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Widerspruch gegen Rechnung + Sonderkündigung

  • November 25, 2021
  • 27 Antworten
  • 569 Aufrufe

Guten Tag,

 

ich wurde Ende August von sparhandy telefonisch kontaktiert zwecks Vertragsverlängerung. Dieser habe ich letztendlich zugestimmt: 24,99 € für 40 GB Datenvolumen und Zugang zu 5G. Dieses Gespräch wurde seitens sparhandy auch aufgezeichnet.

 

Mein ursprünglicher Vertrag waren 30 GB Datenvolumen + Smartphone, abgeschlossen Januar 2020 für 34,99 €. Dort waren 10 EUR Rabatt für das “HD”-Angebot von o2 (2 Filme pro Monat kostenlos).

 

Bei der Vertragsverlängerung versprach man mir, dass ich lediglich die 24.99 € zahlen müsse. Schlussendlich zieht mir seither o2 immer wieder diese 34,99 € ab. Diese habe ich bereits kontaktiert, dort erhielt ich als Rückmeldung, dass die Laufzeit unabhängig vom Vertrag sei und ich deshalb bis Februar 2022 diese 10 Euro zahlen muss. Nach einem Check in meine neuen Vertragsdaten fiel mir dort ebenfalls auf, dass ich für den neuen Vertrag wieder 34,99 € berechnet bekomme, da die 10 EUR für “HD” nicht mehr rabattiert sind. Also zahle ich letztendlich genau so viel wie damals, nur mit dem Unterschied, dass ich 10 GB mehr Datenvolumen habe. Per E-Mail wurde jedoch seitens o2 nicht erwähnt, dass für den neuen Vertrag die neue Vertragslaufzeit des “HD”-Angebots gilt.

Zugegeben, es ist schon irgendwie meine eigene Schuld, die Vertragsunterlagen per E-Mail nicht so detailliert gelesen zu haben. Da stand natürlich 10 EUR für das “HD”-Angebot drin, allerdings ging ich einfach davon aus, dass diese ebenfalls wieder gegengerechnet werden und ich bei 24,99 € bleibe.

Des Weiteren habe ich den neuen AGB, beginnend ab 01.12.2021 widersprochen. Dort wird mir die Sonderkündigung versagt, da angesichts o2 alle Änderungen ausschließlich zum Vorteil des Kunden seien. Nach Begründung meiner Ansicht, was nicht ausschließlich zum Vorteil sei und daher eine Sonderkündigung für begründet halte, bekam ich erneut per Post die Kündigungsbestätigung für August 2023 ohne einen Bezug auf die Sonderkündigung oder meine genannten Gründe.

 

Welche Möglichkeiten habe ich hier nun? Kann ich dennoch eine außerordentliche Kündigung einreichen und alles ab Januar zurückbuchen?

 

Liebe Grüße

27 Antworten

bs0
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  • November 25, 2021

Nein, kannst du nicht, und auch eine außerordentliche Kündigung wird o2 vermutlich ablehnen, wenn diese mit den neuen AGB begründet wird. Du kannst zwar den neuen AGB widersprechen, aber o2 wird den Vertrag dann wie bisher weiterführen. Die allermeisten Änderungen sind sowieso gesetzliche Änderungen, die trotz des Widerspruchs Anwendung finden.

Aus Interesse: Was in den neuen AGB siehst du als Nachteil?

 


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  • November 25, 2021

Nein, kannst du nicht, denn auch eine außerordentliche Kündigung wird o2 vermutlich ablehnen. Du kannst zwar den neuen AGB widersprechen, aber o2 wird den Vertrag dann wie bisher weiterführen. Die allermeisten Änderungen sind sowieso gesetzliche Änderungen, die trotz des Widerspruchs Anwendung finden.

Aus Interesse: Was in den neuen AGB siehst du als Nachteil.

 

Danke für Deine Nachricht. Leider bist du auf das Thema mit der Abrechnung nicht eingegangen - kannst Du da keinen guten Ratschlag zu geben?

 

Was die Sonderkündigung betrifft: In Abschnitt 8.5 heißt es "Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit fortwährend um jeweils den Verlängerungszeitraum, der bei Vertragsschluss vereinbart wurde, so lange wie dies gesetzlich zulässig ist." Zudem entsteht durch den Widerspruch doch auch automatisch ein Nachteil, oder nicht?


der Giuseppe
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  • November 25, 2021

@GalacticNight 

Auf welche Grundlage möchtest du eine außerordentliche Kündigung?

