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Week Pack Unlimited: 246,97 € EU-Roaming – Warnnachweise fehlen, trotzdem Inkassoandrohung


Stand: 1. Oktober 2026. Ich bitte das O2-Team um eine konkrete Klärung und dokumentiere den weiteren Verlauf in diesem Thread.

Mein zentraler Einwand betrifft 246,97 € EU-Roamingkosten ohne für mich erkennbare Kostenwarnung. Ich beanstande nicht, dass ein Unlimited-Pack im EU-Roaming eine Fair-Use-Grenze haben kann. Ich beanstande, dass die Nutzung nach meiner Wahrnehmung ohne Warnung kostenpflichtig wurde und trotz erheblicher auflaufender Kosten weiterlief. Eine bewusste Änderung oder Aufhebung des Kostenschutzes bzw. Freigabe zur Fortsetzung darüber hinaus ist mir nicht bekannt.

Das Week Pack unlimited wurde am 7. Juni für 16,99 € gebucht und galt bis zum Ablauf des 14. Juni. Die Rechnung erfasst EU-Datennutzung vom 3. bis 19. Juni. O2 muss deshalb die Nutzung vor, während und nach dem Pack sowie das jeweils geltende Volumen und den Aufschlag nachvollziehbar zuordnen.

Meine erste schriftliche Reklamation datiert vom 25. Juni; O2 bestätigte sie noch am selben Tag. Der nun vorliegende Prüfbericht vermerkt dagegen den 30. Juni. Er bestätigt im Wesentlichen die technische Verarbeitung und Tarifberechnung. Er enthält keine konkreten Nachweise für die von mir bestrittene Information, Warnung oder Freigabe. Eine Prüfung ist auf den 2. September datiert, der Abschluss auf den 3. September.

O2 hob mit Schreiben vom 3. September die vorübergehende Aussetzung der strittigen Forderung auf. Die „Letzte Mahnung“ vom 18. September verlangt Zahlung bis zum 2. Oktober und kündigt danach Inkasso mit zusätzlichen Kosten an. Die Briefe habe ich heute vorgefunden. Bei meiner letzten Briefkastenkontrolle vor gut zwei Wochen lagen sie dort noch nicht. Das beweist keine falsche Datierung, macht aber eine verlässliche Kommunikation per E-Mail dringend nötig.

Meine konkreten Fragen an O2:
1. Welches EU-Limit galt für meinen Tarif und das gebuchte Pack, wie wurde es berechnet und welcher Preis galt nach der Ausschöpfung?
2. Wann wurde es ausgeschöpft, welcher Aufschlag galt, und welche Warnung wurde tatsächlich an welches Gerät bzw. welche SIM übermittelt?
3. Welche Nachweise gibt es für die Kostenwarnungen und den Kostenschutz nach Art. 14 Abs. 3 und 4 der EU-Roaming-Verordnung, insbesondere bei 80 % des geltenden Limits und für eine kostenpflichtige Fortsetzung? Welches Limit war eingestellt, und wann habe ich es gegebenenfalls geändert oder deaktiviert? Falls O2 sich auf einen Verzicht auf FUP- oder Kostenwarnungen beruft, bitte auch diesen gesondert mit meiner konkreten Erklärung belegen.
4. Wie erklären Sie die Bearbeitungsdaten und die Fristen nach § 67 TKG? Warum soll ein Bericht ohne diese Nachweise die ursprünglichen Einwände erledigen?

Die rechtlichen Hinweise beziehen sich auf Art. 14 der Verordnung (EU) 2022/612; die frühere Angabe Art. 15 war ein Zitierfehler und ist hier korrigiert.

Soweit keine wirksame abweichende Limitwahl, Aufhebung des Kostenschutzes oder Fortsetzungsfreigabe nachgewiesen wird, verlange ich eine Korrektur der über das geltende Limit hinaus berechneten Kosten. Ich fordere eine inhaltliche Antwort und die Aussetzung der Inkasso-Eskalation während der Klärung. Ein pauschales „technisch korrekt abgerechnet“ beantwortet diese Fragen nicht. Nachweise mit persönlichen Daten bitte ausschließlich über einen sicheren privaten Kanal; ich veröffentliche hier keine Kunden- oder Rufnummern.

