Hallo,
mir wurde Verbindung innerhalb der EU berechnet, obwohl wir uns in der weltzone 1 bewegt haben.
Bitte um Korrektur.
Mfg
Iwan
Hallo,
mir wurde Verbindung innerhalb der EU berechnet, obwohl wir uns in der weltzone 1 bewegt haben.
Bitte um Korrektur.
Mfg
Iwan
hi, hier im Forum kannst du keine Rechnung wirksam reklamieren.
Das solltest du innerhalb von 8 Wochen schriftlich tun.
Wo warst du im Urlaub?
Könnte sich dein Handy im Nachbarland in Netz eingeloggt haben?
Das geschieht leicht, wenn die automatische Netzeinwahl eingeschaltet ist.
Typisch beim Wandern in den Bergen (Schweiz) oder auf Zypern,
weiteres Problem besteht z.B. auf oder in der Nähe von Fähren.
mfg
Hallo
konnte dein Anliegen schon geklärt werden? Falls nicht, gebe ich gerne die Fragen von
Viele Grüße,
Michi
Hallo Michi,
Angeblich können die nichts machen, weil EVN fehlt.
Aber die müssen doch wissen was die berechnet haben?
Mit freundlichen Grüßen
Iwan
Hallo Iwan,
ohne im Vorfeld angeforderten EVN dürfen die Daten nicht gespeichert werden nachdem die Rechnung erstellt wurde. Die übermittelten Kosten können dann quasi nicht mehr später nachgeprüft werden, nachdem die Rechnung raus ist. Kommt evtl. eines der Szenarien hin, die fritz04 geschildert hat?
Gruß,
Michi
Wieso ermöglicht es o2 den Kunden nicht, den EVN gleich bei der Bestellung eines Vertrages zu bestellen?
Den Kunden fällt sowas meist immer erst auf, wenn was berechnet wird. Dann verweist o2 ganz schnell auf den fehlenden EVN.
Also ich war in Lettland und dann nach Hause mit Auto durch Litauen und Polen gefahren
Kann ich die EVN nachträglich anfordern?
Das heißt mir wurde irgendwas berechnet was ich nicht nachvollziehen kann?
Da kann man ja alles mögliche besprechen und auf fehlende EVN hinweisen
Hallo Iwan,
nachträglich aktivieren lassen geht, aber es gilt dann ausschließlich für zukünftige Abrechnungen, vergangene Einzelverbindungen sind leider nicht mehr abrufbar.
Wäre es möglich, dass du irgendwo auf der Strecke die Verbindung einer Fähre erwischt hast?
Gruß,
Michi
Im Zweifel schriftlich reklamieren mit dem EEN-Hinweis der Verbraucherzentrale:
Zitat:
Haben Sie keinen EVN beantragt und reklamieren Sie die Telefonrechnung, muss der Netzbetreiber einen nachträglichen Verbindungsnachweis erstellen, den so genannten Einzelentgeltnachweis (EEN).
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