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Warum O2
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Ausserordentliche Kündigung / Verhalten O2


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108 Antworten

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  • August 6, 2025

@Libertas Sorry falls das falsch rüberkam. Dennoch gibt es hier rechtlich nichts zu lösen 😅 aber vielen dank trotzdem


Libertas
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  • August 6, 2025

@ReVienna es kam nichts falsch rüber. Alles gut. Ich bin prinzipiell sogar auf deiner Seite. Bringt dir nur leider nichts 😅


bs0
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  • August 6, 2025

Ja, du steckst jetzt drin und beurteilst das Verhalten des Mitarbeiters aufgrund deiner persönlichen Erfahrung. Das ist völlig in Ordnung, aber leider schwer zu kommentieren.

Bzgl. Auslegung: Schau dir mal Kommentare zu § 314 BGB an. Gerade der wichtige Grund und die Zumutbarkeit. Diese sind ja beide unbestimmte Rechtsbegriffe. Aber das weiß der Anwalt auch, und er wird hoffentlich entsprechend und in deinem Sinne argumentieren können.


Bollermann
Legende
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  • August 6, 2025

Ich sehe das etwas anders. 

Warum schließt du einen Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei einem deutschen Mobilfunkanbieter ab? 

Dein Anliegen fällt  in die persönliche Lebensplanung und nicht in die von o2. Sollte es für dich nicht möglich sein, einen "Umzug" ins Ausland nachzuweisen, versuche es über einen Vertragsinhaberwechsel. Das ist für den Tarif möglich, jedoch nicht für ggf myHandy Verträge. 

Auch bei dauerhaftem Auslandsaufenthalt ist es nur mit Nachweisen möglich, den Mobilfunkvertrag stillzulegen. 

So eben auch bei einer Kündigung aus "wichtigem" Grund. 


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

 

Lieber ​@Klaus_VoIP & ​@bs0 

 

Erstens: Dass O2 sich auf einen internen Workflow wie "Umzug ins Ausland" bezieht, ist rein firmenintern organisiert und hat keinerlei Bindungswirkung gegenüber dem Kunden, solange das Gesetz etwas anderes erlaubt. Ich muss mich nicht einem internen Ablauf unterwerfen, wenn mir das BGB andere Rechte gibt - das ist zivilrechtlich völlig klar. Eine unternehmensinterne Struktur kann niemals gesetzliche Rechte einschränken.

Zweitens: Die Behauptung, dass § 314 BGB hier angeblich nicht greift, ist schlicht nicht korrekt. Es geht nicht um "ausländische Nutzung" an sich oder darum, ob ich physisch nach Österreich gezogen bin. Es geht um die konkrete Unzumutbarkeit der Vertragserfüllung unter den heutigen Umständen. § 314 BGB verlangt keinen Umzug und ist nicht ans TKG gebunden. Es ist ein allgemeiner Kündigungsgrund für Dauerschuldverhältnisse und damit selbstverständlich auch für Mobilfunkverträge anwendbar - das bestätigt die herrschende Rechtsprechung.

Zur Unzumutbarkeit: O2 kann mir die vertraglich geschuldete Leistung nicht mehr im ursprünglich angedachten Umfang bereitstellen. Der Vertrag wurde im Rahmen einer persönlichen Lebenssituation abgeschlossen, die sich vollständig verändert hat. Wenn das wirtschaftliche oder praktische Äquivalent der Leistung nicht mehr gegeben ist (und das ist es nicht, da ich dauerhaft in Österreich bin, O2 aber dort kein Netz bereitstellt, sondern wenn dann Roaming von Dritten), dann ist der Vertragszweck gestört. Ich nutze den Vertrag faktisch nicht mehr, nicht weil ich nicht will, sondern weil es durch die Trennung und den damit verbundenen Wegfall der Reisetätigkeit nicht mehr geht. § 314 BGB greift hier, weil die weitere Bindung an den Vertrag unzumutbar wäre. Und ja, ich weiß, dass Begriffe wie „wichtiger Grund“ und „Zumutbarkeit“ auslegungsbedürftig sind - aber gerade darum ist die einseitige Ablehnung ohne Argumentation von Seiten O2 nicht tragbar. Es wäre ihre Pflicht gewesen, meine Argumente im Licht dieser Auslegungsfragen konkret zu prüfen - das ist nicht passiert.

Zur Beweislast: Diese würde dennoch nur teilweise bei mir liegen. Aber Beweislast heißt nicht, dass der Gegner völlig ignorieren darf, was ich vorbringe. Ich habe mehrfach dargelegt, was passiert ist, warum sich die Nutzung geändert hat und warum ich den Vertrag nicht mehr nutzen kann. Dass O2 sich weigert, auf § 314 überhaupt einzugehen, zeigt, dass hier kein echter rechtlicher Diskurs geführt wird, sondern pauschal abgeblockt wird. Das ist nicht rechtlich sauber.

Und was den Hinweis auf meinen Anwalt angeht - ich bin selbst durchaus mehr als rechtskundig und lasse mich nicht sofort von einem Dienstleister vollständig vertreten, wenn ich ganz genau weiß, wie die Rechtslage aussieht. Auch wenn es mir nicht um's Geld geht. Es ist mein gutes Recht, zunächst außergerichtlich alle Mittel auszuschöpfen. Abgesehen davon bin ich jemand, der sich selbst gern die Mühe macht, wenn es um meine Rechte geht.

Abschließend nochmal: Der Thread hier hat nicht das Ziel, den perfekten Kündigungsweg nach O2-Vorgaben zu finden. Es geht darum aufzuzeigen, wie das Unternehmen mit rechtlichen Anliegen umgeht - oder eben nicht umgeht. Dass viele User sich davon abwenden oder frustriert aufgeben, liegt auch daran, dass man sich schnell in internen Regelwerken verliert und nicht erkennt, dass man eigentlich gesetzlich andere Rechte hätte - sofern man sie selbstbewusst einfordert. Ich sehe hier immernoch keinen Spiemraum bs0. Bitte erkläre wo du den siehst?

Ich danke euch für den Austausch, aber ich bleibe dabei: O2 ist hier rechtlich im Unrecht und würde eine Klage verlieren.

