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Warum O2
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Hallo,

Uns wurde gesagt wir sollen nach Sperrung eine Ratenzahlung vereinbaren.

Bevor es dazu kam wurde bereits das Inkassounternehmen beauftragt mit utopischen Forderungen.

Abgemacht war etwas ganz anderes.

Ich hätte gerne einen Ansprechpartner für eine für beide Seiten vernünftige Lösung

 

Mit freundlichem Gruß

Wenn die Forderung bereits beim Inkasso liegt, musst du dich mit dem Inkassounternehmen auseinandersetzen. Dort wird man ggf. Rücksprache mit o2 halten.


Wie @bs0 schon sagt ein Anruf bei o2 wird dir nicht viel bringen, denn die haben die Forderung bereits an ihr Inkasso übergeben. Man wird dir bei der Hotline leider nichts anderes sagen außer das du dich bitte ans Inkasso mit deine Fragen wenden sollst. 

Aber ich kann dir jetzt schon sagen, auch da wird sich nicht viel tun 😞 denn für o2 ist die Sache mit Abgabe eigentlich schon erledigt. 

Es gibt nämlich Inkasso Dienstleister die Kaufen schulden direkt auf, bedeutet dein Kundenkonto bei o2 wurde durch das Inkasso ausgeglichen. Und deine Schulden inkl. aller Gebühren musst du jetzt an die zurückzahlen. 

Liebe grüße 🖖 


Klingt etwas seltsam …

 

Geht es um einen Mobilfunkvertrag oder vielleicht um eine Ratenzahlung für einen o2 my Handy Vertrag?

 

Wenn es um einen Mobilfunkvertrag geht, dann kann man schon vorab mit o2 sprechen und braucht nicht auf eine Sperre zu warten.


Und beim Ratenvertrag darf der Mobilfunkvertrag nicht gesperrt werden, zumal das getrennte Verträge sind. Das wäre klarer Rechtsbruch.

Sperren sind nur bei entsprechendem Rückstand und nur im jeweiligen Vertrag legitim.


@Rammschwein magst du uns vielleicht sagen um welche Sparte es sich bei dir handelt? 
 

Mobilfunkvertrag 

oder 

MyHandy Vertrag

 

lg 


edit: Text entfernt


Hallo und herzlich Willkommen in unserer Community @Rammschwein ,

auch wenn dein Anliegen kein schöner ist, ich kann mir vorstellen, dass du sehr erschrocken warst über die Post von einem Inkassounternehmen.

Um so schöner ist zu sehen, wie schnell du hier von unserer Community Unterstützung erhalten hast und schließe mich der Frage an: Um welchen Vertrag geht es genau? Liegt tearsbeforecrying richtig und du hast bei uns o2 my Handy und Mobilfunk?

Es ist auch schon richtig wie u.a. bs0 geschrieben hat: wenn der Fall bereits dort liegt, ist eine Klärung bei unserer Mahnbuchhaltung nicht mehr möglich. Daher kann ich dir ans Herz legen dich direkt mit dem zuständigen Inkassobüro in Verbindung zu setzen und dort einmal eine Zahlungsvereinbarung bzw. dein Anliegen zu klären.

Wie ist denn dein aktueller Stand der Dinge?

Danke euch alle für eure Unterstützung. 💙

Viele Grüße

Jennifer


Hallo,

Es handelt sich um den Mobilfunkvertrag meiner Freundin.

Da sie nicht in der Lage ist den hohen Betrag auf einen Schlag zu begleichen haben wir den Support angeschrieben mit der Bitte einer Ratenzahlung. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung es ginge erst bei einer vollsperrung und wir müssen warten. Unmittelbar nach Ende der Frist kam es jedoch nicht zu einem Gespräch für Ratenzahlung sondern sofort die Inkasso Forderung die die schon hohe Forderung mehr als verdoppelt hat.

