danke für die Antwort und die schnelle Bearbeitung.
Ich hoffe, dass man hier die Auflösung noch erfährt.
so. antwortschreiben erhalten.
wie zu erwarten sieht o2 den fehler nicht bei sich und besteht auf die zahlung.
da mir in diesem schreiben erklärt wurde, dass sich smartphones selbstständig ins internet einwählen, sobald die mobilen daten aktiv sind, obwohl ich ausdrücklich geschrieben habe, dass das bei meinem Gerät nicht der Fall war, gehe ich davon aus, dass auf mein Schreiben nicht eingegangen wurde, sondern ich hier mit einen standartisierten vordruck abgefertigt wurde.
fakt ist, dass ich einer person mein handy zur begutachtung vorgelegt habe, die im bereich softwareentwicklung aktiv ist. und laut dessen aussage wäre das mit meinen handyeinstllungen nicht möglich gewesen, mich einzuwählen.
und warum ich nur eine kopie meiner rechnung erhalten habe, obwohl ich gezielte daten zu den internetseiten verlangt habe, auf welchen seiten ich da angeblich aktiv war, ist mir ein rätsel.
fakt ist, dass ich montag samt sämtlicher screenshots meinen rechtsanwalt aufsuchen werde.
Wo du im Internet bist, speichert niemand von o2.
so. antwortschreiben erhalten.
wie zu erwarten sieht o2 den fehler nicht bei sich und besteht auf die zahlung.
Ich habe, um ehrlich zu sein, keine andere Antwort von O2 erwartet.
Gab’s von seitens O2 auch Belege oder nur eine die Aussage es ist alles rechtens und die Rechnung muss von Ihnen beglichen werden? Immerhin ist ja O2 in der Beweispflicht und nicht Sie.
Ich auch nicht.
Das Prüfprotokoll hast du zugeschickt bekommen? Das solltest du unbedingt dem Anwalt vorlegen. Mit irgendwelchen Screenshots alleine wird er wenig anfangen können. Such dir am besten einen Rechtsanwalt aus, der sich auf dem Gebiet gut auskennt und im Idealfall bereits Erfahrungen mit solchen Fällen hat. Wenn der o.g. Softwareentwickler die entsprechende Qualifikation hat könntest du ihn um eine schriftliche Stellungnahme bitten. Zwar müsste ggf. noch ein Gutachten erstellt werden, aber für den Anwalt wäre es schon mal ein Indiz, dann kann er besser abschätzen, ob und wie es weitergehen sollte.
Wo du im Internet bist, speichert niemand von o2.
Ist hier auch nicht von Belang, denn es geht nur um das Zustandekommen der Verbindung.
Ich auch nicht.
Das Prüfprotokoll hast du zugeschickt bekommen? Das solltest du unbedingt dem Anwalt vorlegen. Mit irgendwelchen Screenshots alleine wird er wenig anfangen können. Such dir am besten einen Rechtsanwalt aus, der sich auf dem Gebiet gut auskennt und im Idealfall bereits Erfahrungen mit solchen Fällen hat.
das "prüfprotokoll" ist eine kopie der angefochtenen rechnung. mehr habe ich nicht erhalten. und bis auf "internet" ist da nicht aufgelistet.
ich habe rechtsschutz. von daher svhätzt die anwältin meinen fall ein und sieht, was machbar ist. i h habe auch kein probkem damit, mein handy an eine autorisierte person zu übergeben, um die einstellungen nochmals prüfen zu lassen.
Ich auch nicht.
Das Prüfprotokoll hast du zugeschickt bekommen? Das solltest du unbedingt dem Anwalt vorlegen. Mit irgendwelchen Screenshots alleine wird er wenig anfangen können. Such dir am besten einen Rechtsanwalt aus, der sich auf dem Gebiet gut auskennt und im Idealfall bereits Erfahrungen mit solchen Fällen hat.
das "prüfprotokoll" ist eine kopie der angefochtenen rechnung. mehr habe ich nicht erhalten. und bis auf "internet" ist da nicht aufgelistet.
Na dann steht ja seitens O2 jeglicher Beweis noch aus. Denn man sollten Ihnen mindestens, wenn vorhanden, die dem Handy/SIM-Karte zugewiesenen private IP-Adresse mitteilen können und auch die angeblich genutzten Netzwerkprotokolle, über die die angebliche Verbindung bestand. Und sei es nur ICMP.
Dann solltest du (oder der Rechtsanwalt im Rahmen der Erstberatung) das Prüfprotokoll anfordern. o2 ist verpflichtet, dieses zu erstellen. Eine Kopie der Rechnung sagt nichts aus, es sieht also aus als ob noch gar nichts geprüft wurde.
so. antwortschreiben erhalten.
wie zu erwarten sieht o2 den fehler nicht bei sich und besteht auf die zahlung.
Ich habe, um ehrlich zu sein, keine andere Antwort von O2 erwartet.
Gab’s von seitens O2 auch Belege oder nur eine die Aussage es ist alles rechtens und die Rechnung muss von Ihnen beglichen werden? Immerhin ist ja O2 in der Beweispflicht und nicht Sie.
Im schreiben steht, dass mit mein kundenberater versichert, dass die rechnung rechtens ist. aber mehr als eine kopie mit der rechnung habe ich nicht erhalten.
Dann wurde das Anliegen offensichtlich nicht mal der zuständigen Fachabteilung vorgelegt.
keine ahnung.
aber die tatsache, daas nicht einmal darauf eingegangen wurde, dass ich nachweislich zu mehreren zeitpunkten nicht einmal die zeit/mlglichkeit geghbt hätte, das handy zur hand zu nehmen, macht mich gerade dezent sauer.
ich werde den Wiederspruch aufrecht erhalten und nur meine tatsächlichen posten- sprich, telefonate zahlen.
i
Mein handy ist auch in Internet,ohne dass ich es in der Hand habe. Solche Dinge helfen dir nicht. Im Gegenteil. Du solltest ab sofort nichts mehr alleine machen, um deine Position nicht zu schwächen.