Warum?

ich beziehe mich auf meinen laufenden Mobilfunkvertrag bei O2, insbesondere auf die im Kundenkonto ersichtlichen Vertragsinhalte:

• Unbegrenztes Datenvolumen national

• Telefonie-Flat in alle deutschen Mobilfunknetze

• Flat ins deutsche Festnetz

• SMS-Flat in alle deutschen Mobilfunknetze

• EU-Roaming bis zu 77,6 GB pro Monat, danach Aufpreis i.H.v. 1,547 €/GB (max. 59,50 € bzw. 119,00 €)

Wie euch aus meiner Kommunikation bekannt ist, befinde ich mich dauerhaft nur noch an meinem Wohnsitz in Wien, Österreich, was durch meine Meldebestätigung ausreichend bestätigt wurde bei der Ausserordentlichen Kündigung.

Tatsächlich ergeben sich daraus mehrere schwerwiegende und objektiv belegbare Probleme, die die vertragliche Leistungserbringung durch O2 betreffen:

• Kein Zugang zur versprochenen nationalen Flatrate:

Die von O2 beworbene und in der Kundenzone eindeutig als „national unbegrenztes Datenvolumen“ ausgewiesene Leistung steht mir außerhalb Deutschlands nicht in vereinbarter Weise zur Verfügung. Ab dem Verbrauch des EU-Roaming-Inklusivvolumens (77,6 GB) entstehen zusätzliche Kosten, was dem Vertragsversprechen eines unbegrenzten Datenvolumens widerspricht. Die Nutzung ist also de facto beschränkt.

• Keine Erfüllung der Sprachflats für Österreich:

Anrufe in österreichische Mobilfunknetze und Festnetzanschlüsse sind nicht von der Flatrate abgedeckt - trotz meines Wohnsitzes in Österreich. Jede Nutzung in diesem Bereich verursacht sofort zusätzliche Kosten, obwohl vergleichbare Leistungen in Deutschland vom Vertrag gedeckt wären. Dies führt zur praktischen Unbrauchbarkeit des Vertrags in meiner Wohnsituation.

• Vertragsinhalt beschränkt auf Deutschland:

Die von O2 selbst gewählte Formulierung „national unbegrenzt“ und die Einschränkungen beim Roaming machen klar, dass der vertragliche Erfüllungsort für wesentliche Vertragsleistungen ausschließlich Deutschland ist. Dies bedeutet: Die Leistungserbringung ist am Ort meines gewöhnlichen Aufenthalts vertraglich gar nicht vorgesehen - und auch technisch nicht gleichwertig möglich.

Rechtliche Bewertung

Damit liegt eine objektive Nichterfüllung wesentlicher Vertragsleistungen gemäß § 275 BGB (Unmöglichkeit) sowie eine Störung der Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 BGB vor, weil die Fortführung des Vertrags unter den geänderten Lebensverhältnissen nicht zumutbar ist.

Darüber hinaus kommt auch eine außerordentliche Kündigung gemäß § 314 BGB in Betracht, da durch den Wohnsitzwechsel die Nutzbarkeit der vereinbarten Hauptleistungen erheblich eingeschränkt ist - trotz ununterbrochener Zahlungspflicht meinerseits.

Die vertragliche Lage ist damit eindeutig:

• O2 kann die versprochenen Leistungen am Wohnsitz Wien objektiv nicht vollständig erbringen. (NACHWEISLICH)

• Die Leistungspflicht bleibt zwar grundsätzlich bestehen, die tatsächliche Gleichwertigkeit der Leistung ist aber nicht gegeben.

• Eine Fortführung des Vertrags ist daher weder wirtschaftlich zumutbar, noch vertraglich abgedeckt, da die Nutzung mit erheblichen Zusatzkosten verbunden ist.

Fazit

Unabhängig von privaten Hintergründen (wie einer Trennung) ergibt sich allein aus der technischen und vertraglichen Lage, dass O2 in Wien keine vollwertige Vertragserfüllung bietet.

Dies ist ein zentraler Aspekt, der eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt und vor Gericht mit mehr als hoher Wahrscheinlichkeit anerkannt werden würde, sofern die Nachweise - wie in meinem Fall -  vorliegen.


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  • Autor
  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

@Bollermann Also ich muss hier kurz was klarstellen weil das an der Sache leider komplett vorbeigeht.

Erstens: warum ich einen Vertrag mit Mindestlaufzeit abgeschlossen habe, ist für die rechtliche Bewertung vollkommen irrelevant. Das ist ein rechtsgültiger Vertrag - mit Rechten und Pflichten auf beiden Seiten. Wenn eine Partei, hier O2, nicht mehr in der Lage ist, die Hauptleistungen zu erbringen, dann ist die Laufzeit kein Schild, hinter dem man sich verstecken kann. Die §§ 313 und 314 BGB sind gerade für solche Fälle geschaffen worden, in denen sich Umstände ändern oder eine Vertragsfortführung nicht mehr zumutbar ist.

Zweitens: der Vorwurf mit der „persönlichen Lebensplanung“ ist ein klassischer Zirkelschluss. Natürlich ist ein Umzug oder ein Daueraufenthalt im Ausland ein persönlicher Umstand - aber genau deswegen sieht das Gesetz ja auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor. Und wenn ein Anbieter seine Leistungen nicht mehr wie vereinbart oder nur eingeschränkt erbringen kann, dann ist das nicht mehr nur mein Privatproblem, sondern schlicht Vertragsrealität.

Drittens: der Hinweis auf einen Vertragsinhaberwechsel ist nicht zielführend. Es geht hier nicht um irgendeinen bequemen Ausweg oder eine Bitte um Kulanz, sondern um eine rechtlich sauber begründete Vertragsbeendigung auf Grundlage der Leistungsstörung durch O2. Und genau darum dreht sich dieser Thread - nicht um Tipps für kreative Workarounds, sondern darum, aufzuzeigen, wie O2 mit exakt solchen Fällen umgeht. Die Kommunikation seitens O2 war bislang inhaltsleer, ausweichend und juristisch mangelhaft. Das wird hier dokumentiert.

Was du zum Thema Nachweise sagst, ist theoretisch nicht falsch - aber bei mir liegen alle Nachweise längst vor. Und O2 selbst hat bereits bestätigt, dass gewisse Leistungen am Standort Wien nicht im vertraglich geschuldeten Umfang erbracht werden können. Also: es geht nicht um eine bloße Behauptung meinerseits, sondern um einen objektiv feststellbaren Mangel in der Leistungserbringung, für den der Anbieter verantwortlich ist. Ich habe belegt, dass

- die Datenflat ab einer gewissen Menge kostenpflichtig wird

- Anrufe ins lokale Netz kostenpflichtig sind

- O2 die Nutzung in Österreich im Rahmen der AGB sogar einschränken darf

Also ganz ehrlich: wenn das keine Unzumutbarkeit der Vertragserfüllung nach § 314 BGB darstellt, was dann?

