragslaufzeit im monatlichen Abo. Dieses Angebot habe ich natürlich sofort angenommen und gebucht. Seither transferiere ich meine Daten, ca. 22 TB, auf die Cloud. Das hieß anfänglich erst in Schüben die Daten von den OneDrives herunterzuladen und dann auf die LG-Cloud hochzuladen. Jetzt gerade bin ich in den letzten Zügen. Die OneDrives sind leer, gekündigt und aufgelöst, ich lade nur noch die Daten, die sich auf meinen kleineren Festplatten und USB-Sticks befinden, hoch. Das dürften noch etwa 1 - 2 TB sein, danach ist Ende. 

Ich habe bereits anhand eines Beispiels einer sechsköpfigen Familie gefragt, wie sich o2 verhalten würden, wenn diese “über die Stränge” schlagen. Jugendliche streamen und gamen gern, Home-Office, auch mit Cloudbeteiligung, ist keine Seltenheit mehr, hinzu kommen Videocalls, Down- und Uploads etc. Da erzeugt man schnell einen Traffic von 1 TB im Monat. Daher sehe ich hier bei meiner Verwendung keinen Kündigungsgrund. Ich weiß, bei einer ordentlichen Kündigung, muss kein Grund angegeben werden, aber ich bin mir nicht sicher, ob diese einseitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit tatsächlich rechtlich zulässig ist. Wenn nicht, muss o2 die Kündigung begründen, denn dann dürften sie nur noch außerordentlich kündigen und dass dies keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellt ist wohl klar, zumal ich das Netz nicht absichtlich missbräuchlich nutze. Der BGH hat 2022 oder 2023, ich weiß es nicht mehr so genau, entschieden, dass man auch stationäre Router, wie es die FRITZ!Box 6860 5G einer ist, auch mit derartigen Tarifen nutzen darf, denn es besteht die Routerwahlfreiheit. Der Kunde kann entscheiden, mit welchem Gerät er seinen Vertrag nutzen möchte, das darf von dem Anbieter nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Daher nutze ich den Vertrag auch nicht unzulässig. 


Bollermann
Legende
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  • October 22, 2025

@SerienStreamer 

Das sollte jetzt keine Vorlage für eine Diskussion über die Anbieter sein. 

o2 hat die Klausel in den AGB und wenn mir als Kundin das nicht passt, schließe ich den Vertrag bei o2 nicht ab...  Genau wie mir die Handys viel zu teuer sind... Kaufe ich woanders. 

So meine ich das. 


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 22, 2025

@Bollermann Warum denn nicht? Darf man nicht über Anbieter diskutieren? Ich finde schon, weil es ein aktuelles Thema ist, welches einer Diskussion durchaus bedarf. Nur, weil o2 die Klausel in den AGB hat, heißt das mitnichten, dass die Klausel auch rechtlich wirksam ist. Ich kann auch viel schreiben, das muss aber nicht dem deutschen Recht entsprechen. 

Ich kann nicht überall “kaufen” oder “bestellen”, das ist mein Problem. Daher ist meine Auswahl stark eingeschränkt. Im Übrigen möchte ich mich auch nicht von Anbietern so bevormunden lassen, daher kämpfe ich gern für mein Recht, wenn ich es für notwendig erachte und ich finde es nicht in Ordnung, dass Anbieter mit “Unlimited” werben, dies dann aber, wenn es der Kunde auch genauso nutzt, nicht einhalten und sich meinen von den Kunden trennen zu können, gleichwohl der Kunde dieses Recht nicht hätte. Das geht einfach nicht und wer mit unbegrenzt wirbt, muss auch unbegrenzt einhalten. Ich muss mich auch an meine vertraglichen Pflichten wie Zahlungspflichten halten. Wenn ich das nicht mache, gehen mir o2 aber auf die Barrikaden, das kann ich Dir versprechen, aber o2 darf eigene Versprechen nach gut dünken brechen und den Kunden rauswerfen? Sie nennen nicht Mal konkrete Zahlen, an denen man sich als Kunde orientieren könnte, nur “nicht vertragsgerechte Nutzung”. Es ist nicht mal definiert was “nicht vertragsgerecht” bedeutet. 


Bollermann
Legende
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  • October 22, 2025

@SerienStreamer 

Ich schrieb doch, dass ich das unverschämt finde. Mit keinem Wort habe ich gegenteiliges geschrieben. 

 


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 22, 2025

@Bollermann Klang ein wenig anders, wenn ich es missverstanden habe, entschuldige ich mich natürlich bei Dir. Ich wollte Dir nicht zu nahe treten, sorry ;-)


o2_Gerrit
  • Moderator
  • October 28, 2025

Hallo ​@SerienStreamer,

die hier angesprochenen Kündigungen geschehen gemäß den jeweiligen AGBs.

Viele Grüße,

Gerrit


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  • Autor
  • Stammgast
  • October 28, 2025

@o2_Gerrit, das glaube ich sofort. 

Aber die Frage ist, ob diese Klausel überhaupt rechtlich zulässig ist, solltet ihr euch auf die monatliche Kündbarkeit trotz Mindestvertragslaufzeit berufen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Anbieter früher kündigen darf als der Kunde. Dies wäre eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und das dürfte rechtlich nicht haltbar sein. 

Daher dürfte damit die Kündigung, wenn sie während der Vertragslaufzeit mit Monatsfrist erfolgt, ebenfalls unwirksam sein. 

Dies würde ich, sollte ich eine solche Kündigung erhalten, natürlich juristisch prüfen lassen und notfalls dagegen vorgehen, sollte es noch kein Urteil aufgrund eines Verfahrens, welches die Verbraucherzentrale führt, geben. Ich schließe einen solchen Vertrag mit Laufzeit ab, um Planungssicherheit zu erhalten, die mir damit aber verloren geht, wenn ich dennoch jederzeit damit rechnen muss in einen Monat kein Netz mehr zu haben. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • October 28, 2025

@o2_Gerrit Die Klausel ist nicht nur unverschämt, sondern höchstwahrscheinlich unwirksam. Wenn o2 bei einem Vertrag mit Mindestlaufzeit ein solches Kündigungsrecht einräumen möchte, muss dieses für beide Seiten gelten. Da gibt es rechtlich nichts zu diskutieren, das Verfahren der VZ zielt darauf ab, o2 die Aufnahme der Klausel zu verbieten. Diese in der Form anzuwenden ist jetzt schon rechtswidrig.

Das einseitige Kündigungsrecht wäre nur zulässig wenn nicht vertragskonformes Verhalten klar definiert und im Vertrag festgehalten wurde.