O2-Antworten und den weiteren Verlauf werde ich hier ergänzen. Hat jemand Erfahrungen mit nachvollziehbaren Warn- und Freigabenachweisen beim Week Pack im EU-Roaming?

29 Antworten

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  • Mentor:in
  • October 1, 2026

​@atousceux 

Das hier ist ein Kundenforum und es kann auch mehrere Tage Dauern bis ein O2-Moderator (d)einen Beitrag hier liest. Wende dich besser direkt an O2 (z.B. über den Kundenchat oder die Service-Hotline). Da morgen bereits die von O2 gesetzte Frist verstreicht, solltest du jetzt wirklich schnell in direkten Kontakt mit O2 treten.


poales
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  • Legende
  • October 1, 2026

​@atousceux 

wende dich an die Rechnungsstelle und  probiere eine Mahnungssperre setzen zu lassen, 

wenn du den Kostenschutz nicht deaktiviert hast, 

sollte O2 dies nachweisen.

 


poales
Legende
  • Legende
  • October 1, 2026

​@atousceux 

Kosten für die Datennutzung im Ausland werden maximal bis zu einem Betrag von 59,50 € pro Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt. Nach Deaktivierung dieses Kostenschutzes durch den Kunden, werden die Kosten für die Datennutzung im Ausland bis maximal 119,00 € pro Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt.

Wir informieren dich per SMS, wenn du den Maximalbetrag von 59,50 € bzw. 119,00 € für die Datennutzung erreicht hast. Du hast die Möglichkeit, Datenroaming auch über den Betrag von 59,50 € bzw. 119,00 € pro Abrechnungszeitraum hinauszunutzen. Dazu sende eine SMS mit KOSTENSCHUTZ AUS bzw. KOSTENSCHUTZ ZWEI AUS an die Kurzwahl 80115. Beachte bitte, dass die Deaktivierung des Kostenschutzes zu hohen Kosten führen kann. Möchtest du Datenroaming in den Weltzonen 2 - 4 nicht mehr über den Maximalbetrag hinaus nutzen, sende eine SMS an die 80115 mit KOSTENSCHUTZ EIN.

Gut zu wissen: Änderungen sind jeweils nur für den aktuellen Abrechnungszeitraum gültig.

https://www.o2online.de/service/auslandsoptionen/


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 1, 2026

Danke, poales, für den konkreten Hinweis auf die O2-eigenen Angaben zum Auslands-Kostenschutz. Ich stelle ausdrücklich klar: Ich habe den Kostenschutz im betroffenen Abrechnungszeitraum nicht deaktiviert. Auch die Warnungen über den Beginn kostenpflichtiger Nutzung oder das Erreichen von Kostenlimits habe ich nicht erhalten.

Falls O2 dennoch eine Freigabe behauptet, verlange ich den konkreten Nachweis: bei einer angeblichen SMS an 80115 den vollständigen Text (KOSTENSCHUTZ AUS bzw. KOSTENSCHUTZ ZWEI AUS), Zeitstempel, zugeordnete Rufnummer/SIM und die dadurch ausgelöste Änderung. Falls eine andere Freigabeform behauptet wird, bitte meine konkrete Erklärung und den verwendeten Kanal belegen. Nach der verlinkten O2-Seite gelten diese Änderungen nur für den aktuellen Abrechnungszeitraum.

Gen au diese Nachweise fehlen im Prüfbericht. Die bloße Feststellung, dass Daten übertragen und technisch berechnet wurden, beantwortet den Einwand nicht.


Frau Bollermann
Legende
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Welchen Tarif nutzt du denn überhaupt? 

