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Zahlungsforderung trotz Kündigung


Benutzerebene 1
Hallo,

ich habe meinen Vertrag bei O2 im Dezember 2014 gekündigt. Daraufhin habe ich die Kündigungsbestätigung für den 30.01.2015 erhalten.

Am 30.01.2015 wurde daher auch der DSL- und Festnetzanschluß abgestellt. Der Router wurde sofort von mir an O2 zurückgeschickt.

Nun erhielt ich am 28.01.2015 eine Rechnung über die Grundgebühr von 29,90 EUR für den 01.02.2015-28.02.2015.

Auf meine Anfrage beim Kundenservice warum mir für den Februar noch die Grundgebühr berechnet wird obwohl der Vertrag zu diesem Zeitpunkt gar nicht mehr besteht, wurde mir gesagt, daß die Rechnungen immer im Voraus erstellt werden und ich diese nicht beachten muß, da mir nichts mehr abgebucht wird. Wenige Tage später wurde mir dennoch der Betrag von 29,90 EUR abgebucht. Diesen Lastschrift habe ich dann widerrufen und den Betrag zurückbuchen lassen.

Wenige Tage später bekam ich eine Zahlungsaufforderung über die 29,90 EUR zuzüglich 4 EUR Rücklastschriftgebühr. Die Dame vom Kundendienst meinte, daß ich diesen Betrag nun bezahlen müßte, und ich dann am Ende des Monats die 29,90 EUR wieder zurücküberwiesen bekomme. Die vorherige Aussage des Kundenberaters interessiere sie nicht.

Daraufhin habe ich mich auch nochmal schriftlich an Telefonica gewandt, die mir lediglich zurückgeschrieben haben daß sie mich leider nicht telefonisch erreichen konnten (ist ja auch klar, da der Festnetzanschluß ja gar nicht mehr besteht seit dem 30.01.2015) und daß bei der Bereitstellung und Abrechnung keinerlei Unstimmigkeiten aufgetreten seien.

Wenige Tage später bekam ich ein Schreiben von O2, daß nun mein Anschluss gesperrt worden sei, da kein Zahlungseingang festgestellt werden konnte. Nun solle ich doch die 29,90 EUR zuzüglich 4 EUR Rücklastschriftgebühr, 5 EUR Mahngebühr, 5 EUR Datensperrgebühr, 0,12 EUR Zinsen einzahlen, da sonst ein Inkassobüro eingeschaltet wird. Merkwürdigerweise wurde bisher keine Abschlußrechnung erstellt, in der ich ja die 29,90 EUR für Februar 2015 zuzüglich 1,93 EUR für die Zeit vom 30.01.-31.01.2015 wieder gutgeschrieben bekomme. Außerdem ist es eine Frechheit mir 5 EUR Datensperrgebühr zu berechnen, obwohl gar kein Anschluß mehr existiert, der gesperrt werden kann. DER VERTRAG IST ZUM 30.01.2015 GEKÜNDIGT!!!   Außerdem ist mir unverständlich, wie man Zinsen für einen Betrag fordern kann, der Ihnen gar nicht zusteht, da für den Monat Februar gar keine Leistung erbracht wurde. Daher möchte ich Sie bitten, mir noch die 1,93 EUR zu überweisen, da ist sonst diesen Fall an meinen Anwalt übergeben werde.

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Lösung von bs0 4 March 2015, 23:27

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19 Antworten

Benutzerebene 5
Alles ein wenig ungeschickt von Dir mit dem widerrufen der Lastschrift.

Die Rechnungen werden, wie bereits erwähnt, im Voraus gestellt. Dazu kommt es, dass auch im Folgemonat nach der Kündigung eine Rechnung erstellt wird, die dann aber wieder später gut geschrieben wird.

Hier wäre es sinnvoller gewesen, sich in Geduld zu übern. Du hast mit Deiner Aktion einen automatisierten Mahnlauf gestartet, der nur schwierig zu stoppen ist.

Sinnvoller wäre es gewesen, die Lastschrift nicht zu widerrufen.

Und wegen 29,90 EUR + x zum Anwalt? Okay, die Rechtschutzversicherungen scheinen im Sonderangebot zu sein.

