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Probleme beim Vertragsabschluss / Rechnung

  • Okt. 10, 2026 4:40 PM UTC
  • 1 Antwort
  • 24 Aufrufe

Liebes o2-Team,

 

wir sind langjährige o2-Kunden. Mitte September haben wir die Verträge wieder verlängert (Mobilfunk x 3,unbegrenzt, 1 x Datenkarte, Internet Home). Und wurde ein fester Preis zugesagt, mein Mann hat mehrmals nachgefragt , Gespräch wurde aufgezeichnet. Nach dem Abschluss kann die Bestätigung. Zwei der Verträge wurden falsch aufgenommen. Nach mehrmaligen Telefonaten scheinte es, die Sache ist geklärt. Nun kam die erste Rechnung: Multicards immer noch falsch erfasst, komische Einmalzahlungen (davon war nie die Rede). Nach einem meiner Meinung nach klärenden Gespräch mit ihrem Servicediensr wurde meine aktive Handy-Karte deaktiviert, sodass ich nicht mal anrufen könnte. Dann ist Höhenpunkt: mehrmals angerufen, Service-Mitarbeiter duzen einem, sind unfreundlich und legen einfach auf, wenn es unangenehm wird. Extra im O2-Shop gewesen, die sind aber nicht zuständig, weil Vertrage telefonisch abgeschlossen wurden. Kurzum, wir wollen  rechtlich dagegen vorgehen. Können wir bitte einen Mittschnitt/Mitschrift von dem Vertragsabschluss-Gespräch bekommen, wo der Festpreis auch zugesagt wurde. 

Wirklich sehr enttäuscht, früher gab es keine Probleme.

 

Viele Grüße 

Mariya 

Lösung von poales

​@Nachoboy 

ein Wideruf ist innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung mit der Widerrufsbelehrung möglich,

 

wenn du dem Verträgen nicht in Textform zugestimmt hast , 

fechtet die Verträge wegen der fehlenden Zustimmung in Textform an.

 

Verbraucherzentrale:

Um einen telefonisch geschlossenen Vertrag wirksam abzuschließen, müssen Sie die Vertragszusammenfassung in Textform genehmigen. Das kann auch per E-Mail erfolgen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491

 

über das Kontaktformular 

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/

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1 Antwort

poales
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  • Okt. 10, 2026 4:49 PM UTC

​@Nachoboy 

ein Wideruf ist innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung mit der Widerrufsbelehrung möglich,

 

wenn du dem Verträgen nicht in Textform zugestimmt hast , 

fechtet die Verträge wegen der fehlenden Zustimmung in Textform an.

 

Verbraucherzentrale:

Um einen telefonisch geschlossenen Vertrag wirksam abzuschließen, müssen Sie die Vertragszusammenfassung in Textform genehmigen. Das kann auch per E-Mail erfolgen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/vor-dem-abschluss-telefonanbieter-muessen-vertragsdetails-bereitstellen-65491

 

über das Kontaktformular 

https://www.o2online.de/service/kontaktformular/