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Warum O2
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Hallo,

meine letzte Rechnung wurde falsch berechnet. Es wurden ohne zugrundeliegenden Belge Euro 39,67 zuviel berechnet. Ich war vor Ort bei einem O2 Kundenshop die nichts bearbeiten konnten, da keine nachweislichen Gründe für die Mehrbelastung erfassbar sind und vorliegen.

Ich habe versucht sowohl über das Portal wie auch telefonisch versucht die Angelegenheit persönlich zu erledigen, ohne Erfolg.

Ich habe mittlerweile 2x Widerspruch mit nachweislichen Unterlagen eingereicht, dass diese Mehrkosten die Sie über meine Rechnung ausgewiesen haben und mittlerweile auch abgebocht worden ist per Einwurf Einschreiben Briefe postalisch nach Nürnberg geschickt und um sofortige Rechnungänderung gebeten, ohne Erfolg.

Vor 2  Jahren, musste ich schon einmal Widerspruch einreichen, weil ungerechtfertige Änderungen meines Vertrages die ohne mein Erlaubnis vorgenommen wurden.

Ich bin geschäftlich auf die Nutzung gemäß vertraglicher Vereinbarungen die von mir auch genau genutzt werden und keine Mehrkosten entstanden sind und entstehen werden angewiesen.

Ich habe auch erfahren, wenn ein Lastschriftwiderspruch von mir erfolgen würde, wird von Ihrer Seite die Rufnummern gesperrt. Dieses auch nur bei einer zu Recht reduziertem Betrag von Euro 39,67 (rechtlich erst gestattet bei einer Zahlschuld ab 75,00 Euro). In dieser O2 Communiti ist diese Sachlage bereits kommuniert worden.

Es erfolgt dazu, dass ich es mir nicht leisten kann, durch die von Ihnen falsch berechnete Rechnung (siehe nachweislich meine umfangreichen Unterlagen als Beweis) und durch die ggf. Sperrung bei Lastschriftwiderspruch und Kürzung der Rechnung, meine Kunden mich nicht erreichen können.

Mich interessiert es, warum Sie so handeln? Mich interesiert es, ob Sie mir mitteilen können ob Sie augrund der nachweislich umfangreichen Unterlagen die ich Ihnen gesendet hatte jetzt eine Gutschrift für den zuviel belasteten Betrag von Euro 39,67 erfolgen wird und in der kommenden Rechnung ausgewiesen wird.

Danke

Werte

Was ist jetzt genau deine Frage an das Kunden-helfen-Kunden-Forum?

Du hast viel geschrieben aber nicht mal das wichtigste erwähnt: Inwiefern soll die Rechnung denn falsch sein?


Hallo Stefanniehaus,

wäre es möglich dass wir uns siezen?

also es wurde mir eine nicht genutzte und nicht nachweislich von Ihnen sogenannte Mehrwertdienste sogenannte Premiumdienste berechnet.

Sämtliche Unterlagen sind der O2 vorliegend die den Beweis erbringen, dass diese Kosten nich erfolgt sind und somit falsch berechnet.

Meine Fragen sind nach einer von mir zur verdeutlichung hier unten aufgeführt wie:

Mich interessiert es, warum Sie so handeln? Mich interesiert es, ob Sie mir mitteilen können ob Sie augrund der nachweislich umfangreichen Unterlagen die ich Ihnen gesendet hatte jetzt eine Gutschrift für den zuviel belasteten Betrag von Euro 39,67 erfolgen wird und in der kommenden Rechnung ausgewiesen wird.

Bitte lesen und bitte die Frage beantworten wenn möglich

Vielen Dank

Werte


Du bist hier im Kunden-helfen-Kunden-Forum und sprichst hier - wie mit mir - mit anderen Kunden.

Und wie in allen anderen Foren ist es auch hier üblich, dass man sich duzt. Das gehört zu den üblichen Umgangsformen.

Welche Dienste wurden dir denn berechnet?


Ich würde mich sehr freuen wenn DU meine Fragen und Mitteilungen lesen würdest und würde mich sehr freuen, wenn DU in einem freundlicheren Ton schreibst, denn es ist nicht zielführend eine solche Hilfestellung anzubieten. Falls DU nichts dazu beitragen kannst ist da okay. Vielleicht ist da jemand der Kompetent in der Sache und im Umgang mir zu antworten.

Bester Dank

Werte


Bisher war ich immer freundlich.

Wenn du Hilfestellung benötigst, solltest du aber auch die gestellten Fragen beantworten. Sonst wird man dir hier keine Hilfestellung geben können.

