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Rechnungsnummer


Benutzerebene 1
An wen darf ich mich denn wenden wenn ich eine Rechnungsnummer nicht zuordnen kann? Kann mir hier ein Moderator behilflich sein?

Sehr gerne hätte ich schriftliche Hilfe.

Bei der Hotline möchte ich nicht nochmals anrufen.

Vielen Dank schon mal

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Lösung von o2_Michael 7 August 2015, 19:56

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19 Antworten

Nutze einfach den Chat, dan hast du etwas schriftliches. Oder beschreib Dein Anliegen genauer. Hast du eine Abbuchung die du nicht zuordnen kannst?

Gruß

Hallo Tati97,

um welche Summe geht es denn?

Gruß

Antje

Benutzerebene 1
30,32 EUR und Kundennummer ist 6020980142

Wenn ich auf den Link gehe ei man Rechnungen einsehen kann, komm ich immer zu einem anderen Rechnungsbetrag.

Benutzerebene 7
Hallo Tati97,

ursprünglich hatte dein o2 go Tarif eine eigene Kundenummer (6020980142) mit einer eigenen Rechnung. Diese Rechnung über 30,32 Euro ist nur für den 27.07.15 und es wird der Anschlusspreis sowie die anteilige Grundgebühr für einen Tag berechnet. Danach wurde dieser Vertrag deinem Handyvertrag auf eine gemeinsame Kundennummer mit einer gemeinsamen Rechnung zusammengeführt.

Da der Vertrag jetzt eine andere Kundennummer hat, wirst du auch zu dieser weitergeleitet, wenn du auf den Link klickst, und nicht zu der, für die die Benachrichtigung gedacht war. Da der Rechnungslauf der Rechnung, die du dann siehst, ebenfalls nur bis zum 27.07.15 geht, siehst du auf ihr nur deine Handynummer, aber noch nicht den neuen Datenvertrag. Erst bei der nächsten Rechnung wirst du beide Verträge auf einer Rechnung sehen.

Beste Grüße

Michael

Benutzerebene 1
Ich kann trotzdem noch nicht ganz folgen.

Warum muss ich denn Anschlussgebühr bezahlen? Das entfällt doch laut der neuen Vertragsvereinbarung?

Und wie hoch ist denn die Grundgebühr?

Also wenn ich das richtig verstanden habe wird der Handyvertrag und der 2 go vertrag beim nächsten mal zusammen gerechnet oder??

Und wann wird der Rabatt für den Vertrag berechnet.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Wo hast du den Vertrag abgeschlossen?

Online fällt in der Regel keine Anschlussgebühr an, vor Ort im Shop in der Regel schon.

Benutzerebene 7
Hallo Tati97,

hast du einen Nachweis vom Shop über die Anschlusspreisbefreiung bekommen? Wenn du einen hast, kannst du ihn bitte hier anonymisiert hochladen? Deine persönlichen Daten brauchen wir hier dafür nicht. Wenn wir hier den Nachweis haben, schreiben wir dir den Anschlusspreis selbstverständlich wieder gut. Wenn du keinen Nachweis hast, dann wende dich deswegen bitte an den Shop.

Der o2 go Vertrag mit der Surf Flat M kostet monatlich 9,99 Euro anstelle von 14,99 Euro. Der Rabatt von 5 Euro wird bereits seit dem 27.07.2015 mit deiner Rechnung verrechnet.

Genau, auf der nächsten Rechnung werden beide Verträge zusammen abgerechnet.

Beste Grüße

Michael

Benutzerebene 1
Ganz lieben Dabk für die schnelle tolle Hilfe!!!!!!!!!

Ich habe gerade nochmals die Verträge durchgeschaut. Da steht nichts von einer Anschlussgebühr. Müsste doch eigentlich drin stehen oder? Ich habe die Karte ausgehändigt bekommen und mir wurde alles aufgelistet inkl Rabatte, was ich bezahlen muss. Also auch keine Anschlussgebühr... Die im Shop haben gemeint ich bekomme es zwecks meinesVertragraGes 100 % umsonst. Daher haben sie mir eine Simkarte gratis dazu geben.

Benutzerebene 6
" Da steht nichts von einer Anschlussgebühr. Müsste doch eigentlich drin stehen oder?"

Nein,andersrum wird ein Schuh daraus.

Es müsste drinstehen das KEINE Anschlußgebühr anfällt.

" Da steht nichts von einer Anschlussgebühr. Müsste doch eigentlich drin stehen oder?"

Nein,andersrum wird ein Schuh daraus.

Es müsste drinstehen das KEINE Anschlußgebühr anfällt.





Das ist aber doch schon ein wenig sonderbar, oder?

Meiner Meinung nach sollte in dem Vertrag, den man unterschreibt, alles drinstehen, was man bei Vertragsabschluss zu zahlen hat. Und da zählt auch die Anschlussgebühr dazu. Nach meiner Meinung hat o2 keinen Anspruch auf Erhebung der Gebühr. Ein eventueller Hinweis auf die Preisliste dürfte da ebenfalls nicht greifen, denn diese wird dem Kunden erst nach Vertragsabschluss ausgehändigt bzw. bekannt.

Benutzerebene 1
Ich finde es sollte auf jedenfall in einen Vertrag drin stehen. Vor allem wenn der Verkäufer meinte es würden keine Extrakosten anfallen.

Finde ich inakzeptabel

Benutzerebene 7
Abzeichen +3


biczip schrieb:

" Da steht nichts von einer Anschlussgebühr. Müsste doch eigentlich drin stehen oder?"