 


poales
Legende
  • Legende
  • October 1, 2026

​@atousceux 

hattest du einen Einzelverbindungsnachweis aktiviert?

falls nicht darf O2 das nicht speichern,

erstmal ist das aber egal,

wichtig ist das du die Rechnung wegen dem fehlenden Kostenschutz reklamierst

 

schriftlich übers Kontaktformular 

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

und die Mahnung ausgesetzt wird

→ anrufen 


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  • Mentor:in
  • October 1, 2026

Ich frage nur aus Interesse: Nutzt du die O2-App und hast du ggf. während deines Aufenthalts im EU-Ausland kontrolliert was die App an Datenverbauch im Abschnitt “Nutzbar in EU (Fair-Use)” angezeigt hat?


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 1, 2026

Zum Tarif: Auf der betroffenen Rechnung steht O2 Mobile XL (2024). Zusätzlich habe ich am 7. Juni 2026 das Week Pack unlimited gebucht.

Zur Frage nach der App: Ich habe den Verbrauch wiederholt kontrolliert, gerade weil die Datennutzung weiter funktionierte. Nach meiner Erinnerung zeigte mir die App das Pack als unbegrenzt für die EU-Nutzung an. Einen laufenden EU-Verbrauchszähler konnte ich dabei nicht erkennen. Ich erhielt auch keine Warnung zur Ausschöpfung des EU-Volumens, zum Beginn zusätzlicher Kosten oder zum Erreichen eines Kostenlimits.

Ich habe den Kostenschutz im Juni 2026 nicht deaktiviert.

Ich habe inzwischen auch den auf meinem Mac verfügbaren SMS-Verlauf geprüft. Darin finden sich allgemeine Roaming-Tarifinformationen, aber keine konkrete Warnung zur tatsächlichen Ausschöpfung des EU-Volumens oder zum Erreichen eines Kostenlimits. Eine von mir gesendete Freigabe-SMS an 80115 finde ich dort ebenfalls nicht. Diese Prüfung betrifft den verfügbaren lokalen Verlauf; ich bitte O2 deshalb um die eigenen Nachrichten- und Freigabenachweise.

Ich bitte das O2-Team deshalb um konkrete Nachweise: Welches EU-Volumen galt jeweils, wann war es ausgeschöpft, wie wurde der Verbrauch in der App dargestellt und welche Warnungen wurden wann an welche SIM übermittelt? Falls O2 sich auf eine Änderung des Kostenschutzes oder meine Freigabe zur Fortsetzung über das geltende Kostenlimit hinaus beruft, bitte ich auch hierfür um den konkreten Nachweis.

Dass die Datenverbindung weiter funktionierte, belegt für sich genommen keine solche Freigabe.


poales
Legende
  • Legende
  • October 1, 2026

​@atousceux 

bei ausländischer Datennutzung können erhebliche Verzögerungen in den Anzeigen auftreten,

 

nochmal:

hier über das Forum können diese Anliegen nicht geklärt werden,

das läuft ausschließlich über die Fachabteilung nach schriftlicher Reklamation,

 

hier im Forum gibts nur Tipps 

→ fehlende Info SMS von O2 reklamieren 

→ kein Kostenschutz aufgehoben 

-> Mahnungssperre setzen lassen 

 


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  • Mentor:in
  • October 1, 2026

Nach meiner Erinnerung zeigte mir die App das Pack als unbegrenzt für die EU-Nutzung an.

 

Aufgrund der FairUse-Praxis fände ich das eher ungewöhnlich, aber bei den Zusatzpacks treten ja auch häufiger irgendwelche falschen Angaben in der App und/oder Abrechnungsfehler auf.

Entscheidend ist der Sachverhalt, dass du trotz aktiviertem Kostenschutz keine Warnungen erhalten hast. Genau das dürfte eigentlich nicht passieren und hängt vielleicht irgendwie mit dem Week Pack unlimited zusammen.

Nur leider können wir dir hier nicht weiterhelfen, das kann nur O2 selbst.


