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Warum O2
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Hallo,
aufgrund meines Umzugs ins Ausland möchte ich eine Sonderkündigung beantragen. Ich habe eine Frage: Ich hatte vom 1. April bis zum 30. Juni eine Pausierung beantragt, da ich dachte, dass ich im Juli nach Deutschland zurückkehren würde. Allerdings werde ich nicht zurückkehren und mich bald abmelden (Abmeldung), daher möchte ich auch meinen Handyvertrag kündigen. Seit Juli bis jetzt habe ich den Vertrag überhaupt nicht genutzt, aber die Grundgebühr wurde weiterhin berechnet. Muss ich die Gebühren zahlen, wenn ich eine Sonderkündigung beantrage?

Liebe Grüße

SK

Du musst natürlich die Gebühren für die Zeit bis Wirksamwerden der Kündigung bezahlen. Auch der Zeitraum der Pausierung müsstest du zahlen. Dass du den Vertrag nicht nutzt ist unerheblich. Die vorzeitige Kündigung des Vertrags ist zudem Kulanz.


Natürlich! Warum nicht?

O2 kann Deine Planungen ja nicht wissen und hat deren Teil erfüllt. Die Vertragskosten fallen erst zum Ende der Kündigungsfrist (1 Monate nach Einreichung der vollständigen Unterlagen) weg.


@fability 

Du müsstest also den Zeitraum der Pausierung (April-Juni ) nachzahlen, da du ja mit der Laufzeitverlängerung als Bedingung einverstanden warst + die Gebühren ab Juli... Sobald die Abmeldebestätigung aus Deutschland und der (Melde-)Nachweis aus dem Ausland vorliegt, kommst du zum nächsten Monat raus. 


Hallo @fability,

herzlich willkommen in unsere o2 Community. 😊

Wie ich sehe, hast du bereits einiges an Unterstützung erhalten. Ich kann dem zuvor genannten auch zustimmen. Die Gebühren musst du zahlen, auch wenn der Vertrag nicht genutzt wurde. Erst wenn die Sonderkündigung genehmigt wird, musst du nichts mehr zahlen. 

Hier findest du mehr Infos zum Umzug ins Ausland: Umzug ins Ausland- was ist zu tun? | O₂ Community (o2online.de)

Liebe Grüße, 

Lea


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