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Verbindung innerhalb de EU


Hallo, 

mir wurde Verbindung innerhalb der EU berechnet,  obwohl wir uns in der weltzone 1 bewegt haben. 

Bitte um Korrektur. 

 

Mfg

Iwan


11 Antworten

hi, hier im Forum kannst du keine Rechnung wirksam reklamieren.

Das solltest du innerhalb von 8 Wochen schriftlich tun.

Wo warst du im Urlaub?

Könnte sich dein Handy im Nachbarland in Netz eingeloggt haben?

Das geschieht leicht, wenn die automatische Netzeinwahl eingeschaltet ist.

Typisch beim Wandern in den Bergen (Schweiz) oder auf Zypern,

weiteres Problem besteht z.B. auf oder in der Nähe von Fähren.

mfg

Hallo @Iw.Ul :relaxed:

 

konnte dein Anliegen schon geklärt werden? Falls nicht, gebe ich gerne die Fragen von @fritz04 einmal weiter, da es passieren kann, dass entweder das Land nicht mit dabei ist oder Fähren- und Satellitenverbindungen in Benutzung waren unwissentlich.

 

Viele Grüße,

Michi

Hallo Michi,

 

Angeblich können die nichts machen,  weil EVN fehlt. 

Aber die müssen doch wissen was die berechnet haben? 

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Iwan

@Iw.Ul 

 

Hallo Iwan,

 

ohne im Vorfeld angeforderten EVN dürfen die Daten nicht gespeichert werden nachdem die Rechnung erstellt wurde. Die übermittelten Kosten können dann quasi nicht mehr später nachgeprüft werden, nachdem die Rechnung raus ist. Kommt evtl. eines der Szenarien hin, die fritz04 geschildert hat?

 

Gruß,

Michi

Wieso ermöglicht es o2 den Kunden nicht, den EVN gleich bei der Bestellung eines Vertrages zu bestellen?

 

Den Kunden fällt sowas meist immer erst auf, wenn was berechnet wird. Dann verweist o2 ganz schnell auf den fehlenden EVN.

Also ich war in Lettland und dann nach Hause mit Auto durch Litauen und Polen gefahren 

Kann ich die EVN nachträglich anfordern?

Leider nein, sagt o2 hier immer.

Das heißt mir wurde irgendwas berechnet was ich nicht nachvollziehen kann?

Da kann man ja alles mögliche besprechen und auf fehlende EVN hinweisen 

Hallo Iwan,

 

nachträglich aktivieren lassen geht, aber es gilt dann ausschließlich für zukünftige Abrechnungen, vergangene Einzelverbindungen sind leider nicht mehr abrufbar. :confused:

Wäre es möglich, dass du irgendwo auf der Strecke die Verbindung einer Fähre erwischt hast?

 

Gruß,

Michi

Im Zweifel schriftlich reklamieren mit dem EEN-Hinweis der Verbraucherzentrale:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/telefonrechnung-einzelverbindungsnachweis-5195

Zitat:

Haben Sie keinen EVN beantragt und reklamieren Sie die Telefonrechnung, muss der Netzbetreiber einen nachträglichen Verbindungsnachweis erstellen, den so genannten Einzelentgeltnachweis (EEN).

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