 


o2_Gerrit
  • Moderator
  • October 1, 2026

Hallo ​@atousceux,

herzlich willkommen hier bei uns in unserer o2 Community 🙂

Ich konnte mir alles einmal anschauen soweit möglich, und sehe, dass du keine Privatkunde, sondern SOHO, also Selbstständigen-Kunde bist. Hier gelten andere Konditionen für Tarife in deiner Rechnung.

Zudem habe ich gesehen, dass der Mahnlauf mit einer Frist zu morgen, dem 2.Oktober wieder aufgenommen wurde.

Meine Empfehlung ist, zunächst diese Frist einzuhalten und dich dann an unsere SOHO-Hotline unter der 0800 10 90 20 0 Mo. - Fr. 8 - 20 Uhr bzw. über unser Kontaktformular an uns zu wenden.

Viele Grüße,

Gerrit


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  • Mentor:in
  • October 1, 2026

​@o2_Gerrit 

Auch mir war bislang nicht bewusst, dass für Selbstständige andere Tarif-Konditionen als für Privatkunden gelten. Betreffen diese Sonderkonditionen nur spezielle Firmenkundentarife oder auch ganz normale Privatkunden-Tarife? Da ich bei O2 ebenfalls als Selbstständiger registriert bin, betreffen mich diese “anderen Konditionen” vielleicht ebenfalls? - Ich nutze nur einen ganz normalen Privatkunden-Tarif.


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 1, 2026

Hallo Gerrit,

bitte übernehmen Sie die interne Koordination dieses Vorgangs mit der zuständigen SOHO-Fachabteilung. Ich habe bereits Stunden über Stunden mit Ihrer Hotline verbracht. Ihr Vorschlag, zunächst zu zahlen und anschließend wieder dort anzurufen, wird dem bisherigen Verlauf nicht gerecht:

• Am 7. Juni habe ich das Week Pack unlimited für 16,99 € gebucht, gültig bis zum Ablauf des 14. Juni.
• Ich habe die App wiederholt kontrolliert, gerade weil die Datennutzung weiter funktionierte. Nach meiner Erinnerung zeigte sie ein unbegrenztes EU-Pack und keinen laufenden EU-Verbrauchszähler.
• Ich erhielt keine Warnung zur Ausschöpfung des EU-Volumens, zum Beginn zusätzlicher Kosten oder zum Erreichen des Kostenlimits. Den Kostenschutz habe ich im Juni nicht deaktiviert.
• Trotzdem wurden mir mit der Rechnung vom 25. Juni 246,97 € für EU-Datennutzung berechnet. Allgemeine vorherige Tarifinformationen beantworten nicht, ob die erforderlichen Warnungen beim tatsächlichen Erreichen der Grenzen erfolgten.
• Ich habe die Forderung bereits am 25. Juni telefonisch und schriftlich bestritten. O2 bestätigte die schriftliche Reklamation noch am selben Tag. Der Prüfbericht nennt dagegen den 30. Juni als Reklamationsdatum.
• Seit Juli ist auch die Bundesnetzagentur mit dem Vorgang befasst. Am 4. September leitete sie mir O2s Stellungnahme weiter. Das Verfahren ist also längst über eine erste Nachfrage beim Kundenservice hinaus.
• Der Prüfbericht enthält eine technische Mediation-/Billing-Prüfung vom 2. September und einen Abschluss vom 3. September. Damit sind die Fristen und Rechtsfolgen nach § 67 TKG zu klären. Konkrete Warnungs- oder Freigabenachweise enthält er weiterhin nicht.
• O2 hob mit Schreiben vom 3. September die vorübergehende Aussetzung auf. Die „Letzte Mahnung“ vom 18. September verlangt Zahlung bis morgen, 2. Oktober, und droht danach Inkasso mit zusätzlichen Kosten an. Das Schreiben vom 3. September war bei meiner Briefkastenkontrolle vor gut zwei Wochen definitiv noch nicht angekommen. Ich habe es erst heute vorgefunden, zusammen mit der letzten Mahnung.
• Heute habe ich O2 einschließlich der Mahnabteilung erneut ausführlich angeschrieben und bei der Bundesnetzagentur ergänzende Unterlagen eingereicht. Ich habe eine schriftliche Bestätigung bis morgen, 2. Oktober, 12 Uhr verlangt, dass der Mahn- und Inkassolauf bis zur Klärung ausgesetzt wird. Die vollständigen Nachweise habe ich bis zum 15. Oktober angefordert.

