Hallo ich muss echt mal sagen was sich o2 jeden Monat erlaubt ist wirklich eine absolute Frechheit Ich habe einen Vertrag abgeschlossen mit 29.90 Euro Grundgebühr und komischerweise fällt dieser jeden Monat höher aus mal sind es 32 Euro wieso auch immer konnte mir von o2 bis heute nicht beantwortet werden .des weiteren weiß o2 das ich meine Rechnung zum Monats Ende bezahle 2tage vor Monats Ende haben die nichts besseres zu tun als mir eine teilsperre rein zu machen und dafür auch noch 5 Euro zu verlangen wegen 2 tage das ganze geht schon seit fast 4 Jahre seit o2 mit dem Shit Base zusammen gegangen ist was ich nicht bezahlen weder grösste schweinerei und wenn ich die zahlugsweisse umstellen möchte wollen die 30 Euro haben das finde ich geldgierig und nich weiter zu empfehlen teilsperren dürfen erst ab einem Betrag von 75 Euro erfolgen gerichtlich festgelegt wobei o2 da anderer Ansicht ist die haben wohl sonderrechte ich werde meinen Vertrag bei o2 kündigen und keinem dazu raten einen Vertrag bei o2 abzuschließen so viel dazu
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Hallo,
das Datum der Fälligkeit steht auf der Rechnung.
Wenn dieser Termin nicht eingehalten wird, dann wird gesperrt. Mit den 75 Euro hat das dann nichts zu tun.
Zu den höheren Rechnungsbeträgen, könnte dies wohl von Rücklastschriftgebühren kommen. Hast du deine Rechnung mal genau geprüft?
Selbst wenn du die Lastschrift nicht mehr zulässt und du bezahlst nicht pünktlich zum Fälligkeitsdatum wird das Internet gesperrt.
Warum zahlst du nicht einfach zum Termin und alles ist gut?
das Datum der Fälligkeit steht auf der Rechnung.
Wenn dieser Termin nicht eingehalten wird, dann wird gesperrt. Mit den 75 Euro hat das dann nichts zu tun.
Zu den höheren Rechnungsbeträgen, könnte dies wohl von Rücklastschriftgebühren kommen. Hast du deine Rechnung mal genau geprüft?
Selbst wenn du die Lastschrift nicht mehr zulässt und du bezahlst nicht pünktlich zum Fälligkeitsdatum wird das Internet gesperrt.
Warum zahlst du nicht einfach zum Termin und alles ist gut?
@Markus 1969: Manche fundamentale Grundprinzipien scheinst du nicht verstanden zu haben...
- Wie sich der Rechnungsbetrag zusammen setzt, kannst du der rechnung selbst entnehmen. Ein kurzer Blick reicht um zu wissen was berechnet wird
- Wann du Geld hast und wann nicht ist für Dauerschuldverhältnisse jeder Art völlig egal. Es gibt ein Fälligkeitsdatum und zu diesem Datum muss die Rechnung beglichen werden. Punkt. o2 bietet - im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern - an den Abrechnungszeitraum zu ändern, lässt sich die Arbeit aber natürlich dann auch bezahlen
- Anschlusssperren sind erst ab 75€ erlaubt, ja. Von Teilsperren ist nirgendwo die Rede
- Wenn ein Anschluss gesperrt werden muss bzw. es eine rücklastschrift gibt, weil DU die Rechnung nicht bezahlen kannst, musst DU natürlich auch dafür bezahlen.
Das Recht deinen Vertrag ordentlich zu kündigen hast du natürlich. Wird o2 verschmerzen können bei jemandem, der ständig nicht bezahlt.
- Wie sich der Rechnungsbetrag zusammen setzt, kannst du der rechnung selbst entnehmen. Ein kurzer Blick reicht um zu wissen was berechnet wird
- Wann du Geld hast und wann nicht ist für Dauerschuldverhältnisse jeder Art völlig egal. Es gibt ein Fälligkeitsdatum und zu diesem Datum muss die Rechnung beglichen werden. Punkt. o2 bietet - im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern - an den Abrechnungszeitraum zu ändern, lässt sich die Arbeit aber natürlich dann auch bezahlen
- Anschlusssperren sind erst ab 75€ erlaubt, ja. Von Teilsperren ist nirgendwo die Rede
- Wenn ein Anschluss gesperrt werden muss bzw. es eine rücklastschrift gibt, weil DU die Rechnung nicht bezahlen kannst, musst DU natürlich auch dafür bezahlen.
Das Recht deinen Vertrag ordentlich zu kündigen hast du natürlich. Wird o2 verschmerzen können bei jemandem, der ständig nicht bezahlt.
