Meine letzte Rechnung führt glatt 30 € Verbindungen auf ohne sie genauer zu erklären. Der EVN ist leer.
Wie kann ich die Rechnung reklamieren?
Hi
Was steht den auf der 2 Seite bzw, kannst du einen Screenshot von der Rechnung machen und deine Datenschwärzen?
Andernfalls bitte-->
Per Post oder Fax an die Kundenbetreuung in Nürnberg (Adresse steht auf der Rechnung oben links über der Empfängeranschrift), Fax-Nr. ist die 01805-57 17 66*
*0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk max. 0,42 €/Min. Preise inkl. MwSt.
Wenn keine Daten für den EVN vorliegen, dann wird entweder der EVN nicht beauftragt sein oder die Erlaubnis zur Datenspeicherung nicht vorliegen. Dann dürfte eine Reklamation auch ins Leere laufen.
Hallo
herzlich willkommen in der Community.
Kann ich Dir von hier aus noch weiterhelfen?
Oder hast Du Dich bereits an die Kundenbetreuung gewand?
Viele Grüße Bianca
Der O2 Kundensupport schreibt:
Die von Ihnen gewünschte technische Prüfung ist leider nicht möglich, leider werden die Voraussetzungen nicht erfüllt. Für einen technischen Prüfbericht ist ein Einzelverbindungsnachweis notwendig, leider ist vereinbart worden, dass wir Ihren Einzelverbindungsnachweis nicht speichern dürfen.
Die Verbraucherzentrale schreibt:
Mit dem Einzelentgeltnachweis nachträglich prüfen
Haben Sie keinen EVN beantragt und reklamieren Sie die Telefonrechnung, muss der Netzbetreiber einen nachträglichen Verbindungsnachweis erstellen, den so genannten Einzelentgeltnachweis (EEN). Ihnen den Nachweis vorlegen muss er nur dann, wenn Sie dies innerhalb der Frist zur Beanstandung verlangen. Diese Frist - acht Wochen ab Erhalt der Rechnung - sollten Sie unbedingt einhalten, um Schwierigkeiten mit Beweisen zu vermeiden. Der Anbieter muss nur dann keinen EEN erstellen, wenn dies technisch nicht möglich ist oder Sie zuvor die Löschung der Daten gewünscht haben. Auch bestimmte Telefonverbindungen, wie beispielsweise zu Telefonseelsorgern, erscheinen aus Gründen des Datenschutzes nicht im EEN.
Ich werde diesen Fall der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale melden und rechtlichen Beistand nehmen müssen.
Der Anbieter muss nur dann keinen EEN erstellen, wenn dies technisch nicht möglich ist oder Sie zuvor die Löschung der Daten gewünscht haben.
Ich werde diesen Fall der Bundesnetzagentur und der Verbraucherzentrale melden und rechtlichen Beistand nehmen müssen.
Das wird wahrscheinlich nichts bringen, aber sei bitte so nett und schreibe zu gegebener Zeit, was dabei herausgekommen ist.
Ein EVN muss in diesem Fall nicht erstellt werden, da kann dir weder die BNetzA noch die Verbraucherzentrale weiterhelfen, aber kann ein Moderator bitte nachfragen warum in letzter Zeit die Kundenbetreuung die Weiterleitung zwecks Prüfprotokoll verweigert, wenn kein EVN beauftragt wurde? Das ist u.U rechtswidrig, da das Prüfprotokoll immer auf Anforderung des Kunden erstellt werden muss und hat mit dem EVN nichts zu tun.
Das witzige ist, das ich bei Vertragsabschluss den EVN aktiviert habe. Im letzen Monat war der dann aber offenbar ohne mein Eingreifen, und Wissen von O2 deaktiviert worden. Auch das halte ich für rechtswidrig.
Ein Entgeltnachweiss (EEN) muss auch ohne EVN möglich sein. Ansonsten könnten die Provider ja alle möglichen Kontenpunkte auf der Rechnung auflisten und müssten es keinem nachweisen. Das wäre ja wie eine Lizenz zum Gelddrucken für die Provider. Von allen O2 ohne EVN könnten die dann jede beliebige Summe verlangen, ohne dass sie es nachweisen müssten.
Bedanke Dich bei den Datenschutzbestimmungen.
Hallo
vielen Dank für Dein Feedback. Ich würde gerne einmal in Deinem Kundenkonto nachsehen. Dazu fehlen mir aber noch ein paar Informationen. Ich schicke Dir gleich eine persönliche Nachricht über
Viele Grüße Bianca
Hallo
vielen Dank für Deine schnelle Antwort auf meine persönliche Nachricht.
Ich werde mich für Dich schlau machen und Dir dann hier eine Rückmeldung geben.
Bitte habe etwas Geduld.
Viele Grüße Bianca
Hallo
ich möchte Dich kurz auf dem Laufenden halten.
Ich habe bisher noch keine Antwort auf meine Anfrage erhalten.
Ich bin aber noch an dem Thema dran und melde mich schnellst möglich hier wieder.
Viele Grüße Bianca
Hallo
ich habe endlich eine Rückmeldung. Es tut mir leid, dass Du so lange warten musstest.
Du kannst den Einzelentgeldnachweis schriftlich anfordern. Dies ist innerhalb von 8 Wochen nach Erstellung der Rechnung möglich. Du bekommst dann, ebenfalls per Post, den Nachweis per Post zugeschickt.
Viele Grüße Bianca
Das hatte ich bereits schriftlich am 15.3. getan.
Die Antwort war:
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. März 2020.
Die von Ihnen gewünschte technische Prüfung ist leider nicht möglich, leider werden die Voraussetzungen nicht erfüllt. Für einen technischen Prüfbericht ist ein Einzelverbindungsnachweis notwendig, leider ist vereinbart worden, dass wir Ihren Einzelverbindungsnachweis nicht speichern dürfen.
Meine email darauf:
Es geht nicht um einen EVN, sondern um einen Entgeltnachweis (EEN). Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Diese wurde dann einfach nicht mehr beantwortet.
Bitten noch mal nachhaken. Inzwischen bin ich bereits im Kontakt mit einem Anwalt in dieser Sache.
Hallo
vielen Dank für Deine Rückmeldung. Wenn Du bereits einen Anwalt mit Deinem Anliegen betraut hast, kann ich Dir von hier aus nicht mehr weiterhelfen. Dein Anwalt wird dann eine Antwort vom zuständigen Fachbereich bekommen.
Viele Grüße Bianca
Meine email darauf:
Es geht nicht um einen EVN, sondern um einen Entgeltnachweis (EEN). Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.
Diese wurde dann einfach nicht mehr beantwortet.
Da es keinen Email-Eingangskanal zu o2 gibt, hast Du vermutlich auf eine no-reply-Adresse geantwortet und es hat niemand die Mail lesen können.
Deine Antwort
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