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Wieso entsperrt O2 mein Internet nicht und bricht geltendes Recht?

  • January 11, 2023
  • 27 Antworten
  • 989 Aufrufe

Hallo Zusammen,

 

kurz zur Sachlage:

Ich hab aktuell keinen Job, da mein nächster Arbeitsvertrag erst ab Februar gilt.

Dazu kommt das ich grad mitten im Umzug bin. Also finanziell alles schwierig.

Ich hab seit Oktober einen O2 Vertrag. Ich hatte dann 2 Rechnungen nicht bezahlen können durch meine aktuell schwierige Lage. Der Rechnungsbetrag meines O2 Mobilfunkvertrages stieg dann auf 105€ im Dezember.

Ende Dezember kamen dann nochmal 35€ hinzu für den nächsten Monat.

Anfang Januar hab ich sofort die 2 vorherigen Rechnungen beglichen, also die 105€.

 

Offen sind nur noch lächerliche 35€ von vor ein paar Tagen quasi.

 

Jetzt zum Problem: O2 handelt gesetzeswidrig! O2 hat meinen Datenverkehr komplett abgeschaltet ohne jegliche Vorwarnung. Laut Telekommunikationsgesetz § 61 Abs. 4 darf eine Sperrung nur Erfolgen wenn der Rechnungsbetrag ÜBER 100€ liegt UND man zwei Wochen vorher schriftlich vorgewarnt wird. 

 

Ich hab keine Vorwarnung erhalten. Des Weiteren ist mein Anschluss immer noch gesperrt. Der Rechnungsbetrag der offen ist beträgt nun 35€. 

Weiter im Gesetz steht unter Absatz 7: “Die Sperre darf nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht.” Damit ist es doch klipp und klar geregelt. Wenn der Grund, also die 100€ Verzug, nicht mehr bestehen, darf die Sperre nicht fortbestehen.

 

Das hab ich jetzt mehreren Mitarbeitern von O2 versucht zu erklären. Keiner versteht es. Angeblich hätte ich keine Ahnung und das was ich denen borgelesen habe (also Absatz 7) würde so nicht drin stehen im Gesetzestext. Okay, sonst gehts euch noch gut? :D 

 

Ich verstehe nicht wieso O2 so Kundenunfreundlich sein muss. Bei Vodafone war das immer so das sie sofort entsperrt haben wenn man unter 75€ (damals war das die Grenze) war. Selbst bei 74€ wurde entsperrt. Die haben ja die Gesetze verstanden.

 

Mir wurde als Tipp gegeben, ich solle doch mal eine e-Mail an die Rechtsabteilung von O2 schicken.. Wie gut das O2 gar keine Email Adressen für den Kundenservice oder die ominöse Rechtsabteilung besitzt.. 

Jemand einen Tipp was ich tun kann? Mich auf das Gesetz beruhen funktioniert ja nicht.. 

 

Danke im Vorraus.

Lösung von bs0

Die Sperre darf zwar erst ab 100 Euro erfolgen, sie muss aber nicht aufgehoben werden bis alle Rückstände beglichen wurden (der Grund für die Sperre nicht mehr besteht). Die Fragen sind also: Bestehen aktuell Rückstände? Das siehst du u.a. im Kundenportal. Bis du ganz sicher, dass keine Information zur Sperre an dich geschickt wurde? Nach dem Umzug hast du sowohl die Kontakt- als auch die Rechnungsadresse aktualisiert?

27 Antworten

Bollermann
Legende
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  • January 11, 2023

"Ende Dezember kamen dann nochmal 35€ hinzu für den nächsten Monat." 

 

die Rechnungen sind rückwirkend. 

 

​​​​​​Du kannst die 089 787979456 anrufen oder dich per Post 

Telefonica Germany GmbH & Co OHG

RE 

90345 Nürnberg

oder

Fax 01805 571766 

oder über das online Formular 

an o2 wenden.  

 

 

 

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 11, 2023

"Ende Dezember kamen dann nochmal 35€ hinzu für den nächsten Monat." 

 

die Rechnungen sind rückwirkend. 