Genau deshalb schreibe ich jetzt hier im Forum: Nach Monaten, schriftlichen Reklamationen, Behördenkontakt und vielen Hotline-Stunden sind die entscheidenden Fragen immer noch unbeantwortet, während der Mahnlauf weitergeht. Ich möchte, dass O2 diesen Vorgang endlich verantwortlich klärt und der weitere Verlauf nachvollziehbar dokumentiert wird.

Dass ich Selbstständigen-Kunde bin, beantwortet diese Fragen nicht. Falls Sie sich auf andere Bedingungen berufen, nennen Sie bitte konkret die einschlägige Regelung und erläutern Sie, wie sie sich auf Warnungen und Kostenschutz auswirken soll. Nach meinem Verständnis bestehen hierfür konkrete gesetzliche Anforderungen aus Art. 14 der Verordnung (EU) 2022/612.

Bitte veranlassen Sie jetzt:

• Die interne Eskalation an die zuständige Fachabteilung und eine koordinierte, inhaltliche Rückmeldung — bitte nicht erneut nur eine Hotline-Verweisung.
• Eine schriftliche Bestätigung der Mahn- und Inkassosperre bis zur Klärung.
• Nachweise zum tatsächlich geltenden Kostenlimit, zu den versandten Warnungen und zu einer behaupteten Deaktivierung oder Freigabe zur Fortsetzung über das geltende Kostenlimit hinaus, jeweils mit Inhalt, Zeitpunkt und zugeordneter SIM. Bitte außerdem die Nutzung vor, während und nach dem Pack sowie die Fristen nach § 67 TKG nachvollziehbar erklären.
• Weitere Korrespondenz per E-Mail an meine bereits bekannte Adresse. Persönliche Nachweise gehören in einen sicheren privaten Kanal.

Ich erkenne die strittige Forderung nicht an. Falls O2 statt einer sachlichen Klärung weiter eskaliert, bin ich bereit, die Angelegenheit anwaltlich prüfen und vertreten zu lassen. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, werde ich auch die Erstattung der dadurch erforderlichen Rechtsverfolgungskosten geltend machen.

Dieser Vorgang hat bereits viele Stunden meiner Zeit beansprucht. Bitte sorgen Sie jetzt für eine konkrete Lösung innerhalb von O2.
 


Sächsin
Legende

Soll das heißen, du schaust nicht an jedem Postzustelltag in deinen Briefkasten? 🤔


Sandroschubert
Legende

Man konnte schon m Eingangspost sehen das nicht alle Infos gelifert wurden.

Auch das permanente Ignorieren von hinweisen gehört dazu,

Und gefordert kann hier nichts werden.


poales
Legende
  • Legende
  • October 1, 2026

poales
Legende
  • Legende
  • October 1, 2026

nochmal:

hier über das Forum können diese Anliegen nicht geklärt werden,

 


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  • Mentor:in
  • October 1, 2026

​@poales 

schau dir das mal an

https://www.o2online.de/assets/blobs/pdfs/legitimation-soho/

 

Ich verstehe nicht ganz inwiefern das meine Fragen beantwortet. Wenn ich mich richtig erinnere, dann habe ich vor 10 Jahren mal einen Tarif mit Sonderkonditionen für Selbstständige gebucht und musste dafür meinen Gewerbenachweis an O2 übermitteln. Aber später hatte ich ausschließlich normale Privatkundentarife gebucht (zuletzt den ersten O2 Grow-Tarif als Jubiläums-Angebot). Beim Telefonieren werde ich zwar auch heute noch mit der Abteilung für Selbstständige verbunden, aber hinsichtlich der Tarifkonditionen bin ich mir keiner “Sonderbehandlung” bewusst. Greift bei mir jetzt kein Kostenschutz im Ausland?

