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Warum O2
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In der Rechnung nach der Vertragsverlängerung erscheint plötzlich ein Posten Zusatzleistung(en) "Einmaliger Anschlusspreis" bei beiden Mobilfunknummern jeweils in Höhe von 25,20 €,



Die Vertragsverlängerung wurde beim Händler durchgeführt.



Was soll das? Will O2 mich loswerden?



Das ist ein Fehler.



Eigentlich sollten rund 20€ Tarifwechselgebühren anfallen und nicht 30€ Anschlussgebühren.



Ein Moderator wird dir eine entsprechende Gutschrift einrichten.




Hallo Herr Niehaus,



vielleicht sollten Sie meine Frage erst einmal richtig durchlesen.



Bei der Vertragsverlängerung wurde kein Tarifwechsel vorgenommen.



Es fallen somit keine Tarifwechselgebühren an !!!



In letzten Rechnung 1045642028/05 vom 13.04.2016 werden für die Mobilfunknummern #######428 und ######429 jeweils 25,20 € (gesamt 50,40 €) als Zusatzleistung "Einmaliger Anschlusspreis" ausgewiesen.



Es ist mir unverständlich, dass bei einer Vertragsverlängerung ein erneuter einmaliger Anschlusspreis fällig wird.



Das habe ich noch nicht erlebt. Es ist schließlich nicht meine erste Vertragsverlängerung.



Ihre Antwort ist demzufolge nur teilweise richtig, indem Sie feststellen, dass das ein Fehler ist. Aber den zweiten Teil Ihrer Antwort sollten Sie nicht einfach von irgendeinem Textbaustein kopieren und mit den Angaben völlig daneben liegen.



Ich bitte um zügige Bearbeitung des Abrechnungsfehlers und einer Gutschrift in Höhe von 50,40 € in den nächsten Tagen auf mein Konto.



Mit freundlichen Grüßen



Helmut Damisch




Zügig geht im Forum nicht. Dauert hier so 3 Tage.



Eine Gutschrift wird für die nächste Rechnung erstellt. Eine Auszahlung geht zur Not auch, dauert aber so 6 Wochen.




Komisch, Fehler verursachen und Geldeinzug geht ganz schnell. Aber eine Gutschrift dauert ca. 6 Wochen. Was für ein Armutszeugnis.




Für den Fall, dass Du Anderes denkst: Bisher haben in diesem Thread nur andere Kunden, nicht aber o2, geantwortet. 😉 o2 ist hier nur in Form der Moderatoren, erkennbar am "o2_" vor dem Namen, unterwegs.



Gruß,



Fuchs








Hallo Herr Niehaus,



vielleicht sollten Sie meine Frage erst einmal richtig durchlesen.



Bei der Vertragsverlängerung wurde kein Tarifwechsel vorgenommen.



Es fallen somit keine Tarifwechselgebühren an !!!



Da liegen Sie aber falsch!



Sie haben mit Sicherheit den Tarif gewechselt; der Tarif von vor 2 Jahren wird nicht mehr angeboten!



Es mag sein, dass der neue Tarif dieselbe Bezeichnung hat, es ist aber dennoch ein neuer Tarif. Wenigstens das Datenvolumen hat sich geändert. Zudem die Datenautomatik.




Selbst wenn, es ist eine Frechheit!



Der Kunde bindet sich erneut und als Dankeschön das?




Die Gebühren (auch die Tarifwechselgebühr) ergeben sich aus der Preisliste, die Du gemeinsam mit den AGB seinerzeit mit Abschluss des Vertrags akzeptiert hast.



Natürlich wäre es schön gewesen, wenn man Dich im Shop auf diese Gebühr hingewiesen hätte.




Sehr geehrter Herr Niehaus,



durch O2 wurde ich angerufen damit mit ich meinen bestehenden Vertrag verlängere.