 

​​​​​​Du kannst die 089 787979456 anrufen oder dich per Post 

Telefonica Germany GmbH & Co OHG

RE 

90345 Nürnberg

oder

Fax 01805 571766 

oder über das online Formular 

an o2 wenden.  

 

 

 

Danke für die Antwort.

Das mag zwar wohl sein, ändert ja aber nichts an der Tatsache das O2 gegen das Gesetz verstößt. Die Sperrung MUSS aufgehoben werden. Rein rechtlich halt.


  • January 11, 2023

@DreamShooter 

hi, ist die Einzahlung denn in deinem meinO2 Bereich zu sehen?

falls nicht solltest du die Zahlung deinem Vertrag zuordnen lassen.

mfg


Bollermann
Legende
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  • January 11, 2023

@DreamShooter 

 

Hast du eine Teilsperre (Daten) oder Komplettsperre? 


bs0
Legende
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  • Legende
  • Lösung
  • January 11, 2023

Die Sperre darf zwar erst ab 100 Euro erfolgen, sie muss aber nicht aufgehoben werden bis alle Rückstände beglichen wurden (der Grund für die Sperre nicht mehr besteht). Die Fragen sind also: Bestehen aktuell Rückstände? Das siehst du u.a. im Kundenportal. Bis du ganz sicher, dass keine Information zur Sperre an dich geschickt wurde? Nach dem Umzug hast du sowohl die Kontakt- als auch die Rechnungsadresse aktualisiert?


Bollermann
Legende
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  • January 11, 2023

@bs0 

Ja, da sind noch Rückstände... Mindestens 35€ 


bs0
Legende
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  • Legende
  • January 11, 2023

@bs0

Ja, da sind noch Rückstände... Mindestens 35€ 

Es ist im Beitrag nicht ersichtlich gewesen ob die 35 Euro bereits fällig sind, aber wenn die Rechnung Ende Dezember kam wahrscheinlich schon.


bielo
Legende
  • January 11, 2023

 

Jemand einen Tipp was ich tun kann? 

 

Jeder kann mal in Zahlungsschwierigkeiten gelangen. Daher sollte man dann rechtzeitig vor Fälligkeit den Kontakt zum Gläubiger suchen.

 

Hast du das vorher gemacht? Was hast du da mit o2 vereinbart?

 

 


Sandroschubert
Legende

“Zitat” Ich hab seit Oktober einen O2 Vertrag. Ich hatte dann 2 Rechnungen nicht bezahlen können 

Heisst 2 von 2 Rechnungen nicht ( bzw. zu spät) bezahlt. Und dann auf Gesetze pochen die so nicht bestehen. reife Leistung.


0179LoopUP
Legende
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  • Legende
  • January 11, 2023

Die schuld immer schön  auf andere abwälzen das ist einfach, hättest du einfach mal vorher Kontakt zu o2 aufgenommen dann wäre es wahrscheinlich nie zu einer Sperre gekommen. 

Also wenn man doch weiß das man eine Rechnung nicht pünktlich zahlen kann, dann ist es doch Logisch das man sich mit dem Gläubiger (o2) in Verbindung setzt und eine Lösung für das Problem findet. Und glaub mir o2 ist in der Hinsicht sehr Kulant, ich hatte zwar noch keine Zahlungsprobleme aber ein guter Bekannter von mir von daher weiß ich das. 

 

LG


o2_Andrea
  • Team
  • January 15, 2023

Hallo @DreamShooter ,

sei uns herzlich willkommen in der Community. Schön, dass du da bist! 🍀

Ich sehe gerade, dass du bereits mit unserer Hotline gesprochen hast. Konnte man dich an die Rechnungsabteilung weiterleiten und konntest du dort etwas ausmachen?

Danke an @bielo , @bs0 , @Sandroschubert, @Bollermann und @fritz04 für eure Unterstützung.