Aber nicht 2 Tage vor dem letzten eines Monats das ist dummes zeug geredet wenn o2 mal richtig nachschauen würden dann würden die auch sehen wann ich meine Rechnung bezahle und das mit der Umstellung das diese 30 Euro kostet ist in meinen Augen nur Geldgier und gibt es bei keinem anderen Anbieter aber ich werde mal rechtliche Schritte einleiten weil mit o2 selbst kann man nicht reden da eh jeder Mitarbeiter was anderes sagt bessere schuhlung wäre da mal angebracht
Selbst wenn o2 sehen würde, wann du deine Rechnungen bezahlst. Was für eine Relevanz hätte das? Richtig: Gar keine! Die Rechnung muss bis zum in der Rechnung genannten Termin bezahlt werden.
Wenn du den Abrechnungszeitraum verlegen möchtest, musst du für diese Leistung natürlich auch bezahlen.
Wenn du den Abrechnungszeitraum verlegen möchtest, musst du für diese Leistung natürlich auch bezahlen.
"schuhlung"....gibt's das beim Schuster?
(oder heißt es "Schuhster"?)Egal.
Fakt ist,du hast in 48 Monaten NICHTS dazugelernt,das würde mir zu denken geben.
(oder heißt es "Schuhster"?)Egal.
Fakt ist,du hast in 48 Monaten NICHTS dazugelernt,das würde mir zu denken geben.
Reine Geld gier sag ich doch
Nö. eine Leistung, die Geld kostet.
Beschwerst du dich auch im Supermarkt, wenn du etwas bezahlen musst?
Beschwerst du dich auch im Supermarkt, wenn du etwas bezahlen musst?
Ich würde keinem Mobilfunkanbieter raten, einen Vertrag mit diesem Kunden abzuschließen. Man fragt sich ob er bei dieser Einstellung überhaupt geschäftsfähig ist.
Maschallah Bruder,
meine Mutter hat momentan genau das gleiche Problem. Ich empfehle dir den Betrag "unter Vorbehalt" zu zahlen und parallel eine Beschwerde gegen o2 vorzubringen.
Bundesnetzagentur - Verbraucher
Gleichwohl sollte ein klärendes Gespräch bezüglich der Gebühren stattfinden. Falls nicht fechte den Vertrag an. Unter Umständen hast du das Recht zur fristlosen Kündigungen, falls Vertragsdetails nicht eingehalten werden.
Viele Grüße aus Hamburg wünscht
Fadil
meine Mutter hat momentan genau das gleiche Problem. Ich empfehle dir den Betrag "unter Vorbehalt" zu zahlen und parallel eine Beschwerde gegen o2 vorzubringen.
Bundesnetzagentur - Verbraucher
Gleichwohl sollte ein klärendes Gespräch bezüglich der Gebühren stattfinden. Falls nicht fechte den Vertrag an. Unter Umständen hast du das Recht zur fristlosen Kündigungen, falls Vertragsdetails nicht eingehalten werden.
Viele Grüße aus Hamburg wünscht
Fadil
So Bruder nun zu dir,
jene willkürliche Sperrungen durch o2 werden gesetzeswidrig als Druckmittel benutzt. Der § 45k TKG besagt ganz klar, das ein offener Betrag zwei mal abgemahnt werden muss und in jener Abmahnung auf Rechtsmittel hingewiesen werden soll.
Dies hat den Sinn den Verbraucher vor willkürlichen Sperrungen und ausstehenden Fragen bezüglich einer Rechnungsfrage zu Schützen.
Ebenso unterliegt o2 als Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikations-Dienstleistungen den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes.
Hier noch ein Urteil zur Sperrung, welches bei gründlicher Durchsicht offenbart das o2 falsch handelt.
LG Baden-Baden, Beschluss vom 3. Dezember 2012 - Az. 2 T 65/12
PS. Vodafone hatte diese Masche auch angewandt , wurde nach Verurteilung und einer hohen Geldbuße einsichtig und hat die System so umgestellt, das keine Sperrung unter 75.€ stattfindet.
jene willkürliche Sperrungen durch o2 werden gesetzeswidrig als Druckmittel benutzt. Der § 45k TKG besagt ganz klar, das ein offener Betrag zwei mal abgemahnt werden muss und in jener Abmahnung auf Rechtsmittel hingewiesen werden soll.
Dies hat den Sinn den Verbraucher vor willkürlichen Sperrungen und ausstehenden Fragen bezüglich einer Rechnungsfrage zu Schützen.
Ebenso unterliegt o2 als Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikations-Dienstleistungen den gesetzlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes.
Hier noch ein Urteil zur Sperrung, welches bei gründlicher Durchsicht offenbart das o2 falsch handelt.
