Guten Morgen,
ich habe den Tarif „my Internet to Go“ und hatte eine Wochenflat gebucht… Jetzt auf der Rechnung stehen Verbindungen & Services mit 5,97€… Warum?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung!
VG,
Mikel
Guten Morgen,
ich habe den Tarif „my Internet to Go“ und hatte eine Wochenflat gebucht… Jetzt auf der Rechnung stehen Verbindungen & Services mit 5,97€… Warum?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung!
VG,
Mikel
Schau mal im EVN, sofern aktiviert und / oder auf letzte Seite der Rechnung unter “Gut zu Wissen”.
EVN ist nicht aktiviert, aber es ist ja auch ein reiner Datentarif, der nur zum surfen genutzt wird… Auf der Rechnung steht nicht wirklich etwas…
Ohne EVN wird es immer schwer, sowas nach zu vollziehen. Mit Pech kann es auch ein Abo sein. Hast du da eine Drittanbietersperre gesetzt? Unter Gut zu Wissen steht nichts?
Ansonsten frag o2 auf diesem Weg: Kontaktformular (o2online.de)
Berichte gern.
Hallo
ohne einen EVN werden wir dir dazu auch nicht mehr sagen können. Wobei ich mir bei einem internet to Go Tarif jetzt nicht viel vorstellen kann was hier zusätzliche Kosten verursacht hat. Warst du vielleicht in Grenznähe oder direkt im Ausland unterwegs und hattest den Tarif dort mal kurz in Verwendung?
Schöne Grüße, Sven
Nun ja, ich war in den Niederlanden im Urlaub, aber nicht das erste mal und das ist ja auch im Tarif erlaubt…
Und laut O2-App ist bei genutzte Drittanbieter nichts eingetragen in den letzten 90 Tagen…
Hallo
was kann ich jetzt noch unternehmen, bzw. wer kann mir weiterhelfen? Vielen Dank für eine kurze Info.
VG, Mikel
Wenn es kein Abo ist, kann man nichts machen. Aktiviere den EVN und ab diesem Zeitpunkt siehst du es dann.
Hallo bielo, vielen Dank für Deine Hilfe und Deine Antworten :-)
Hallo
Vielen Dank und viele Grüße,
Mikel
Hallo
sorry für die späte Rückmeldung.
Ohne den EVN haben wir dazu auch keine genaueren Infos. Bist du bielo´s Hinweis denn bereits gefolgt und hast dich über das Kontaktformular bei den Kollegen gemeldet? Falls ja, hast du schon eine Rückmeldung erhalten?
Viele Grüße
Cora
du könntest evtl. einen Entgeltnachweis EEN anfordern.
Mit dem Einzelentgeltnachweis nachträglich prüfen
Haben Sie keinen EVN beantragt und reklamieren Sie die Telefonrechnung, muss der Netzbetreiber einen nachträglichen Verbindungsnachweis erstellen, den so genannten Einzelentgeltnachweis (EEN). Ihnen den Nachweis vorlegen muss er nur dann, wenn Sie dies innerhalb der Frist zur Beanstandung verlangen. Diese Frist - acht Wochen ab Erhalt der Rechnung - sollten Sie unbedingt einhalten, um Schwierigkeiten mit Beweisen zu vermeiden. Der Anbieter muss nur dann keinen EEN erstellen, wenn dies technisch nicht möglich ist oder Sie zuvor die Löschung der Daten gewünscht haben. Auch bestimmte Telefonverbindungen, wie beispielsweise zu Telefonseelsorgern, erscheinen aus Gründen des Datenschutzes nicht im EEN.
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