Nochmals zur Erinnerung: in diesem Thread geht es nicht darum, einen Kündigungstrick zu finden oder irgendwas durchzusetzen, was mir „ganz gut passen würde“. Es geht darum, aufzuzeigen, dass O2 rechtlich nicht belastbar argumentiert, dass Mitarbeiter wie Herr XXX willkürlich reagieren und dass das Unternehmen anscheinend nicht gewillt ist, das geltende Vertragsrecht korrekt umzusetzen. Und ja - ich will damit auch wissen, ob andere ähnliche Erfahrungen gemacht haben. Weil es halt einfach abartig ist wie eine namhafte Firma so noch existieren kann? Ich habe selbst Arbeitnehmer unter mir. Ich würde Herrn XXX Fristlos kündigen und im Falle dass der Kunde klagt, und diese zurückzuführen wäre auf Herrn XXX, käme es zu einer Schadensersatzklage gegen Herrn XXX . Ganze einfach


poales
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  • Legende
  • August 6, 2025

Weil es halt einfach abartig ist wie eine namhafte Firma so noch existieren kann? Ich habe selbst Arbeitnehmer unter mir. Ich würde Herrn XXX'' Fristlos kündigen und im Falle dass der Kunde klagt, und diese zurückzuführen wäre auf Herrn XXX, käme es zu einer Schadensersatzklage gegen Herrn XXX. Ganze einfach

 

du kannst eine Beschwerde einreichen,

z.b. über das Kontaktformular

dort kannst du dann auch den Namen nennen und die Situation schildern,

ob und welche  Folgen ,dass für den Mitarbeiter hat,

wirst du allerdings nicht erfahren.

falls O2 deshalb pleite geht, steht dass vermutlich in der Zeitung.🤔

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/


bs0
Legende
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  • Legende
  • August 6, 2025

Wir drehen uns im Kreis. Niemand hier hat behauptet, dass § 314 nicht greift (greift ja immer bei einem Dauerschuldverhältnis). Auch wurde dir zugestimmt, dass o2 deine Ansprüche aus dem § 314 hätte prüfen sollen. Deine Begründung für die Unzumutbarbeit muss trotzdem nicht von deinem Vertragspartner oder von einem Gericht geteilt werden. Zu deinen Ausführungen gibt es zudem unterschiedliche Auffassungen - auch in der Rechtsprechung.

Dein Fazit ist dein Fazit. Deine Argumentation ist teilweise nachvollziehbar, aber ich sehe nach wie vor im Detail mehrere Gründe, warum diese scheitern könnte bzw. sollte, gerade was die Unzumutbarkeit und der Wegfall der Geschaftsgrundlage, sowie das was du für relevant oder irrelavant findest angehen. Letzten Endes hast du einen Vertrag abgeschlossen, und benötigst diesen aus persönlichen Gründen nicht mehr.

Wir werden hier eher nicht einer Meinung sein, aber ich würde es dennoch - oder auch deswegen - begrüßen, wenn du uns hier über den Ausgang informierst.

Übrigens: Anrufe in das lokale Netz sind im Ausland nicht kostenpflichtig. Du hast sogar den Vorteil, dass du kostenlos in andere EU-Länder telefonieren kannst, was in Deutschland nicht der Fall ist!


Klaus_VoIP
Legende
  • August 6, 2025

Anrufe in österreichische Mobilfunknetze und Festnetzanschlüsse sind nicht von der Flatrate abgedeckt - trotz meines Wohnsitzes in Österreich. Jede Nutzung in diesem Bereich verursacht sofort zusätzliche Kosten, obwohl vergleichbare Leistungen in Deutschland vom Vertrag gedeckt wären.

wirklich?

Du musst alle Einschränkungen gemäß EU-Regelung hinnehmen, da gesetzeskonform. Anrufe nach Deutschland, Österreich sollten kostenfrei sein. 

Eine der Punkte die “unglaublich” erscheinen. Auch die Fehlinterpretation unserer Kommentare lässt einen nur staunen. Ich kann das nur als “verrannt” interpretieren, was in eigener Sache recht leicht passiert. 

Stelle die Zahlungen ein und lasse Dich beklagen und trage Deine Argumente vor. Nur so kannst Du den Vorgang forcieren. Berichte dann bitte über den Ausgang.  Viel Erfolg!


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  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

Danke an alle die sich hier eingebracht haben, aber leider muss ich sagen dass das Thema im Kern komplett verfehlt wurde. Niemand lernt aus, und das ist normal ! Wir könnten alle voneinander was mitnehmen. Was wir aber ganz sicher nicht können: Die Gesetzeslage nach unseren Wünschen verändern. Zumindest nicht jetzt sofort und nicht so, wie es einem vielleicht lieber wäre.

Deshalb bringt es auch nichts, über Rechtsnormen zu diskutieren, bei denen es schlicht keinen realen Auslegungsspielraum gibt. Manche von euch hatten in gewissen Punkten schon recht, das bestreitet auch keiner. Nur sind diese Punkte für meinen konkreten Fall nicht relevant und ändern auch nichts an der geltenden Gesetzeslage - insbesondere nicht an der juristischen Bewertung unter den von mir dargestellten Umständen.

Spätestens mit der Nichterbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen reden wir nicht mehr über Meinungen, sondern über Vertragsbruch. Und dieser liegt objektiv vor. O2 - besser gesagt Herrn XXX - ist aber offenbar der Meinung, dass die Leistung weiterhin erbracht wird, nur weil der Vertrag noch läuft bzw. aktiv ist. Dass ich ihn faktisch nicht wie vorgesehen nutzen kann, wird völlig ignoriert.

Warum genau ich den Vertrag nicht wie vereinbart nutzen kann, wurde mehrfach erklärt und mit Vertragsdaten belegt. Klar, ich könnte in Wien theoretisch die 77 GB aufbrauchen,aber das ist nicht die vertraglich geschuldete Leistung. Genau das zeigt ja, dass O2 die Leistung so, wie sie vereinbart wurde, nicht sachgemäß und vollständig erbringen kann. Das ist die eigentliche Grundlage dieses Threads.

Ich entschuldige mich auch, falls sich jemand persönlich angegriffen fühlt, das war nie meine Absicht. Ich weiß dass viele hier einfach nur helfen wollen. Aber darum geht es hier halt nicht 😅 Aber genauso offensichtlich ist, dass auch Herr XXX sich von mir angegriffen fühlt - warum, weiß niemand. Jedenfalls ist sein Schreibstil nicht gerade sachlich professionell und juristisch sicher schon gar nicht.