Bitte noch danach zum Fernsehen, Verbraucherzentrale, etc.

Benutzerebene 1
Wenn Du mal ein wenig genauer gelesen hättest, dann hättest Du auch gesehen, daß mir von einem Mitarbeiter von O2 eine andere Auskunft erteilt wurde. Außerdem droht mir O2 wegen 29,90 EUR Grundgebühr, die für einen Monat berechnet werden, an dem gar kein Vertrag mehr besteht, mit einem Inkassobüro und gerichtlicher Geltendmachung der Forderung. Hier finde ich es nicht unbedingt abwegig,  mich von meinem Anwalt beraten zu lassen. Vor allen Dingen wurde immer noch keine Abschlußrechnung erstellt, in der mir die 29,90 EUR wieder gutgeschrieben werden würden, aber es werden fleißig Zinsen und eine Datensperrgebühr berechnet, obwohl seit dem 30.01.2015 gar kein Vertrag und somit auch keine Telefon- oder Internetverbindung mehr besteht. Da ich rechzeitig im Dezember 2014 den Vertrag gekündigt habe, muß nicht noch unbedingt die Grundgebühr für Februar berechnet werden, die im nachhinein dann doch wieder zurück überwiesen wird. Was hier aber wohl auch nicht funktioniert hätte, da keine Abschlußrechnung erstellt wird/wurde.

Benutzerebene 5
Hab ich. Da Du ja für März keine weitere Rechnung erhalten hast, wäre ohne die RLS alles gut gewesen. Hättest irgendwann im März die Abschussrechnung erhalten.... Aber so bist halt jetzt im Mahnlauf...

Was für unverschämte Antworten man sich hier gefallen lassen muss, von wegen selbst Schuld.

Wenn am 30.01. das Internet abgeschalten wurde, jedoch der Kunde doch schon IM VORAUS bis 31.01. bezahlt hat - dann kann nicht noch einmal eine Rechnung erfolgen, für den ganzen Februar, sondern es muss sofort die Abschlussrechnung erfolgen, denn die Rückzahlung für den 31.01. muss von o2 erfolgen - wenn man hier schon so unverschämt ist und der Kundin hier die Schuld zuweist!

Anders hätte das ausgesehen,

wenn das Internet erst am 02.02. abgestellt worden wäre. Ist es aber nicht - es wurde früher abgestellt als der Kunde schon bezahlt hatte.

Muss mal schauen, ob es ein Gerichtsurteil darüber gibt, dass Unternehmen noch die volle Summe eines Monats abbuchen, obwohl Ende des Vormonats schon die Dienstleistung eingestellt wurde. Haben solche Unternehmen keine Computer und keine Software, die doch klar anzeigt, dass geküdigt UND ZUM soundso vielten der Dienst abgestellt wird. Das sieht man doch schon vorher. Ab dem Tag der Abstellung des Dienstes, darf bei dem Kunden nur noch eines automatisch erfogen - die Abschlussrechnung!

Zeuco,

tut mir sehr leid wie du auch noch hier behandelt wirst. Da muss man sich für Firmen und deren Mitarbeiter auch noch fremd schämen im Internet.

Und ich will jetzt nicht hören, dass man doch nur... denn würde o2 eine Emailadresse irgendwo hier auf der o2 Seite anbieten, für solche Fälle und nicht nur das Telefonieren, bei dem die größten Betrügereien derzeit passieren, dann müssten die Kunden nicht hier schreiben, sondern würden eine Email senden, auf die sie auch eine Antwort erhalten wollen und zwar schriftlich, nicht wieder telefonisch!

Da muss man sich für Firmen und deren Mitarbeiter auch noch fremd schämen im Internet.

Hier hat derzeit gar kein o2 Mitarbeiter geantwortet. Aber egal, schäm dich ruhig.

von wegen selbst Schuld.

Das steht gleich wo?

Das steht gleich hier:

"Alles ein wenig ungeschickt von Dir mit dem widerrufen der Lastschrift."

Ach, du bist noch nicht einmal ein Mitarbeiter...?

Das wird ja immer schöner. Keine Emailadresse für Störungen oder derart Fälle wie hier, nur Telefonhotline, bei der man dann auch noch belogen wird oder "falsch beraten", was jedoch die nächste Hotline-Stelle überhaupt nicht interessiert, was deren Vorgängerin der Kundin erzählte.

