Hallo, ich bin jetzt sauer, weil ich in der Quittung von O2 eine “Rücklastschriftgebühr wegen nicht erfolgreicher Abbuchung» gefunden habe.
Ich habe mein Bankkonto Ende Januar geschlossen und meine Bank musste O2 umgehend (über den Kontowechselservice) mitteilen, dass ich nun ein neues Konto bei einer anderen Bank habe, über das meine Rechnungen nun abgerechnet werden könnten.
Daher halte ich es für falsch, den Versuch von O2, eine Lastschrift von einem Bankkonto am 6. Februar 2024 vorzunehmen, dessen Schließung zu diesem Zeitpunkt bekannt war.
Ich kann natürlich nicht prüfen, dass O2 diese Informationen rechtzeitig erhalten hat, aber ich schließe dies anhand des Verhaltens anderer von mir genutzter Online-Dienste, die mir schon mitgeteilt haben, dass sie von meiner Bank Informationen über die Schließung des Kontos erhalten haben.
Und wenn ich mich jedoch in meinem O2-Online-Cabinet umsehe, kann ich keinen Punkt finden, an dem ich persönlich die Verbindung zu der Bank anpassen könnte, auf deren Konto die folgenden Rechnungen eingegeben werden sollen. Daher bin ich immer noch der Meinung, dass diese Gebühr nicht fair berechnet wird (obwohl ich die Rechnung per Überweisung von meinem neuen Bankkonto bezahlt habe).