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Teilzahlung verbucht – Bitte um manuelle Entsperrung (Rückstand unter 100€)

  • August 3, 2026
  • 5 Antworten
  • 68 Aufrufe

Da es mit Aura und dem Service-Bereich nicht funktioniert auf diesem Wege:

 

Guten Tag,

die Gutschrift meiner Teilzahlung wird mir nun im Portal angezeigt. Mein verbleibender Rückstand liegt damit jetzt nachweislich unter 100 Euro. Da der Betrag somit unter der gesetzlichen Sperrgrenze gemäß § 61 Abs. 4 TKG liegt, bitte ich ein Moderatoren-Teammitglied, meinen Anschluss kurz manuell freizuschalten.

 

Vielen Dank und LG!

5 Antworten

bs0
Legende
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  • Legende
  • August 3, 2026

Die Entsperrung erfolgt automatisch aber erst wenn der Rückstand vollständig ausgeglichen ist.

§ 61 TKG schreibt vor, dass erst ab einem ausstehenden Betrag von 100 Euro gesperrt werden darf, nicht jedoch, dass entsperrt werden muss wenn die Forderung unter 100 Euro fällt.


  • Autor
  • Besucher:in
  • August 3, 2026

Der Sperrungsgrund ist durch die verbuchte Teilzahlung entfallen. Laut § 61 Abs. 7 TKG darf eine Sperre nur aufrechterhalten werden, solange der Grund (ein Zahlungsverzug von mindestens 100 Euro nach § 61 Abs. 4 TKG) fortbesteht. Da mein Rückstand nun nachweislich unter dieser gesetzlichen Grenze liegt, ist die Weiterführung der Sperre unzulässig. Aufgrund dessen, fordere ich die manuelle Freischaltung meines Anschlusses vom Moderatoren-Team.


poales
Legende
  • Legende
  • August 3, 2026

@Nyleve123 

das muss, wenn überhaupt über die Rechnungsstelle freigegeben werden,

wie lange besteht  der Zahlungsrückstand?

Irgendwann wirds gekündigt.🤔

 


bs0
Legende
Forum|alt.badge.img+46
  • Legende
  • August 3, 2026

@Nyleve123 

 

Der Sperrungsgrund ist durch die verbuchte Teilzahlung entfallen. [...] Da mein Rückstand nun nachweislich unter dieser gesetzlichen Grenze liegt, ist die Weiterführung der Sperre unzulässig. 

 

Nein. Das siehst du leider falsch. Paragrafen zitieren und Paragrafen verstehen sind zwei Paar Schuhe, und § 61 Abs. 7 TKG wird leider oft falsch verstanden. Eine Teilzahlung, die den offenen Restbetrag unter der 100-Euro-Grenze senkt, verhindert eine neue Sperrung, auch dann wenn neue Forderungen dazu kommen, eine bereits aktivierte Sperre muss / wird jedoch erst nach vollständigem Ausgleich der Gesamtforderung aufgehoben werden.

Der Grund für die Sperre war der Rückstand von 100 Euro oder mehr. Dieser Grund bleibt logischerweise nach einer Teilzahlung bestehen, und zwar so lange bis der Rückstand vollständig ausgeglichen ist. Dann muss unverzüglich entsperrt werden. Wenn du die Forderung allerdings nicht zeitnah begleichst wird o2 den Vertrag kündigen und den Restbetrag ans Inkasso geben.

Hier kannst du nichts fordern, und die Moderation könnte die Sperre nicht aufheben auch wenn sie es wollte.


o2_Giulia
  • Moderatorin
  • August 3, 2026

Hallo ​@Nyleve123,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀

Eine Sperrung wegen Zahlungsverzugs kann durch uns hier im öffentlichen Forum leider nicht aufgehoben werden.  

Informationen zu Zahlungsangelegenheiten erhältst du telefonisch unter der Rufnummer 089 787979456 oder 0176 88853345 (Mo-Fr 08:00 bis 18:00 Uhr).

Bitte wende dich dort an unsere Mitarbeiter, um deine Fragen zu klären. 

Viele Grüße

Giulia