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Warum O2 Service
Gelöst

Unseriöse Mobilfunkabrechnung O2


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79 Antworten

peif71
Neuling
  • Neuling
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  • 8. April 2014
ich habe dann wohl im Schlaf die nr. gewählt und schön 21  in zu gehört , weil die Erde ist ja eine Scheibe !


stefanniehaus
Profi
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peif71 schrieb:
Hallo Leute , mir ging es genau so bin jetzt ca 12 Jahre Kunde beo O2

 

am 21.03.2014 um 5.30 sollte ich die NR 77777 angerufen haben und das Gespräch dauerte 21 min und 3 sec , das schöne an der Sache ist ............da ich im tiefsten Schlaf war konnte ich die Nr. nie angerufen haben !

 

da ich in ca.6 Monaten mein Vertrag verlängern kann kann sich 02  abschminken!!!!!!!!!!!!!!!

 
Und bei anderen Anbietern funktioniert die Rufnummer nicht? Ja nee ist klar...


pirol430
Lehrling
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  • 8. April 2014
Suchst du Hilfe, dann kommst du mit einer vernünftig und eindeutig gestellten Frage weiter.

 

Willst du nur motzen, bist du damit hier falsch.

 

Zur Information: o2 rechnet nur die Forderungen von Drittanbietern über deine Telefonrechnung ab. Die Prüfung, ob diese Forderungen eventuell unberechtigt sind, liegt nicht in der Zuständigkeit von o2. Insofern ist auch deine Wut auf o2 der falsche Ansatz.


peif71
Neuling
  • Neuling
  • 5 Antworten
  • 8. April 2014
werde auch bei 02 kündigen , ich war 12 Jahre Kunde aber was mir jetzt passiert ist grenzt schon an Kunderverarsche hoch drei 

 

am 21.03.2014 um 5.30 sollte ich die NR 77777 angerufen haben und das Gespräch dauerte 21 min und 3 sec , das schöne an der Sache ist ............da ich im tiefsten Schlaf war konnte ich die Nr. nie angerufen haben !

 

aber das ist 02 sowas von Latte !mir ist es auch jetzt Latte und verarschen können sie dann selbst !


peif71
Neuling
  • Neuling
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  • 8. April 2014
Sonstige Services 38,4622
Datum Uhrzeit Typ Art Zielort Rufnummer Dauer Dauer/Takt Betrag
21.03.2014 05:30:18 FZ Anruf zu 77777/MoCoPay GmbH 00:21:04 36,7899
21.03.2014 05:51:50 FZ Anruf zu 77777/MoCoPay GmbH 00:00:07 1,6723


peif71
Neuling
  • Neuling
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  • 8. April 2014
darum geht es wohl nicht tz tz , warum soll ich was bezahlen was ich nie gemacht habe !

 

du bist mir ja ein Held 


pirol430
Lehrling
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  • 8. April 2014
Wenn du dich beruhigt hast, dann lies dir mal das hier durch: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

 

Vielleicht hilfts.


o2_Bianca1
Neuling
  • Neuling
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  • 10. April 2014
Hallo peif71,

 

die angefallenen hohen Kosten, die du in deinem Beitrag gepostet hattest, sind natürlich mehr als ärgerlich.

Aber wie bereits schon von @pirol430 geschrieben, ist o2 verpflichtet Forderungen für die in Anspruch genommenen Leistungen von Drittanbietern aufzuführen und in Rechnung zu stellen.

Wichtig ist aber, dass du den Drittanbieter kontaktierst und dort das vermeintlich abgeschlossene Abo sofort kündigst.

Um zukünftig solche Kosten zu vermeiden, kannst du selbstverständlich eine sogenannte Drittanbietersperre setzen lassen.

 

Wir würden uns trotzdem freuen, wenn du uns weiterhin als o2 Kunde treu bleiben würdest ☺️

 

 

Viele Grüße

Bianca

 


Sandroschubert
Legende
Beim Hosentaschencall wird i.d.R. kein Abo abgeschlossen.

 

Wie war das noch einmal, kann man die Kurzwahlnummern mitsperren?

 

Gruß


o2_Bianca1
Neuling
  • Neuling
  • 478 Antworten
  • 11. April 2014
Hi Sandroschubert,

 

Kurzwahlnummern können wie 0900er Nummern gesperrt werden ☺️

 

 

 

Viele Grüße

Bianca


bs0
Profi
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  • 41956 Antworten
  • 11. April 2014
o2_Bianca schrieb:
 

Aber wie bereits schon von @pirol430 geschrieben, ist o2 verpflichtet Forderungen für die in Anspruch genommenen Leistungen von Drittanbietern aufzuführen und in Rechnung zu stellen.

 

Zur Richtigstellung: o2 ist nicht verpflichtet, diese Forderungen in Rechnung zu stellen, sondern dazu berechtigt. Wenn o2 die Rechnungstellung übernimmt ist sie jedoch nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Forderung zu überprüfen. o2 darf diese Forderung allerdings nicht zu eigen machen, der Kunde kann also schriftlich Widerspruch einlegen und den Rechnungsbetrag entsprechend kürzen, ohne, dass o2 mahnen oder sperren darf. Seine Ansprüche muss dann der Drittanbieter gegenüber dem Kunden geltend machen. Dazu darf o2 dem Anbieter die ladungsfähige Anschrift des Kunden an den Drittabieter weiterleiten, und muss gleichzeitig die ladungsfähige Anschrift des Anbieters dem Kunden mitteilen.


