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Ungewollte O2 Unlimited Games Flatrate seit 2025

  • September 16, 2026
  • 2 Antworten
  • 31 Aufrufe

Rufnummer: xxxx
Kundennummer: xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich formell Widerspruch gegen die mir seit dem 30.04.2025 unberechtigt in Rechnung gestellten Gebühren für das Abonnement „O2 Unlimited Games Flatrate“ ein.

Ich habe diesen kostenpflichtigen Dienst zu keinem Zeitpunkt bewusst, willentlich oder ausdrücklich bestellt. Es handelt sich hierbei um eine ungewollte Drittanbieter-Falle. Ein rechtsgültiger Vertrag ist niemals zustande gekommen.

Seit dem Startdatum am 30.04.2025 wurden mir bis heute 16 Monate zu je 7,99 € berechnet. Daraus ergibt sich eine unberechtigte Gesamtsumme von 127,84 €.

Ich fordere Sie auf:

  1. Das genannte Abonnement mit sofortiger Wirkung dauerhaft zu deaktivieren.
  2. Mir die zu Unrecht eingezogenen Beträge in Höhe von 127.84 € auf mein Kundenkonto gutzuschreiben.
  3. Für meine Rufnummer eine vollständige Drittanbietersperre einzurichten.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen.

Edit o2_Gerrit 16.09.2026 persönliche Daten verborgen

 

 

2 Antworten

Bumer
Legende
  • September 16, 2026

Bitte entferne deine persönlichen Daten wieder. Du hast gerade bei der Registrierung hier bestätigt, dass du keine persönlichen Daten postest!

Zum Anliegen, einmal komplett lesen und entsprechend abarbeiten:

 


o2_Gerrit
  • Moderator
  • September 16, 2026

Hallo ​@Giliakis,

herzlich willkommen hier bei uns in unserer o2 Community 🙂

Ich habe deine Daten zum Schutze in unserem öffentlichen Forum verborgen.

Klaus_VoIP hat dir unsere Artikel zum Sperren von Drittanbieter-Kategorien und den Weg, diese zu kündigen, verlinkt.

Wende dich gerne wieder hier an uns, wenn du weitere Fragen dazu hast.

Rückerstattungen können wir nur im Rahmen der Reklamationsfrist von 8 Wochen nach Rechnungszustellung beantragen, wenn du möchtest, können wir dies gerne machen.

Reklamationen darüber hinaus kannst du an uns über unser Kontaktformular einsenden, sie werden dann von unserer zuständigen Fachabteilung geprüft.

Viele Grüße,

Gerrit