 

Heißt: Wir haben um Ratenzahlung gebeten, es wurde abgelehnt, da wir warten sollen für die Vollsperrung (vorher geht nichts).

Und statt der Ratenzahlung sollen wir beim Inkasso jetzt mehr als das doppelte zahlen obwohl wir um eine monatliche Ratenzahlung gebeten haben.


Kein Unternehmen ist verpflichtet, eine Ratenzahlung anzubieten. Eventuell kann deine Freundin mit dem beauftragten Inkassobüro eine individuelle Zahlungsvereinbarung treffen. Hat sie bereits Kontakt aufgenommen? Bezüglich der Höhe der Forderung könnt ihr mit einer Google-Suche nach "umlagefähige Inkassokosten" hilfreiche Informationen finden.


Genauso ist es, daher glaube ich kaum, dass sich durch das Inkasso die Forderung verdoppelt hat.

 

Grüße


Bisher haben wir uns noch nicht mit dem Inkasso Unternehmen in Verbindung gesetzt.

Aber es ist nicht davon auszugehen, dass dieses Unternehmen heruntergehen wird mit dem Betrag.

Dann verstehe ich nicht die Irreführung von O² es ginge erst bei der Vollsperrung um diese dann direkt dem Inkassobüro zu verkaufen.

 

@der Giuseppe Das ist keine Frage des Glaubens, es lässt sich ja ganz leicht nachrechnen. Und es ist mehr als das doppelte!


Bekanntlich stimmen die meisten Inkassorechnungen nicht und die Forderungen wären zuvor rechtlich zu prüfen. Wenn da einige Positionen wegfallen sieht es meist besser aus. Und dann nochmals Erhöhung durch Ratenzahlung - Prost Mahlzeit!

edit: Blödsinn entfernt … und korrigiert:

Wenn es NUR der Mobilfunkvertrag ist, dann MUSS eine schriftliche Mahnung erfolgt sein mit Angabe der Folgen, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird. Spätestens dann hätte die Freundlin reagieren müssen. In den Folgen steht dann auch sicher was zum weiteren Ablauf. Oder?

Und natürlich kann die Rechnung jetzt noch viel höher sein, denn jetzt werden alle Kosten bis Vertragsende berechnet und vorher nur bis zum aktuellen Datum. Aber auch das ist nicht durchsetzungsfähig, denn wenn 100% berechnet werden, sind nur 20 … 50% gerechtfertigt und bei Gerichten durchsetzbar.


Die Forderung von o2 verdoppelt sich nicht, es kommen aber Kosten dazu. Diese müssen aber nicht alle berechtigt sein, daher der Tipp, euch zu informieren.

Ich sehe hier keine bewusste Irreführung, denn deiner Freundin wurde wohl gesagt, dass eine Ratenzahlung erst dann möglich ist wenn der Anschluss gesperrt wurde, nicht aber, dass vorher keine Abgabe an ein Inkassobüro erfolgen kann.


@Rammschwein :

Hallo,

diese Angelegenheit ist schwierig. Wenn ich böse wäre, hätte ich gefragt, warum sich deine Freundin bereits nach dem ersten oder spätestens nach dem zweiten Rückstand sich nicht an die Rechnungsabteilung gewandt hatte um ihre Situation kurz darzulegen. Aber ich bin ja nicht böse. Das Kind ist in den Brunnen gefallen und muss langsam und bedacht wieder rausgeholt werden. Es bleibt dir wirklich nichts anderes übrig, sich an das Inkasso zu wenden und eine Ratenvereinbarung zu treffen( am Besten schriftlich und wenigstens dort kurz die Situation schildern), sonst käme das Inkasso irgendwann auf die Idee, weitere Schritte in die Wege zu leiten, dessen Kosten höher wären. Acush solltest du den Hinweis von @bs0  in Betracht ziehen und evtl auch damit arbeiten. Trotzdem habe ich ein wenig Zweifel, dass sich durch das Inkasso die Forderung verdoppelt hat, es sei denn, diese Forderung ist nicht aktuell, sondern besteht seit einigen Jahren.

