Ein leidiges Thema für alle Betroffenen.
Wie in nachstehendem Artikel zu lesen ist, sollen Mobilfunkkunden ab 1.Februar 2020 besser hiergegen geschützt werden.
Neue Regelung soll Abofallen verhindern
Um Verbraucher vor bösen Überraschungen zu schützen, hat die Bundesnetzagentur deshalb neue Vorgaben festgelegt: Spätestens am 1. Februar 2020 müssen Provider beim Abrechnen von Leistungen von und für Drittanbieter das Redirect-Verfahren eingeführt haben. Das Ganze funktioniert wie eine Umleitung: Kauft der Nutzer etwas, wird er von der Drittanbieterseite zu einer Bezahlseite seines Mobilfunkanbieters geleitet. Hier muss er laut Bundesnetzagentur den Kauf aktiv bestätigen, indem er etwa auf Buttons wie „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ klickt.
Alternativ dürfen Provider auch ein Kombinationsmodell anwenden, heißt es in der Pressemitteilung der Behörde. Diese Variante setze sich aus mehreren Sicherungsmechanismen zusammen und beinhalte in vielen Fällen eine Geld-Zurück-Garantie. Eine Ausnahme von der neuen Regelung seien vertrauenswürdige Drittanbieter: Hier müssen sich Verbraucher selbst durch ein Log-in identifizieren.
Tipp: Alle wichtigen Fragen zu Drittanbietern werden hier von der Bundesnetzagentur beantwortet.
Gruß
Gmo