Hallo, ich bin mit dem Betrag von 29,95€ nicht einverstanden. Laut einem Urteil dürfen sie nicht mehr als 6,82€ verlangen.
MFG
Kati Hoyer
Lösung von stefanniehaus
Zur Antwort springenHallo, ich bin mit dem Betrag von 29,95€ nicht einverstanden. Laut einem Urteil dürfen sie nicht mehr als 6,82€ verlangen.
MFG
Kati Hoyer
Lösung von stefanniehaus
Zur Antwort springenWas für ein Urteil?
Es sind auch immer die, die dann nach einem Anwalt brüllen oder gleich mit einer Kündigung drohen, zur Presse gehen, den Bekannten erzählen, wie Sch**** o2 ist und selbstverständlich von Betrug oder Abzocke reden.
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