LG Baden-Baden, Beschluss vom 3. Dezember 2012 - Az. 2 T 65/12
PS. Vodafone hatte diese Masche auch angewandt , wurde nach Verurteilung und einer hohen Geldbuße einsichtig und hat die System so umgestellt, das keine Sperrung unter 75.€ stattfindet.
Hast du den Thread wirklich gelesen? Das "Problem" hat der TE in diesem Fall selber verursacht, wie er selber auch indirekt zugibt. Aus welchem Grund sollte er jetzt eine Beschwerde bei der BNetzA einreichen, und mit welcher Begründung hätte er ein "Recht zur fristlosen Kündigung"?
Ich weiss nicht, um was es in deinem Fall geht, aber du kannst natürlich gerne einen eigenen Thread aufmachen und dein Anliegen, bzw. das deiner Mutter schildern.
Ich weiss nicht, um was es in deinem Fall geht, aber du kannst natürlich gerne einen eigenen Thread aufmachen und dein Anliegen, bzw. das deiner Mutter schildern.
Ja klar habe ich es gelesen.
Grundsätzlich sollte eine Verzögerung von 2. Tagen noch keine Vertragsrechtsverletzung darstellen, weshalb sein Anschluss nicht ohne Mahnung gesperrt werden darf. Daher auch meine Empfehlung einer Beschwerde, nur wenn mehrere Kunden diesen Umstand melden, kann die Aufsichtsbehörde tätig werden.
Eine Kündigung steht Ihm dann zu, wenn o2 sich nicht an die vereinbarten Konditionen im Vertrag hält. Diese Pflichtverletzung stellt gemäß BGB das Recht auf eine fristlose Kündigung dar.
Grundsätzlich sollte eine Verzögerung von 2. Tagen noch keine Vertragsrechtsverletzung darstellen, weshalb sein Anschluss nicht ohne Mahnung gesperrt werden darf. Daher auch meine Empfehlung einer Beschwerde, nur wenn mehrere Kunden diesen Umstand melden, kann die Aufsichtsbehörde tätig werden.
Eine Kündigung steht Ihm dann zu, wenn o2 sich nicht an die vereinbarten Konditionen im Vertrag hält. Diese Pflichtverletzung stellt gemäß BGB das Recht auf eine fristlose Kündigung dar.
Gott zum Gruße,
gildet das auch für Mobilfunk?
gildet das auch für Mobilfunk?
Der BGH sagt ja! Also diese Klausel findet auch im Mobilfunk Anwendung.
Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Juni 2011 (Az. III ZR 157/10)
Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Juni 2011 (Az. III ZR 157/10)
Dem Kunden wurde keine Vertragsverletzung vorgeworfen, sein Anschluss wurde nicht gesperrt, es kam zu einer Teilsperre (die nicht Gegenstand des zitierten LG-Urteils ist) und es ist aufgrund der Schilderungen hier sogar sehr wahrscheinlich, dass die späte Zahlung kein Einzelfall war.
Natürlich kann man eine Beschwerde bei der BNetzA einreichen, aber ob sie hier tätig wird ist für mich fraglich. Bis das TKG dahingehend geändert wird, dass auch Teilsperren nicht zulässig sind, müsste man o2 verklagen und ein Urteil gegen o2 erwirken.
Eine Pflichtverletzung (oder eine Vertragsverletzung) ist für mich nicht ersichtlich.
Natürlich kann man eine Beschwerde bei der BNetzA einreichen, aber ob sie hier tätig wird ist für mich fraglich. Bis das TKG dahingehend geändert wird, dass auch Teilsperren nicht zulässig sind, müsste man o2 verklagen und ein Urteil gegen o2 erwirken.
Eine Pflichtverletzung (oder eine Vertragsverletzung) ist für mich nicht ersichtlich.
Der BGH sagt ja! Also diese Klausel findet auch im Mobilfunk Anwendung.
Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Juni 2011 (Az. III ZR 157/10)
Das ist richtig, aber wie bereits gesagt, das § betrifft Anschlusssperren.
Unabhängig von deiner Interpretation, würde man per einstweiliger Verfügung Zuspruch vor Gericht bekommen. Da musst Du nur mal auf Landesebene die veröffentlichten Fälle einsehen.
Marktposition
Ebenso wurde das Internet als Grundrecht vom BGH eingestuft. o2 darf seine Marktpostition in keinem Falle missbrauchen, dieses findet jedoch statt, wenn nicht ordentlich gemahnt wird.
Gerichte unterscheiden im übrigen häuft nicht mehr über Teil- oder Vollsperrungen. Von daher werden den Kundenklagen mit großer Mehrheit zugesprochen.
