Hallo @jpensman,
in der Rechnung letzte Seite unter Gut zu wissen, steht auch nichts? Schau mal ob du was in der Wallet siehst?
LG
aber es muss doch irgendwo ersichtlich, was es war…
Sofern du kein EVN hast, sollte es auf der Rechnung unter “Gut zu Wissen” zu finden sein.
Hallo @jpensman ,
herzlich willkommen bei uns in der o2 Community .
Ohne einen EVN werden wir dir hier auch nicht viel mehr dazu sagen können. Die Hinweise hier im Thema gehen aber schon einmal in eine gute Richtung, in der Wallet sollte eigentlich alles für dich angezeigt werden.
Schöne Grüße, Sven
@o2_Sven , wenn kein EVN da ist, sollten die Hinweise zum Kontakt bei Abos doch auf der Rechnung zu finden sein, richtig?
@bielo Es ist so wie du und vilureef schreibt. Auch in mein-o2 bzw. in der App unter Rechnungen -> Drittanbieterdienste kann man ersehen was für ein Dienst aktiv ist bzw. genutzt wurde.
Moin moin,
erst einmal Danke, für die schnellen und guten Antworten.
Nach etwas Wartezeit, bin ich in einer Hotline gelandet, auf der mir weitergeholfen wurde:
...scheinbar war ich nicht der einzige Kunde, denn als das Problem erkannt war, ging es recht schnell…
...bei dem Mehrwetdienst handelte es sich um ein Musik-Abo, das ich nicht gewählt habe und auch nirgends sehen konnte :-(
Der nette Mensch von der Hotline sagte mir, dass es kein Einzelfall wäre und die entstandenden Mehrkosten bei den zukünftigen Rechnungen aufgerechnet würden - schaun ´ma mal ;-)
Das Abo hat er jetzt storniert - aber ich habe den Fall erst nach 3 Rechnungen bemerkt
Es gibt bestimmt einige, die es garnicht bemerken - ein Schelm, wer böses dabei denkt…
VG v. jPensman
Bitte melde Fälle, wo Abos ohne Grund entstehen, der BNetzA.
Hier geht es zum Beschwerdeformular
Hinweise der BNetzA dazu:
Die Bundesnetzagentur hat im Oktober 2010 Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung (Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019)) festgelegt. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung sind von den Mobilfunkunternehmen seit 01.02.2020 umzusetzen. Wie auch in der Pressemitteilung enthalten, hat die Bundesnetzagentur darin festgelegt, dass Drittanbieterdienstleistungen von den Mobilfunkunternehmen über die Mobilfunkrechnung nur abgerechnet werden dürfen, wenn:
- eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs für eine Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).
Bei Anwendung des Kombinationsmodells kann von einem generellen Redirect für Abrechnungen von Drittanbieterdiensten abgewichen werden, wenn Mobilfunkunternehmen eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben. Mobilfunkanbieter, die die Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben, wenden Verfahrensweisen an, die gleichermaßen geeignet sind, die Identifizierung eines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung von einem Drittanbieterdienst (einer neben der Verbindung erbrachten Leistung eines Drittanbietes) zu nutzen und die Mobilfunk-Teilnehmer wirksam davor zu schützen, dass ein solcher Dienst gegen seinen Willen abgerechnet wird. Bei Abgabe dieser Selbstverpflichtungserklärung ist es möglich, dass Transaktionen (auch Abonnements) von sogenannten Trusted Partnern nicht mit einem Redirect belegt werden müssen. Der Verzicht auf die Implementierung eines Redirects für Trusted Partner erfolgt mit der Maßgabe, dass auch diese Dienste einer strengen Zulassungsprüfung bei Vorliegen eines Anbindungsantrags an das Rechnungssystem des Mobilfunkanbieters unterliegen. Die Liste der Dienste, die einem Trusted Partner Login unterliegen, ist dauerhaft auf besonders vertrauenswürdige Dienste zu beschränken.
Zu diesem Zweck ist in der Festlegung vorgegeben, dass von den Mobilfunkunternehmen eine Liste der Trusted Partner zu veröffentlichen und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren ist. Die derzeitige Liste der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG finden Sie unter https://www.zahleinfachperhandyrechnung.de/wp-content/uploads/Trustedpartnerlogin.pdf.
Für die Auslösung einer Transaktion im Bereich der Trusted Partner ist es erforderlich, dass sich der Nutzer bereits vor Vertragsschluss eine Authentifizierung über Benutzername und zusätzlich einem Authentifizierungsfaktor aus einer der Kategorien Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. TAN-Übermittlung auf das Gerät) oder Inhärenz (z.B. Face-ID) vornimmt. Entsprechende Sicherheitsmechanismen werden insbesondere von Diensten mit einer hohen Marktdurchdringung genutzt, die über etablierte, transparente Zahlungsabläufe verfügen.
Die Zahlungsabläufe sind auch über die verschiedenen Zahlungsmethoden hinaus einheitlich ausgestaltet und am Markt bekannt. Die Transaktionen werden regelmäßig per E-Mail oder SMS bestätigt.
Hallo @jpensman,
super, dass dir die Hotline bereits weiterhelfen konnte :)
Die Gutschrift sollte auf deiner nächsten Rechnung vermerkt sein. Falls du diese schon erhalten hast, taucht der entsprechende Betrag dort auf?
Bei weiteren Fragen oder Anliegen, wende dich gerne wieder an uns :)
Viele Grüße
Cora