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Unklarheit Roaming-Kosten EU Ausland (Türkei)

  • July 31, 2025
  • 4 Antworten
  • 141 Aufrufe

Hallo O2-Team,

ich bitte um Überprüfung folgender Roaming-Kosten:

Ich war im Juni/Juli in der Türkei und habe versehentlich das Datenroaming nicht deaktiviert. Mir ist bewusst, dass dadurch Kosten außerhalb der EU entstehen.

Allerdings wurde auf meiner O2-Verbindung der Kostenschutz bei 59,99 € aktiviert, und ich habe danach das Roaming deaktiviert(es war direkt am ersten Tag 25.06.25 Benachrichtigung durch SMS).

Trotzdem wurden mir Roaming-Kosten auf zwei verschiedenen Rechnungen berechnet:

  • Rechnung Nr. 1295xxxxxx/08: 27,16€
  • Rechnung Nr. 1319xxxxxxx/07: 74,50€

In Summe wurden mir also 101,66€ berechnet, obwohl der Kostenschutz (meines Wissens) eine Begrenzung auf

59,99 € pro Abrechnungszeitraum vorsieht.

Ich bitte um Klärung:

  1. Warum wurde der Betrag über die Kostenschutzgrenze hinaus berechnet?
  2. Wieso fallen die Kosten auf zwei Abrechnungen, obwohl der Zeitraum zusammenhängt?

vielen Dank für die Prüfung und Rückmeldung.

Edit o2_Kathi 01.08.25 Rechnungsnummern aus Datenschutzgründen verborgen

Lösung von o2_Giulia

Hallo ​@Yazzy47,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Ich habe mir deine Rechnung gerne einmal angeschaut, anscheinend sind hier in der Tat Gebühren über die Kostenschutz-Grenze von 59,50 EUR hinaus berechnet worden.

Aufgeteilt wurde die Rechnung, weil die Nutzung während des Wechsels auf einen neuen Abrechungsmonat erfolgt ist. Bei dir ist der Leistungszeitraum immer vom 25. eines Monats bis zum 24. des nächsten Monats. So hätten theoretisch sogar zweimal 59,50 EUR anfallen können.

Die 74,50 EUR auf der zweiten Rechnung können aber nicht richtig sein, daher habe ich den Fall einmal an unsere Rechnungsabteilung zur Überprüfung weitergeleitet. Unsere Mitarbeiter werden dich dazu noch einmal per E-Mail informieren.

Viele Grüße

Giulia

4 Antworten

poales
Legende
  • Legende
  • July 31, 2025

@Yazzy47 

bitte prüfe die Abrechnung mal genau,

hast du den Einzelverbindungsnachweis EVN aktiviert?

Dann kannst du die genau Nutzung prüfen,

 

sind in den Kosten nur die Datennutzung berechnet?

Telefonate und z.b. Mobilebox Nutzung können dazu kommen,

 

bei der Abrechnung spielt der Abrechnungszeitraum eine Rolle,

der Türkische Anbieter rechnet evtl. verzögert ab,

 

der Kostenschutz gilt nur für die Datennutzung in einem Abrechnungszeitraum,

wenn das verzögert berechnet wurde,

reklamiere die Rechnung wie vorgesehen innerhalb von 8 Wochen.

ich würde das immer schriftlich und nachweisbar machen.

z.b. über das Kontaktformular

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • Lösung
  • August 2, 2025

Hallo ​@Yazzy47,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Ich habe mir deine Rechnung gerne einmal angeschaut, anscheinend sind hier in der Tat Gebühren über die Kostenschutz-Grenze von 59,50 EUR hinaus berechnet worden.

Aufgeteilt wurde die Rechnung, weil die Nutzung während des Wechsels auf einen neuen Abrechungsmonat erfolgt ist. Bei dir ist der Leistungszeitraum immer vom 25. eines Monats bis zum 24. des nächsten Monats. So hätten theoretisch sogar zweimal 59,50 EUR anfallen können.

Die 74,50 EUR auf der zweiten Rechnung können aber nicht richtig sein, daher habe ich den Fall einmal an unsere Rechnungsabteilung zur Überprüfung weitergeleitet. Unsere Mitarbeiter werden dich dazu noch einmal per E-Mail informieren.

Viele Grüße

Giulia


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 4, 2025

@poales , ​@o2_Giulia  danke für eure Tipps und Hilfe 🫶


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • August 14, 2025

Hallo ​@Yazzy47,

ich wollte noch einmal nachfragen, ob unsere Mitarbeiter dein Anliegen inzwischen zu deiner Zufriedenheit klären konnten.

Falls dazu noch Fragen offen geblieben sind, lass es uns gerne wissen.

Viele Grüße

Giulia