Das du deine Vertragsbestätigung nicht liest, ist bedauerlich, rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung. Ich nehme auch an, dass du den Abrechnungen innerhalb der 8 Wochen Frist nicht widersprochen hast? Auch das ist kein Grund der außerordentlichen Kündigung.

Ein Widerspruch der AGB entfaltet ebenfalls kein -automtisches- Recht der außerordentlichen Kündigung

Richtig ist, dass es ab 01.12.2021 neue AGB gibt, da diese zb an dem TGK angepasst wurden.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht wird dir erst dann zustehen, wenn du zb eine Preisanpassung von mehr als 5% erhalten würdest, die der Anbieter jeweils bis zu 8 Wochen vorher bekannt geben muss und der Hinweis, dass du zb wg. der Preisanpassung, ein außerordentliches Kündigungsrecht hättest ( was sowieso fließend übergeht).

Eine *alles* Rücksendung ab Januar* und *alles ab Januar zurückbuchen* steht dir frei, aber es hätte mit Sicherheit Folgemaßnahmen.

 

Grüße


bs0
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  • November 25, 2021

So lange wie dies gesetzlich zulässig ist = bis zum 1. Dezember für Neuverträge, bei bestehenden Verträgen ändert sich vertraglich nichts. Telefonica hat aber schon öffentlich bestätigt, die gesetzliche Änderung ausnahmslos für alle Verträge umzusetzen, also auch die, die vor dem 1. Dezember abgeschlossen wurden. Bei einem Widerspruch hast du eventuell Nachteile, wenn bestimmte Änderungen deswegen nicht greifen, aber da der Vertrag dann wie vereinbart weiterläuft, wäre das unerheblich.

Zur Abrechnung: HD ist der Hardwareanteil. Hast du frühzeitig verlängert? Dann muss das Handy aus dem alten Vertrag noch abbezahlt werden.


bs0
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  • November 25, 2021

@der Giuseppe Bei einer Preiserhöhung wäre das ein Sonderkündigungsrecht. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht immer, muss aber entsprechend begründet werden.


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  • November 25, 2021

@GalacticNight

Auf welche Grundlage möchtest du eine außerordentliche Kündigung?

Das du deine Vertragsbestätigung nicht liest, ist bedauerlich, rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung. Ich nehme auch an, dass du den Abrechnungen innerhalb der 8 Wochen Frist nicht widersprochen hast? Auch das ist kein Grund der außerordentlichen Kündigung.

Ein Widerspruch der AGB entfaltet ebenfalls kein -automtisches- Recht der außerordentlichen Kündigung

Richtig ist, dass es ab 01.12.2021 neue AGB gibt, da diese zb an dem TGK angepasst wurden.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht wird dir erst dann zustehen, wenn du zb eine Preisanpassung von mehr als 5% erhalten würdest, die der Anbieter jeweils bis zu 8 Wochen vorher bekannt geben muss und der Hinweis, dass du zb wg. der Preisanpassung, ein außerordentliches Kündigungsrecht hättest ( was sowieso fließend übergeht).

Eine *alles* Rücksendung ab Januar* und *alles ab Januar zurückbuchen* steht dir frei, aber es hätte mit Sicherheit Folgemaßnahmen.

 

Grüße

Die außerordentliche Kündigung soll auf Grund der ständigen Abbuchungen von 10,00 € für das HD-Angebot sein. Mehrere Rechnungen sind demnach falsch, was mir doch erlaubt, fristlos zu kündigen? Hierbei gilt zu erwähnen, dass es sich nicht um den Hardwarepreis handelt, sondern um ein Abo seitens o2, welches 2 Filme pro Monat kostenlos zum Ansehen ermöglicht.

 

ich habe nicht geschrieben, dass ich alles ab Januar zurückbuchen möchte. Mein ursprünglicher Vertrag wurde Januar 2020 geschlossen. Für mich sind die erstattungen ab August 2021 relevant, da dort der neue Vertrag entstanden ist. 
 

klar ist es ärgerlich, sich die Unterlagen nicht ganz genau pet E-Mail durchgelesen zu haben. Andererseits ist es fraglich, dass einem telefonisch was versprochen wird, das aufgezeichnet wird und dann plötzlich mehr abgebucht wird. Da gibt es doch bestimmt Urteile von Gerichten.