Also nochmal: Welche Dienste wurden denn ganz konkret berechnet?

Ein Widerspruch führt ja nicht automatisch zu einer Gutschrift. Der Widerspruch muss letztendlich ja sowohl berechtigt als auch an den richtigen Vertragspartner gerichtet sein.


also es wurde mir eine nicht genutzte und nicht nachweislich von Ihnen sogenannte

Mehrwertdienste “Premiumdienste” über  Euro 39,67 berechnet.

Es ist nachweislich keine Mehrnutzung erfolgt.

“ Ein Widerspruch führt ja nicht automatisch zu einer Gutschrift. Der Widerspruch muss letztendlich ja sowohl berechtigt als auch an den richtigen Vertragspartner gerichtet sein.”

Der Widerspruch wurde mit nachweislichen Unterlagen dass ich KEINE  Nutzung von

Mehrwertdienste “ Premiumdienste” genutzt habe, eingereicht.


Und welche Premiumdienste handelt es sich denn? Dass sollte ja ebenso hervorgehen. Entweder aus der Rechnung oder aus dem EVN.

Wie kann man denn Nachweisen, dass man etwas NICHT genutzt hat?


@Werte schrieb 

also es wurde mir eine nicht genutzte und nicht nachweislich von Ihnen sogenannte Mehrwertdienste sogenannte Premiumdienste berechnet.

 

Dazu gab es mit Sicherheit eine Auftragsbestätigung, kontrollieren und widerrufen innerhalb 14 Tagen , falls es im Shop erledigt wurde dort gibt es kein Widerspruchsrecht.


@Anfänger 1

@stefanniehaus 

Ihre Antworten sind nicht zeiführend und nicht korrekt.

Ich möchte diese Kommunikation hiermit als nicht zufriedenstellend beenden und nehme sie als Grundlage weiterer Recherchen in dieser Angelegenheit. Danke

Im Übrigen:

Der Nachweis ist:

wenn keine Einzelnachweisverbindungen von O2 nachgewiesen ist, also keine Nutzung von Mehrkosten erfolgt ist, trotz Einwilligung der Einzelnachweishinterlegung bei Nutzung. Ebenso auch kein Nachweis von Mehrkosten über Drittanbieter auf meiner Rechnung über O2 gelistet ist.

Ich habe keine Mehrwertdienste “Premiumdienste” genutzt, daher auch Nachweislich über mein Account bewiesen, dass weder Einzelnachweise noch Kosten von Drittanbietern zu berechnen sind!

Logische Schlussfolgerung.

Also Nutzung war NUR im Rahmen der vertraglichen Vereinbahrungen erfolgt.

Ich muss ist muss es einen Fehler sein mir die Mehrkosten von Euro 39,67 zu belasten.

Mit freundlichem Gruß.

Werte

 

 


Absoluter Unsinn!

wie alle die gegebenen Informationen der “Sachbearbeiter*innen dieser Plattform!

Ich habe KEINE Lösung für mein wirkliches Thema gegeben, das würde heißen, dass das Thema - falsche Rechnungsstellung und falsche Mehrkostenabbuchung erledigt ist- nein ist es nicht.

Ich kann nur erkennen, dass hier keine Hilfe zu erwarten ist und es mir schleierhalft ist, in welcher Funktion diese Plattorm im Bereich Service für Kunden zur Verfügung steht.

Die Antworten auf meine konkrete Fragen nach detaillierter Sachlageninformation strapaziert meine Intelligenz. Ich muss davon ausgehen, dass solche Rückmeldungen oder sogenannte Hilfestellungen gemäß dem Unternehmen Leitbild erfolgen bzw. erfolgen müssen.

Somit ist feststellbar dass eine zielführende und Kunden Zufriedenheit stellende Lösung nicht vorgesehen.

Das ist das Resultat Ihrer Rückmeldungen.

Es sollte auch eine langjährige,  sersiöse KUNDIN die darauf besteht,  gesietzt zu werden um nicht im Rahmen einer offensichtlichen “Kinderspielgruppe”, respektiert werden. Ihre Rückmeldungen ergeben, dass ich nicht mit kundiger Hilfestelllung zu rechenen habe.

Eine Anmerkung:

Sogenannte Behauptungen sind nicht förderlich für einen positiven Eindruck und blanker Unsinn!

Zitat und kopiert!

