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Rechtswidrige Anschlusssperre trotz fehlender Fälligkeit und Verhältnismäßigkeit

  • January 21, 2026
  • 2 Antworten
  • 29 Aufrufe

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mobilfunkanschluss ist weiterhin seit nunmehr fünf Tagen nicht nutzbar. Zwar ist der Anschluss netzseitig eingebucht (5G-Anzeige vorhanden), jedoch sind sämtliche Dienste deaktiviert. Es liegt somit eine diensteseitige Sperre vor.

Sachverhalt:

Zunächst wurde mir telefonisch ein systemseitiger Fehler mit einer zugesagten Entsperrung binnen 24 Stunden genannt. Diese Zusage wurde nicht eingehalten. Erst im Nachgang wurde die Sperre mit angeblich offenen Beträgen aus einem Kauf über die Handyrechnung (PlayStation Store) in Höhe von ca. 170 € begründet.

Rechtliche Würdigung

1. Keine Fälligkeit, kein Zahlungsverzug (§§ 271, 286 BGB)

Zum Zeitpunkt der Sperre bestand kein fälliger Zahlungsanspruch.  
Der Betrag konnte aufgrund des am 09.01. abgeschlossenen Rechnungslaufs erst dem folgenden Abrechnungszeitraum zugeordnet werden und wird folglich erst mit der nächsten Rechnung fällig.

Mangels Fälligkeit lag kein Zahlungsverzug im Sinne des § 286 BGB vor.

 2. Gesetzliche Voraussetzungen einer Sperre lagen nicht vor (§ 61 TKG)

Nach dem Telekommunikationsgesetz ist eine Anschlusssperre nur zulässig bei:
- fälliger Forderung,  
- Zahlungsverzug,  
- vorheriger Androhung,  
- Wahrung der Verhältnismäßigkeit.

Diese Voraussetzungen waren zum Zeitpunkt der Sperre kumulativ nicht erfüllt.

3. Fehlende Verhältnismäßigkeit der Sperre (zentral)

Unabhängig von der fehlenden Fälligkeit ist festzustellen:

- Der streitige Betrag beläuft sich auf 170 €.  
- Mein Kundenkonto weist durchgehend ordnungsgemäß beglichene Rechnungen auf.  
- Es bestehen keinerlei Zweifel an meiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit.  
- Ein nachhaltiger Zahlungsrückstand lag zu keinem Zeitpunkt vor.

Eine vollständige Sperre sämtlicher Mobilfunkdienste stellt das schärfste denkbare Mittel dar. Bei einem vergleichsweise geringen Betrag und tadellosem Zahlungsverhalten ist diese Maßnahme offensichtlich unverhältnismäßig.

Als mildere, geeignete Mittel wären insbesondere in Betracht gekommen:
- eine Drittanbieter- bzw. In-App-Sperre,
- die Abrechnung im nächsten Rechnungslauf,
- eine vorherige schriftliche Zahlungsaufforderung.

Die Wahl der Vollsperre verstößt damit gegen den allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der sowohl dem Zivilrecht als auch dem Telekommunikationsrecht zugrunde liegt.

4. Pflichtverletzung und Entfall der Entgeltpflicht (§§ 241, 275, 326 BGB)

Seit fünf Tagen erbringen Sie die vertraglich geschuldete Hauptleistung nicht.  
Für Zeiträume ohne nutzbare Leistung entfällt gemäß § 326 Abs. 1 BGB der Anspruch auf Gegenleistung. Eine zeitanteilige Minderung bzw. Rückforderung der Grundgebühr ist zwingend.

5. Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (§ 314 BGB)

Die fortdauernde, rechtswidrige und unverhältnismäßige Sperre stellt eine erhebliche Pflichtverletzung dar. Die Fortsetzung des Vertrags ist mir nicht mehr zumutbar.

Eine fristlose Kündigung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Ich fordere Sie auf, meinen Mobilfunkanschluss unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Zugang dieses Schreibens, vollständig zu entsperren und mir dies schriftlich zu bestätigen.

Sollte dies nicht erfolgen, werde ich:
- den Vertrag fristlos kündigen,  
- Grundgebühren zurückfordern,  
- Schadensersatzansprüche (§ 280 BGB) prüfen,  
- sowie die Angelegenheit der Bundesnetzagentur vorlegen.

Dieses Schreiben erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter ausdrücklichem Vorbehalt sämtlicher Rechte. 
 

also wie ist es möglich das man sich so dermaßen daneben benimmt? Mich bittet wieder Kontakt aufzunehmen mit dem Wissen, ich kann aktuell nicht einmal den Kundenservice erreichen.😂 

 

O2, ihr lehnt euch sehr weit aus dem Fenster und dieses Mal wird jemand darüber entscheiden wer von uns richtig gehandelt hat.

2 Antworten

Klaus_VoIP
Legende
  • January 21, 2026

Hier bist Du völlig falsch. Wir Kunden oder auch die Moderatoren entscheiden da nichts.

Kopier den Text in das Kontaktformular und du erhälts eine Eingangsbestätigung.

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/


  • Autor
  • Besucher:in
  • January 21, 2026

Vielen Dank für den Hinweis, 

 

ich habe es nun an die Bundesnetzagentur weitergeleitet.

 

alles gute. :)