Klar schäme ich mich.

Bei so einem Job, wo ich der Kundin sage, dass mich nicht interessiert was meine andere Kollegin am Telefon riet und sagte, da wäre ich mir problemlos bewusst, dass ich eines Tages genauso sterben könnte wie Bspw. "Charlie Hebbdo" oder "Boris Nemrow" oder .... Das muss einem einfach bewusst sein!



Das steht gleich hier:

"Alles ein wenig ungeschickt von Dir mit dem widerrufen der Lastschrift."

Na lies nochmal. Da steht nichts davon, dass er ihm die Schuld gibt. Aber einfach mal was in den Raum stellen.

Das wird ja immer schöner. Keine Emailadresse für Störungen oder derart Fälle wie hier, nur Telefonhotline, bei der man dann auch noch belogen wird oder "falsch beraten", was jedoch die nächste Hotline-Stelle überhaupt nicht interessiert, was deren Vorgängerin der Kundin erzählte.

Es steht auf der Rechnung, dass diese schriftlich zu reklamieren sind. Damit brauchst du dich also nicht anlügen zu lassen.

Lieber llurme,

ich an zeucos Stelle hätte es genau so gemacht. Ehe ich vor lauter Warten auf die Schlussrechnung mit einer eventuellen Gutschrift die Einspruchsfrist und somit die Möglichkeit der Lastschriftrückgabe einbüße, erledige ich das lieber gleich.

Es ist überhaupt nicht einzusehen, dass O2 die Grundgebühr für einen nicht mehr existierenden Vertrag einzieht. Ich kenne die Details der Kündigung nicht, weiß also nicht, ob in der Kündigung explizit das Lastschriftmandat widerrufen wurde. Aber m.E. gilt das Lastschriftmandat für eine bestimmte Kunden-/Lieferantenbeziehung (hier: Vertrag). Mit Ende des Vertrages erlischt also m.E. auch dieses Mandat.

Zu der Anmerkung von bielo, dass die Rechnung schriftlich zu reklamieren wäre:

Bei einem bestehenden Vertrag ist das wohl die korrekte Vorgehensweise. Im vorliegenden Fall hätte ich wiederum die Befürchtung, dass die Bearbeitungszeit meine Einspruchsfrist (s.o.) verstreichen lässt.

Außerdem, warum sollte sich zeuco auf irgendwelche Diskussionen mit O2 einlassen, wo doch die Sachlage klar ist: Kein Vertrag - keine Kosten.

Andere Firmen kriegen das auch hin. Da kommen keine Rechnungen mehr nach Vertragsende. Wenn O2 die internen Prozesse besser im Griff hätte, würden sie das auch schaffen. Beim jetzigen Zustand müssen sie eben mit Rücklastschriften rechnen...

Da ich kein Jurist bin, entspringt obige Meinungsäußerung allein meinem Gerechtigkeitsempfinden.

Ich habe nicht einmal dem TE geantwortet. Ich habe sogar zitiert, worauf ich antworte. Es wäre echt schön, wenn du dies berücksichtigt.

Benutzerebene 5
Da zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung der Vertrag noch lief (auch wenn es nur noch ein Tag war), hat das System eben eine weitere erstellt. Die Gutschrift erfolgt dann eben später.

Ob das gut ist oder nicht, stelle ich hier nicht in Frage. Ich denke, wir sind beide einer Meinung, dass die Rechnung bis zum letzten Tag abgerechnet werden sollte und nicht noch einen Monat im Voraus und dann wieder gutschreiben.

Nur, dass System ist bei o2 nun eben so. Das kannst weder Du noch ändern. Und selbst wenn die Frist für den Widerspruch abgelaufen ist... Die SEPA-Lastschrift kannst Du bis zu 8 Wochen danach noch zurück holen.

Benutzerebene 5
Andere Firmen... Man sucht sich immer nur die negativen Sachen heraus.

Jede Firma hat seine Eigenarten, die woanders nicht gegeben sind.

Z.b. bei o2 kann man seinen Vertrag stilllegen, wenn man z.b. ins Ausland zieht. Das geht bei Congstar z.b. überhaupt nicht.