Nein,andersrum wird ein Schuh daraus.

Es müsste drinstehen das KEINE Anschlußgebühr anfällt.





Das ist aber doch schon ein wenig sonderbar, oder?

Meiner Meinung nach sollte in dem Vertrag, den man unterschreibt, alles drinstehen, was man bei Vertragsabschluss zu zahlen hat. Und da zählt auch die Anschlussgebühr dazu. Nach meiner Meinung hat o2 keinen Anspruch auf Erhebung der Gebühr. Ein eventueller Hinweis auf die Preisliste dürfte da ebenfalls nicht greifen, denn diese wird dem Kunden erst nach Vertragsabschluss ausgehändigt bzw. bekannt.

Demnach müssten nicht nur der Anschlusspreis im Vertrag stehen, sondern auch alle anderen Kosten. Und die müssen natürlich nicht aufgelistet sein. Dafür gibt es ja die Preisliste. Steht im Vertrag nichts abweichendes drin, fällt eine Anschlussgebühr an.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3


Ich finde es sollte auf jedenfall in einen Vertrag drin stehen. Vor allem wenn der Verkäufer meinte es würden keine Extrakosten anfallen.

Finde ich inakzeptabel

Am besten mal den Shop zur Rede stellen, was er sich dabei gedacht hat. Und ob er über die Provision hinaus gedacht hat...



Demnach müssten nicht nur der Anschlusspreis im Vertrag stehen, sondern auch alle anderen Kosten. Und die müssen natürlich nicht aufgelistet sein. Dafür gibt es ja die Preisliste. Steht im Vertrag nichts abweichendes drin, fällt eine Anschlussgebühr an.



Diese Rechtsmeinung (bezüglich der Anschlussgebühr, nicht bezüglich der anderen Kosten gem. Preisliste) halte ich persönlich für nicht tragfähig. Ich bin davon überzeugt, dass das ein Gericht ähnlich sähe.
Benutzerebene 7
Abzeichen +3


stefanniehaus schrieb:

Demnach müssten nicht nur der Anschlusspreis im Vertrag stehen, sondern auch alle anderen Kosten. Und die müssen natürlich nicht aufgelistet sein. Dafür gibt es ja die Preisliste. Steht im Vertrag nichts abweichendes drin, fällt eine Anschlussgebühr an.



Diese Rechtsmeinung (bezüglich der Anschlussgebühr, nicht bezüglich der anderen Kosten gem. Preisliste) halte ich persönlich für nicht tragfähig. Ich bin davon überzeugt, dass das ein Gericht ähnlich sähe.
Weil? Im Vertrag bestätigt man explizit, dass man die Preisliste sowohl zur Kenntnis genommen hat als auch akzeptiert. Die einzelnen Preise inklusive  Anschlussgebühr werden also zum Zeitpunkt des Abschlusses als Bekannt voraus gesetzt. Ansonsten hätte man beim Vertragsabschluss ja gelogen.

Benutzerebene 1
Ich finde man sollte darauf hingewiesen werden, da ich keine Preisliste ausgehändigt bekommen habe. Ich musste unterschreiben und danach bekam ich den Vertrag per Email zugesendet .

Wie bereits geschrieben kläre das bitte mit dem Shop. In der Mail stand übrigens der Anschlusspreis drin, oder nicht?

Gruß

Benutzerebene 1
Nein , stand nicht darin. Und habe den Vertrag erst später zugesendet bekommen. Im Nachhinein kann man dann eh nichts mehr widerrufen. Daher sollte man im Voraus schon aufgeklärt werden.

Aber man bekommt die Karte ausgehändigt die angeblich kostenfrei ist.

Dann bekommt man auf einmal Rechnungen von Anschlussgebühr und monatliche Rate.

Ich find das nicht in Ordnung .

Aber nun gut. Ich hoff all meine Vergünstigungen und Rabatte werden wenigstens eingehalten.

.

Weil? Im Vertrag bestätigt man explizit, dass man die Preisliste sowohl zur Kenntnis genommen hat als auch akzeptiert. Die einzelnen Preise inklusive  Anschlussgebühr werden also zum Zeitpunkt des Abschlusses als Bekannt voraus gesetzt. Ansonsten hätte man beim Vertragsabschluss ja gelogen.



Diese Argumentation ist natürlich durchaus vertretbar.

Vertretbar und meines Erachtens in einem eventuellen Rechtsstreit aussichtsreich ist aber auch die Argumentation, dass die mit und bei dem konkreten Vertragsabschluss unmittelbar und sofort zu zahlenden Entgelte explizit in einem Vertrag aufzulisten sind. Die Anschlussgebühr wird sofort fällig. Die anderen in der Preisliste aufgeführten Gebühren und Preise werden ja erst mit der künftigen Nutzung von Dienstleistungen wirksam und fällig.

Meine persönliche Meinung ist: Ob rechtlich richtig oder rechtlich falsch oder Grauzone, wäre es wünschenswert, insbesondere die Erhebung oder Nichterhebung gerade dieser Gebühr eindeutig und klar schon bei Vertragsabschluss im Vertrag festzuhalten. Alles Andere führt leider zu der Gefahr eines "Missverständnisses" oder dazu, dass der eine oder andere Shopmitarbeiter "vergisst", darauf hinzuweisen, oder gar eine Versprechung macht, die - warum auch immer - dann nicht eingehalten wird.

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