Guten Tag,
im Frühjahr 2013 habe ich online das Zusatzpack I-Netflat für O2O deaktiviert; Simkarte sperren lassen und schriftlich gekündigt.
Nebst dem Entzug der Einzugserlaubnis.
Heute stellte ich fest das O2 seit Mitte des Jahres 2013 still und heimlich 9,99 € pro Monat abbuchen lässt.
Besonders trickreich ist die Tatsache das überhaupt nicht erkennbar ist wofür man bezahlt.
"O2 sagt Danke" bekommt deshalb ein ganz besonderes Flair.
Nun, 02, einer euer Mitarbeiter(in) muss ganz offensichtlich und unerlaubt für mein altes Handy Mitte des Jahres 2013 die I-net-Flat für mein abgemeldetes O2O aktiviert haben.
Soeben habe ich mein altes Handy eingeschaltet.
Die Sim-Karte ist deaktiviert.
Morgen lasse ich auf Kosten von O2 die 9,99 € durch die Bank zurück buchen.
Im Übrigen fordere ich die bis dato zu unrecht erhobenen Gebühren ebenfalls zurück.
Mit freundlichem Gruß
Seite 7 / 10
nicht_zu_fassen schrieb:Hi,
hast du mal den Link zu deinem Facebookposting?
VG, Matze
Danke Jerry Die Idee ist mir auch schon gekommen. Ich werde es mal prüfen lassen
Alle warten und gucken aber nix passiert mehr :-D
Dann ist die schöne Anonymität weg
Dark_Knight schrieb:Hier passiert auch nichts mehr, viel heiße Luft um nichts.
Alle warten und gucken aber nix passiert mehr :-D
Jaja Sprüche über Sprüche euer Gebiet.
Es ist noch am laufen, keine bange.
Es ist noch am laufen, keine bange.
25.08.2014 Beschluss des AG München über die Verweisung der Klage- und Verfahrenskosten an das Landgericht München I.
Sicher ist, Kenntnisnahme das weder O2 geschweige die deutlich nach Klageeinreichung durch O2 beauftragte Kanzlei Antwortschreiben geben.
Zur eigentlichen Sache hat sich das AG München noch nicht geäußert, da vorab Formalitäten geklärt werden müssen.
Heutiger Stand, keine weiteren Abbuchungen durch O2
Der Klagegrund bleibt bestehen, da ich noch Geld zurück fordere.
Sicher ist, Kenntnisnahme das weder O2 geschweige die deutlich nach Klageeinreichung durch O2 beauftragte Kanzlei Antwortschreiben geben.
Zur eigentlichen Sache hat sich das AG München noch nicht geäußert, da vorab Formalitäten geklärt werden müssen.
Heutiger Stand, keine weiteren Abbuchungen durch O2
Der Klagegrund bleibt bestehen, da ich noch Geld zurück fordere.
Durch das Schweigen von O2 und deren Kanzlei gehe ich davon aus das die Sonderkündigung meinerseits erfolgreich war.
Die durch offensichtlich O2 eingesetzte Kanzlei Bissel + Partner hat mein Schreiben vom 17.08.2014 nicht beantwortet, aber es ist schon im Amtsgericht München meinerseits aktenkundig zur Kenntnis genommen worden.
Stattdessen traf gestern ein Brief mit einer 2 Mahnung zur Begleichung zum 11.09.2014 ein.
Der Kanzlei Bissel + Partner habe ich gestern per Telefax auf deren Frist eine Notfrist zum Ende deren erneuten ziemlich kurzfristigen Frist gesetzt.
Soll heißen, die Frau Rechtsanwältin Z. der Kanzlei soll auf die Punkte vom 17.08.2014 antworten.
Trifft morgen kein Brief der Kanzlei Bissel + Partner ein verklage ich diese Kanzlei ebenfalls.
Stattdessen traf gestern ein Brief mit einer 2 Mahnung zur Begleichung zum 11.09.2014 ein.
Der Kanzlei Bissel + Partner habe ich gestern per Telefax auf deren Frist eine Notfrist zum Ende deren erneuten ziemlich kurzfristigen Frist gesetzt.
Soll heißen, die Frau Rechtsanwältin Z. der Kanzlei soll auf die Punkte vom 17.08.2014 antworten.
Trifft morgen kein Brief der Kanzlei Bissel + Partner ein verklage ich diese Kanzlei ebenfalls.
Woraus leitest du die Pflicht ab, dir zu antworten?
Die Kanzlei zu verklagen weil sie nicht antworten? Wenn das dein Ernst ist hast du einfach viel zu viel Zeit und viel zu viel Geld.
Angeblich ist diese Kanzlei nach eigener Aussage im Auftrag der Telefonica Germany GmbH & Co KG tätig.
Einen Mandatnachweis bleibt die Kanzlei schuldig und auch die anderen 5 Punkte werden nicht beantwortet.
Deshalb kann man als Betroffener ganz gelassen eine Unterlassungsklage einreichen wenn deren selbst gesetzte Frist verstrichen ist.
Immerhin habe ich mehrfach der Kanzlei angeboten Stellung zu nehmen.
Offensichtlich ist es nicht gewünscht.
@ BSO , erkläre zusätzlich den Personen weshalb sie eine zweite Rechnung für ein die selbe Sachen bezahlen sollen!
Du darfst es auch bvei Facebook.com/o2hilfe tun!
Einen Mandatnachweis bleibt die Kanzlei schuldig und auch die anderen 5 Punkte werden nicht beantwortet.
Deshalb kann man als Betroffener ganz gelassen eine Unterlassungsklage einreichen wenn deren selbst gesetzte Frist verstrichen ist.
Immerhin habe ich mehrfach der Kanzlei angeboten Stellung zu nehmen.
