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Warum O2
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Gelöst

Widerspruch

  • April 7, 2022
  • 9 Antworten
  • 858 Aufrufe

Sehe ich das richtig, dass ich einer mir von o2 per E-Mail zugestellten Rechnung nicht direkt per E-Mail widersprechen/antworten kann? (Die Widerspruchs-E-Mail von mir an o2 wird nicht zugestellt, da es sich offensichtlich um eine „No-reply-E-Mail-Adresse von o2 handelt.)

An welche E-Mail-Adresse von o2 soll ich meinen Widerspruch denn senden?

Lösung von Vilureef

Hallo,

bei Rechnungen per Email leider gar nicht.

an diese Adresse schriftlich widersprechen, dafür hast du 8 Wochen Zeit.

LG 

9 Antworten

Vilureef
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  • Lösung
  • April 7, 2022

Hallo,

bei Rechnungen per Email leider gar nicht.

an diese Adresse schriftlich widersprechen, dafür hast du 8 Wochen Zeit.

LG 


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • April 7, 2022

Das heißt, o2 darf mich per E-Mail kontaktieren, ich hingegen müsste einen Brief schreiben? In Papierform? Mit Briefmarke und so?

Im Jahr 2022? Echt jetzt?

Halte ich, gelinde gesagt, für nicht angemessen…


  • April 7, 2022

Die Rechnung kommt per EMail oder meinst du dir Vorankündigung der Rechnung? Die eigentliche Rechnung kannst du doch in Mein o2 herunterladen.

 

Was ist an der Rechnung falsch? Vielleicht kann man es hier (auf-)klären.

 

Ansonsten wie bereits geschrieben: Du solltest der Rechnung nachweisbar widersprechen, auch wenn ein telefonischer Widerspruch auch möglich ist. Ein einfacher Widerspruch per EMail wird eigentlich auch nicht anerkannt. Kannst du dir also gleich sparen.


bs0
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  • Legende
  • April 7, 2022

Wenn du die Rechnung lieber per Post bekommen willst, dann kannst du das auch so einstellen. Genauso wie du o2 ggf  mitteilen kannst, dass du keine Kommunikation per E-Mail möchtest.

Und ja, stell dir vor, auch im Jahr 2022 schickt man für bestimmte Anliegen Briefe per Post. Das musst du nicht gut finden.


Bollermann
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Die Rechnung kommt per Post oder per pdf ins Onlineportal.  

 

Per E-Mail wird nur die "Vorankündigung" gesendet. 

 

 


  • Autor
  • Einsteiger:in
  • April 7, 2022

Es geht darum, dass o2 mir Willenserklärungen rechtswirksam per E-Mail übersenden kann, mir als Kunden hingegen diese Möglichkeit verwehrt wird. 
 

Findet ihr das tatsächlich in Ordnung?


Vilureef
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  • April 7, 2022

Hallo,

nein, sehe ich genauso.

LG


  • April 7, 2022

Es geht darum, dass o2 mir Willenserklärungen rechtswirksam per E-Mail übersenden kann, mir als Kunden hingegen diese Möglichkeit verwehrt wird. 
 

Findet ihr das tatsächlich in Ordnung?

@Driesam 

ob wir dies gut finden oder nicht,

O2 handhabt dies so.

 

per brief siehe Rechnung oder Lösung hier im Forum

oder per Fax

01805 571766*
*0,14 €/Min. Preise inkl. MwSt.


bs0
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  • Legende
  • April 7, 2022

Widerspreche dem Kontakt per E-Mail wenn es dir nicht passt. Es steht jedem frei zu bestimmen wie er von wem zu welchen Zwecken kontaktiert wird.

Es ist vielleicht nicht besonders kundenfreundlich wie sich o2 in dieser Hinsicht verhält, aber in Ordnung ist das schon.