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  • November 25, 2021

So lange wie dies gesetzlich zulässig ist = bis zum 1. Dezember für Neuverträge, bei bestehenden Verträgen ändert sich vertraglich nichts. Telefonica hat aber schon öffentlich bestätigt, die gesetzliche Änderung ausnahmslos für alle Verträge umzusetzen, also auch die, die vor dem 1. Dezember abgeschlossen wurden. Bei einem Widerspruch hast du eventuell Nachteile, wenn bestimmte Änderungen deswegen nicht greifen, aber da der Vertrag dann wie vereinbart weiterläuft, wäre das unerheblich.

Zur Abrechnung: HD ist der Hardwareanteil. Hast du frühzeitig verlängert? Dann muss das Handy aus dem alten Vertrag noch abbezahlt werden.

Das heißt im Endeffekt, eine vorzeitige Kündigung durch die AGB-Änderung besteht überhaupt nicht?

 

zur Abrechnung: „HD“ ist, wie im ersten Beitrag geschrieben, kein Aufpreis für Hardware sondern ein zusatzpaket was es mir ermöglicht, jeden Monat 2 Filme auszuleihen. Dafür zahle ich 10 €. Dies war im ersten Vertrag zu 100 % vergünstigt. Nun muss ich dafür zahlen, was mir vorher nie gesagt wurde. In der email von o2 steht folgendes: „Tarifzusatz HD 10 EUR ist Bestandteil des Tarifs und endet automatisch nach 24 Monaten. Diese Option wird automatisch am 20.01.2022deaktiviert. Es gibt keine technische Möglichkeit, diese Option vorzeitig zu beenden.“ 

 

liebe Grüße 


  • Autor
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  • November 25, 2021

@GalacticNight

Auf welche Grundlage möchtest du eine außerordentliche Kündigung?

Das du deine Vertragsbestätigung nicht liest, ist bedauerlich, rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung. Ich nehme auch an, dass du den Abrechnungen innerhalb der 8 Wochen Frist nicht widersprochen hast? Auch das ist kein Grund der außerordentlichen Kündigung.

Ein Widerspruch der AGB entfaltet ebenfalls kein -automtisches- Recht der außerordentlichen Kündigung

Richtig ist, dass es ab 01.12.2021 neue AGB gibt, da diese zb an dem TGK angepasst wurden.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht wird dir erst dann zustehen, wenn du zb eine Preisanpassung von mehr als 5% erhalten würdest, die der Anbieter jeweils bis zu 8 Wochen vorher bekannt geben muss und der Hinweis, dass du zb wg. der Preisanpassung, ein außerordentliches Kündigungsrecht hättest ( was sowieso fließend übergeht).

Eine *alles* Rücksendung ab Januar* und *alles ab Januar zurückbuchen* steht dir frei, aber es hätte mit Sicherheit Folgemaßnahmen.

 

Grüße

Kleiner Zusatz: es wurde binnen 8 Wochen schriftlich reklamiert, die Nachweise habe ich selbstverständlich in meinen Unterlagen.


bs0
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  • November 25, 2021

OK, das mit dem HD ist irreführend weil es bei o2 zwei Bedeutungen hat.

Wenn du nicht fristgerecht widerrufen hast, dann sieht es in der Tat schlecht aus. Die Rechnungen sind ja nicht falsch. Natürlich sollte das was am Telefon besprochen wird auch umgesetzt werden (wobei es eigentlich so aussieht als ob die Kosten gar nicht angesprochen wurden), aber gerade deswegen gibt es die Vertragsbestätigung, damit man prüfen kann ob alles passt. Wenn etwas nicht stimmt, hat man die Möglichkeit zu widerrufen. Du könntest jetzt m.E. höchstens versuchen die Deaktivierung der Option aus Kulanz zu bekommen.


bielo
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  • November 25, 2021

Ich würde gern die Vertragsbestätigung (ohne persönliche Daten), die Rechnung Seite 2 (ohne persönliche Daten) und das was unter Mein o2 dazu zu finden ist (ohne persönliche Daten) als Screenshot sehen. Irgendwie verstehe ich das noch nicht.


Sandroschubert
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Die Aussage vom TE ist falsch. HD ist der Hardwarezuschlag. Wenn der Ursprungsvertrag 01/2020 abgeschlossen wurde läuft der Zuschlag bis 12/2022. 

 

Und ja es sind in dem Hardwarezuschlag von 10 Euro 2 Movies inklusive, aber auch nicht mehr.


Bollermann
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  • November 26, 2021

Die Aussage vom TE ist falsch. HD ist der Hardwarezuschlag. Wenn der Ursprungsvertrag 01/2020 abgeschlossen wurde läuft der Zuschlag bis 12/2022. 