Wir können hier gerne weiter diskutieren - aber bitte nicht an den zentralen Punkten vorbei. Der Fokus dieses Threads liegt auf dem Verhalten von O2 in solchen Fällen, dem Umgang mit Kunden in rechtlich komplexen Situationen und der Frage, wie intern mit geltendem Recht umgegangen wird. Nicht auf hypothetischen Vertragskonstellationen oder auf Meinungen, wie es „vielleicht auch hätte laufen können“ und schon garnicht ob ich Recht habe oder ihr.

Ps: ​@bs0 du hast recht, ich habe eben nochmal nachgesehen! Anrufe wären kostenlos. Danke für den Hinweis. Auch ich habe nicht alles permanent im Kopf. Dennoch wäre die Juristische Bewertung wie folgt:

Teilerfüllung = kein ausreichender Leistungsaustausch

Ein Vertrag ist nicht ordnungsgemäß erfüllt, wenn Teile der Hauptleistungspflicht dauerhaft nur eingeschränkt erbracht werden können. 


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  • August 6, 2025

@Klaus_VoIP ja ich korriegere! Anrufe kostenlos. Danke für die Info. Habe ich jetzt selber auf die schnelle falsch den Vertragsdaten entnommem. Ich beschäftige mich seit 3 Wochen intensiv mit dem Typen ''Herr XXX''. Davor war es ein anderer. Die schiebens hin und her und keiner weiß von denen was Sache ist. Macht mich schon krank was der für Aussagen bringt und auch nicht bringt 😂  Ich werde Updaten! Ich gehe davon aus dass O2 früher oder später den Vertrag rückwirkend kündigt. Bezahlen werd ich 1000% nichts mehr.


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  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

Ich bin das erste mal hier im Forum. Reagieren hier auch Mitarbeiter von O2? Weiß das zufällig jemand?

@o2_Gerrit Sorry,Ich bin mal so frech weil ich gesehen habe dass Sie vor 18 Minuten Aktiv waren. Kurze Frage an die Moderatoren bzw ans Team:

Gibt es bei O2 eine Art Beschwerdeinstanz oder Ombudsstelle, an die man sich wenden kann? Gemeint ist nicht die klassische Kundenbetreuung oder das Forum hier, sondern wirklich intern eine höhere Stelle, ggf sogar mit juristischer Befassungskompetenz, die Sachverhalte objektiv prüft (vielleicht auch im Sinne des Unternehmens, um unnötige Verfahren oder Reputationsschäden zu vermeiden). Falls es sowas nicht gibt -  wie kann man an sachkundige Ansprechpartner oder rechtlich geschulte Mitarbeiter herantreten, die über die Standardabläufe hinaus Einzelfälle bearbeiten. Ich hatte bereits das Vergnügen mit einem Herren des Beschwerdemanagements. Dieser war aber sichtlich überfordert und hatte ...ehrlich...keine ahnung wovon er schreibt 😅 Es braucht nur einen Sachkundigen Mitarbeiter von O2 der nicht Stur mit verschrenkten Armen seine Augen schließt und die Sache wäre sofort erledigt. 

Danke im Voraus für die Info!


Klaus_VoIP
Legende
  • August 6, 2025

Na klar reagieren hier o2-Moderatoren. 
Dabei wird es eben schwierig, wenn die Fachabt. G sich mehrfach dazu geäussert hat und keine neuen Aspekte hinzukommen. 


noreply
Legende
  • August 6, 2025

Unterm Strich kann man verliebten mitlesenden nur raten: 

schließt lieber einem Flex-Vertrag ab, Liebe kommt….Liebe geht.


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  • August 6, 2025

@Klaus_VoIP Das ist ja das Problem. Die 2 Mitarbeiter die sich bis jetzt gemeldet haben, haben sich eigentlich zu garnichts geäußert und beziehen sich immer wieder grundlos auf das TKG obwohl das absolut keine Rolle in meiner ausserordentliche Kündigung spielt. 😂 Da ist kein Inhalt...einfach nichts! Es sind die falschen Leute die bis jetzt geantwortet haben. Ich darf die Gespräche bzw Chats leider nicht hier veröffentlichen. Aber es ist wirklich unfassbar dumm was da für Antworten kommen (nicht beleidigend gemeint) Ein Satz entgeht sogar nur ganz knapp der verleumdung. Diese Mitarbeiter müssen doch überprüft werden 😂


Klaus_VoIP
Legende
  • August 6, 2025

Ist eben so bei dem Fachkräftemangel …. 
Das ist aber eben die Sache mit dem Workflow. Die Leute sind nur auf Handhabung nach TKG geschult und alles andere macht dann viel später die Rechtsabteilung. 

Letztens hat die “Professional Hotline” geleugnet das Malta zu Europa gehört. 
Da liegt das Problem aber auch im fehlenden Erdkundeunterricht und an der Sturheit junger Leute, die zu blöd sind sich mit einer Suchmaschine zu bemühen.

Aber das führt zu weit. 😉


bs0
Legende
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  • Legende
  • August 6, 2025

Teilerfüllung = kein ausreichender Leistungsaustausch

Ein Vertrag ist nicht ordnungsgemäß erfüllt, wenn Teile der Hauptleistungspflicht dauerhaft nur eingeschränkt erbracht werden können. 

 

Das ist leider nicht richtig. Der Vertrag wird vollständig erfüllt, aber du wohnst leider nicht dort wo du den Vertrag abgeschlossen hast und kannst alleine aus Gründen, die in deinem Verantwortungsbereich liegen, den Vertrag nicht vollständig nutzen. Leistungserbringung und die Möglichkeit, Leistungen zu nutzen sind zwei Paar Schuhe. Anders wäre es natürlich wenn o2 die vertraglich vereinbarte Leistung einschränkt. Warum gibt es den § 60 TKG? Dieser wäre überflüssig wenn man so wie du es dir vorstellst einfach § 314 nutzen könnte?

Was der Kontakt mit o2 angeht, wenn dieser bisher nur mit Mitarbeitern der Kundenbetreuung erfolgte, dann solltest du keine zu große Erwartungen haben, zumal diese auch nur begrenzte Entscheidungskompetenzen haben und oft nach Schema F arbeiten.


