Hallo,
ich hab in den letzten Tagen einen Brief erhalten, indem ich den restlichen Betrag meines Handys begleichen soll, O2 hat ein Inkassobüro beauftragt.
Zu den Umständen: O2 konnte EINMAL die Rate nicht abbuchen, haben mir deswegen eine Mahnung geschickt, in der Stand, dass ich halt Mahngebühren, die Rate etc. zahlen soll bzw. überweisen soll. Hab ich auch getan und ich bin mir zu 99 % sicher, dass im Schreiben stand das die Zahlung forgesetzt wird und wenn sowas nochmal passiert O2 sich vorbehält den Ratenvertrag zu kündigen und das restliche Geld anzuforden. Danach haben sie gar nicht mehr abgebucht was ich leider nicht wirklich verfolgt hatte. irgendwann ist es mir halt komisch vorgekommen und hab mich hier bei O2 eingeloggt und meine Daten und Verträge durchgeschaut, da war keine einzige Rechnung gelistet und mein Handy stand auch nicht drin sondern das von meinem Vater obwohl es mein Account ist vom mein Konto abgebucht wird. Mein Vater ist nur Vertragsinhaber. Die O2 MyHandy-Rechnung war gar nicht mehr gelistet...
Hab bei O2 angerufen die meinten sie haben das alles an´s Inkassobüro abgetreten und können nicht mehr in die Daten schauen, das Inkassobüro hat mir aufgelistet was ich gezahlt hatte etc. wo sogar noch Fehler bei sind die ich nachweisen kann. Soll ich also zahlen oder gegen vorgehen?
Vielleicht hat ja Jemand paar Infos für mich danke
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Hast du das Schreiben noch?
Es ist in der Tat so, dass dir jetzt wohl nur noch die Zahlung bleibt. Wenn o2 es an Inkasso gegeben hat, dann sind sie oft raus. Du kannst versuchen, es noch mal schriftlich zu klären. Emailkontakt vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de
Es ist in der Tat so, dass dir jetzt wohl nur noch die Zahlung bleibt. Wenn o2 es an Inkasso gegeben hat, dann sind sie oft raus. Du kannst versuchen, es noch mal schriftlich zu klären. Emailkontakt vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de
Ich hab das Schreiben leider nicht mehr, O2 blockt ab und sagt halt sie haben damit nix mehr zu tun, was ich ne Frechheit finde. Ich bin seit 6 Jahren Kunde, mein nächsten Vertrag werd ich nicht mehr bei O2 machen. Das Inkassobüro sagt ich hätte das Geld überweisen müssen, worüber ich aber nicht Infomiert war bzw. mir wurde auch nicht bescheid gegeben? Ich soll nur 19 € überwiesen haben obwohl es 88 € waren.. Da haut so einiges nicht hin.
Genauso wie mit dem Handy, wieso steht mein Handy nicht unter meinen Verträgen und bekomm keine Rechnungen mehr über O2Myhandy?
Genauso wie mit dem Handy, wieso steht mein Handy nicht unter meinen Verträgen und bekomm keine Rechnungen mehr über O2Myhandy?
RobinHH1990 schrieb:Es gibt bei My Handy keine monatlichen Rechnungen. Die Forderung von o2 wird an das Inkasso abgegeben worden sein. Für o2 ist damit der Fall erledigt. Da du das Schreiben von damals nicht mehr hast (warum hebt man so was nicht auf?), kannst du auch schlecht etwas gegenteiliges beweisen. Zudem hast du es versäumt, deine Kontobewegungen zu kontrollieren. Diese ganzen Nachlässigkeiten willst du nun o2 anhängen?
Ich hab das Schreiben leider nicht mehr, O2 blockt ab und sagt halt sie haben damit nix mehr zu tun, was ich ne Frechheit finde. Ich bin seit 6 Jahren Kunde, mein nächsten Vertrag werd ich nicht mehr bei O2 machen. Das Inkassobüro sagt ich hätte das Geld überweisen müssen, worüber ich aber nicht Infomiert war bzw. mir wurde auch nicht bescheid gegeben? Ich soll nur 19 € überwiesen haben obwohl es 88 € waren.. Da haut so einiges nicht hin.
Genauso wie mit dem Handy, wieso steht mein Handy nicht unter meinen Verträgen und bekomm keine Rechnungen mehr über O2Myhandy?
