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Week Pack Unlimited: 246,97 € EU-Roaming – Warnnachweise fehlen, trotzdem Inkassoandrohung


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29 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • October 2, 2026

auch angeschrieben -- aber email hat bisher nicht gerade viel bewegt.

was hat sich denn bewegt?

klingt wirklich nach einem SoHo Problem🤔

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 7, 2026

Update vom 7. Oktober – der Kostenschutzfehler ist jetzt schriftlich bestätigt, der Vorgang aber noch nicht erledigt.

@o2_Gerrit und alle, die hier mitlesen: Auf die Frage, was sich inzwischen bewegt hat, gibt es nun eine konkrete Antwort:

• O2s Beschwerdemanagement bestätigt im Schreiben vom 6. Oktober ausdrücklich, dass der Datenkostenschutz von 59,50 Euro nicht berücksichtigt bzw. nicht angewendet wurde. Das ist genau einer der Fehler, die ich seit Monaten beanstande. Ich habe den Kostenschutz im Juni nicht deaktiviert.
• O2 teilt eine Gutschrift von 187,47 Euro auf die ursprünglich beanstandeten 246,97 Euro Roamingkosten mit. Die tatsächliche Verbuchung habe ich noch nicht unabhängig anhand eines aktuellen Kontoauszugs nachvollziehen können.
• Gleichzeitig verlangt O2 weiterhin 59,50 Euro bis zum 20. Oktober. Auch diese Restforderung bleibt bestritten. Die Kostenobergrenze beantwortet nicht meine Frage, warum ich keine Warnung erhielt, dass das EU-Freivolumen ausgeschöpft war und weitere Nutzung Geld kostete.
• Konkrete Warnnachweise wurden mir weiterhin nicht vorgelegt. Ich kontrollierte die App wiederholt; nach meiner Erinnerung zeigte sie unbegrenzte EU-Nutzung und keinen laufenden EU-Verbrauchszähler. Allgemeine Tarifinformationen sind etwas anderes als eine konkrete Mitteilung über ausgeschöpftes Freivolumen oder ein erreichtes Kostenlimit. Ich hatte zwei weitere Daten-SIMs einsatzbereit und hätte bei einer entsprechenden Warnung auf eine andere Verbindung gewechselt.
• Hinzu kommen 12,78 Euro gesondert beanstandete Rücklastschrift-, Mahn- und Sperrgebühren. Die ursprünglichen beanstandeten Positionen belaufen sich damit auf 259,75 Euro. Nach Abzug der von O2 mitgeteilten Gutschrift ergibt sich rechnerisch eine Restgröße von 72,28 Euro, vorbehaltlich weiterer Zahlungen oder Korrekturen. Das ist kein bestätigter aktueller Kontosaldo. Eine vollständige Aufstellung und Klärung sämtlicher Gebühren fehlen weiterhin.

Warum ich den Vorgang hier weiter dokumentiere:

• Meine Reklamation wurde bereits am 25. Juni bestätigt. Der Prüfbericht enthält eine technische Prüfung vom 2. September und eine Endkontrolle vom 3. September. Trotzdem wurde mir anschließend eine korrekte Abrechnung bestätigt und Zahlung verlangt. Der jetzt eingeräumte Kostenschutzfehler war damit offenbar noch nicht ausgeräumt; konkrete Warnnachweise enthält der Bericht nicht.
• Auf schriftliche Einwände und die Einschaltung der Bundesnetzagentur folgten weitere Zahlungsaufforderungen und eine Inkassoandrohung.
• Allein am 1. Oktober verbrachte ich ungefähr 1,5 Stunden in weiteren Hotline-Gesprächen mit mehreren Mitarbeitenden, widersprüchlichen Auskünften und Weiterleitungen. Eine verbindliche Klärung oder schriftliche Inkassosperre erhielt ich dort nicht.
• Meinen persönlichen Gesamtaufwand schätze ich inzwischen auf mindestens acht Stunden. Dafür habe ich zusätzlich einen Vorschlag für eine angemessene Kulanzentschädigung verlangt.

Die nächsten Schritte:

1. Am 6. Oktober habe ich O2 erneut schriftlich zur vollständigen Stornierung der verbleibenden Roamingkosten und sämtlicher damit zusammenhängenden Nebenforderungen aufgefordert, einschließlich einer Erstattung bereits eingezogener beanstandeter Gebühren. Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale sind in Kopie.
2. Ich habe eine nachvollziehbare Abrechnung, die konkreten Warnnachweise und eine Prüfung der bei rechtzeitiger Warnung vermeidbaren Kosten bis zum 15. Oktober verlangt. Die Nutzung vor, während und nach dem Week Pack muss dabei getrennt berücksichtigt werden.
3. Eine schriftliche Bestätigung, dass Mahnung und Inkasso bis zur sachlichen Klärung ausgesetzt sind, steht weiterhin aus. Auch ob bereits eine Übergabe erfolgt ist, soll O2 ausdrücklich klären.
4. Die Bundesnetzagentur ist mit dem Vorgang befasst. Die Verbraucherzentrale NRW hat bislang organisatorisch geantwortet, aber noch keine rechtliche Bewertung meines konkreten Falls abgegeben; wegen ihrer derzeitigen Terminbuchungsprobleme soll ich mich Mitte nächster Woche erneut melden.

@o2_Gerrit: Bitte koordinieren Sie die noch offenen Punkte intern mit dem Beschwerdemanagement und der zuständigen Forderungsabteilung. Ich bitte um eine konkrete schriftliche Antwort zu Restforderung, Warnnachweisen, Gebühren und Inkassosperre. Nach den bisherigen Hotline-Schleifen brauche ich eine zuständige Stelle, die den Vorgang vollständig klärt.

Die Teilgutschrift ist ein Fortschritt. Eine vollständige Bereinigung oder Erledigung des Streits ist damit bislang nicht bestätigt. Persönliche Unterlagen und Nachweise bitte ausschließlich über einen privaten Kanal; die verbleibende Forderung wird durch dieses Update nicht anerkannt.


jsc
Legende
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  • Legende
  • October 7, 2026

Naja, glaube es wurde inzwischen schon oft gesagt, aber deine wiederholten Forderungen an einen Moderator laufen komplett ins Leere, weil dieser kann überhaupt nix koordinieren oder ausrichten, du bist ja eigentlich schon in Verbindung mit der zuständigen Fachabteilung…🤷🏼‍♂️


o2_Gerrit
  • Moderator
  • October 8, 2026

Vielen Dank für deine Rückmeldung, ​@atousceux, ich konnte mir nun den aktuellen Stand ansehen.

Die Guthabenbuchung über 187,47 € ist erfolgt und wird mit deiner kommenden Rechnung verrechnet werden.

Zu dieser Guthabenbuchung, aufgrund des nicht angewendeten Datenkostenschutzes von 59,50 € hat dir unsere zuständige Fachabteilung vorgestern einen Brief verschickt.

Deine aktuelle Reklamation ist bei dieser zuständigen Fachabteilung in Bearbeitung.

Viele Grüße,

Gerrit