Rechnung viel zu hoch! Ich habe den letzen beiden Rechnungen schriftlich widersprochen. Mein 10 jähriger Sohn hat über mein Handy Münzen gekauft und dies wurde über Google Play abgerechnet. Mein Sohn ist beschränkt geschäftsfähig und die Positionen auf meiner Rechnung sind unzulässig. Ich habe um Rücküberweisung gebeten. Bis lang habe ich keinerlei Reaktion von Ihnen erhalten. Ich bin langjährige Kundin und mittlerweile sehr unzufrieden. Zumal man sie nicht mehr telefonisch erreichen kann. Ich bitte um Stellungnahme. Andernfalls wird dies über einen Anwalt geklärt.
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Du must leider die Bearbeitung deines Widerspruchs abwarten. Wenn du meinst, dass dir mit Anwalt schneller geholfen werden kann, versuch es ruhig.
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Kinder nutzen Ihr Handy: Hat Ihr minderjähriges Kind das Handy genutzt und dadurch einen sehr hohen Rechnungsbetrag hervorgerufen, so können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Sie müssen die Verträge, die Ihr Kind über das Smartphone abgeschlossen hat, nicht bezahlen. Die rechtliche Lage hierzu ist eindeutig.
Hab ich irgendwas anderes behauptet?
Ich würde jetzt erst einmal locker bleiben und O2 die Chance geben zu reagieren. Im Moment dauert
alles etwas länger. Der Einspruch ist erfolgt und verfällt ja nicht.
Man könnte den Spieß aber auch umdrehen. Hohe Kosten verursachen und es dann auf das Kind
schieben. Böse Zungen würden jetzt behaupten: Beschränkt erziehungsfähig! ;-)
alles etwas länger. Der Einspruch ist erfolgt und verfällt ja nicht.
Man könnte den Spieß aber auch umdrehen. Hohe Kosten verursachen und es dann auf das Kind
schieben. Böse Zungen würden jetzt behaupten: Beschränkt erziehungsfähig! ;-)
ich habe vor 4 Wochen den Widerspruch eingelegt. Dauert die Bearbeitung so lange?
Ich finde selber Schuld wenn man das Handy offen vor seinem Kind liegen lässt.Es gibt möglichkeiten das Handy zu sperren das kein anderer es nutzen kann.Was kann da o2 dafür?
Das scheint mir nicht sehr lange. Schließlich hat ja nicht O2 das Geld bekommen,
sondern es nach Abzug einer Beteiligung an irgendeinen dubiosen Candycrush-
Anbieter (nur ein Beispiel) weitergeleitet. Ich denke, die holen sich das dann da
auch ersteinmal zurück. Vielleicht könnte sich hier nochmal ein Experte dazu
äußern, da das Verfahren bestimmt von allgemeinem Interesse ist. Was natürlich
von O2 ein feiner Zug wäre, wäre eine Mitteilung wie "Sehr geehrter Kunde, Ihr
Einspruch vom 20.10.2016 ist bei uns eingegangen.". Da könnte man dann
Ruhe bewahren.
sondern es nach Abzug einer Beteiligung an irgendeinen dubiosen Candycrush-
Anbieter (nur ein Beispiel) weitergeleitet. Ich denke, die holen sich das dann da
auch ersteinmal zurück. Vielleicht könnte sich hier nochmal ein Experte dazu
äußern, da das Verfahren bestimmt von allgemeinem Interesse ist. Was natürlich
von O2 ein feiner Zug wäre, wäre eine Mitteilung wie "Sehr geehrter Kunde, Ihr
Einspruch vom 20.10.2016 ist bei uns eingegangen.". Da könnte man dann
Ruhe bewahren.
Grundsätzlich muss o2 den Betrag erstatten wenn der Vertragsinhaber glaubhaft machen kann, dass das Kind die Verträge abgeschlossen hat. Wie das mit dem Drittanbieter geregelt wird ist unerheblich. Eine Stellungnahme hier im Forum wird es aber nicht geben, da es sich um eine Rechtsangelegenheiten handelt. Die Bearbeitung dauert einfach, und wird sicherlich auch nicht schneller sein, wenn man einen Anwalt beauftragt. das Geld kann man sich - erstmal - sparen.
thxaxx schrieb:
Man könnte den Spieß aber auch umdrehen. Hohe Kosten verursachen und es dann auf das Kindschieben. Böse Zungen würden jetzt behaupten: Beschränkt erziehungsfähig! ;-)
Deswegen muss man glaubhaft machen, dass das Kind die Kosten verursacht hat und, dass er keine Genehmigung hatte, das Handy, bzw. die Dienste zu nutzen. Im Wiederholungsfall wird das schwierig sein, vor allem wenn man solche Dienste nicht dann umgehend sperren lassen hat. Einfach so behaupten geht jedenfalls nicht.