Viele Grüße,

Andrea


  • Besucher:in
  • January 9, 2025

Das Thema ist zwar ein Jahr alt, aber sind hier einige Antworten in rechtlicher Hinsicht falsch gewesen Nach geltender Rechtslage hat der Internetdienstleistung die Sperre wieder aufzuheben, wenn der Grund für die Sperre nachträglich weggefallen ist.  Das ist bereits der Fall, wenn der offene Rechnungsbetrag nach Abzug aller Anzahlungen wieder unter 100 Euro liegt, vgl. § 61 Abs. 4 und 7 TKG. Das O2 hier die Sperre nicht früher aufgehoben hat, war nach der vorliegenden Informationslage mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig.

Dagegen sollte man in dringenden Fällen direkt zum Anwalt gehen und Klage erheben. Sich hingegen im Forum auszutauschen und Rechtsmeinungen von Laien durchzulesen, die im Zweifel nicht zutreffend sind, hilft wenig.


kunde_404
Mentor:in
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  • Mentor:in
  • January 9, 2025

@Mr. XV-2 ich glaube kaum das jemand in dieser Situation sich einen anwalt bzw. eine klage leisten kann. In die eine hand kommen die Wünsche und in die andere die sch.....e, mal schauen welche schneller voll ist ;)


bs0
Legende
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  • Legende
  • January 9, 2025

Und wenn es sich doch kostentechnisch lohnt, einen Anwalt zu beauftragen: Eventuell kann der Anwalt bewirken, dass die Sperre aufgehoben wird, wenn aber noch Rückstände bestehen kommen weitere Kosten, eventuell Inkasso und irgendwann eine Kündigung dazu. Der Kunde hätte in dem Fall außer Mehrkosten nichts erreicht.

@Mr. XV-2 Es sind hier nicht nur Laien unterwegs, aber natürlich sollte man keine Rechtsberatung in einem TK-Forum erwarten. Sehr oft fehlen ohnehin wichtige Informationen, die das ermöglichen würde. Auch deshalb wird hier niemand eine verbindliche Aussage treffen können, sondern wie du eine auf die Faktenlage gestützte Meinung schreiben. Wie es mit Gesetzen so üblich ist, liegt die Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen im Zweifelsfall bei den Gerichten. Die Möglichkeit einer Sperre ist nicht neu, nur die Grenze und die Anforderungen wurden 2021 angepasst. Bereits vor 2021 gabe es Entscheidungen, die den Grund für die Sperre nur im Zahlungsverzug und nicht z.B. in der Höhe eines nach einer Teilzahlung verbleibenden Rückstands sahen. Diese Ansicht müssen natürlich nicht alle teilen.

Grundsätzlich lässt sich eine Sperre ganz vermeiden wenn man sich bei Zahlungsproblemen mit seinem Vertragspartner in Verbindung setzt, um eine individuelle Lösung zu vereinbaren.


o2_Solveig
  • Moderatorin
  • January 9, 2025

Hallo ​@Mr. XV-2 ,
herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Danke für deinen Beitrag. 
Wie es sich juristisch verhält, dafür haben wir im Unternehmen Kolleg:innen, die sich damit auskennen. 
Wie bs0 schon schreibt, können wir hier keine Rechtberatung geben. 
Hast du denn ein eigenes Anliegen, bei dem wir dich unterstützen können ? 
Gruß, Solveig 


  • Besucher:in
  • February 1, 2025

Ich habe dem nichts mehr hinzuzufügen, außer, dass ich morgen meine ordentliche Vertragskündigung endgültig versenden werde. O2 ist ein unfähiges Unternehmen, das die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Sperre in einer rechtswidrigen Art und Weise überdehnt, die sehr verbraucherfeindlich ist.

Offenkundig muss man bei O2 als Kunde regelmäßig auf der Hut sein, weil O2 sogar Sperren zum Beginn des Wochenende ohne hinreichende Ankündigung umsetzt, obwohl die ausstehende Summe, die nicht mal korrekt ist, weil Beträge von Drittanbietern erstattet wurden, bereits per Eilüberweisung angewiesen wurde. Anscheinend fürchtet O2 keine Gegenwehr, solange kein gerichtliche Eilverfügung beantragt wurde. Gleichwohl bleibt es eine Frechheit, wie O2 mit langjährigen Kunden umgeht. Daran ändern die überfreundlichen und naiven Posts von einigen O2 Fangirls- und Boys nichts.

