@Denner
Den Tipp finde ich gut und wenn der TE diese Option telefonisch gebucht hätte, würde das ggf funktionieren. Da diese aber online mit klarem Verweis auf den Folgetag gebucht wurde, stehen die Chancen etwas schlecht.
@Will-H
Hast du der Aufzeichnung zu Schulungszwecken vor dem Gespräch zugestimmt oder hat der Mitarbeiter an der Hotline im Gespräch aktiv mit deiner Zustimmung die Tonbandaufnahme gestartet?
Ich habe vor Beginn der Aufzeichnung zu Schulungszwecken zugestimmt!
Ich habe vor Beginn der Aufzeichnung zu Schulungszwecken zugestimmt!
@Will-H
Und genau da liegt der Unterschied. Aufzeichnungen zu Schulungszwecken werden anonymisiert (das Gespräch kann dem Kunden somit nicht zugeordnet werden) aufgezeichnet und nach kurzer Zeit automatisch gelöscht.
Anders ist es, wenn man im Gespräch zb einen Vertrag abschließt, in dem ausdrücklich die Tonbandaufnahme gestartet wird.
Deswegen wirst du deine Aussage nicht belegen können.
@Bollermann danke für deine Ausführung, Ich habe zu spät gelesen, dass im Kleingedruckten Fließtext steht, dass die Option am Folgetag wirksam wird. Da der nächste Tag für mich keine Option war, habe ich mich entschlossen, die Hotline anzurufen ob es eine Möglichkeit der sofortigen Aktivierung gibt. Darauf gibt es 2 mögliche Antworten ja oder nein. Ursprünglich „glücklicher Weise“ informiert mich der Mitarbeiter, dass dies möglich ist und bestätigt mir die Aktivierung um 13.30 Uhr. ( Also sofort) Damit habe ich einen fernmündlichen Vertrag geschlossen mit dem neuen Startzeitpunkt,
Etwa eine Stunde später das Schweizer Datennetz genutz.
Was genau war jetzt an meinem Anliegen an die Hotline falsch?
Inwiefern habe ich die Leistungen vor Inkraftsetzung des Vertrages genutzt, wenn dieser eine Stunde vorher fernmündlichen geschlossen wurde?
Über zusätzliche Bedingungen etc. wurde ich nicht informiert!
Es sagt keiner, dass das Gespräch nicht stattgefunden hat.
Nur nachweisen kannst du den Inhalt eben nicht.
Möglicherweise kann ich es tatsächlich nicht nachweisen, weil die Aufnahmen wohl nicht gespeichert werden. Dann bekommt O2 Recht und verliert mich als Kunden mit 3 Verträgen.
Das wird O2 vermutlich auch nicht wirklich belasten….
@Will-H
Wende dich schriftlich an o2 und reklamiere.
Über Kulanz kann ausschließlich die entsprechende Fachabteilung entscheiden.
Viel Glück
Hallo @Will-H, ich wollte kurz bei dir nachfragen, ob du dich bereits schriftlich bei unseren Kollegen gemeldet und deinen Anliegen beschrieben hast?
In dem Fall werden halt nur unsere Kollegen entscheiden können, daher würde ich mich freuen, wenn du uns hier auf dem Laufenden hältst und welche Rückmeldung du erhalten hast.
LG Steffen
Hallo Steffen
vielen Dank für dein Interesse. Ja der Sachverhalt ging per Einschreiben an 02.
Bin sehr gespannt, ob 02 ihre Kunden behalten möchte.
VG
Danke dir für die schnelle Rückmeldung.
Dann bleibe ich hier auch gespannt und melde dich bitte, sobald du die Rückmeldung dazu erhalten hast.
LG Steffen
Hallo Steffen,
ich wurde von 02 benachrichtigt, dass mir der Betrag mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben wird.
Sehr gute Entscheidung von 02 ich bin zufrieden, insbesondere das eine Grundsatzfrage für mich gewesen ist.
VG
Sehr schön @Will-H.
Dann bedanke ich mich hier für deine kurze Rückmeldung und wenn du noch Lust hast, schaue gerne bei uns im Angetestet-Bereich vorbei.
Wir sind immer auf der Suche nach neuen Community-Tester:innen, die Lust haben Smartphones oder aber auch Gadgets genauer testen zu wollen.
Vielleicht ist ja etwas interessantes für dich bereits dabei.
LG Steffen
Hallo Steffen,
ich habe vom Beschwerdemanagement 02 die Gutschrift nochmal schriftlich bestätigt bekommen.
Interessant ist allerdings, dass dort mein Schreiben wohl ganz offensichtlich überhaupt nicht gelesen wurde. Man teilt mir mit, dass ich in der Schweiz war usw…. und im Zuge der Kundenzufriedenheit die Summe auf Kulanz erstattet wird. Das war eigentlich nicht im “Sinne des Erfinders”, ich wollte nur das was ich fernmündlich vertraglich abgeschlossen habe, nicht mehr und nicht weniger. Offensichtlich macht das aber zu viel Arbeit und es wird “pauschal” über Kulanz abgewickelt.
VG
Danke dir für die Rückmeldung @Will-H.
Auch wenn es in dem Schreiben “Kulanz” genannt wird, bin ich dennoch froh, dass du die Gutschft schriftlich bestätigt bekommen hast.
Falls doch noch etwas sein sollte, melde dich hier gerne wieder bei uns.
Ganz liebe Grüße und ein schönes Wochenende.
Steffen