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Hallo

ich musste eben feststellen, dass seit März 2023 auf meiner Rechnung plötzlich ein Mehrwertdienst Gaming in Höhe von 7,99 abgebucht worden ist, den ich nie bestellt/abonniert habe.

ich habe ihn jetzt hoffentlich online gekündigt, aber wie kann das sein und wie kann ich eine Erstattung/Rückzahlung geltend machen, da ich diesen Dienst ja nie genutzt habe und auch nicht haben wollte.

Danke im Voraus für die Antwort 

S.M.

Hallo @XSMPX,

schau dir diese FAQ an: 

LG


Hallo @XSMPX ,

herzlich willkommen in unserer o2 Community 😀
Das Abo ist, wie du schon geschrieben hast, gekündigt. 
Ich habe dir für die letzten beiden Rechnungen die Kosten wieder erstattet. Die Reklamationsfrist beträgt 8 Wochen nach dem Rechnungszugang. 
Vilureef hat schon darauf hingewiesen, was man noch tun kann. 🌸
Prinzipiell ist es aber so, dass wir keine Abos abschließen können. Diese müssen einmal zum Abschluß bestätigt werden. 
Prüfe bitte, ob noch jemand anderer Zugang zu deinem Handy hat. 

Gruß, Solveig 


Hallo und vielen Dank für die Antworten und das Kümmern.meines Wissens hat niemand weiter Zugang zu meinem Handy oder Account.

ich kann mir das also nicht erklären.werde aber zukünftig besser drauf achten und regelmäßig nachschauen.

aber nun ist es ja hoffentlich erstmal erledigt.

vielen herzlichen Dank noch einmal!

 

 


@XSMPX

bitte setze die Drittanbietersperre im meinO2 Bereich.

→ siehe Link von @Vilureef 


Bitte melde Fälle, wo Abos ohne Grund entstehen, der BNetzA. Das hier in Rede stehende Abo dürfte nicht zu den vertrauenswürdigen Diensten zählen. Somit wäre m.E. das Redirect - Verfahren anzuwenden gewesen. 

 

Hier geht es zum Beschwerdeformular

 

Hinweise der BNetzA dazu: 

Die Bundesnetzagentur hat im Oktober 2010 Verfahren zum Schutz von Verbrauchern im Bereich des Bezahlens über die Mobilfunkrechnung (Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019)) festgelegt. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung sind von den Mobilfunkunternehmen seit 01.02.2020 umzusetzen. Wie auch in der Pressemitteilung enthalten, hat die Bundesnetzagentur darin festgelegt, dass Drittanbieterdienstleistungen von den Mobilfunkunternehmen über die Mobilfunkrechnung nur abgerechnet werden dürfen, wenn:

  • eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde im Rahmen des Bezahlvorgangs für eine Drittanbieterleistung von der Internetseite des Drittanbieters auf eine Internetseite eines Mobilfunkanbieters umgeleitet wird (Redirect).
  • oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).

Bei Anwendung des Kombinationsmodells kann von einem generellen Redirect für Abrechnungen von Drittanbieterdiensten abgewichen werden, wenn Mobilfunkunternehmen eine Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben. Mobilfunkanbieter, die die Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben, wenden Verfahrensweisen an, die gleichermaßen geeignet sind, die Identifizierung eines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung von einem Drittanbieterdienst (einer neben der Verbindung erbrachten Leistung eines Drittanbietes) zu nutzen und die Mobilfunk-Teilnehmer wirksam davor zu schützen, dass ein solcher Dienst gegen seinen Willen abgerechnet wird. Bei Abgabe dieser Selbstverpflichtungserklärung ist es möglich, dass Transaktionen (auch Abonnements) von sogenannten Trusted Partnern nicht mit einem Redirect belegt werden müssen. Der Verzicht auf die Implementierung eines Redirects für Trusted Partner erfolgt mit der Maßgabe, dass auch diese Dienste einer strengen Zulassungsprüfung bei Vorliegen eines Anbindungsantrags an das Rechnungssystem des Mobilfunkanbieters unterliegen. Die Liste der Dienste, die einem Trusted Partner Login unterliegen, ist dauerhaft auf besonders vertrauenswürdige Dienste zu beschränken.

 

Zu diesem Zweck ist in der Festlegung vorgegeben, dass von den Mobilfunkunternehmen eine Liste der Trusted Partner zu veröffentlichen und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren ist. Die derzeitige Liste der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG finden Sie unter https://www.zahleinfachperhandyrechnung.de/wp-content/uploads/Trustedpartnerlogin.pdf.

Für die Auslösung einer Transaktion im Bereich der Trusted Partner ist es erforderlich, dass sich der Nutzer bereits vor Vertragsschluss eine Authentifizierung über Benutzername und zusätzlich einem Authentifizierungsfaktor aus einer der Kategorien Wissen (z.B. Passwort), Besitz (z.B. TAN-Übermittlung auf das Gerät) oder Inhärenz (z.B. Face-ID) vornimmt. Entsprechende Sicherheitsmechanismen werden insbesondere von Diensten mit einer hohen Marktdurchdringung genutzt, die über etablierte, transparente Zahlungsabläufe verfügen.

 

Die Zahlungsabläufe sind auch über die verschiedenen Zahlungsmethoden hinaus einheitlich ausgestaltet und am Markt bekannt. Die Transaktionen werden regelmäßig per E-Mail oder SMS bestätigt.

 


Hallo @XSMPX,

hast du die Drittanbietersperre schon einrichten können?

Liebe Grüße
Miriam


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