Hallo,
aufgrund meines Umzugs ins Ausland möchte ich eine Sonderkündigung beantragen. Ich habe eine Frage: Ich hatte vom 1. April bis zum 30. Juni eine Pausierung beantragt, da ich dachte, dass ich im Juli nach Deutschland zurückkehren würde. Allerdings werde ich nicht zurückkehren und mich bald abmelden (Abmeldung), daher möchte ich auch meinen Handyvertrag kündigen. Seit Juli bis jetzt habe ich den Vertrag überhaupt nicht genutzt, aber die Grundgebühr wurde weiterhin berechnet. Muss ich die Gebühren zahlen, wenn ich eine Sonderkündigung beantrage?
Liebe Grüße
SK