@BarneyGumble
schau hier,
beachte die Drittanbietersperre beendet keine bestehenden Abos
Reklamieren solltest du hier: https://www.o2online.de/service/kontaktformular/
Setze dringend eine Drittanbietersperre. https://www.o2online.de/service/drittanbieter/
o2 ist nicht berechtigt, das Geld einzubehalten, wenn sie die Vorgaben der BNetzA nicht umsetzen.
Schutzmaßnahmen durch die Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat Regeln für die Abrechnung der Drittanbieterleistungen festgelegt. Seit Februar 2020 müssen Sie vor dem Kauf auf die Kosten ausdrücklich hingewiesen werden. So darf Ihr Mobilfunkanbieter Drittanbieterdienstleistungen nur dann abrechnen, wenn:
- entweder ein Redirect durchgeführt wurde; der Redirect ist eine Art Umleitung. Der Kunde wird vor dem Kauf auf die Internetseite seines Mobilfunkanbieters mit allen relevanten Produktinformationen umgeleitet. Hier wird er für eine Dienstleistung erst bezahlen, nachdem er z.B. auf „kaufen“ oder „zahlungspflichtig bestellen“ geklickt hat.
- oder das Mobilfunkunternehmen verschiedene festgelegte verbraucherschützende Maßnahmen implementiert (Kombinationsmodell).
Diese Kombinationslösung setzt sich u.a. aus Redirect, Registrierung und Login sowie Geld-Zurück-Garantie zusammen. Während das Redirect alleine eine technische Lösung bei der Identifizierung des Teilnehmers vorgibt, basiert das alternativ anwendbare Kombinationsmodell auf einer von der Bundesnetzagentur im Rahmen des Festlegungsverfahrens moderierten Selbstverpflichtung der Mobilfunkanbieter.
Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum mobilen Bezahlen über die Mobilfunkrechnung finden Sie Verfügung Nr. 108 vom 16.10.2019 (Amtsblatt Nr. 20/2019) (pdf / 677 KB) .
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/Drittanbieter/artikel.html
Beschwerde – so geht es!
Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern.
Diese Informationen brauchen wir
- Ihre persönlichen Daten,
- Die betroffene Mobilfunkrufnummer, über die die Abrechnung des unerwünschten Drittanbieterdienstes erfolgt ist,
- Informationen zu Ihrem Mobilfunkanbieter,
- Informationen zum unerwünschten Drittanbieter,
- Ggf. Kopie der Mobilfunkrechnung,
Direkt zum Beschwerdeformular
Hallo und herzlich willkommen in der Community @BarneyGumble.
Wie ich sehe hattest du bereits die Drittanbietersperre eingerichtet.
Widerrufen kannst du innheralb von 14 Tagen und Rechnungen innerhalb von 8 Wochen reklamieren.
Bielo hatte hier ja bereits die Links genannt.
LG Steffen
Hallo zusammen,
Danke für Eure Antworten. Ich reklamiere dann mal die Rechnung.
Mich wundert einfach nur, wie das passieren kann, da diese Sim-Karte in keinem Handy oder Tablet aktiv ist sondern für die Kids unterwegs in einem mobilen Router verbaut ist
Markus
Das passiert, weil o2 wohl nicht vollends die Vorgaben der BNetzA umsetzt, weil sie der Meinung sind, dass einige Dienste keine Drittanbieter sind. Zudem weigert sich o2, die Drittanbietersperre gleich bei Vertragsbeginn zu setzen und sie erst auf Kundenwunsch zu deaktivieren.
Setze zwingend die Sperre.
Mich wundert einfach nur, wie das passieren kann, da diese Sim-Karte in keinem Handy oder Tablet aktiv ist sondern für die Kids unterwegs in einem mobilen Router verbaut ist
Markus
Karte ist doch schnell mal rausgeholt und in ein Smartphone gesteckt, Kinder sind da sehr kreativ.
Hallo @BarneyGumble
Drittanbietersperre setzen (gilt nur für neue Abos)
Du mußt jede Handynummer separat registrieren und dich damit einloggen, sonst kann es sein, daß die Drittanbietersperre nicht komplett greift.
Du kannst diese für die gewünschte Rufnummer hier nachträglich
https://www.o2online.de/ecareng/?contentId=simkarten%2Fthirdpartyservicesnachträglich
einrichten
Gruß
Kinder sind da sehr kreativ.
o2 auch.
Reklamation ist gestellt…
Kinder schließe ich aus, Handy nehmen oder aus Verseehen was kaufen ja, aus nem Router Karte raus, Handy rein und wieder zurück….das können sie noch nicht ;-)
Im Prinzip kann der Thread hier geschlossen werden
Super @BarneyGumble, gebe uns hier dann nur noch bitte kurz Bescheid, sobald du eine Rückmeldung bzgl. der Reklamation von uns erhalten hast.
Dann kannst du hier auch gerne eine Antwort als Lösung markieren.
LG Steffen
Rückm3ldung nicht dafür ein neues Topic wieder mit so einem Anliegen erstellt.