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Teilsperre



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30 Antworten

Ich beziehe meine Aussage auf die Sperrung unter 75.€! Ich habe alleine am hiesigen Amtsgericht München Urteile gelesen zur DSL-Sperre und die waren meist ohne anwaltliche Hilfe verfasst und führten zum Erfolg.

*nicht Urteile, sondern Klageanträge

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Dem kann / will ich natürlich nicht widersprechen. Die Erfolgschancen dürfen in der Tat gar nicht so gering sein. Man muss das aber durchsetzen. Ich kann mir vorstellen, dass es sehr viele Fälle gibt, die es gar nicht erst vor Gericht schaffen, denn die Anbieter wollen kein Urteil riskieren.

Ja, ich denke so können wir verbleiben 😉

Genau, absolut richtig.  Ich wollte ja nicht als Befürwortet für Schulden beim Anbieter auftreten, aber ich finde den gesetzlichen Rahmen von 75.€ können die Anbieter durchaus verkraften.... 😀

Also, bis bald und danke für die nette Auseinandersetzung

LG

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o2_Michael

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