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Warum keine EVN zu sehen in der Rechnung?


Benutzerebene 6

Hallo,

 

Ich habe folgenden Vertrag

 

 

 

Warum kann ich trotz aktivierten EVN nur die Gesprächsminuten aber nicht die von mir gewählten Nummern einsehen? Jetzt kommt mir nicht weil ich Flatrates habe, denn ich telefoniere dadurch nicht anders als wenn ich keine hätte, überwiegend eh nur mit meiner Frau. Andere Nummern nur wie jeder andere auch im Durchschnitt. Da ich viel mit Ämtern telefonieren muss ist es für mich schon wichtig das gerade diese Nummern  auf dem EVN einsehbar wären damit ich die Telefonate vorweisen kann. Könnt ihr dies bitte so einstellen das ich sie Einsehbar habe. Eingestellt ist eh EVN ungekürzt aber sehen kann ich nur die Minuten ins Festnetz, Mobilfunknetz und Anzahl SMS. SMS wäre mir nicht so wichtig aber doch schon die Telefonate.

 

Danke

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Lösung von stefanniehaus 20 October 2019, 18:22

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12 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +3

Das lässt sich nicht einstellen.

Lt. Bundesnetzagentur ist der EVN ein Abrechnungsnachweis. Ausgewiesen werden müssen nur Gespräche, die abrechnungsrelevant sind. Entsprechend werden Gespräche, die von Flatrates und Freiminuten abgedeckt sind, nicht ausgewiesen. Das lässt sich auch nicht einstellen.

Das ist im Übrigen bei nahezu allen Anbietern so.

 

Wenn du deine Gespräche protokolliert haben willst, nutze die Anrufliste deines Handys oder installiere eine passende App.

Oder mit einer o2 Prepaid Karte anrufen ohne Flatrate ;)

Benutzerebene 6

Dafür habe ich aber doch keine Flat gebucht um dann keine EVN zu haben. Echt so ein Schwachsinn wer das erfunden hat!!!

Dafür habe ich aber doch keine Flat gebucht um dann keine EVN zu haben. Echt so ein Schwachsinn wer das erfunden hat!!!

Häh? Was ist das für eine Logik? Du hast eine Flat gebucht um nicht für Gespräche extra zu zahlen, nicht mehr und nicht weniger.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Der EVN ist Bestandteil der Rechnung. Wenn du für eigene Zwecke einen Nachweis für geführte Gespräche haben willst, dann musst du für die erforderliche Protokollierung im Handy sorgen.

Benutzerebene 6

Müssen muss ich gar Nichts, ausser trinken atmen schlafen und f......, und sterben irgendwann. Ich bekomme ja selbst bei meinem FN Anbieter eine vollständige EVN, ja jetzt kommt von euch dann soll ich doch von da anrufen, aber ich bin nicht 24 Std. zu Hause. Und wer hat hier die Antwort als gelöst markiert? Sorry aber ich bin derjenige der die Frage gestellt hat und auch ICH entscheide wessen Antwort die Lösung ist und nicht irgendein Superuser nur weil er es kann.

Wie wäre es mal sich zuerst zu informieren, z.B. bei amtlichen Informationsquellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Vertragsfragen/Einzelverbindungsnachweis/einzelverbindungsnachweis-node.html

Dort stehen entsprechende Kommentare. Punkt 3 ff . :wink:

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Wenn du EVN willst, entweder kostenpflichtige Nummern anrufen oder selber protokollieren. 

Hey @Malaria666,

schön, dass du wieder hier bist :) Vielleicht kannst du dir nochmal unsere Netiquette durchlesen? Auch wenn dir die Antworten nicht gefallen, kann man ja ein bisschen gemäßigter Antworten ;

Ich habe dir Markierung der Lösung entfernt, wie du es dir gewünscht hast. Tatsächlich kann ich aber auch nur das selbe sagen wie @stefanniehaus. Seine Antwort ist völlig korrekt.

 

Viele Grüße,
Flo

Moin Moin,

Zitat Bundesnetzagentur

Bei vertraglichen Vereinbarungen von sog. »Flatrates« muss generell kein detaillierter Ausweis erstellt werden, da dieser zur Prüfung der Rechnung nicht notwendig ist. Auf Wunsch des Kunden können aber die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden. Einen Anspruch hat der Kunde hierauf jedoch nicht. Im Einzelfall bedarf es hierzu einer Vereinbarung mit dem Telekommunikationsdienstanbieter, der hierfür auch ein gesondertes Entgelt verlangen darf.

Benutzerebene 6

Ihr macht es mir Schwer die richtige Antwort als gelöst zu markieren. Zwar war die von @stefanniehaus die erste aber ohne Nachweis. Die von @schluej hat zumindest den Auszug der Bundesnetzagentur. Und @o2_Flo hat auf die von @stefanniehaus verwiesen. Daher würde ich gerne alle 3 als gelöst markieren. Daher schlage ich vor das einer von euch alle zusammengepackt die anderen User und deren Quelle erwähnt und da würde ich @o2_Flo sofern er Zeit hat dies macht und die dann als richtig markiert.

 

Übrigens @o2_Flo , ich habe mich an der Netiquette gehalten. Es steht nirgends das man keine Liedtextzitate verwenden darf. Falls doch würde ich gerne diesen Punkt in der Netiquette sehen. Mein Zitat stammt von der Band Großstadtgeflüster aus dem Lied "Ich muss gar nix". Somit habe ich auch nicht gegen die Netiquette verstoßen.

 

Ich freu mich auch wieder hier zu sein aber werde dennoch derzeit aus Gesundheitlichen Gründen nicht mehr so sehr vertreten sein wie zuvor. Ich weiß das es den einen oder anderen freuen wird.

Hallo@Malaria666,

eine Lösung muss nicht immer den kompletten Sachverhalt sofort widerspiegeln, sondern nur die relevanten Informationen enthalten. Alles weitere kann der- oder diejenige dann im weiteren Verlauf des Themas lesen. Dazu ist ein Diskussionsforum ja da 🙂 Dementsprechend darfst du dich gerne für eine Lösung entscheiden. Nach einer Zeit werde ich dir die Lösung aber auch gerne abnehmen.

 

Zum “Liedtext”: So etwas muss nicht explizit in der Netiquette ausgeschrieben werden. Die Moderation entscheidet in diesem Fall 🙂 Dementsprechend bleibt mein Verweis bestehen. Verweise der Moderation sind übrigens nicht diskutabel ;)

 

Ich freu mich auch wieder hier zu sein aber werde dennoch derzeit aus Gesundheitlichen Gründen nicht mehr so sehr vertreten sein wie zuvor.

Ich wünsche dir in jedem Fall gute Besserung!

Viele Grüße,
Flo

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