Ich möchte einfach keine böse Überraschung wie atousceux erleben - darum frage ich hier vorsorglich nach!


poales
Legende
  • Legende
  • October 1, 2026

​@MSpring 

bei Selbständigen gelten z.T. andere Spielregeln,

die ich zumindest im einzelnen nicht überblicke,

vielleicht ist das sinnvoll dazu einen eigenen Beitrag zu eröffnen,

hast du nur eine Kundennummer?

oder

für die SoHo und “privat” Verträge eine gemeinsame Kundennummer?

 


Bumer
Legende
  • October 1, 2026

​@atousceux 

Zum Tarif: Auf der betroffenen Rechnung steht O2 Mobile XL (2024). Zusätzlich habe ich am 7. Juni 2026 das Week Pack unlimited gebucht.

in dem Tarif *greift* kein Pack in der EU, da in der *Roamingoption* vom Tarif die FUP verankert ist und nicht im Pack, unabhängig ob SoHo oder PK. Heißt, nach einem Verbrauch von 76,4GB im Rechnungslauf kostet jedes weitere GB 1,31 EUR extra, solange bis der Kostenschutz von 59,50 EUR erreicht ist. Hier wäre also zu klären wie es zu der Summe gekommen ist?


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  • Mentor:in
  • October 1, 2026

​@poales 

hast du nur eine Kundennummer?

oder

für die SoHo und “privat” Verträge eine gemeinsame Kundennummer?

 

Ja, ich habe nur eine Kundennummer und eine Vertragsnummer. Ich wäre ​@atousceux wirklich sehr dankbar, wenn er nach Klärung der Angelegenheit hier postet weshalb er keine Kostenschutz-Warnung erhalten hat.


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 1, 2026

Hallo @o2_Gerrit,

ich habe euren Rat befolgt und heute erneut die Hotlines angerufen. Das Ergebnis:

- Vor dem abschließenden, rund 30-minütigen Gespräch hatte ich bereits ungefähr eine Stunde mit etwa einem halben Dutzend Mitarbeitenden gesprochen, unter anderem im Mahnwesen. Ich bekam widersprüchliche Auskünfte und wurde wiederholt weiterverbunden – teilweise offenbar versehentlich, während jemand intern etwas nachsehen wollte.
- Das reguläre Mahnwesen konnte mir die streitige Forderung nicht zuordnen. Das Schreiben stammt von „FO External Collection & Special Business Transactions“. Niemand, den ich erreichte, konnte mir eine Telefonnummer dieser zuständigen Stelle nennen oder eine verbindliche Lösung vermitteln.
- Schließlich landete ich erneut in der Technik. Nach meinem Verständnis der Auskunft des zuletzt gesprochenen Mitarbeiters müsste eine Deaktivierung des Kostenairbags ausdrücklich erfolgt sein. In den ihm zugänglichen Einträgen fand er dafür keinen Nachweis. Er wies zugleich darauf hin, dass er als Techniker nicht die gesamte Akte einsehen kann.
- Beim Durchsehen des Prüfberichts sagte der Mitarbeiter außerdem, dass er darin keine Erklärung finde, warum der Kostenairbag nicht ausgelöst habe. Er bezeichnete diese Frage als berechtigt. Diese Aussage bezog sich auf den vorliegenden Bericht; seine eingeschränkte Akteneinsicht bleibt zu berücksichtigen.
- Auch dieses Gespräch brachte keinen Nachweis einer Prüfung der Kostenbegrenzung, der Warnmeldungen oder einer von mir erteilten Freigabe. Eine schriftliche Mahn- und Inkassosperre habe ich weiterhin nicht.