 

wieso bis 12/22? 

 

01/2020 - 01/22 

 

Und ja es sind in dem Hardwarezuschlag von 10 Euro 2 Movies inklusive, aber auch nicht mehr.

 


Vilureef
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  • November 26, 2021

Hallo,

kleiner Tippfehler, sonst hat es Sandro perfekt erklärt.

LG


  • Autor
  • Besucher:in
  • November 26, 2021

Die Aussage vom TE ist falsch. HD ist der Hardwarezuschlag. Wenn der Ursprungsvertrag 01/2020 abgeschlossen wurde läuft der Zuschlag bis 12/2022. 

 

Und ja es sind in dem Hardwarezuschlag von 10 Euro 2 Movies inklusive, aber auch nicht mehr.

 

Naja, in der o2 App stehen eben diese Sachen mit den Filmen pro Monat. Scheint dann ziemlich verwirrend zu sein. Das erklärt dann aber nicht, weshalb in der Vertragsverlängerung erneut diese HD 10EUR auftauchen?


Vilureef
Legende
  • November 26, 2021

Hallo,

weil sie aktuell noch bei ist, am 22.01.22 verschwindet sie dann automatisch.

LG


o2_Micha
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  • Team
  • December 7, 2021

Hallo @GalacticNight und willkommen in der Community.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du über einen Reseller deinen Vertrag verlängert. Zum Gespräch kann ich natürlich nichts schreiben, es gelten allerdings die Konditionen aus der Vertragsbestätigung.
Der Hardwarezuschlag gilt ebenfalls wie bereits erklärt für die Dauer von 24 Monate. Dieser Zuschlag entfällt dabei nicht, wenn der Mobilfunkvertrag verlängert wird.
Konnten deine Fragen alle beantwortet werden, oder habe ich etwas übersehen :wink:
Vielen Dank an alle Unterstützer hier im Beitrag, wie bs0, der Giuseppe, Bilo, SandroSchubert, Bollermann und Vilureef. Hoffe ich habe keine vergessen, ihr seid klasse.
Grüße Michael


  • Autor
  • Besucher:in
  • December 7, 2021

Hallo @GalacticNight und willkommen in der Community.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du über einen Reseller deinen Vertrag verlängert. Zum Gespräch kann ich natürlich nichts schreiben, es gelten allerdings die Konditionen aus der Vertragsbestätigung.
Der Hardwarezuschlag gilt ebenfalls wie bereits erklärt für die Dauer von 24 Monate. Dieser Zuschlag entfällt dabei nicht, wenn der Mobilfunkvertrag verlängert wird.
Konnten deine Fragen alle beantwortet werden, oder habe ich etwas übersehen :wink:
Vielen Dank an alle Unterstützer hier im Beitrag, wie bs0, der Giuseppe, Bilo, SandroSchubert, Bollermann und Vilureef. Hoffe ich habe keine vergessen, ihr seid klasse.
Grüße Michael

 

Kannst du mir denn bestätigen, dass ich ab Februar 2022 nur noch 24,99 € monatlich zahle?


Sandroschubert
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@o2_Micha das wäre mir neu das der Hardwarezuschlag bei einer Verlängerung weiterläuft. In der App steht das korrekte Deaktivierungsdaten. Wenn durch eine aktive Verlängerung dieser, nicht mehr zu rechtfertigende Zuschlag, verlängert ist das sicher einer Prüfung wert.


bs0
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  • Legende
  • December 7, 2021

@SandroschubertEventuell habe ich dich falsch verstanden, aber die Rechtfertigung ist das noch nicht abgezahlte Handy aus der ursprünglichen Laufzeit. Wenn man vor Ablauf der 24 Monate aktiv verlängert, muss man den Zuschlag bis Ende der ursprünglichen Laufzeit bezahlen. Erst dann wird er deaktiviert. Der Zuschlag wird erst mit der Verlängerung ‘extra’ ausgewiesen, denn bis zu dem Zeitpunkt ist er Bestandteil des Tarifbetrags gewesen.


Sandroschubert
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Nein. Ich habe selbst so einen Tarif. Wenn ich jetzt verlängere soll ich den Zuschlag +24 Monate zahlen, das passt genau in die Info von Micha. 

Genauso soll ich dann Sperren bezahlen die kostenfrei sind, anderes Kapitel.


