Guten Tag,
Ich habe per Email eine Mahnung bekommen, diese richtete sich an eine Fr. xxx. Da das nicht mein Name ist und alle meine Rechnungen immer per Bankeinzug bezahlt wurden, was ich beim Einloggen auf mein O2-Konto sehr schnell nachkontrolliert hatte, denke ich, es war ein Missverständnis. Kontrollieren Sie doch bitte in Zukunft, welche Kontaktdaten zu welchen Kunden gehören, um Verwirrung zu vermeiden.
Danke.
Edit: Namen anonymisiert
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Evt. hat die andere Kundin die Emailadresse falsch eingetippt. Wie soll o2 das kontrollieren? Denk mal einfach ein wenig nach, bevor du hier was von dir gibst. Weiterhin ist mir gar nicht bekannt, dass o2 Mahnungen per Email versendet. War da ein Anhang dran?
Melde den Vorfall an o2 und gut ist es. Weiterhin ist es nicht förderlich, in der Öffentlichkeit Namen zu nennen. Gerade, wenn diese Personen offenbar Außenstände bei o2 haben.
Melde den Vorfall an o2 und gut ist es. Weiterhin ist es nicht förderlich, in der Öffentlichkeit Namen zu nennen. Gerade, wenn diese Personen offenbar Außenstände bei o2 haben.
Frank_B1 schrieb:
Evt. hat die andere Kundin die Emailadresse falsch eingetippt. Wie soll o2 das kontrollieren? Denk mal einfach ein wenig nach, beovr du hier was von dir gibst. Weiterhin ist mir gar nichtbekannt, dass o2 Mahnungen per Email versendet. War da ein Anhang dran?
Doch es werden Mahnungen per Mail versandt. Und wenn eine, nicht bestätigte Mailadresse, angesprochen wird wäre das sehr böse. Wenn man einen tipfehler hat muss diese legitimiert werden.
Melde den Vorfall an o2 und gut ist es. Weiterhin ist es nicht förderlich, in der Öffentlichkeit Namen zu nennen. Gerade, wenn diese Personen offenbar Außenstände bei o2 haben.
Da sind wir wieder beim Kernpunkt, wohin melden? An der Hotline? Per Fax? Der Aufwand für den Kunden ist jetzt gestiegen...
Gruß
Ich bin mir nicht bewusst, eine Emailadresse bei o2 legitimiert zu haben. Das war nur hier im Forum nötig. Wenn das so ist, dann hast du recht.
Da ich die Absenderadresse von Mahnungen nicht kenne, da ich keine bekomme, kann ich so spontan nicht sagen, ob man einfach antworten könnte.
Da ich die Absenderadresse von Mahnungen nicht kenne, da ich keine bekomme, kann ich so spontan nicht sagen, ob man einfach antworten könnte.
Ich meine es ist diese Mail mahnwesen@telefonica.com
Ob diese Replyfähig bzw. gelesen wird entzieht sich meiner Kenntnis.
Edit: mit legitimieren meine ich, wenn man seine Mailadrwesse ändert muss man diese bestätigen. Erst wenn das passiert ist, werden dann Mails dorthin versandt und diese im "System" geändert. Ist hier im Forum genauso.
Gruß
Ob diese Replyfähig bzw. gelesen wird entzieht sich meiner Kenntnis.
Edit: mit legitimieren meine ich, wenn man seine Mailadrwesse ändert muss man diese bestätigen. Erst wenn das passiert ist, werden dann Mails dorthin versandt und diese im "System" geändert. Ist hier im Forum genauso.
Gruß
Danke für die Info. Könnte man ja einfach mal testen. Jedenfalls wäre das meine erste Reaktion, wenn ich sowas erhalten würde.
Hi Sunti,
vorab Herzlich Willkommen im Forum
Tatsächlich hat ein anderer Kunde die bei dir hinterlegte E-Mail-Adresse als Kontaktmail hinterlegt. Ich habe diese aus dessen Kundendatensatz gelöscht und ihn darum gebeten dies zu korrigieren. Die Mahnung bezieht also nicht auf dich.
Gruß,
Marc
vorab Herzlich Willkommen im Forum
Tatsächlich hat ein anderer Kunde die bei dir hinterlegte E-Mail-Adresse als Kontaktmail hinterlegt. Ich habe diese aus dessen Kundendatensatz gelöscht und ihn darum gebeten dies zu korrigieren. Die Mahnung bezieht also nicht auf dich.
Gruß,
Marc
Danke für die Aufklärung @o2_Marc.
Gruß
Gruß
Sandroschubert schrieb:Nur zur Info: Mein Dad bekam auch schon mal eine Mail, die ihm nicht gehörte. Der Kunde hatte online seine Mail-Adresse nicht geändert, aber im CommCenter gelöscht. Und ich hatte genau die für meinen Dad eingerichtet, weil sie wieder frei war.
Doch es werden Mahnungen per Mail versandt. Und wenn eine, nicht bestätigte Mailadresse, angesprochen wird wäre das sehr böse. Wenn man einen tipfehler hat muss diese legitimiert werden.
Gruß
Ja richtig aber auch das sollte nicht passieren, da ja in der Zeit als die Mailadresse nicht vergeben war, es zu unzustellbaren Mails gekommen sein muss und die Mailadresse dann im System gesperrt wird. Man kann es auch mit Abbuchungen vergleichen, wenn ein Abbuchungskonto nicht mehr existiert, dann sollte nach einem fehlgeschlagenen Abbuchungsversuch das Konto nicht mehr angesprochen werden.
Gruß
Gruß
Danke, das leuchtet mir ein!
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