Dass du damals mehr überwiesen hast, wirst du ja belegen können? Doch, erkläre mir, wie setzen sich 88 EUR zusammen? Das scheint doch mehr als eine Rate zu sein?
Rechnungen bekommst du nicht, weil es ja kein Vertrag ist mit monatlichen Grundgebühren etc. sondern ein einfacher Ratenzahlungsvertrag mit festen Raten über eine feste Laufzeit.
Wenn du beispielsweise bei MediaMarkt o.ä. etwas über Ratenzahlung kaufst, bekommtst du ja auch nicht monatliche Rechnungen, da Betrag, Laufzeit und Einzugsdatum fix sind.
Wenn du beispielsweise bei MediaMarkt o.ä. etwas über Ratenzahlung kaufst, bekommtst du ja auch nicht monatliche Rechnungen, da Betrag, Laufzeit und Einzugsdatum fix sind.
Ich hab doch gar nicht bestritten, dass es nicht mein Fehler war meine Kontoaktivitäten zu prüfen. Als ich mit dem Inkassobüro telefoniert habe, wurde mir gesagt, dass ich die Rechnungen (online) erhalten haben soll und das sehen kann etc.
Klar kann ich belegen, dass ich die 88 € überwiesen habe, es ging wie ich schon erwähnt hatte um die Mahngebühren, die Rate und dadurch folgende Kosten für O2.
Was sagt Ihr dazu, das mein Handy gar nicht unter meinen Verträgen drinne steht ?
Klar kann ich belegen, dass ich die 88 € überwiesen habe, es ging wie ich schon erwähnt hatte um die Mahngebühren, die Rate und dadurch folgende Kosten für O2.
Was sagt Ihr dazu, das mein Handy gar nicht unter meinen Verträgen drinne steht ?
Weil du mit o2 keinen Vertrag mehr hast. Die Forderung von o2 wurde an das Inkasso abgegeben.
Du solltest jetzt ein bißchen vorsichtig sein. Wenn der Gläubiger (bei Dir o2) die Forderung an ein Inkassounternehmen abgibt, schlagen die gleich diverse Gebühren drauf. Die Forderung erhöht sich also um einen meist nicht unerheblichen Betrag. Die Rechtmäßigkeit solcher Forderungen wird häufig kontrovers diskutiert.
Oftmals wird von Fachleuten folgendes Vorgehen empfohlen: Du überweist den kompletten Betrag an o2 (und bist damit prinzipiell aus der Sache raus, denn die Inkassogebühren sind in der Regel nicht durchsetzungsfähig), oder, falls Du an das Inkassobüro überweist, schreibst Du "nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung" dazu. Denn sonst nimmt das Inkasso Dein Geld und verrechnet mit den eigenen Forderungen, heißt also, daß Du die bezahlst und das Handy nicht.
Oftmals wird von Fachleuten folgendes Vorgehen empfohlen: Du überweist den kompletten Betrag an o2 (und bist damit prinzipiell aus der Sache raus, denn die Inkassogebühren sind in der Regel nicht durchsetzungsfähig), oder, falls Du an das Inkassobüro überweist, schreibst Du "nur zur Verrechnung mit der Hauptforderung" dazu. Denn sonst nimmt das Inkasso Dein Geld und verrechnet mit den eigenen Forderungen, heißt also, daß Du die bezahlst und das Handy nicht.
Das ist aber schon vorher so gewesen, als ich im Shop nachgefragt hatte wurde mir gesagt, das es angepasst wird.
-- hier stand quatsch 😉 --
Ja die reden Mist.. Na ja werd ich wohl zahlen müssen, auch wenn ich nicht den gesamten Betrag zahle da die Rechnung die sie mir aufgelistet haben einfach nur falsch ist.
Nicht ärgern...stimmt, die Hauptforderung wirst Du zahlen müssen, bei dem ganzen Mist, den Dir das Inkassobüro da aufdrücken will...eher nicht. Oberstes Gebot bei solchen Vereinen: NIE mit denen telefonieren und KEIN Schuldanerkenntnis unterschreiben, damit haben sie Dich in den Fängen.
Laß Dir eine detaillierte Auflistung zuschicken, aus der hervorgeht, wann Du was bezahlt hast/haben sollst und vor allem, wie das verrechent wurde (also Hauptforderung/Kosten usw.).