Daraufhin habe ich mich beim Händler in Dallgow beraten lassen. Da mit dem Kauf eines neuen Smartphones ich in einen neuen höheren Tarif kommen würde habe ich davon Abstand genommen. Der Händler erläuterte mir, dass bei der automatischen Verlängerung des Vertrages um 24 Monate pro Mobilfunknummer ein monatlicher Aufschlag von 4,99 € zum bestehenden Tarif (also 9,99 € + 4,99 € = 14,98 €) von O2 berechnet würde. Da ich aber beim Händler die Vertragsverlängerung vorgenommen habe, entfällt dieser Aufschlag von 4,99 € monatlich. Von einer Tarifumstellung war in dieser Beratung keine Rede. Der Händler versicherte mir ausdrücklich, dass die bisherigen Konditionen weiter bestehen würden. In diesem Sinne habe ich den Verlängerungsvertrag unterschrieben. Inzwischen habe ich die erste Rechnung nach der Vertragsverlängerung erhalten, in der für mich völlig unverständlich ein Posten "einmaliger Anschlusspreis" in Höhe von 25,20 € pro Rufnummer ausgewiesen wird.



Nach Prüfung des Kleingedruckten im neuen Verlängerungsvertrag musste ich aber feststellen, dass sich gegenüber den bisherigen Vertragsverlängerungen von 2011 und 2014 die Vertragsbedingungen plötzlich geändert haben, ohne einen Hinweis durch den Händler. Das ist eine arglistige Täuschung durch O2. Durch den Händler wurde ich in dem Glauben bestätigt, dass mein bisheriger Vertrag unverändert um weitere 24 Monate verlängert wird. Dass der bisherige Tarif nicht mehr angeboten wird wurde vom Händler in keiner Silbe erwähnt. Das bisherige Datenvolumen wurde in der Vertragsverlängerung ebenfalls nicht verändert. Und was soll eigentlich Ihr Hinweis , dass es sein mag, dass der neue Tarif dieselbe Bezeichnung hat, es aber dennoch ein neuer Tarif ist? Ist das die neue Volksverdummung? Auch das ist in meinen Augen eine arglistige Täuschung.



Da mir diese arglistige Täuschung erst mit Vorlage der neuen Rechnung eindeutig zur Kenntnis kam, trete ich hiermit von dem neuen Vertrag (Vertragsverlängerung) zurück. Gleichzeitig entziehe ich Ihnen hiermit mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung. Gleichzeitig kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit O2 mit sofortiger Wirkung. Bitte leiten Sie diese Kündigung an die entsprechenden Bearbeiter in Ihrem Hause weiter. Gegebenenfalls behalte ich mir vor rechtliche Schritte gegen O2 einzuleiten.



Mit freundlichen Grüßen Helmut Damisch




1.



stefanniehaus ist Kunde wie Du und ich.



2.



Du hast den Vertrag unterschrieben. Es gilt, was im Vertrag und in den von Dir mit Deiner Unterschrift akzeptierten AGB und der Preisliste steht. In der Preisliste stehen auch die Tarifkonditionen und -preise, und daraus ergeben sich auch die Erkenntnisse darüber, dass es sich um einen anderen Tarif als Deinen alten handelt.



Wenn man Dir im Shop etwas Anderes erzählt (oder es ein Missverständnis gegeben) haben sollte, ist das unschön. Dann geh in den Shop und kläre das dort. o2 wird nichts machen können, wenn der Shop (das sind in der Regel eigene Unternehmer im Auftrag von o2) möglicherweise das mit Dir geführte Gespräch anders darstellt. Die Beweislast liegt dann bei Dir. Mit Deiner Unterschrift unter dem Vertrag hast Du im Zweifelsfall richtig schlechte Karten. Man sollte sich halt immer durchlesen, was man unterschreibt.



3.



Hier im Forum kannst Du nichts Vertragsrelevantes wie Kündigungen, Rücktritte, Entzug der Einzugsermächtigung und dergleichen veranlassen. Das musst Du schon auf angemessene Weise machen, nämlich z.B. schriftlich. Von der Vertragsverlängerung kannst Du übrigens gar nicht zurücktreten (widerrufen), weil die Verlängerung in einem Geschäft und nicht beispielsweise telefonisch oder online erfolgte. Die fristlose Kündigung dürfte auch keine Aussicht auf Erfolg haben (Unterschrift unter Vertrag).