Mein handy ist auch in Internet,ohne dass ich es in der Hand habe. Solche Dinge helfen dir nicht. Im Gegenteil. Du solltest ab sofort nichts mehr alleine machen, um deine Position nicht zu schwächen.
sowieso nicht.
aber es ist schon seltsam.
all die jahre hat sich mein handy noch nie irgendwo einfach ohne mein wissen eingewählt. ich habe einen aktiven virenscanner drauf und nutze zum surfen für gewöhnlich mein tablet. und von heute auf morgen quasi über 600euro, die gutmütigerweise von o2 auf 99euro reduziert wurden.
das ist mehr, als ich in 2 jahren an handykosten habe.
mir kommt das spanisch vor.
jetzt mal abwarten, was der anwalt sagt.
Was die Zahlung betrifft solltest du mit der Rechnungsabteilung sprechen, damit ggf. eine Mahnsperre eingerichtet wird. Sonst hast du schnell kein Internet mehr und es kommen weitere Kosten auf dich zu, die du ebenfalls abwenden müsstest.
Was die Zahlung betrifft solltest du mit der Rechnungsabteilung sprechen, damit ggf. eine Mahnsperre eingerichtet wird. Sonst hast du schnell kein Internet mehr und es kommen weitere Kosten auf dich zu, die du ebenfalls abwenden müsstest.
internetsperre? warum?
ich nutze doch nur das wlan des hauses nutze, dass im übrigen von einem anderen anbieter stammt.
und die mobilen daten am handy sind seitens o2 gesperrt.
Stimmt, bei dem Betrag (über 75 Euro) wäre aber auch die Telefonie gesperrt.
Das WLAN gehört dir, du meinst also DSL von einem anderen Anbieter ;-)
Stimmt, bei dem Betrag (über 75 Euro) wäre aber auch die Telefonie gesperrt.
Da wage ich die kleine Anmerkung, das die 75€-Grenze keinen Einfluß hat, wenn bestritten wird! TKG §45k (2) https://dejure.org/gesetze/TKG/45k.html Außerdem sind die Form-Anforderungen recht hoch vor einer rechtmäßigen Sperre.
Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht.
Andererseits legt o2 die Sperre ohnehin etwas eigenmächtig “nur für Telefon“aus und sperrt unter 75€ Internet. https://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/7468-sperrung-internetanschluss-wegen-nicht-bezahlter-rechnung.html
Siehe auch Zitat aus https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190036348
(2) Die angedrohte Sperre gegenüber der Kundin A war rechtlich unzulässig. Die Bestimmung des § 45k Abs. 2 TKG ist seit der TKG-Novellierung zum 9.5.2012 auf Mobilfunkanbieter anwendbar (Beckscher OnlineKommentar TKG/Ditscheid/Rudloff, 4. Aufl. 2013, TKG § 45k Rn. 10; anders noch BGH, Urt. v. 17.2.2011 - III ZR 35/10, BGHZ 188, 351-362, Rn. 33). Die Voraussetzungen lagen nicht vor. Die Kundin A befand sich nicht mit einem Betrag von mindestens € 75,00 im Verzug, da sie die angemahnte Forderung, die vor allem ein Auslandsdatenverkehrsaufkommen betraf, in vollem Umfang beanstandet hat. Die Forderung war deshalb gemäß § 45k II 2 TKG bei der Berechnung des Mindestbetrages außer Betracht zu lassen.
Was nützt es einem, wenn man im Recht ist, man aber nur Ärger hat. Da sollte man abwägen. Ansprüche gehen nicht verloren, nur weil man die Rechnung zahlt.
und aus genau dem grund kommen die Großen Uternehmen mit sowas durch. Weil viele Leute den Ärger, die Kosten und den Aufwand scheuen.
Hätte ich keinen Rechtsschutz und Leute in meinem persönlichen Umfeld, die mir da mit Rat und Tat zur seite stehen, wär ich bald derart fertig, dass ich freiwillig zahlen würde, um einfach nur wieder meine ruhe zu haben.
Und darauf legen die das an.
sorry, is aber so.
Die 75 euro betrifft nicht das von mir "Angefochtene" sondern, wenn ich mit der eigentlichen rechnung 75euro in verzug wäre. gerechtfertige forderungen, wie telefon zahle ich ja auch.
Ich kann dich verstehen. Am Ende ist es deine Entscheidung. Bekommst du vor Gericht kein Recht oder es wird sich verglichen, was häufig der Fall ist, weiß man nicht, ob du dann weitere Ansprüche wegen der Sperre hast.
Daher lass dich vorher beraten.
der anwalt meiner versicherung wird ohnehin zuerst einen blick drüberwerfen, wie die chancen stehen.
aber laut aussage der person, die die einstellungen meines handys begutachtet hat, siehts nicht schlecht aus für mich.
zumal ich ja nicht die einzuge person hier bin, die so ein problem hat.
mal schaun.
vor weihnachten wird sich da ohnehin nicht mehr viel tun.
in einem der anderen beträge dazu habe ich den link zu dieser doch sehr informativen seite gefunden:
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/fehlerhafte-handyrechnung/
Ich gehe mit diesem Anwalt nicht in allen Sachen konform. Ab und an sind seine Ansichten sehr einseitig. Überlass das mal deinem Anwalt.Ich würde Hinweise auf solche Seiten nicht gut finden.