Ich habe am 4. November 2016 einen Widerspruch gegen meine zu hohe Rechnung eingelegt. Bis heute keinerlei Reaktion. Es ist niemand telefonisch erreichbar und per Email ebenfalls nicht. Ich bin seit 16 Jahren Kundin bei O2. Mein Mann ist ebenfalls durch mich Kunde geworden. Mittlerweile bin ich sehr unzufrieden, vor allem für die Unerreichbarkeit und 0 Reaktion auf mein Schreiben. Gibt es keine Email zur Kundenbetreung????
ha1975 schrieb:
Gibt es keine Email zur Kundenbetreung????
Nein.
Bitte eröffne - wie leider geschehen - keine neuen Threads zum selben Anliegen, da diese aus nachvollziehbaren Gründen gem. Nutzungsbestimmungen in diesem Forum nicht erwünscht sind und - wie ebenfalls bereits erfolgt - jeweils geschlossen werden.
Gruß,
Fuchs
unglaublich! mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen Anwalt einzuschalten und alle Verträge sofort zu kündigen. Sowas ist alles andere als kundenorientiert. Eine derartige Kundenbetreuung ist mehr als mangelhaft. Nehmt euch ein Beispiel bei 1&1!!!!!!
ha1975 schrieb:Dass Dein anderer Thread geschlossen wurde, weil Du mehrfach gepostet hast und damit die Bearbeitungszeiten auch für andere Kunden verlängert hättest, wenn dort nicht geschlossen worden wäre? Du bist hier nicht die/der einzige User/Kunde mit einem Anliegen. Im Übrigen wurdest Du schon darauf hingewiesen, dass Du auf die schriftliche Antwort von o2 warten solltest und nicht erwarten kannst, dass Du hier eine formale und abschließende Antwort bekommst. Immerhin hast Du ja schon einen Brief geschrieben. Mehrere Kanäle gleichzeitig zu nutzen führt übrigens wiederum zu einer weiteren Verlängerung von Bearbeitungszeiten, über deren Länge Du Dich ja auch beschwerst. Bedanke Dich also bei den anderen, die das oft genauso machen wie Du.
unglaublich!
ha1975 schrieb:Ich bin nicht die Kundenbetreuung, sondern Kunde wie Du.
Eine derartige Kundenbetreuung ist mehr als mangelhaft.
Bekomme auch nie eine Antwort, eine grausame Welt.
1u1 ist eine Alternative, haben aber auch eigene Tücken!
Rechnungen müssen schriftlich reklamiert werden, je nach Sachbearbeiter, hat man Glück, oder es wird überhaupt nichts passieren.
Auf meine letzte Reklamation müsste ich 4 Monate warten bis ich eine schriftliche Antwort bekam die in eine Sackgasse führte. Nach 10 Telefonaten und ewigen Warteschleifen ausnahmsweise durch eine freundlichere Dame alles geklärt und berichtigt bekommen! Eine grausame Welt!!!
1u1 ist eine Alternative, haben aber auch eigene Tücken!
Rechnungen müssen schriftlich reklamiert werden, je nach Sachbearbeiter, hat man Glück, oder es wird überhaupt nichts passieren.
Auf meine letzte Reklamation müsste ich 4 Monate warten bis ich eine schriftliche Antwort bekam die in eine Sackgasse führte. Nach 10 Telefonaten und ewigen Warteschleifen ausnahmsweise durch eine freundlichere Dame alles geklärt und berichtigt bekommen! Eine grausame Welt!!!
ha1975 schrieb:In welcher Hinsicht soll O2 sich ein Beispiel an diesem Anbiter nehmen? Das keine Antwort erfolgt?
Nehmt euch ein Beispiel bei 1&1!!!!!!
Wie hast du den Widerspruch eingelegt? Ich bin übrigens nicht der Meinung das ein Erstattungsanspruch besteht. Es haftet der Vertragsinhaber, und das ist nicht Dein Sohn - das ist aber nur meine Meinung dazu.
Gruß
Es gibt Urteile, dass ich im Recht liege.