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  • August 6, 2025

@bs0 Danke für deine Rückmeldung, aber dem muss ich entschieden widersprechen -  sowohl aus juristischer Sicht als auch in Bezug auf die konkrete Sachlage.
Du schreibst, der Vertrag werde vollständig erfüllt und ich könne ihn nur aus „eigenem Verschulden“ nicht vollständig nutzen. Das ist in zweierlei Hinsicht unzutreffend:
1. Fehlannahme zur vollständigen Leistungserbringung
Vertraglich geschuldet ist laut O₂-Kundenzone und Vertrag:
• unbegrenztes nationales Datenvolumen,
• Telefonie- und SMS-Flatrates in deutsche Netze,
• EU-weite Nutzung mit begrenztem Datenvolumen (77,6 GB), danach Zusatzkosten.
Diese Leistungsstruktur bedeutet faktisch:
Die volle vertragliche Leistung steht ausschließlich innerhalb Deutschlands zur Verfügung.
In Österreich greift ausschließlich ein reduziertes Ersatzmodell, das mit Zusatzkosten und Einschränkungen verbunden ist – kein vollwertiger Ersatz.
Dass O₂ den Vertrag nach § 275 Abs. 1 BGB im Ausland technisch gar nicht vollständig erbringen kann, ist der eigentliche Knackpunkt. Der Unterschied zwischen „können“ und „dürfen“ wird hier oft übersehen: Es geht nicht darum, ob ich das Netz nutzen darf, sondern ob O₂ es bereitstellen kann - und das können sie laut Vertragsstruktur nicht und werden sie auch nicht laut Herr XXX(Mitarbeiter)
2. Kein „Verschulden“ des Kunden im juristischen Sinn
Die Behauptung, ich sei selbst verantwortlich, weil ich umgezogen bin, ist nicht tragfähig.
Ein Vertragspartner darf sich auch dann auf § 314 BGB stützen, wenn sich Umstände so verändern, dass die weitere Durchführung des Vertrags unzumutbar wird - selbst wenn der Grund aus der eigenen Lebenssphäre stammt (wie z. B. Umzug, Trennung, Pflegefall etc.). Genau deswegen gibt es diese Gesetze.
Wichtig ist nur:
Die Fortführung des Vertrags muss objektiv unzumutbar geworden sein, und zwar in Anbetracht der realen Nutzungsmöglichkeiten vor Ort. Wenn die Hauptleistungspflicht des Anbieters (vollständige Netznutzung ohne Zusatzkosten) am Wohnort nicht erbracht werden kann, liegt genau dieser Fall vor. Das ist gängige Rechtsprechung und auch vom BGH (u. a. in Mobilfunkkontexten)

Woher nimmst du deine Infos? Sie werden nämlich immer rübergebracht als wären es fakten, sind aber faktisch falsch. 


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  • August 6, 2025

@bs0 Danke nochmals für deinen Input - auch wenn er juristisch ziemlich kreativ ist. Also wirklich kreativ. Ich geh mal der Reihe nach durch:
„Der Vertrag wird vollständig erfüllt, aber du wohnst leider nicht dort, wo du den Vertrag abgeschlossen hast“
Aha. Also ist die Vertragserfüllung abhängig vom Ort der Vertragsschließung? Interessant. Das wäre mir neu, und vermutlich auch sämtlichen Juristen, Vertragsrechtlern und Richtern dieses Landes.
Ob ich den Vertrag in Hamburg abschließe und morgen nach München, Warschau oder eben Wien ziehe, ist vollkommen irrelevant, solange ich dort auf die vertraglich zugesicherten Leistungen angewiesen bin - und sie nicht bekomme. Genau dafür existieren Paragraphen wie § 313 und § 314 BGB.
Verträge sind keine Ketten. Es gibt keine „Vertragsbindung an Koordinaten“. Das ist Mobilfunk, nicht ein Mietvertrag mit Wohnortsbindung.
„Du kannst alleine aus Gründen, die in deinem Verantwortungsbereich liegen, den Vertrag nicht vollständig nutzen.“
Okay - also wenn sich Lebensumstände ändern (Trennung, Umzug, Pflegefall, Arbeitsplatzverlust etc.), dann ist das alles „mein Problem“? Es wäre fast witzig, wenn’s nicht traurig wäre. Genau für solche Lebensumstände hat der Gesetzgeber diese Sonderkündigungsrechte geschaffen - sonst würde der Paragraph ja wörtlich lauten: „§ 314 BGB - Kündigung bei wichtigem Grund (außer du hast’s selbst verkackt)“.
So funktioniert Vertragsrecht aber nicht. Sonderkündigungen existieren explizit dafür, wenn einem die vertragstreue Leistungspflicht einseitig nicht mehr zumutbar ist - ganz unabhängig von „Schuld“ oder „Verantwortungsbereich“.
Wenn man deiner Logik folgt, dürfte man nie einen Vertrag kündigen, wenn sich irgendetwas im Leben verändert. Das ist absurd.
Oder anders gesagt: Wenn dein Stromanbieter in deiner neuen Wohnung keinen Strom liefern kann, weil du in ein Versorgungsgebiet eines anderen Anbieters ziehst – würdest du dann auch sagen: „Tja, hättest halt nicht umziehen sollen“?
„Leistungserbringung und die Möglichkeit, Leistungen zu nutzen, sind zwei Paar Schuhe.“
Richtig. Nur wird der Schuh halt dann zu klein, wenn er nur zur Hälfte passt.
Und genau darum geht es hier. Wenn O₂ in Wien nur Teile des Vertrages erfüllen kann (reduzierte Datenmenge, keine nationalen Flats, keine unbegrenzte Nutzung), dann wird der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt.
Es ist nicht mein Problem, dass O₂ das Netz nicht vollständig zur Verfügung stellen kann, obwohl sie das laut Vertrag im Inland müssten.
Oder soll ich dir jetzt einen Vertrag über eine All-you-can-eat-Pizza verkaufen, dir aber nur vier Stücke geben - und dann sagen: „Du kannst sie doch nutzen, iss halt langsam“?
„Anders wäre es natürlich, wenn O₂ die vertraglich vereinbarte Leistung einschränkt.“
Ja genau - und das tun sie auch.
Du findest es also vollkommen okay, dass ein Mobilfunkvertrag im Inland unbegrenztes Datenvolumen hat, aber im Ausland (wo ich mich dauerhaft aufhalte - was belegt ist), plötzlich eine harte Obergrenze mit zusätzlichen Kosten greift?
Wenn du das „nicht als Einschränkung“ bezeichnest, dann frag ich mich, wie du bei einem all-inclusive Hotelbesuch reagierst, wenn du dann doch alles extra zahlen musst - „aber sie dürfen ja ins Gebäude rein!“
Und zum Abschluss: Der Fokus dieses Threads war und ist das Verhalten von O₂ und deren strukturelle Verweigerung einer außerordentlichen Kündigung trotz klarer juristischer Grundlage und faktischer Nichterfüllung der vertraglichen Hauptleistungspflichten in meinem Fall.
Was ich nicht brauche, sind Küchenjuristen, die glauben, man dürfe Verträge nie kündigen, wenn man nicht im Krankenhaus liegt.
Wem das zu hoch ist, der kann sich ja einfach weiter auf sein „Schema-F-Wissen“ verlassen - und hoffen, dass er selbst nie in eine Lage kommt, in der ein Vertrag schlicht nicht mehr nutzbar ist.
Ich hingegen halte mich lieber an Recht, Gesetz - und Urteile, nicht Bauchgefühl.
Und habe deswegen auch noch nie Verloren vor Gericht 😁