4.



Die Drohung mit rechtlichen Schritten wird o2 vor dem Hintergrund des von mir unter Nr. 1 bis 3 Geschriebenen sicher sehr beeindrucken.



So ein deklaratorischer Hinweis bringt grundsätzlich gar nichts, übrigens auch nicht in anderen Lebenssachverhalten. Wenn Du rechtliche Schritte einleiten willst, tu es einfach.



EDIT Fuchs von 16.04.16, 19:12 Uhr:



Du kannst aber auch erst einmal auf eine/n o2-Moderator/in warten, die/der die Angelegenheit für Dich prüft. Möglicherweise liegt tatsächlich ein Fehler vor. In diesem Falle würde Dir hier unkompliziert geholfen werden.




Lieber Fuchs, hoffentlich fällst du mal auf sowas rein.



Das ist dummdreiste abzocke.



Und wenn die sokü nicht durchgeht dann ist der Kunde spätestens nach Ablauf der mvlz weg.



Ob das im Sinne von O2 ist? Ich glaube nicht.



Sowas ist Hinterhof abzocke, nichts anderes.




Lieber Fuchs, hoffentlich fällst du mal auf sowas rein.



Das ist nicht freundlich von Dir. Ich habe Dir nichts getan. Ich habe lediglich aus meiner Sicht die Sachlage dargestellt, übrigens von dem Willen beseelt, von Kunde zu Kunde zu helfen, indem ich die Situation erläutere, auch wenn das Ergebnis nicht gefällt. Ich kann weder etwas für die Sachlage noch für das Ergebnis. Ich kann auch nichts für das auch aus meiner Sicht oft kritikwürdige Vorgehen mancher Shops (und übrigens auch beauftragter Callcenter).



Aber in einem Punkt kann Dich beruhigen: die Wahrscheinlichkeit, dass mir Derartiges widerfährt, ist gering. Denn ich bin einer der vermutlich sehr wenigen Menschen, die aufgrund ihrer Berufserfahrung tatsächlich ALLES lesen, bevor sie ihre Unterschrift oder im Internet einen Haken unter irgend etwas setzen, auch wenn das meist zeitaufwändig und das jeweilige Gegenüber oft genervt ist. Das geht sogar soweit, dass ich bei Kreditkartenzahlungen im Supermarkt die Positionen auf dem Kassenbon kontrolliere, bevor ich den Beleg unterschreibe. Dass weder der Mensch an der Kasse noch die Kunden hinter mir in der Schlange große Begeisterung zeigen, kann man sich sicher vorstellen.




Ich gebe dir teilweise recht.



Das was mich stört,  du hast so trocken geschrieben das er selbst schuld ist,  und Pech hat(nur mit anderen Worten).



Ich bin der Meinung, dass man solch eine Art und Weise nicht als akzeptabel einstufen sollte, sondern auf die Barrikaden gehen sollte.



Eine nüchterne und trockene Fakten Darstellung ist das eine. Muss man sich als Kunde deswegen so Abwertigen lassen?



Dazu ist das Forum da,  wenn was nicht passt darüber zu Schreiben, komischerweise schreiben die Stammschreiber immer trocken was lt. O2 Fakt ist,  obwohl einige Sachen nur stumpf den Moderatoren nachgeblubbert wird , obwohl es rechtlich nicht korrekt ist.



P.s. Schön das dir das nicht passieren kann.



Wenn O2 die nächste Masche entdeckt hat um extra Umsätze zu generieren, und nun du in das Raster fällst,  dann denkst du Vieleicht nochmal zurück an deine Worte,  und wirst wütend oder sonstwas.



Ich habe den Eindruck das immer eine neue sau durchs Dorf getrieben wird.



Beispiele :



Sim Tausch entgeld



Abo-Fallen



Daten Automatik



Protection Pack



Musik Pack



Email Kontakt abgeschafft (als Telekommunikations Unternehmen)



Was kommt als nächstes?



Kündigungsbearbeitungs pauschale?



Dann Schreiben die Stammschreiber:" wenn es in der Preisliste steht,  dann ist es auch richtig ".