Für mich jedenfalls wird das in Zukunft kein Ärgernis mehr sein.
Nach über 15 Jahren O2 Mitgliedschaft sage ich endgültig: Tschüss!

 

 


kunde_404
Mentor:in
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  • Mentor:in
  • February 1, 2025

@Mr. XV-2 ich glaube O2 kann sehr gut auf einen Kunden verzichten der seine Rechnung nicht bezahlt und dann noch so dreist ist sich zu beschweren das O2 ihn dann sperrt.

Fan Girls oder Boys sehe ich hier nicht nur jemanden der sein ungerechtfertigten Frust abbauen will.

Alles gute!


  • Besucher:in
  • February 1, 2025

Sie kennen den Sachverhalt nicht und sollte vorsichtig mit Ihren laienhaften und absurden Bemerkungen sein. O2 verstößt derzeit ganz eindeutig gegen geltendes Bundesrecht und wurde vertraglich bereits abgemahnt. Mir ist bewusst, dass Sie das mit Ihrer Fanboy-Brille möglicherweise etwas überfordern könnte.

Also tuen Sie mir bitte einen Gefallen, und behalten Ihre Finger zukünftig bei der Fernbedienung und weit weg von der Tastatur :-) Ihre Antworten sind für jeden Kunden eine Gefahr, der in einer ähnlichen Situation wertvollen Rat sucht. Grüße.


schluej
Legende
  • February 1, 2025

@Mr. XV-2 zumidest bei Mobilfunk (primär), wäre ja auch § 61 Abs. 5 TKG ein Grund?

Grundsätzlich hast Du ja die freie Wahl des Anbieter und es ist ja nicht so das andere Anbieter nicht sperren. Was nicht bedeutet das, das was O2 tut immer richtig ist.

 


  • Besucher:in
  • February 1, 2025

@schluej danke für den Hinweis. Aber im vorliegenden Falle wäre eine Sperre nach § 61
Abs. 5 TKG fernliegend. Es liegt kein missbräuchliche Verwendung vor.


Hier geht es um etwas anders: Leider hat O2 alle Kommunikationsmittel gesperrt, obwohl es keinen sachlichen Grund gibt sowie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Der vermeintlich offene Betrag, der bereits unter 100 Euro lag, und wegen bestrittener Forderungen deutlich niedriger ist, wurde nun vollständig per Eilüberweisung angewiesen. Trotzdem stehe ich nun das gesamte Wochenende ohne Kommunikationsmittel dar und bin auf die Hilfe von Freunden angewiesen.

Dabei geht es nicht um die Frage, ob O2 erst wieder entsperrt, wenn die 100 Euro vollständig getilgt wurden. Sondern das trotz bestrittener Rechnung und unter einem Betrag von 100 Euro trotzdem eine komplette Vollsperrung vorgenommen wurde. Das ist eine absolute Frechheit und grundsätzlich justiziabel.


o2_Antje
  • Moderatorin
  • February 1, 2025

@Mr. XV-2 Auch wenn der Ärger gerade groß ist, wir sind hier ein Diskussionsforum in welchem sich alle User:innen beteiligen können und darüber freuen wir uns auch sehr.
Anderen Usern das Wort zu verbieten oder diese zu bitten sich aus der Unterhaltung fernzuhalten, entspricht nicht den Grundsätzen unserer Netiquette.
Da die Stimmung hier etwas hochgekocht ist, lasst uns den Fokus am besten zurück auf das Kernanliegen legen und im weiteren Verlauf sachlich die Thematik besprechen.
Mr.XV-2, du hattest geschrieben, dass du uns der gesamte Sachverhalt nicht bekannt ist, magst du diesen näher erläutern?

Gruß
Antje


  • Besucher:in
  • February 1, 2025

@o2_Antje Hallo Antje, eure Bemühungen für die Netiquette und für eine gute Diskussionskultur weiß ich zu schätzen. Diese sind mir ebenfalls sehr wichtig. Wenn ich mir aber den Chatverlauf der letzten zwei Jahre anschaue und sehe, das Kunden, die möglicherweise in einer echten finanziellen Notlage sind, teilweise von den hier aktiven Diskutanten schikaniert oder mit unsinnigen Kommentaren überzogen werden, dann sollten sich diese nach meiner festen Überzeugung aus der Diskussion tatsächlich heraushalten. Denn Kunden, die überhaupt keine Ahnung von der Materie haben, könnten durch solche Kommentare massiv verunsichert werden.