Nur damit das nicht falsch verstanden wird: Für mich wäre es völlig in Ordnung gewesen, wenn man z. B. geschrieben hätte: „Ich sehe das ein wenig anders, meiner Meinung nach könnte das auch so und so ausgelegt werden. Was sagst du dazu? Könnte es in Anbetracht dessen nicht auch anders zu sehen sein?“

So etwas hätte ich mir dann gern durchgelesen, mir angeschaut, reflektiert – und vielleicht hätte sogar einer von uns beiden (oder beide) etwas daraus mitnehmen können. So funktioniert konstruktiver Austausch.

 

Aber gleich mit „Das ist leider falsch“ zu starten – so als wäre etwas faktisch und objektiv falsch – und dann einfach eine Meinung zu formulieren, ganz ohne jegliche Belege, ohne Paragraphen, ohne rechtliche Erklärung, ist halt einfach unnötig provokant.

Erst recht, wenn ich hier schon zigfach erläutert habe, worum es in meinem konkreten Fall geht, inklusive rechtlicher Grundlage und sachlicher Erklärung – mehrfach.

Und spätestens ab einem gewissen Punkt sollte eigentlich klar sein, dass hier kein Diskussionsbedarf über die Gesetzeslage selbst besteht, weil diese in dem von mir beschriebenen Kontext eben kaum Spielraum lässt.

Daher: Meinung gerne – aber bitte nicht im Gewand angeblicher „Fakten“.


bs0
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  • August 6, 2025

Dann musst du hoffen, dass im Zweifelsfall ein Gericht dir zustimmt.

Auch damit es hier keine Missverständnisse gibt: Dass du es anders siehst ist völlig OK. Ich respektiere auch die Meinungen, die ich nicht teile, und sehe das auch als Meinungstausch. Leider hast du von Anfang wiederholt vorgetragen, dass du definitiv im Recht bist, und es gibt keine Möglichkeit, das Gesetz anders auszulegen. Deswegen die Reaktionen. Du fandest die Einleitung “Das ist leider falsch” unpassend, hast dich aber genau so in anderen Beiträgen ausgedrückt, sowie deine Meinung als Fakt dargelegt. Ich behaupte nicht immer Recht zu haben, aber das solltest du dann bitte auch nicht tun.

Vertraglich geschuldet ist laut O₂-Kundenzone und Vertrag:
• unbegrenztes nationales Datenvolumen → national = innerhalb Deutschland (bekommst du)
• Telefonie- und SMS-Flatrates in deutsche Netze→ innerhalb der EU sogar auch in andere Länder (bekommst du)
• EU-weite Nutzung mit begrenztem Datenvolumen (77,6 GB), danach Zusatzkosten. → bekommst du
Diese Leistungsstruktur bedeutet faktisch
Die volle vertragliche Leistung steht ausschließlich innerhalb Deutschlands zur Verfügung.

→ Nein, die einzelnen Leistungen stehen entsprechend dort und in dem Umfang zur Verfügung wo vertraglich zugesichert. Wo du dich gerade aufhältst ist für diesen Punkt unerheblich.

Bedenke: Was für dich unzumutbar ist muss nicht objektiv so sein. Deswegen Auslegungsspielraum. Und bei Mobilfunkverträgen wird regelmäßig entschieden, dass auch bei längeren oder dauerhaften Aufenthalten im Ausland kein Kündigungsgrund - weder nach § 60 TKG noch nach § 314 BGB vorliegt. Das ist - auch wenn du es nicht wahrhaben möchtest - (so leid es mir tut) wirklich Fakt.

Kannst du Ansprüche aus § 314 BGB geltend machen? Natürlich. Werden deine Ansprüche anerkannt? Mit der richtigen Augumentation vielleicht. Würdest du vor Gericht gewinnen? Schwer zu sagen.

Du findest es also vollkommen okay, dass ein Mobilfunkvertrag im Inland unbegrenztes Datenvolumen hat, aber im Ausland (wo ich mich dauerhaft aufhalte - was belegt ist), plötzlich eine harte Obergrenze mit zusätzlichen Kosten greift?

Ja, das finde ich in der Tat OK weil ich den Vertrag so abgeschlossen habe. Dass Verträge unterschiedliche Leistungen bei der Nutzung in unterschiedlichen Ländern vorsehen ist nicht auf Mobilfunkverträgen beschränkt. Und die “harte Obergrenze” ist nicht mal aufgrund des Vertrags sondern die Anwendung einer EU-Verordnung.

Wenn ich mir noch eine letzte Anmeldurung erlauben darf: Stromverträge unterliegen (zumindest in Deutschland) ganz anderen gesetzlichen Regelungen, die bei einem Umzug auch innerhalb des gleichen Ortes grundsätzlich ein Kündigungsrecht vorsehen.


Bollermann
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  • August 6, 2025

@ReVienna 

Jeder neue Text lässt dich ans Ende der Warteschlange der o2mods zurück fallen. Es kann ein paar Minuten oder auch ein paar Tage dauern, bis ein Beitrag an der Reihe ist. 

Entscheidungsbefugt ist hier aber kein Mitarbeiter.


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  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

Selbst wenn man zugesteht, dass O₂ vertraglich nur zur Bereitstellung unbegrenzten Datenvolumens innerhalb Deutschlands verpflichtet ist, und alles darüber hinaus - also z. B. die 77,6 GB in der EU - nur eine roamingbezogene Erweiterung darstellt, ändert das nichts an meiner Argumentation. Und zwar aus folgendem Grund:

Bitte lies es genau und verstehe es dann aber auch!! Du verfehlst ständig was ich schreibe!!