  • 0 Antworten
  • 11. April 2014
bs0 schrieb:
o2_Bianca schrieb:
 

Aber wie bereits schon von @pirol430 geschrieben, ist o2 verpflichtet Forderungen für die in Anspruch genommenen Leistungen von Drittanbietern aufzuführen und in Rechnung zu stellen.

 

Zur Richtigstellung: o2 ist nicht verpflichtet, diese Forderungen in Rechnung zu stellen, sondern dazu berechtigt. Wenn o2 die Rechnungstellung übernimmt ist sie jedoch nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Forderung zu überprüfen. o2 darf diese Forderung allerdings nicht zu eigen machen, der Kunde kann also schriftlich Widerspruch einlegen und den Rechnungsbetrag entsprechend kürzen, ohne, dass o2 mahnen oder sperren darf. Seine Ansprüche muss dann der Drittanbieter gegenüber dem Kunden geltend machen. Dazu darf o2 dem Anbieter die ladungsfähige Anschrift des Kunden an den Drittabieter weiterleiten, und muss gleichzeitig die ladungsfähige Anschrift des Anbieters dem Kunden mitteilen.

Ich finde, dies ist eine klasse Zusammenfassung, die die Sache gut auf den Punkt bringt.

 

(Bei meinen Rechts-Recherchen im Internet bin ich zu den gleichen Ergebnissen gelangt.)


kriva
Lehrling
  • Lehrling
  • 83 Antworten
  • 12. April 2014
DAS IST JA INTERESSANT

warum sperrt o2 mich nur weil ich nicht bereit bin Gebühren des dRITTANBIETERS

Netsize nicht zu zahlen

detaillierte Infos im Forum   kriva


o2_Marc
  • Team
  • 19198 Antworten
  • 12. April 2014
Hi Kriva,

 

magst du aus Gründen der Übersicht bitte bei deinem Anliegen in dem bereits bestehenden Thread bleiben? Klick

 

Gruß,

Marc


schulleitung
Neuling
k o s t e n     f ü r    p r ü f b e r i c h t  !!!

 

es gibt z.z. noch keine gesetzl. vorgaben laut "bnetza" (bundesnetz...). anbieter und kunden müssen sich einigen.


schulleitung
Neuling
hallo orchidee,

auf wen beziehst du dich ?

kommentar von "der bär" ist  l e e r  !  geleert von o2 ?

welche tel.nr. hast du gewählt ?


schulleitung
Neuling
irrtum !

 

möglich ist eben, dass sog. "dritte" mit deiner mutter tel. passiert eben auch bei permanenter tastensperre !


schulleitung
Neuling
hallo peif 71!

was wurde aus deiner sache "77777" ?


schulleitung
Neuling
hallo marc,

was ist ein "thread" ?

was wurde aus kriva ?

 


andante
Superstar
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  • Superstar
  • 11843 Antworten
  • 3. August 2014
schulleitung schrieb:
 

was ist ein "thread" ?

 

 

Thread (Internet), eine hierarchische Folge von Diskussionsbeiträgen in Internetforen oder Blogs


HellaJohn
Neuling
  • Neuling
  • 18 Antworten
  • 29. September 2014
Schaut einfach mal auf die Seite der Bundesnetzagentur: die hilft!

MocoPay ist m.E. unseriös und verstösst gegen die Preisanzeigepflicht, .. und dann auch O2?.

Bitte das Telekommunikationsgesetz beachten.

Die Drittanbietersperre hat O2 kostenlos für alle Interessenten  durchzuführen.


stefanniehaus
Profi
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  • Profi
  • 31269 Antworten
  • 29. September 2014
HellaJohn schrieb:

Die Drittanbietersperre hat O2 kostenlos für alle Interessenten  durchzuführen.

Tut o2 auf Wunsch ja auch...


HellaJohn
Neuling
  • Neuling
  • 18 Antworten
  • 29. September 2014
Die von O2 evtl. eingeforderten Beträge für "Premiumdienste", also Tel.nr. 11111  usw. wie auch 77777 könnt ihr alle  m.E. unbesorgt ablehnen, denn O2 kommt der gesetzlichen Preisauszeichnungspflicht nicht nach.

 

In § 66b des TKG findet sich der explizite Hinweis, dass Verbraucher nicht nur bei 0900er-Nummern über die Kostenstruktur umfassend informiert werden müssen: "Wer gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Geteilte-Kosten-Dienste, Neuartige Dienste oder Kurzwahldienste anbietet oder dafür wirbt, hat dabei den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile  anzugeben. Die gesetzlich vorgeschriebene Preisauszeichnung müssen die Endverbraucher schnell und eindeutig identifizieren können. Das fehlt bei O2.

 

Wendet euch alle an die Bundesnetzagentur und meldet den Rufnummermissbrauch im Bereich der Preisangabe etc.

 


bielo
Legende
  • 92958 Antworten
  • 29. September 2014
HellaJohn schrieb:
Die von O2 evtl. eingeforderten Beträge für "Premiumdienste", also Tel.nr. 11111  usw. wie auch 77777 könnt ihr alle  m.E. unbesorgt ablehnen, denn O2 kommt der gesetzlichen Preisauszeichnungspflicht nicht nach.

 

 

Bist du dir da sicher? Reicht da diese Preisliste nicht?

 

http://hilfe.o2online.de/o2de/attachments/o2de/2202@tkb/147/24/2014-09-15_Wholesale-Voice-SMS.PDF


HellaJohn
Neuling
  • Neuling
  • 18 Antworten
  • 29. September 2014
Nein reicht nicht...., da nicht deutlich sichtbar, sondern sehr versteckt irgendwo...