Verbindungen und Services können auch Drittanbieterleistungen, Abos etc. sein.
Hast du schon mal einen Blick in den Einzelverbindungsnachweis geworfen? Der sollte erläutern wir sich die Verbindungen und Services zusammen setzen.
Wenn es beispielsweise aktive Abos sind, ist nicht zu erwarten, dass sich am monatlichen Betrag was ändert. Diese kündigen sich ja nicht von alleine
Ich habe alles sperren lassen , auch Abos und alles. Auf meiner Einzelverbindungs steht nichts drin .
Auf meiner Einzelverbindungs steht nichts drin .
da steht auch nur etwas, wenn du den Einzelverbindungsnachweis aktiv bestellt hast.
Die Einzelverbindung ist aktiviert
Komisch das es letzten Monat ein Fehler von O2 gewesen ist das hat der Mitarbeiter in der Hotline selbst gesagt !
Derselbe, der Dir auch von der Verechnung mit der nächsten Rechnung erzählt hat.
Ne heute war es ein anderer Mitarbeiter
Welcher Fehler soll das sein?
Er hatte gesagt das ist ein Fehler seitens O2 welcher hat er nicht gesagt, andere frage. O2 muss mir doch sagen können ob ich die Kosten mit telefonieren, abos oder App Käufe gemacht habe oder nicht? App Käufe oder abos müssen doch auch separat ausgewiesen werden auf der Rechnung oder liege ich da falsch
Da liegst du in Teilen falsch.
Wenn du o2 nicht erlaubt hast, entsprechende Daten dauerhaft zu speichern, dann sind diese auch für o2 nach Rechnungsstellung nicht einsehbar.
Im Wesentlichen relevant ist also, ob du der dauerhaften Datenspeicherung zugestimmt hast. Wenn nicht, können Kosten angefallen sein, der EVN kann aber dennoch leer sein.
Ok, verstanden aber die müssen mir doch sagen können woher die Kosten kommen. Die müssen das ja auch in Rechnung stellen also muss doch aufgezeichnet werden wo was benutzt oder gebucht wurde, wie sonst stellen die Rechnungen auf Basis von nichts?
Wenn keine Erlaubnis zur dauerhaften Speicherung vorliegt, werden die Daten mit Rechnungsstellung gelöscht.
Dann wird dir danach auch niemand sagen können und müssen, wie die Kosten entstanden sind.
o2 muss in diesem Fall nur den Behörden gegenüber regelmäßig die ordnungsgemäße Rechnungsstellung beweisen/darlegen.
Datenschutz ist schön, aber nicht immer hilfreich
Das ganze ist bisher aber nur eine Annahme. Aber Verbindungen/Services auf der Rechnung ohne EVN weisen schon mal darauf hin.
Ok aber dann kann O2 mir also Beispiel 1000€ in Rechnung stellen muss mir aber nicht sagen wofür?
Dazu kommt das ja die damaligen Rechnungen alle extra Positionen ausgewiesen hat jetzt halt nicht mehr
Theoretisch und provokant gesagt ja.
Praktisch obliegt das Abrechnungssystem ja auch externen Prüfungen.
Das betrifft im übrigen ja auch alle Anbieter. Was nicht gespeichert werden darf, kann auch nicht nachher eingesehen werden.
Ja ist klar aber ich als Kunde muss ja bezahlen da muss man mir ja sagen können ob es Telefonate waren oder App Käufe, das kann nicht sein das es keinerlei Informationen gibt.
„Dem Teilnehmer sind die gespeicherten Daten derjenigen Verbindungen, für die er entgeltpflichtig ist, nur dann mitzuteilen, wenn er vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum in Textform einen Einzelverbindungsnachweis verlangt hat; auf Wunsch dürfen ihm auch die Daten pauschal abgegoltener Verbindungen mitgeteilt werden.“
§ 99 Abs. 1 TKG
@Lomessi
du solltest innerhalb der vorgesehenen 8 Wochen die Rechnung reklamieren.
ich würde die immer schriftlich und nachweisbar machen.
z.b. über das Kontaktformular
https://www.o2online.de/service/kontaktformular/
Du kannst zeitnah auch einen EEN Einzelentgeldnachweis anfordern.
das ist nicht der EVN !
Wenn keine Erlaubnis zur dauerhaften Speicherung vorliegt, werden die Daten mit Rechnungsstellung gelöscht.
@stefanniehaus
da der Kunde aber keine Möglichkeit hat dies selbst zu prüfen,
würde ich trotzdem die Rechnung reklamieren.
O2 muss das endlich mal nachbesser.
Was soll da nachgebessert werden? Ohne Zustimmung keine Speicherung und rückwirkend kann man die nicht erteilen.
@Lomessi
lass den EVN doch jetzt erstellen. Wenn es regelmäßig entstehende Kosten sind, werden sie auch bei der nächsten Rechnung auftauchen.
Was mich bei Dir irritiert, weshalb versicherst Du Dich dreimal ob alle Sperren gesetzt sind? Du wirst doch wissen wo Du hintelefoniert hast und kannst daher das Ausland ausschließen.
Dies ist eine separate nr von meiner Schwester, sie hat zwar gesagt das nichts gemacht wurde aber irgendwo her muss es ja kommen. Also Übers Formular den Einzelentgelt Nachweis anfragen, danke
Nein - den EVN kann man im Kundenportal aktivieren!
Und den EEN muss es auch geben. Reklamieren und EEN anfordern geht per Kontaktformular.
Das sind 2 unterschiedliche Belege. Siehe Verbraucherzentrale.
Was soll da nachgebessert werden? Ohne Zustimmung keine Speicherung und rückwirkend kann man die nicht erteilen.
@FaceHugger
das ist richtig, aber auch wenn der EVN aktiviert wurde,
gab und gibt es die Situation das der EVN nicht erstellt wurde.
da aus welchen Gründen auch immer keine Einwilligung zur Datenspeicherung hinterlegt wurde.
das kann der Kunde nicht prüfen.
auch die Deaktivierung und später das neu aktivieren reicht da nicht.
ich habe das sebst schon durch und habe nach xx Kontakten mit dem Kundenservice
erst mit einer kostenpflichtige Aktion sicher gestellt, das der EVN erstellt wird.
Vorher klappte das jahrelang ohne Probleme.
Hallo @Lomessi, freut mich sehr, dass du auch den Weg zu uns in die Community gefunden hast Wie ich sehe, wurdest du hier ganz toll von unseren User:innen unterstützt. Hast du schon unser Kontaktformular für dein Anliegen genutzt, das poales verlinkt hat? Falls du weiterhin unsere Unterstützung benötigts, melde dich bitte hier. Halte uns gerne auf dem Laufenden.
Viele Grüße,
Senay