Der § 314 BGB verlangt keine Vertragsverletzung im Sinne einer objektiven Pflichtverletzung, sondern stellt vielmehr auf die Zumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ab. Das bedeutet: Auch wenn der Vertrag formal korrekt eingehalten wird – also O₂ sagt „wir haben doch genau das geliefert, was drinsteht“ – kann die tatsächliche Lebensrealität dazu führen, dass eine Vertragsfortsetzung nicht mehr zumutbar ist.

Und genau da liegt der Punkt: Ich habe den Vertrag in einem ganz klaren Nutzungskontext abgeschlossen – nämlich mit regelmäßigem Aufenthalt in Deutschland . Jetzt hat sich dieser Kontext aber dauerhaft und nachvollziehbar geändert: Ich lebe in Wien, bin dort gemeldet, habe dort meinen Lebensmittelpunkt. Und unter diesen neuen Umständen kann ich die Hauptleistung – unbegrenzte mobile Datennutzung – faktisch nicht mehr nutzen, weil sie eben nur in Deutschland gilt. Genau das ist es ja!! Aber das verstehst du nicht 😅 

Lies jetzt bitte genau!! :

Dass O₂ vertraglich nicht verpflichtet ist, diese Leistung auch in Österreich bereitzustellen, ist mir bewusst !! aber genau darum geht es ja: Die Hauptleistung kann unter den jetzigen Umständen nicht mehr erbracht werden, und ich bin nicht schuld daran, dass sich diese Umstände geändert haben.

 

Das ist ein klassischer Anwendungsfall des § 314 BGB: Wenn die Weiterführung des Vertrags unter den veränderten Umständen für mich unzumutbar geworden ist – insbesondere weil die vertragliche Hauptnutzung objektiv nicht mehr möglich ist –, dann ist eine außerordentliche Kündigung zulässig. Ob der Vertrag ursprünglich korrekt war, ist dabei zweitrangig.

 

Man kann es so sagen: O₂ liefert, was sie liefern müssen - aber nicht dorthin, wo ich es brauchen würde. Das ist so, als würde man jemanden vertraglich verpflichten, ihm täglich ein warmes Mittagessen zu liefern - aber nur an eine Adresse, an der er nicht mehr wohnt. Klar, der Lieferant hält seinen Teil ein - aber die Leistung verpufft, weil sie am falschen Ort ankommt. Und dann kann man nicht sagen: „Tja, Pech gehabt - Vertrag läuft.“

Verstehst du das? Sollte eigentlich jetzt klar sein?!

Also nochmal: Nicht die Vertragstreue allein ist entscheidend, sondern die Gesamtbetrachtung, ob es noch zumutbar ist, an diesem Vertrag festzuhalten - wenn die Leistung in der Realität nicht mehr nutzbar ist und nicht absichtlich oder leichtfertig von mir verursacht wurde. Verstehst du? Du erwähnst immer nur ob am ursprünglichen Ort ''noch'' geleistez wird. Das spielt keine Rolle 😅  

Und genau dafür gibt es § 314 BGB.

Ich versuche dir die Juristische Sachlage schon sogut wie möglich zu erklären 😅 Hallelujah

Es ist ok dass du nicht alles auf anhieb erkennst oder verstehst - aber bitte 🙏🏼 lass dir was erklären wenn du schon so zwingend auf das juristische eingehen willst  obwohl es nie darum ging ursprünglich.

 

 

 

 

 

 


bs0
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  • Legende
  • August 6, 2025

Keine Sorge, das musst du mir bestimmt nicht erklären, ich verstehe die juristische Sachlage sehr gut, und kenne mich bestens mit solchen Situationen aus. Ich verstehe auch deine Argumentation, teile sie nur nicht vollständig. Ich denke, du kannst meine Gegenargumente verstehen, teilst sie aber auch nicht.

Ich denke, wir beenden das hier jetzt. Du kannst auf die Meinung der Moderation zu deinem eigentlichen Anliegen bezüglich der Bearbeitung warten. Alles andere wird vermutlich der Anwalt mit o2 klären.

Abschließend: Wenn es nie um das juristische ging, warum hast du das so ausführlich in deinem ersten Beitrag aufgeführt? Rhetorische Frage.


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  • Einsteiger:in
  • August 6, 2025

@bs0 1. Fehlannahme: Vertragliche Leistung = juristische Erfüllung des Vertrags

Nur weil O₂ die vertragliche Leistung irgendwo erbringt (nämlich in Deutschland), heißt das nicht, dass der Vertrag im juristischen Sinne auch tatsächlich erfüllt wird.

Die zentrale Frage nach § 314 BGB ist nicht:

Wird die Leistung irgendwo theoretisch erbracht?

Sondern:

Ist die Fortsetzung des Vertrags unter den konkreten Umständen für den Kunden zumutbar?

§ 314 BGB ist gerade nicht auf Fälle beschränkt, in denen die andere Partei vertraglich „etwas falsch macht“. Es genügt allein, dass ein wichtiger Grund vorliegt, „der unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht“.

👉 Dass ich die Hauptleistung (nationales unbegrenztes Datenvolumen) nicht mehr in Anspruch nehmen kann, ist objektiv - denn ich bin nun dauerhaft in Wien. Dass O₂ nicht Unbegrenzt ins Ausland liefert, liegt in der Natur der Sache. Aber das bedeutet eben genau, dass eine Fortsetzung des Vertrags für mich objektiv keinen Sinn mehr ergibt, und zwar nicht wegen persönlicher Laune, sondern wegen eines gravierenden, realen Lebensumstands: Dauerhafter Aufenthaltswechsel. Was ist daran bitte nicht zu verstehen? Es gibt absolut keinen Spielraum. Kann es sein dass du Herr XXX bist? 😂

2. § 314 BGB greift gerade in solchen Fällen – genau dafür ist er da

Du behauptest:

„Auch bei längeren oder dauerhaften Aufenthalten im Ausland ist regelmäßig entschieden worden, dass kein Kündigungsgrund vorliegt.“

 Beleg? Kein einziger.

Undifferenziert? Absolut.

Juristisch falsch? In dieser Pauschalität: Ja.