Jeder Anbieter hat seine Macken und Vorteile.

Benutzerebene 7
Blöd gelaufen bei Dir. Ich schätze mal das jetzt keine Schlußrechnung kommt, bis das "Mahnverfahren" beendet ist.

Ich kann nachvollziehen, warum Du das gemacht hast, aber wenn die Rechnung vom 28.1 Januar ist, ist doch klar, das das eine Systementscheidung ist und die mit Logik nicht zu erklären ist.

Ich denke da bleibt jetzt nur der Einsatz eines Mod übrig (die sind O2 Mitarbeiter, die anderen hier sind o2 Kunden) oder der eines Anwaltes.

Ich persönlich hätte ja abgewartet, aber es gibt auch Leute, denen die 29 Euro im Monatsbudget weh tun.

Jedenfalls steht unter meinen Rechnungen

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Sie sind berechtigt, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben. Die berechneten nutzungsabhängigen Entgelte können Sie

innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Zugang der jeweiligen Rechnung beanstanden. Das Unterlassen fristgerechter Beanstandungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche

Ansprüche nach Fristablauf bleiben unberührt. Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert oder diese nach Ablauf der vorgenannten Acht-Wochen-Frist oder

aufgrund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht wurden, trifft Telefónica Germany GmbH & Co. OHG weder eine Nachweispflicht für erbrachte Verbindungsleistungen noch eine

Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen. Dies gilt entsprechend, soweit Sie nach einem deutlich erkennbaren Hinweis auf die vorgenannten Folgen verlangt haben, dass

Verkehrsdaten gelöscht oder nicht gespeichert werden. Die Zahlung ist mit Zugang dieser Rechnung fällig. Die Abrechnung kann unberechnete Beträge aus den Vormonaten

enthalten.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Auch wenn es nur 10 Euro wären ist es nicht das Problem des Kunden, dass die O2-Systeme so laufen. Warum soll der Kunde auf sein Geld warten? Wartet o2 aufs Geld? Der Kunde soll pünktlich zahlen aber o2 darf sich ohne Konsequenzen alles erlauben? Zum Glück sehen das die Gerichte anders, sollte es mal soweit kommen. In solchen Fällen hätte ich persönlich eine kurze Frist gesetzt und dann das Geld auch zurückgebucht. Inkassodrohungen können dem Kunden in dem Fall egal sein und verursachen nur Kosten für o2, da keine Forderung besteht. Der einzige "Fehler", den ich hier sehe, ist die fehlende Fristsetzung, auch wenn o2 diese wohl nicht eingehalten hätte.

Benutzerebene 7
Ich habe nie gesagt es sei ein Problem des Kunden. Aber so wie ich o2 kenne und besonders nach der Base Fusion sind die mehr als vorher hinter jedem Groschen her (Anrufe, 2 Tage nach Rechnung: "Sie haben noch einen offenen Posten von 17,81 Euro......") mit unterdrückter Nummer!!, ist das ein Kämpfen gegen die Maschine.

So wie ich das sehe, hat o2 vieles automatisiert aber an vielen Enden nicht zu Ende gedacht.

Es ist wirklich ein Kampf gegen den Computer und da verliert man Zeit u Nerven.

Natürlich ist der Kunde im Recht, aber ich hätte besseres zu tun, als wegen 29 Euro rückzubuchen, vor allem wenn man schon länger Kunde bei o2 ist und den "Laden" kennt.

Jetzt ist, und da bin ich mir 100% sicher, folgender Status im Computer bei o2:

Schlußrechnung nicht möglich, wegen Zahlungsverzug

Und da o2 die gesetzliche Widerrufsfrist für Lastschriften abwartet ist vor den 6 oder 8 wochen halt nicht mit einer Schlußrechnung zu rechnen, denn der böse böse Kunde, könnte ja die letzte Rechnung von 20 Euro zurückbuchen und dann müsste o2 dem Geld hinterherlaufen.

Ist halt einfacher, 98% der guten Kunden zu verärgern, als sich am Ende mit den 2% A rschlöchern auseinander zu setzen.

llurme schrieb:



Da zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung der Vertrag noch lief (auch wenn es nur noch ein Tag war), hat das System eben eine weitere erstellt. Die Gutschrift erfolgt dann eben später.