Meine Kinder haben das Handy benutzt und versehentlich Verträge mit Drittanbietern abgeschlossen. Sind diese Verträge wirksam?
Schließt ein minderjähriges Kind einen Vertrag ohne die Einwilligung der Eltern ab, so ist dieser zunächst unwirksam. Erst wenn die Eltern oder ein Erziehungsberechtigter die nachträgliche Genehmigung erteilen, gilt der Vertrag als wirksam abgeschlossen.
Dieser Grundsatz gilt auch für Verträge, die online über das Internet oder über das Mobiltelefon abgeschlossen werden. Das heißt, wenn Ihr Kind durch die Verwendung einer App oder über eine mobile Internetseite einen Vertrag mit einem Drittanbieter abschließt, ist dieser zunächst nicht wirksam. Erst wenn Sie als Eltern dem Drittanbieter die Genehmigung zum Vertragsschluss erteilen, kommt ein Vertrag zustande.
Verweigern Sie dem Drittanbieter die Genehmigung, so fehlt es an einem wirksamen Vertrag, aufgrund dessen eine Forderung an Ihr Kind gerichtet werden darf. Findet trotzdem eine Abrechnung über Ihre Mobilfunkrechnung statt, so wird dieser Rechnungsposten ohne vertragliche Grundlage gegen Sie geltend gemacht. Das darf natürlich nicht sein.
Folgende Vorgehensweise bietet sich daher an, wenn Ihre Kinder tatsächlich die fraglichen Drittanbieter-Verträge abgeschlossen haben: Findet sich auf Ihrer Mobilfunkrechnung ein Drittanbieter-Rechnungsposten, so teilen Sie dem Drittanbieter mit, dass der Vertrag von Ihrem minderjährigen Kind ohne Ihre Einwilligung abgeschlossen wurde und Sie als Elternteil die nachträgliche Genehmigung verweigern. Dem Mobilfunkanbieter teilen Sie das gleich mit: Sie haben dem Drittanbietervertrag keine Genehmigung erteilt und bitten um Entfernung des Rechnungspostens von Ihrer Handyrechnung. Damit sind Sie rechtlich betrachtet auf der sicheren Seite.
Leider verhält es sich in einem solchen Fall oftmals so, dass der Mobilfunkanbieter behauptet, das spiele keine Rolle, denn der Handyvertrag läuft auf Ihren Namen, und Sie müssen alle Kosten, die dadurch entstehen, bezahlen. Sie hätten auf Ihre Kinder acht geben müssen und seien nun für den angerichteten Schaden verantwortlich.
Das ist in rechtlicher Hinsicht natürlich nicht korrekt. Sobald Sie dem Drittanbieter-Vertrag die Genehmigung verweigert haben, besteht keinerlei vertragliche Grundlage, auf deren Basis Ihr Mobilfunkanbieter Rechnungspositionen auf die Mobilfunkrechnung setzen darf. Tut er das doch, so macht er Forderungen ohne einen zugrundeliegenden Vertrag gegen Sie geltend. Das darf nicht sein. Der Anbieter ist verpflichtet, die Drittanbieter-Positionen von der Handyrechnung zu entfernen.
Meine Kinder haben das Handy benutzt und versehentlich Verträge mit Drittanbietern abgeschlossen. Sind diese Verträge wirksam?
Schließt ein minderjähriges Kind einen Vertrag ohne die Einwilligung der Eltern ab, so ist dieser zunächst unwirksam. Erst wenn die Eltern oder ein Erziehungsberechtigter die nachträgliche Genehmigung erteilen, gilt der Vertrag als wirksam abgeschlossen.
Dieser Grundsatz gilt auch für Verträge, die online über das Internet oder über das Mobiltelefon abgeschlossen werden. Das heißt, wenn Ihr Kind durch die Verwendung einer App oder über eine mobile Internetseite einen Vertrag mit einem Drittanbieter abschließt, ist dieser zunächst nicht wirksam. Erst wenn Sie als Eltern dem Drittanbieter die Genehmigung zum Vertragsschluss erteilen, kommt ein Vertrag zustande.
Verweigern Sie dem Drittanbieter die Genehmigung, so fehlt es an einem wirksamen Vertrag, aufgrund dessen eine Forderung an Ihr Kind gerichtet werden darf. Findet trotzdem eine Abrechnung über Ihre Mobilfunkrechnung statt, so wird dieser Rechnungsposten ohne vertragliche Grundlage gegen Sie geltend gemacht. Das darf natürlich nicht sein.