Und alle die rebellieren wollen werden als wer nicht lesen kann ist selber schuld abgestempelt.




Es ist inzwischen bekannt, dass für ds24 o2 böse ist und der Kunde natürlich im Recht sein muss. Alle paar Wochen teilt er das gerne in einem scheinbar passenden Thread durch seine Unterstützung unzufriedener Kunden mit. Wenn ein Unternehmen einer Sokü (sic, damit ist vermutlich die ausserordentliche Kündigung gemeint) zuzustimmen - natürlich nur wenn diese ordnungsgemäß und nicht in einem Forum ausgesprochen wird - nur weil der Kunde am Ende der Laufzeit sowieso geht, dann braucht man gar keine Verträge mehr.




Was ist hier deiner Meinung nach rechtlich nicht korrekt?




Ich gebe dir teilweise recht.







Ob Du mir Recht gibst oder nur teilweise, ist mir völlig wumpe. 😉




Genau.



Das weiß mittlerweile schon die 70 jährige Frau aus dem Kiosk im Nachbardorf.



Fakt ist hier werden Kunden von anderen Kunden beraten (abgespeist)  mit Fakten die vor Gericht bestimmt nicht immer bestand haben würden.



Und so die meisten Kunden auch denken, na wenn Kunden schon sagen das es so ist...  Dann lohnt sich ein weiteres Vorgehen nicht...



Zack Fall erledigt.




Es geht hier um eine vertraglich vereinbarte Tarifwechselgebühr, die du als Frechheit bezeichnest. Was soll ein Gericht dazu sagen?




Genau.



Das weiß mittlerweile schon die 70 jährige Frau aus dem Kiosk im Nachbardorf.



Fakt ist hier werden Kunden von anderen Kunden beraten (abgespeist)  mit Fakten die vor Gericht bestimmt nicht immer bestand haben würden.



Und so die meisten Kunden auch denken, na wenn Kunden schon sagen das es so ist...  Dann lohnt sich ein weiteres Vorgehen nicht...



Zack Fall erledigt.







Au weia.



Hier sieht man leider Deine "Sachkenntnis". Vor Gericht zählen Verträge und Unterschriften. Dass sich im vorliegenden Sachverhalt ein Vorgehen vor Gericht nicht sonderlich lohnt, dürfte jedem einleuchten - nur offenbar Dir nicht.




Meiner Meinung ist Tarif A, Tarif A, und nicht Tarif A (neu).



Nur auf dem Papier ohne (neu)



Warum macht man sowas?




Vor Gericht werden einige Klauseln im Vertrag mit Sicherheit keinen bestand haben,  nur weil es im Vertrag steht. Heißt es nicht das es rechtlich auch i.o. Ist



Beispiel



http://mobil.teltarif.de/handy-vertrag-anfechtbar-falsche-information/news/55229.html




Toll. Der Link hat mit dem Thema dieses Threads so gar nichts zu tun.




Insoweit schon,  wenn man etwas unterschreibt(unter falschen vorraussetzungen),  nicht zwangsläufig dafür zahlen muss.




Gebühren für etwas, das nicht ersichtlich ist?



Ich glaube nicht. Egal, was im Vertrag oder den AGB steht. Das geht so nicht.



Wenn es nicht komplett illegal ist ist es arg sittenwidrig!



Hol dir dein Geld zurück, @Helmut Damisch, und lass' es auf eine Klage ankommen. 😉



@Moderatoren → Entschuldigung fällig, bitte!



Viel Erfolg!




Hol' dir dein Geld zurück! Siehe oben ⚠️



Die Rechtsauffassung teilt vielleicht O2, ist aber eine die vor Gericht nie stand hält.



Fuchs hat eine gewisse Erklärung eventuell mißverstanden. O2 sollte sich entschuldigen.



Seine Bemerkungen zeugen von fehlender Sachkenntnis.😮



*Editiert von Denner, um persönliche Angriffe entschärft.















Eine Bitte, der Thread entwickelt sich unschön, wenn hier nicht Sachlichkeit eintritt, werde ich ihn schließen.




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