Mein Anliegen bleibt unverändert: Ich hatte das Week Pack Unlimited gebucht. Ich habe die App wiederholt kontrolliert, weil mich die fortgesetzte Nutzung selbst überraschte. Nach meiner Erinnerung zeigte mir die App das Pack als unbegrenzt für die EU-Nutzung an; einen laufenden EU-Verbrauchszähler konnte ich nicht erkennen. Ich erhielt keinerlei Mitteilung, dass das enthaltene Volumen aufgebraucht war und nun zusätzliche Kosten entstanden. Ich habe den Kostenschutz im Juni 2026 nicht deaktiviert.

Mein zentraler Einwand betrifft die fehlenden Warnungen und den Kostenschutz. Der Prüfbericht bestätigt aus O2s Sicht die technische Verarbeitung und Abrechnung, enthält aber keine konkreten Warn- oder Freigabenachweise. Er beantwortet weiterhin nicht, warum trotz dieser Umstände 246,97 Euro abgerechnet wurden. Die Bundesnetzagentur ist bereits seit Juli eingeschaltet. Meine schriftliche Aufforderung habe ich heute Vormittag an O2 und die im Mahnschreiben genannte Forderungsabteilung gesendet.

@o2_Gerrit: Die telefonischen Wege habe ich jetzt erneut und ausgiebig versucht. Bitte veranlasse intern die konkrete Prüfung und eine Antwort der zuständigen Stelle:
1. Welches Kostenlimit galt im betroffenen Zeitraum, und wie wurde es angewendet?
2. Welche Warnmeldungen wurden wann, mit welchem Inhalt und über welchen Kanal versandt? Welche Versand-/Zustellnachweise gibt es?
3. Falls O2 sich auf eine Deaktivierung oder Freigabe zur Fortsetzung über das geltende Kostenlimit hinaus beruft: Wo ist meine konkrete Erklärung samt Zeitpunkt und betroffenem Anschluss dokumentiert?
4. Bitte bestätigt bis morgen, 2. Oktober, 12 Uhr, schriftlich die Aussetzung des Mahn- und Inkassolaufs bis zur Klärung. Die angeforderten sachlichen Nachweise erwarte ich bis zum 15. Oktober.

Ein weiterer Verweis auf dieselben Hotlines löst diesen Fall offensichtlich nicht. Ich brauche eine verantwortliche Stelle, eine Prüfung meines tatsächlichen Einwands und eine Antwort per E-Mail.


jsc
Legende
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  • Legende
  • October 1, 2026

…und zum wiederholten Male, du kannst hier im Forum nichts fordern oder veranlassen, auch durch einen Moderator nicht 🤷🏼‍♂️

Dein einziger Weg wäre das Kontaktformular 

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

 


poales
Legende
  • Legende
  • October 1, 2026

Das reguläre Mahnwesen konnte mir die streitige Forderung nicht zuordnen. Das Schreiben stammt von „FO External Collection & Special Business Transactions“. Niemand, den ich erreichte, konnte mir eine Telefonnummer dieser zuständigen Stelle nennen 

 

und auf dem Schreiben ist keine Kontakt-Rufnummer?

ist das Anschreiben noch mit O2 Briefkopf ? 


  • Autor
  • Besucher:in
  • October 1, 2026

Ist noch Telefonica ​@poales . Kontakt nur via legal-dunning-contact@telefonica.com (keine Telefonnummer angegeben), auch angeschrieben -- aber email hat bisher nicht gerade viel bewegt. Lustig ist halt, dass das normale Mahnwesen mich komplett auf grün ohne ausstehende Forderung sieht, weder Kontaktdaten zu dieser Abteilung findet noch überhaupt davon gehört hat, und die meisten mit denen ich heute gesprochen habe mehr oder weniger deutlich den Kopf über die eigene Firma geschüttelt haben...