Viele Grüße


Hallo zusammen,

ich bin überwältigt von eurer Unterstützung. 😍 Und schließe mich dem an, das Kind ist den Brunnen gefallen - wichtig ist, dass @Rammschwein bzw. seine Freundin zur einer Lösung kommt, daher ist es notwendig, dass ihr bitte beim Inkassobüro anruft. Hier kann der Sachverhalt noch mal erläutert und hoffentlich schnell geklärt werden insbesondere wie sich die Kosten zusammen setzen. 🍀

Magst du uns bitte auf den Laufenden halten?  😊

Viele Grüße

Jennifer


@o2_Jennifer 

Anrufen nicht, eher ein kurzes und sachlisches Schreiben aufsetzen und die Situation kurz darlegen. Ohne Vorhaltungen und Vorwürfe.

Grüße


@der Giuseppe Das ist ein guter Punkt. Schriftlich lässt sich der Sachverhalt gut und neutral dar legen. 

Aus eigner Erfahrung heraus, kann ein Anruf bereits viel Licht ins Dunkeln bringen. Daher habe ich das Telefonat vorerst empfohlen. 😊


Ein Blick auf diese Website ist u.U. hilfreich dafür, was Inkassobüros berechnen dürfen.

https://schuldnerberatung-schulz.de/inkassokosten/

 

Ansonsten empfehle ich unbedingt die Verbraucherzentrale vor Ort. Man sollte keine Scheu haben.


 

 

Darf mein Mobilfunkanbieter Schadensersatz für die Restlaufzeit verlangen, nachdem er mir die Kündigung erklärt hat?

 

Schadensersatz darf immer nur dann vom Kunden verlangt werden, wenn dieser schuldhaft einen Schaden beim Mobilfunkprovider verursacht hat. Das heißt, der Kunde muss versehentlich (fahrlässig) oder sogar absichtlich (vorsätzlich) seinem Mobilfunkanbieter einen finanziellen Schaden zugefügt haben. Eine Schadensersatzberechnung findet meistens dann statt, wenn der Kunde mehrere Mobilfunkrechnungen nicht bezahlt und der Provider aufgrund des Zahlungsausbleibs den Handyvertrag kündigt. Für die vertragliche Restlaufzeit macht der Anbieter dann eine Schadensersatzforderung geltend.

 

Diese Forderung nach Schadensersatz ist nur dann gerechtfertigt, wenn es sich um fehlerfreie Handyrechnungen gehandelt hat. Lag aber eine fehlerhafte Handyrechnung vor, gegen die der Kunde Widerspruch eingelegt hatte, so darf der Mobilfunkanbieter weder den Vertrag sperren noch kündigen. Wird dennoch gekündigt, und für die Restlaufzeit eine Schadensersatzforderung geltend gemacht, so ist diese ungerechtfertigt. Der Kunde ist in einem solchen Fall zu keinen Schadensersatzzahlungen verpflichtet.


Deine Freundin zahlt nicht nur die offenen Rechnung an zurück sondern da kommt noch Schadenersatzansprüche dazu (Restliche Vertragsmonate) deshalb ist die Hauptforderung auch höher…..


 

 


Hallo zusammen,

vielen Dank für diese rege Beteiligung in diesem Beitrag. 😍

Wie schaut es bei dir aus @Rammschwein , konntet ihr gestern schon telefonisch was erfahren oder habt ihr euch für die schriftliche Variante entschieden?

Viele Grüße

Jennifer


Moin @Rammschwein ,

da einige Tage verstrichen sind, wolle ich mal horchen, wie es bei euch aktuell ausschaut?

Konnte der Sachverhalt geklärt werden?

Ich freue mich über eine Rückmeldung.

Viele Grüße

Jennifer


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