Es gibt mehr als nur zahlreiche Fälle, in denen Gerichte sehr wohl anerkennen, dass ein Wohnsitzwechsel ins Ausland, verbunden mit einer faktischen Nutzungsunmöglichkeit, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen kann - insbesondere dann, wenn die Leistung zwar technisch irgendwo verfügbar ist, aber nicht mehr am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts erbracht werden kann und die Einschränkung nicht vom Kunden verschuldet ist.

3. Die „Zumutbarkeits“-Frage ist keine reine Meinungssache

„Was für dich unzumutbar ist, muss nicht objektiv so sein.“

Das ist in der Theorie richtig - aber im konkreten Fall nicht relevant, weil es objektiv ist, dass die vertraglich zugesicherte Hauptleistung - das unbegrenzte Datenvolumen - nicht mehr am Aufenthaltsort nutzbar ist. (Bitte komm nicht wieder mit ''vertraglich nur in Deutschland verschuldet[Habe ich bereits erklärt]) Und genau diese objektive Nutzlosigkeit ist im Rahmen von § 314 BGB ein anerkannter Maßstab.

Wenn eine Leistung am Ort, an dem ich mich nachweislich dauerhaft aufhalte, nicht nutzbar ist, dann liegt kein bloß subjektives „Unbehagen“ vor, sondern ein relevanter Umstand. Und das gilt auch dann, wenn die Vertragsleistung „theoretisch irgendwo“ erbracht wird.

4. Letztlich entscheidet die Kombination aus dauerhafter Nutzungsunmöglichkeit und Lebenssituation

Die Leistung ist in Wien objektiv nicht vollständig nutzbar:

• kein unbegrenztes Datenvolumen,

• begrenzte Roaming-Nutzung,

• deutlich eingeschränkte Leistung im Vergleich zur vertraglichen Hauptleistung aufgrund fehlender eigennetze.

Dass O₂ nicht verpflichtet ist, den Vertrag in Österreich zu liefern, ist NICHT mein Argument - MEIN ARGUMENT ist, dass ICH deshalb von der Fortsetzung entbunden sein musst, weil die Voraussetzungen zur sinnvollen Vertragsdurchführung entfallen sind.

Genau dafür ist § 314 BGB geschaffen worden.

Zusammenfassung 

Du scheinst § 314 BGB mit einem Werkzeug zu verwechseln, das nur bei Vertragsbruch greift. Dabei geht es gerade nicht darum, ob O₂ „schuld“ ist - sondern darum, ob es zumutbar ist, den Vertrag weiterzuführen, wenn sich die Grundlage für die Nutzung gravierend geändert hat und eine vernünftige Nutzung der Leistung objektiv nicht mehr möglich ist. (OBJEKTIV)

Das ist bei mir der Fall.(Faktisch) Wer mein geschriebens versteht wird zustimmen wenn er bei der Wahrheit bleiben möchte. Und das kann man nicht weglächeln oder wegkommentieren - das steht im Gesetz. Ich habe es nun mehrmals aufgezeigt.

Wenn du anderer Meinung bist, darfst du das natürlich schreiben. Aber bitte nicht im Tonfall „das ist leider falsch“, wenn man keine einzige fundierte Quelle oder juristische Argumentation liefert. So funktioniert Rechtsdiskussion nicht.

Es ist völlig in Ordnung, wenn du gewisse rechtliche Zusammenhänge nicht nachvollziehen kannst oder Fakten anders interpretierst. Aber wenn nach mehrfacher Erklärung weiterhin zentrale Punkte verdreht,ignoriert und nicht verstanden werden, sehe ich mich leider nicht in der Lage, weiter darauf einzugehen -  nicht aus Böswilligkeit, sondern weil es schlicht Zeitverschwendung wäre. Danke fürs Verständnis. ​@bs0  🙏🏼

 

Ps: 

Wenn du die juristische Sachlage tatsächlich „sehr gut“ verstehen würdest, hättest du dir viele deiner Aussagen - vor allem zur Beweislast, zur Vertragsauslegung und zur Rolle des Wohnsitzes - vermutlich selbst ersparen können. Allein schon die wiederholte Gleichsetzung von Leistungserbringung durch den Anbieter und Nutzbarkeit durch den Kunden zeigt, dass du grundlegende juristische Prinzipien verwechselst.

Dass du meine Argumentation „verstehst, aber nicht teilst“, ist kein Problem - das wäre ein legitimer Meinungsunterschied. Aber du präsentierst deine subjektive Sicht wiederholt als objektive Tatsache. Und genau das ist der Punkt, an dem Diskussionen ins Leere laufen. Es wurde nie behauptet, dass es „nie um das Juristische“ ging. Es ging aber nicht um eine Grundsatzdiskussion, sondern um einen konkreten, sachlich belegten Fall, den ich mehrfach erklärt und mit Verweis auf die einschlägigen Normen – insbesondere § 314 BGB – unterlegt habe.

Wenn du das nicht als tragfähig empfindest, ist das dein gutes Recht. Aber bitte verkleide eine persönliche Meinung nicht als sachliche Widerlegung, schon gar nicht mit Formulierungen wie „das ist leider falsch“ - insbesondere wenn du dafür keine belastbare juristische Argumentation lieferst. Dann ist es nämlich nichts weiter als eine behauptete Expertise ohne Substanz. Du versuchst Spielraum zu schaffen wo keiner ist und unterscheidest garnicht bei wichtigen Punkten, wie eben schon erwähnt, bei der wiederholten Gleichsetzung von Leistungserbringung durch den Anbieter und Nutzbarkeit durch den Kunden. Wenn du dir ganz ganz ganz genau durch liest was ich schreibe und dir Zeit nimmst, dann wirst du es zu 99% verstehen.

In meiner ersten Nachricht wurde ganz einfach genau erklärt was sache ist und worum es ging, weil es eben eine Rolle spielte in dem ganzen, wie O2 und Herr XXX deren Praktiken an abnormalität grenzen. 

 


bs0
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  • Legende
  • August 6, 2025

Sorry, aber du hast mit dem letzten Teil deines Kommentars bestätigt, dass du nur im Recht sein möchtest. Herablassende Kommentare braucht hier niemand. Andere müssen ihre Aussagen als Meinungen kennzeichnen, aber du darfst deine Äußerungen als Fakten hinstellen. Nein, so nicht. Ich muss mir von dir auch nicht erklären lassen, dass ich etwas nicht verstehe, nur weil du es anders wahrhaben möchtest. Das ist keine Grundlage für einen konstruktiven Austauch.

Wie heißt es so schön: frag zwei Juristen und erhalte 3 Meinungen.

Schade, aber in diesem Sinne für mich EOD und dir alles Gute.