Folgende Vorgehensweise bietet sich daher an, wenn Ihre Kinder tatsächlich die fraglichen Drittanbieter-Verträge abgeschlossen haben: Findet sich auf Ihrer Mobilfunkrechnung ein Drittanbieter-Rechnungsposten, so teilen Sie dem Drittanbieter mit, dass der Vertrag von Ihrem minderjährigen Kind ohne Ihre Einwilligung abgeschlossen wurde und Sie als Elternteil die nachträgliche Genehmigung verweigern. Dem Mobilfunkanbieter teilen Sie das gleich mit: Sie haben dem Drittanbietervertrag keine Genehmigung erteilt und bitten um Entfernung des Rechnungspostens von Ihrer Handyrechnung. Damit sind Sie rechtlich betrachtet auf der sicheren Seite.
Leider verhält es sich in einem solchen Fall oftmals so, dass der Mobilfunkanbieter behauptet, das spiele keine Rolle, denn der Handyvertrag läuft auf Ihren Namen, und Sie müssen alle Kosten, die dadurch entstehen, bezahlen. Sie hätten auf Ihre Kinder acht geben müssen und seien nun für den angerichteten Schaden verantwortlich.
Das ist in rechtlicher Hinsicht natürlich nicht korrekt. Sobald Sie dem Drittanbieter-Vertrag die Genehmigung verweigert haben, besteht keinerlei vertragliche Grundlage, auf deren Basis Ihr Mobilfunkanbieter Rechnungspositionen auf die Mobilfunkrechnung setzen darf. Tut er das doch, so macht er Forderungen ohne einen zugrundeliegenden Vertrag gegen Sie geltend. Das darf nicht sein. Der Anbieter ist verpflichtet, die Drittanbieter-Positionen von der Handyrechnung zu entfernen.
Jetzt fehlt nur noch die Quelle... Ändert meine Meinung trotzdem nicht. Danach könnte jeder sich mit minderjährigen Kindern aus der Haftung stehlen.
Antwortest du noch auf den Rest der Fragen?
Gruß
Antwortest du noch auf den Rest der Fragen?
Gruß
Das ist der RA Hollweck. Dieser fällt zwar keine Urteile, hat aber oft Recht, wie ich finde. Bei Verträgen mit Minderjährigen folge ich ihm aber nicht 100%. Er hat hier natürlich die grundsätzlich rechtliche Situation dargestellt. Ob dies ein Richter auch immer so sieht, glaub ich auch nicht.
Das Problem ist, o2 handelt ohnehin so nicht, wie es der RA darstellt. Da kann der RA da schreiben, was er will. Daher nimm doch das Angebot des Anwaltes dort an.
Das Problem ist, o2 handelt ohnehin so nicht, wie es der RA darstellt. Da kann der RA da schreiben, was er will. Daher nimm doch das Angebot des Anwaltes dort an.
ha1975 schrieb:
unglaublich! mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als einen Anwalt einzuschalten und alle Verträge sofort zu kündigen.
Wie soll ein Anwalt dir helfen, deine Verträge fristlos zu kündigen? Wenn du der Ansicht bist, eine fristlose Kündigung begründen zu können, musst du kein Geld für einen Anwalt ausgeben. Einfach die Kündigung schreiben.
bielo schrieb:
Das ist der RA Hollweck. Dieser fällt zwar keine Urteile, hat aber oft Recht, wie ich finde.
Finde ich auch, wobei er leider auch nicht alles was er schreibt begründet. Irgendwo hat auch geschrieben, dass man einen Anspruch auf eine Kündigungsbetsätigung hat. Woher er das hat würde mich sehr interessieren. Und im Artikel zum Thema Verträge mit Minderjährigen stellt er tatsächlich nur die grundsätzliche rechtliche Situation dar. Es muss dennoch im Einzelfall geprüft werden, inwiefern die Eltern - z.B. aufgrund einer Pflichtverletzung - trotzdem haftbar gemacht werden können.
Hallo @ha1975 ,
in diesem Fall würde ich dir aufgrund des Sachverhalts empfehlen noch abzuwarten, bis deine schriftliche Reklamation bearbeitet wurde.
Viele Grüße
Michi
in diesem Fall würde ich dir aufgrund des Sachverhalts empfehlen noch abzuwarten, bis deine schriftliche Reklamation bearbeitet wurde.
Viele Grüße
Michi
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