Wichtig erscheint mir auch noch mal der Hinweis, dass die Einhaltung von Gesetzen und eine gesetzeskonforme Sperre seitens O2 - die im Einzelfall durchaus auch berechtigt sein kann - kein nice-to-have von O2 gegenüber Kunden sind, sondern schlichtweg rechtlich geboten! O2 wird immer in der stärkeren Position ein, und trotzdem darf O2 nicht alles.

Was mich betrifft, möchte ich mich aus Datenschutzgründen nicht weiter äußern. Im Wesentlichen ist bereits einiges gesagt worden. Besonders problematisch ist, dass O2 entgegen den Bestimmungen aus § 61 Abs. 3, 4 und 6 TKG überhaupt eine Sperrung und dann ausgerecht noch eine Vollsperrung zum Wochenende vorgenommen hat, wo verständlicherweise keine Anrufe bei O2 oder eine schnelle Klärung mehr möglich sind.

Das geht so nicht. Bei O2 muss ein echtes Umdenken stattfinden, dass gegen Verbraucher in Notlagen oder im Streitfalle um eine Rechnung nicht mit der Brechstange vorgegangen wird.

Daher denke ich, dass eben den privatrechtlichen Sachverhalt ggf. auch aufsichtsrechtliche Fragen in Zukunft ein Rolle spielen könnten. Gruß


kunde_404
Mentor:in
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  • Mentor:in
  • February 1, 2025

@Mr. XV-2 sry, aber du bist der jenige der unsachlich ist und nicht andere.

Wie nennt man das nochmal wenn man anderen etwas vorwirft was man selbst tut?

 

Einen schönen Abend wünsche ich.


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 1, 2025

Das ist leider ein großes Problem in Foren: andere Meinungen nicht dulden zu wollen und gleich ungehalten zu reagieren wenn man sieht, dass es für die eigene Meinung keine Zustimmung gibt. Dann sollen die andere Leute sich am besten auch noch aushalten. Wer das erwartet ist allerdings in einem Forum (hier ist nicht der Chat) in der Regel falsch.

Niemand postet hier mir der Absicht, andere zu schikanieren. Warum auch? Wenn das so aussieht, dann oft weil der TE unsachlich, unverschämt oder ungehalten wird, oder z.B. unrealistische Erwartungen hat oder eine Situation falsch versteht, das aber einfach nicht wahr haben will. Das soll übrigens keine Wertung des Inhalts dieses Threads sein.


  • Besucher:in
  • February 1, 2025

@kunde_404 sicherlich nicht! Sie sind ein Paradebeispiel dafür, wie man es eben nicht machen sollte. Das Ihnen dann der Tonfall von Betroffenen, nicht gefällt, die sich (oft in der Außenseiterolle) alleine argumentativ zur Wehr setzen müssen, ist aber nicht deren Verschulden. Denn von Anfang an haben Sie unfair gespielt und sich mit unsachlichen Kommentaren eingebracht, siehe hier: “ich glaube kaum das jemand in dieser Situation sich einen anwalt bzw. eine klage leisten kann. In die eine hand kommen die Wünsche und in die andere die sch.....e, mal schauen welche schneller voll ist ;)

Daher war es absolut berechtigt, ihnen den Spiegel vorzuhalten. Menschen, wie sie machen anderen Mensche leider zu oft das Leben unnötig schwer, und zwar solange, bis ihnen einmal kräftig der Kopf gewachsen wird.

@bs0 mag im Allgemeinen zutreffen, aber leider relativieren Sie gerade aktuell echtes Fehlverhalten von Kollegen in diesem Thread anstatt das eigentlich Problem beim Namen zu nennen. Dafür sind aber weder der TE noch ich verantwortlich.

Angenehmen Abend.