  • Autor
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  • December 7, 2021

Nein. Ich habe selbst so einen Tarif. Wenn ich jetzt verlängere soll ich den Zuschlag +24 Monate zahlen, das passt genau in die Info von Micha. 

Genauso soll ich dann Sperren bezahlen die kostenfrei sind, anderes Kapitel.

 

Tatsächlich? Soll also bedeuten, dass die 24,99 €, welche versprochen wurden, gar nicht diese 24,99 € letztendlich sind? Würde ja bedeuten, dass das aufgezeichnete Telefonat vorsätzliche Täuschung ist? Löst dann allerdings mein Problem mit den Inhalten der Vertragsbestätigung nicht. :/


bs0
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  • December 7, 2021

Nein. Ich habe selbst so einen Tarif. Wenn ich jetzt verlängere soll ich den Zuschlag +24 Monate zahlen, das passt genau in die Info von Micha.

Ich habe das so verstanden, dass der Zuschlag nicht mit der Verlängerung entfällt, aber sehr wohl nach Ablauf der 24 Monate deaktiviert wird. Wenn das aber nicht so ist, dann hast du natürlich Recht, das muss geprüft werden.


bs0
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  • December 7, 2021

Nein. Ich habe selbst so einen Tarif. Wenn ich jetzt verlängere soll ich den Zuschlag +24 Monate zahlen, das passt genau in die Info von Micha. 

Genauso soll ich dann Sperren bezahlen die kostenfrei sind, anderes Kapitel.

 

Tatsächlich? Soll also bedeuten, dass die 24,99 €, welche versprochen wurden, gar nicht diese 24,99 € letztendlich sind? Würde ja bedeuten, dass das aufgezeichnete Telefonat vorsätzliche Täuschung ist? Löst dann allerdings mein Problem mit den Inhalten der Vertragsbestätigung nicht. :/

 

Nein. Das wäre ein Fehler, denn der Zuschlag muss nach 24 Monaten deaktiviert werden. Täuschung ist übrigens immer vorsätzlich!


  • Autor
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  • December 7, 2021

Nein. Ich habe selbst so einen Tarif. Wenn ich jetzt verlängere soll ich den Zuschlag +24 Monate zahlen, das passt genau in die Info von Micha. 

Genauso soll ich dann Sperren bezahlen die kostenfrei sind, anderes Kapitel.

 

Tatsächlich? Soll also bedeuten, dass die 24,99 €, welche versprochen wurden, gar nicht diese 24,99 € letztendlich sind? Würde ja bedeuten, dass das aufgezeichnete Telefonat vorsätzliche Täuschung ist? Löst dann allerdings mein Problem mit den Inhalten der Vertragsbestätigung nicht. :/

 

Nein. Das wäre ein Fehler, denn der Zuschlag muss nach 24 Monaten deaktiviert werden. Täuschung ist übrigens immer vorsätzlich!

Wenn mir mehrmals telefonisch durch Sparhandy versichert wird, dass der alte Vertrag “ersetzt” wird mit dem neuen und quasi, Zitat: “der alte Vertrag nicht mehr gültig ist, sollte der neue abgeschlossen werden”, Zitat Ende, ist das definitiv vorsätzliches Handeln, um einen neuen Vertrag erfolgreich umzusetzen. Ob ich da irgendwas im Nachhinein machen kann?

 

Aber wie gesagt, dass mir das bei der E-Mail mit den Vertragsinformationen nicht aufgefallen ist, ist nachträglich ein riesiges Problem für mich. Für mich heißt es aber nie wieder o2 und beim nächsten Mal darauf mehr Acht geben. Ich hoffe nur, dass Februar dann die letzte Abbuchung der 10,00 € ist. 


Sandroschubert
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Nein. Ich habe selbst so einen Tarif. Wenn ich jetzt verlängere soll ich den Zuschlag +24 Monate zahlen, das passt genau in die Info von Micha.

Ich habe das so verstanden, dass der Zuschlag nicht mit der Verlängerung entfällt, aber sehr wohl nach Ablauf der 24 Monate deaktiviert wird. Wenn das aber nicht so ist, dann hast du natürlich Recht, das muss geprüft werden.

Zumindest passt in der Vorabinformation bei mir 0kommagarnix.

 

@GalacticNight nein ich will das damit nicht sagen. Kann auch ein Anzeigefehler sein, welcher dringend behoben werden muss. Zum Glück kann man 14 Tage widerrufen wenn etwas nicht passt. Man bekommt eine Tarifzusammenfassung bei der Verlängerung, wenn diese nicht passt zurück auf los.