...

Nur, dass System ist bei o2 nun eben so. Das kannst weder Du noch ändern.

...

Gut, der Vertrag mag noch einen Tag gelaufen sein. Dafür dürfte aber bereits die bestätigte Kündigung hinterlegt gewesen sein. Darauf könnte das "System" Rücksicht nehmen - finde ich.

Das System können natürlich nicht die Kunden von O2 ändern.

Dieses ominöse System ist ja nicht gottgegeben, sondern von Menschen nach Pflichtenheft programmiert worden. Wenn das Pflichtenheft seinerzeit eine vorausschauende Rechnungsstellung nicht vorgesehen hat, die Praxis aber zeigt, dass dies zu Rücklastschriften führt - warum ändert man dann das System nicht?

Mit diesem O2 System habe ich so meine persönlichen Probleme. Es hat mich z.B. dazu veranlasst, eine Sonderkündigung meines (V)DSL-Vertrages auszusprechen, weil ein Produktwechsel von DSL 16.000 zu VDSL - der erfolgreich am 3.2.2015 durchgeführt wurde - noch heute im System als "nicht abgeschlossen" steht. Ist egal - könnte man meinen. Aber deswegen kann der Umzug nicht angelegt werden, den ich am 18.12.2014 mit O2 abgestimmt hatte. Der Umzug war am 13.2., nur der VDSL-Anschluss liegt noch heute in der alten Wohnung. Da kann ich ihn natürlich nicht mehr brauchen. Also erbringt O2 die vertraglichen Pflichten zur Versorgung aus dem Vertrag nicht. Ist jedenfalls meine Ansicht. Nur zur Info - wenn der Umzug dann angelegt werden kann, dauert es mindestens weitere 14 Arbeitstage, bis eine Schaltung erfolgt.

Mein Eindruck nach diversen Telefonaten mit der Kundenbetreuung ist, dass es niemandem möglich ist, diesem System Vernunft beizubringen. Da ist es meiner Meinung nach nur legitim, dass wir - die Kunden - Druck aufbauen. Ohne Druck ändert sich bestimmt nichts.

Benutzerebene 7
Du hast natürlich recht, allerdings frage ich mich, wie clever es ist eine Woche vor einem Umzug seinen Anschluss auf vdsl umzustellen?!

Ich denke es ist schwieriger ein bestehendes System zu ändern als man denkt, gerade nach der Übernahme von base und deren Systeme und Mitarbeiter und Kunden.

Die Anschlussumstellung und der Termin dafür  war Vorschlag von o2. Hätte ich im Dezember bereits in diesem Forum gelesen, dann wäre ich vielleicht auch konservativer gewesen.

Wenn das System nicht passt, dann gehört es verbessert. Oder soll das ewig so weitergehen?

Für ein Unternehmen wir o2 / Telefonica sollte die Kundenzufriedenheit einen hohen Stellenwert haben. Mit einigen Kunden verscherzen sie es sich aber nachhaltig - da braucht man nur in den Foren hier zu stöbern.

Benutzerebene 7
Nicht falsch verstehen, ich bin auf deiner Seite!

Ich denke aber wir haben noch einen Wachstums und Verdrängungsmarkt und wie man in Handelsblatt und Co. lesen kann, werden die Vorstände nicht am Gewinn, oder Kundenzufriedenheit gemessen und bewertet sondern in der Anzahl Brutto Neu Kunden.

Das ist halt wie in vielen Unternehmen ein falscher Ansatz schon vom System her, aber ist so.

Benutzerebene 5
Hi

hast Du mal an einer Systemmigration teilgenommen? Weißt Du, wie es so abläuft? Bin seit einem Jahr bei einer Systemmigration beschäftigt, und es läuft immer noch nicht rund. Es gibt zig Dinge, die man beachten muss, tausende Fallstricke, Probleme, Zusammenspiel passt nicht etc....

Es ist nicht so einfach, wie sich manche das vorstellen.

Natürlich darf der Kundenservice aufgrund der internen "Systemumstellungen" nicht gravierend leiden. Aber leider Gottes lässt sich einiges nicht vermeiden, trotz vieler Maßnahmen

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