Marktposition
Ebenso wurde das Internet als Grundrecht vom BGH eingestuft. o2 darf seine Marktpostition in keinem Falle missbrauchen, dieses findet jedoch statt, wenn nicht ordentlich gemahnt wird.
Gerichte unterscheiden im übrigen häuft nicht mehr über Teil- oder Vollsperrungen. Von daher werden den Kundenklagen mit großer Mehrheit zugesprochen.
https:///people/EmJayDoubleju hat gefragt ob Anschlus-Sperrungen auch für Mobilfunk gelten... Also ja!
alles höchst verwirrend
Wird wohl von Fall zu Fall entschieden und wie gesagt: man müsste erst Klage einreichen,daran scheitert es bei den meisten schon.
Wird wohl von Fall zu Fall entschieden und wie gesagt: man müsste erst Klage einreichen,daran scheitert es bei den meisten schon.
Ja leider Bruder, ich bin momentan auch bei o2 War vorher bei Vodafone, die haben nie Faxen gemacht...
Aber was man hier, bei Facebook und anderweitig so hört und liest über o2, ist nicht gerade positiv.
Aber mach die keinen Stress, falls Du so einen Fall mal haben solltest, scheue dich nicht ein Klageverfahren zu eröffnen. Je nach Einkommen bekommst Du Prozesskostenhilfe da die Erfolgsaussichten gegeben sind. Falls Du über genügend finanzielle Mittel verfügst, sind die Kosten überschaubar.
o2 wird dann beim Prozessende und Urteil zu deinen Gunsten, für alle Kosten aufkommen.
Ich verstehe nicht, warum die sich es so schwer machen!?
Aber was man hier, bei Facebook und anderweitig so hört und liest über o2, ist nicht gerade positiv.
Aber mach die keinen Stress, falls Du so einen Fall mal haben solltest, scheue dich nicht ein Klageverfahren zu eröffnen. Je nach Einkommen bekommst Du Prozesskostenhilfe da die Erfolgsaussichten gegeben sind. Falls Du über genügend finanzielle Mittel verfügst, sind die Kosten überschaubar.
o2 wird dann beim Prozessende und Urteil zu deinen Gunsten, für alle Kosten aufkommen.
Ich verstehe nicht, warum die sich es so schwer machen!?
So möchte ich nicht angesprochen werden. Danke.
Ist doch nicht beleidigend aber gut! Wie du willst....
Genau das ist hier der Punkt. Gerichte entscheiden über Einzelfälle indem sie die Gesetze auslegen und an den Umständen des jeweiligen Falles anpassen. Urteile ergehen gegen den jeweiligen Beklagten und zwingen diesen eventuell zu einer Änderung seines Vorgehens im Einzelfall, ggf. aber auch generell. Man kann also stundenlang diskutieren ob Anbieter X etwas darf oder nicht, aber am Ende haben wir ein Gesetz (an dem sich o2 natürlich halten muss, und gemäß dem eine Teilsperre nicht unzulässig ist) und mehrere Entscheidungen (die richtungsweisend aber nicht bindend sind). Dann haben wir noch die Interpretation durch die Betroffenen, die ihr vermeintliches Recht durchsetzen möchten. Das steht ihnen natürlich zu, nur ist das eben nur möglich, wenn derjenige Klage einreicht (oder das Gesetz wird geändert).
Ich persönlich finde, dass auch eine Teilsperre nicht so schnell vorgenommen werden soll, aber im vorliegenden Fall muss ich leider das Zahlungsmoral des Kunden (= der TE) in Frage stellen.
Ich persönlich finde, dass auch eine Teilsperre nicht so schnell vorgenommen werden soll, aber im vorliegenden Fall muss ich leider das Zahlungsmoral des Kunden (= der TE) in Frage stellen.
Aber was man hier, bei Facebook und anderweitig so hört und liest über o2, ist nicht gerade positiv.
Natürlich. Man meldet sich doch nicht weil man zufrieden ist Bei den anderen Anbietern sieht es nicht gerade besser aus!
Aber mach die keinen Stress, falls Du so einen Fall mal haben solltest, scheue dich nicht ein Klageverfahren zu eröffnen. Je nach Einkommen bekommst Du Prozesskostenhilfe da die Erfolgsaussichten gegeben sind. Falls Du über genügend finanzielle Mittel verfügst, sind die Kosten überschaubar.
o2 wird dann beim Prozessende und Urteil zu deinen Gunsten, für alle Kosten aufkommen.
Ich verstehe nicht, warum die sich es so schwer machen!?
Ich würde sagen, du malst dir das etwas zu einfach aus. Pauschal sind das nämlich sehr gewagte Aussagen.
Ich denke so können wir verbleiben
LG
LG
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