Laß Dir eine detaillierte Auflistung zuschicken, aus der hervorgeht, wann Du was bezahlt hast/haben sollst und vor allem, wie das verrechent wurde (also Hauptforderung/Kosten usw.).
Folgende Vorgehensweise würde ich dir empfehlen:
Schriftlich einmal der Forderung widersprechen und dabei den deinen Unterlagen entsprechenden Betrag angeben, der noch zu zahlen ist, mit dem Hinweis, dass du bereit bist, diesen betrag zu zahlen, sofern die Forerung angepasst wird. Bis die Forderung angepasst wird, nichts überweisen, da du damit unter Umständen nur den ursprünglich geforderten Betrag verringerst.
Wie dir SaurerApfel bereits vorgeschlagen hat, lasse dir eine Auflistung der Transaktionen schicken, damit du das prüfen kannst.
Übrigens: Zu zahglen sind die Hauptforderung, sofern diese auch richtig ist, sowie Mahngebühren und Verzugszinsen. Weitere (Inkassso-)Kosten sind nicht erstattungsfähig.
Schriftlich einmal der Forderung widersprechen und dabei den deinen Unterlagen entsprechenden Betrag angeben, der noch zu zahlen ist, mit dem Hinweis, dass du bereit bist, diesen betrag zu zahlen, sofern die Forerung angepasst wird. Bis die Forderung angepasst wird, nichts überweisen, da du damit unter Umständen nur den ursprünglich geforderten Betrag verringerst.
Wie dir SaurerApfel bereits vorgeschlagen hat, lasse dir eine Auflistung der Transaktionen schicken, damit du das prüfen kannst.
Übrigens: Zu zahglen sind die Hauptforderung, sofern diese auch richtig ist, sowie Mahngebühren und Verzugszinsen. Weitere (Inkassso-)Kosten sind nicht erstattungsfähig.
bs0 schrieb: Weitere (Inkassso-)Kosten sind nicht erstattungsfähig.Quelle?
Ich habe mich da etwas unglücklich ausgedruckt. Die Gerichte haben bestätigt, dass bestimmte Kosten als Verzugsschaden gelten und diese sind grundsätzlich erstattungsfähig. Weitere Kosten / Auslangen, die nicht als Verzugsschaden gelten, sind in diversen Urteilen nicht anerkannt worden. Inkassounternehmen versuchen oft z.B. Kontoführungsgebühren und unnötige Adressermittlungskosten geltend zu machen, und diese sind eben nicht erstattungsfähig. Das Thema ist leider sehr kompliziert, und ohne die genauen Forderungen im Einzelfall zu kennen, ist eine Beurteilung natürlich schwierig.
Grundsätzlich ist es aber so, wie Du beschrieben hast. Es spielen noch eine Menge Faktoren mehr rein, insbesondere, die Art und Weise und auch das, was der Schuldner mit sich machen läßt. So sind z. B. Widersprüche gegen einen Mahnbescheid äußerst ungern gesehen. Prinzipiell läßt sich aber sagen, daß Inkassounternehmen Gerichte scheuen wie der Teufel das Weihwasser und deshalb außergerichtlich großen Druck aufbauen, damit es aus ihrer Sicht gar nicht erst soweit kommt. Denn dort, falls sie sich dort hintrauen, unterliegen sie im Regelfall.
Anlagen: Anweisungen
Kd. Nr. xxxxxxxxx
Aktenzeichen: xxxxxxxxx
Bitte um Überprüfung
MfG
Edeltraud xxxxx
Edit LMSMDK: Kundennummer, Aktenzeichen, Name und Anhänge (Kontoabbuchungen und Umsatzabfrage) aus Datenschutzgründen entfernt.
Kd. Nr. xxxxxxxxx
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Bitte um Überprüfung
MfG
Edeltraud xxxxx
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Hallo Edeltraud,
bitte wende dich mit deinem Anliegen direkt an die Kundenbetreuung, bzw. an die Inkassoabteilung/Inkassobüro.
Hinweis: Hier im Forum bitte keine persönlichen Informationen in die Beiträge schreiben.
bitte wende dich mit deinem Anliegen direkt an die Kundenbetreuung, bzw. an die Inkassoabteilung/Inkassobüro.
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