 RangBenutzerebene 1

Dazu gab es mit Sicherheit eine Auftragsbestätigung, kontrollieren und widerrufen innerhalb 14 Tagen , falls es im Shop erledigt wurde dort gibt es kein Widerspruchsrecht.

Mein Eindruck ist kein guter Eindruck aufgrund Ihrer Antworten und Anmerkungen meiner Infrmationen.

 


@Werte Wenn es Kosten über Drittanbieter sind, ist O2 raus, O2 schreibt nur die Rechnung vom Drittanbieter übermittelt wurde. Wenn es nicht richtig war Drittanbieter kontaktieren. 


Mit scheint, dass ein Forum für dich nicht das richtige Kommunikationsmedium ist.

Wenn du mit den Gepflogenheiten der Sozialen Medien nicht einverstanden bist, kannst du gerne einen anderen Kanal wählen.

Und um einen Sachverhalt klären zu können, solltest du schon auf die gestellten Fragen antworten. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Das Nicht-Auftauchen einer Position im EVN ist im übrigen kein Nachweis. Man kann den EVN aktiviert haben, der Datenspeicherung aber widersprochen haben. Dann würde zwar theoretisch ein EVN erstellt werden, da aber keine Abrechnungsdaten vorliegen, gibt es im EVN nichts auszuweisen. Entsprechend ist das KEIN Nachweis.

 


@stefanniehaus Achtung jetzt kommt wieder was. Du😉

 


Guten Tag @Werte 

 

willkommen in der o2 Community. Ich möchte an der Stelle einmal in die Diskussion eingreifen und etwas richtigstellen. Es handelt sich hier in erster Linie um ein Kunden-helfen-Kunden-Forum, in dem wir Moderatoren dann Hilfestellung leisten, wenn die Frage nicht von der Community beantwortet werden kann. Daher an dieser Stelle Danke an @stefanniehaus und @Anfänger1, daß ihr euch die Zeit genommen habt für den Versuch, eine Antwort zu finden. Selbstverständlich werden wir auf Ihren Wunsch hin gern einmal genauer hinsehen, was die reklamierte Rechnung betrifft. Sie schreiben, daß es sich um die Nutzung von Drittanbietern handelt, die Sie nicht in Anspruch genommen haben. Hierauf gibt es in Ihrer Rechnung keinerlei Hinweis. Derartige Dienste werden auf Seite zwei der Rechnung unter “Bezahlen per Handyrechnung” und weiter unten unter “Gut zu wissen” aufgelistet und zwar mit Name, Adresse und Kommunikationswegen. Was allerdings in ihrer Rechnung auffällt, sind Verbindungsgebühren über einen nicht unerheblichen Betrag. Da es sich bei Ihrem gewählten Tarif um eine Flatrate handelt, in der Telefonate in alle dt. Netze inklusive sind, bleiben als mögliche Kostenverursacher nur Sonderrufnummer wie z.B. 0900-xx er oder 01805-xx übrig. Auch Telefonate ins Ausland oder im Ausland, die nicht durch die EU-Roaming Verordnung abgedeckt sind, fallen in diese Kategorie. Da Sie zwar einerseits einen Einzelverbindungsnachweis wünschen, andererseits aber der Speicherung der Daten nicht zugestimmt haben, bleibt uns an dieser Stelle nichts weiter übrig als um Eigeninitiative zu bitten. Schauen Sie im Telefon bitte für den Abrechnungszeitraum in den Anruflisten nach, wohin gewisse Telefonate gegangen sind. Anhand dieser kann über die Preisliste auch nachvollzogen werden, was eine Gesprächsminute gekostet hat. Weitere Detailfragen lassen sich aufgrund des fehlenden Einzelverbindungsnachweises von uns nicht beantwortet.

 

Grüße


bleiben als mögliche Kostenverursacher nur Sonderrufnummer wie z.B. 0900-xx er oder 01805-xx übrig. Auch Telefonate ins Ausland oder im Ausland, die nicht durch die EU-Roaming Verordnung abgedeckt sind, fallen in diese Kategorie.

 

Ergänzend sei auch noch die Vorwahl 032-xx zu erwähnen, die für Sonderrufnummern gilt. Führt öfter mal zu Verwirrungen, weil sie wie eine normale Festnetzvorwahl aussieht.


 

Es sollte auch eine langjährige,  sersiöse KUNDIN die darauf besteht,  gesietzt zu werden um nicht im Rahmen einer offensichtlichen “Kinderspielgruppe”, respektiert werden. ..

 

Respekt und despektierliche Wortwahl beißen sich!

 


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