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Kündigung vor Vertragsende eingereicht – trotzdem Verlängerung bis 02.02.2026?

  • February 11, 2026
  • 10 Antworten
  • 75 Aufrufe

Hallo,

 

ich habe meine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit online eingereicht. Dafür liegt mir eine Bestätigung bzw. ein Nachweis vor.

 

Trotzdem wurde mein Vertrag nicht zum 28.12.2025 beendet, sondern bis zum 02.02.2026 weitergeführt und mir in diesem Zeitraum der volle Tarifpreis ohne Mitarbeiter-Rabatt berechnet.

 

Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

 

Wenn die Kündigung fristgerecht vor Vertragsende eingereicht wurde, warum wurde der Vertrag über das Laufzeitende hinaus verlängert und zusätzlich berechnet?

 

Ich bitte um:

 

  • eine klare Erklärung,
  • Prüfung des Kündigungsdatums anhand meines Nachweises,
  • sowie eine entsprechende Korrektur bzw. Kulanzregelung.

 

 

Eine Verlängerung trotz rechtzeitig eingereichter Kündigung ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel.

 

Vielen Dank.

 

Muhammed

10 Antworten

Bollermann
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  • February 11, 2026

Zu wann endet die Mindestvertragslaufzeit? Und wann hast du gekündigt? 


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 11, 2026

Die Mindestvertragslaufzeit endete am 28.12.2025.

 

Die Kündigung habe ich vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit online eingereicht. Ein entsprechender Nachweis liegt mir vor.

 

Daher ist für mich nicht nachvollziehbar, warum der Vertrag erst zum 02.02.2026 beendet wurde und mir für den Zeitraum nach dem 28.12.2025 der volle Tarifpreis berechnet wurde.

 

Ich bitte um eine konkrete Erklärung, weshalb die Kündigung nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit berücksichtigt wurde.


bs0
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  • Legende
  • February 11, 2026

Die Frage war wann genau du gekündigt hast. Welches Datum? Die Kündigungsfrist von einem Monat hast du beachtet?


The_Voice_70
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  • Legende
  • February 11, 2026

Sieht mir so aus als wenn zu knapp gekündigt wurde und dann logischerweise ein Monat dazu gekommen ist. 


bs0
Legende
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  • Legende
  • February 11, 2026

Ist auch meine Vermutung, gerade wegen der wiederholten Aussage “vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit eingereicht”.


  • Autor
  • Besucher:in
  • February 11, 2026

Ich habe am 18.12.2025 gekündigt. Mir war nicht bewusst, dass die einmonatige Kündigungsfrist bereits vor dem 28.12.2025 hätte eingehalten werden müssen.

 

Ich bin davon ausgegangen, dass eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ausreicht.

 

Da ich den Vertrag ohnehin beenden wollte und keine weitere Nutzung geplant war, bitte ich um eine Kulanzlösung für den Zeitraum nach dem 28.12.2025.


bs0
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  • Legende
  • February 11, 2026

Das ist doch der Sinn einer Kündigungsfrist ;-)

Kulanz ist in diesem Fall unwahrscheinlich, aber du kannst es natürlich versuchen. Nutze dazu am besten das Kontaktformular. Hier im Forum kann niemand darüber entscheiden.


The_Voice_70
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  • Legende
  • February 11, 2026

Bis 27.11. hätte die Kündigung  ausgeführt werden müssen um sicher zu gehen. Da wird nichts mit Kulanz passieren. Die Fristen sind bekannt. 


Bollermann
Legende
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  • February 11, 2026

@Duman0804 

Der späteste Kündigungstermin VOR Ablauf der Mindestvertragslaufzeit steht im Onlineportal und auf jeder Rechnung, letzte Seite unter "gut zu wissen". 

Dennoch hätte der Vertrag dann eigentlich am 27.1.(?) enden müssen. Hast du kurz vorher eine Portierung zum neuen Anbieter veranlasst? 


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • February 12, 2026

Guten Morgen ​@Duman0804,

vielen Dank, dass du dich auf diesem Weg mit deinem Anliegen meldest. Willkommen in unserer Community 🙂

Schade, dass du dich für eine Kündigung entschieden hast. Hier fand ja schon ein guter Austausch mit wichtigen Infos statt.

Ich habe gerade in deinem Kundenkonto nachgeschaut.

Für eine Kündigung zum 28.12.2025 hätte diese bis zum 28.11.2025 bei uns sein sollen - 30 Tage vorher. Bollermann hatte hier die richtige Vermutung. Das angesetzte Deaktivierungsdatum war dann der 29.01.26, welches aufgrund der Rufnummernmitnahme auf den 02.02.2026 gesetzt wurde. In so einem Fall verschieben wir das Deaktivierungsdatum, da wir der Weiterversorgung verpflichtet sind. Ich hoffe, dass dies für dich eine klare Erklärung ist und verständlicherweise keine Korrektur bzw. Kulanz machbar ist.