Offensichtlich ist es nicht gewünscht.
@ BSO , erkläre zusätzlich den Personen weshalb sie eine zweite Rechnung für ein die selbe Sachen bezahlen sollen!
Du darfst es auch bvei Facebook.com/o2hilfe tun!
- Zu viel Zeit
- Zu viel Geld
- Keinerlei Rechtskenntnisse
- Zu viel Geld
- Keinerlei Rechtskenntnisse
Ich denke nicht, dass die Kanzlei verpflichtet ist, dir zu antworten. Nochmal daher die Frage: Worais leitest du diese Pflicht ab?
Da geht es aber nicht um zwei Rechnungen für ein und die selbe Sache.
@ BSO , erkläre zusätzlich den Personen weshalb sie eine zweite Rechnung für ein die selbe Sachen bezahlen sollen!
Du darfst es auch bvei Facebook.com/o2hilfe tun!
Im Grunde unglaublich das Bielo öffentlich meint das eine Kanzlei im Auftrag keine Aussagen erklären muss!
Räusper, den Richter Freisler und die Gerichtsgebaren nach gut dünken gibt es schon lange nicht mehr!
Aus gutem Grund, da wir in einem Rechtsstaat leben wo es Rechtstaatliche Grundsätze gibt.
Deshalb Bielo muss auch die Kanzlei die etwas von einem einfordert auch Rede und Antwort stehen!
Darauf habe ich einen Anspruch und dieser Anspruch ist grundgesetzmäßig.
Alles verstanden?
Nein?
Zum Stefan Niehaus braucht man nach öffentlicher Recherche nichts mehr sagen!
Googelt und ihr werde fündig.....
Anders als Ihr muss ich weiterarbeiten
Räusper, den Richter Freisler und die Gerichtsgebaren nach gut dünken gibt es schon lange nicht mehr!
Aus gutem Grund, da wir in einem Rechtsstaat leben wo es Rechtstaatliche Grundsätze gibt.
Deshalb Bielo muss auch die Kanzlei die etwas von einem einfordert auch Rede und Antwort stehen!
Darauf habe ich einen Anspruch und dieser Anspruch ist grundgesetzmäßig.
Alles verstanden?
Nein?
Zum Stefan Niehaus braucht man nach öffentlicher Recherche nichts mehr sagen!
Googelt und ihr werde fündig.....
Anders als Ihr muss ich weiterarbeiten
Wo steht das? Welchen Artikel des Grundgestzes meinst du?
Darauf habe ich einen Anspruch und dieser Anspruch ist grundgesetzmäßig.
Alles verstanden?
Meiner Meinung nach muss eine Kanzlei nichtmal dem Richter antworten. Dann entscheidet er nach Aktenlage und fertig. Damit ist die Rechtstaatlichkeit gewahrt.
Bielo hat dich aber eine sachliche Frage gestellt. Warum willst du diese nicht beantworten? Im Grundgesetz steht eine solche Pflicht ja nicht.
Fragen habe ich euch auch gestellt!
Habt Ihr es für nötig gehalten diese Fragen zu beantworten?
Geht doch mal hin und erklärt auf Facebook.com/o2hilfe den Leuten:
Zitat:Also wieso habe ich zwei Kundennummern?
Dies hat zur Folge:
- ich bekomme immer die Rechnung in 2 Briefen
- ich erhalte 3 verschiedene Rechnungen - sogar in verschiedenen Briefen
- trotz Angabe der Kunden- und RE-Nummer bekomme ich Mahnungen, nur weil ich beim Online-Banking die Summe für alle 3 Karten zusammen überwiesen habe (habe aber RE-Nr. und KD-Nummer beim banking angegeben!)
- auf Nachfrage - ob ich nicht nur 1 Kundennummer haben könnte, bzw. dass man die beiden zusammenlegt, erzählt man mir, dass das ca,-19,- € kostet - wieso?? Ich habe mir nicht die beiden Nummern vergeben! Das war der Fehler von O2
Zitat Ende
Macht das doch mal!!!! Dazu fordere ich euch beiden nun auf!
Ihr zwei Beiden meint nun das eine Kanzlei einfach etwas jemanden zusenden darf! Richtig?
Dann schaut mal in die Gesetze!
Quelle GG, ZPO und StPO
Mit euch beiden habe ich zurecht fertig
Habt Ihr es für nötig gehalten diese Fragen zu beantworten?
Geht doch mal hin und erklärt auf Facebook.com/o2hilfe den Leuten:
Zitat:Also wieso habe ich zwei Kundennummern?
Dies hat zur Folge:
- ich bekomme immer die Rechnung in 2 Briefen
- ich erhalte 3 verschiedene Rechnungen - sogar in verschiedenen Briefen
- trotz Angabe der Kunden- und RE-Nummer bekomme ich Mahnungen, nur weil ich beim Online-Banking die Summe für alle 3 Karten zusammen überwiesen habe (habe aber RE-Nr. und KD-Nummer beim banking angegeben!)
- auf Nachfrage - ob ich nicht nur 1 Kundennummer haben könnte, bzw. dass man die beiden zusammenlegt, erzählt man mir, dass das ca,-19,- € kostet - wieso?? Ich habe mir nicht die beiden Nummern vergeben! Das war der Fehler von O2
Zitat Ende
Macht das doch mal!!!! Dazu fordere ich euch beiden nun auf!
Ihr zwei Beiden meint nun das eine Kanzlei einfach etwas jemanden zusenden darf! Richtig?
Dann schaut mal in die Gesetze!
Quelle GG, ZPO und StPO
Mit euch beiden habe ich zurecht fertig
Japp, dass darf sie. Eigentlich darf dir erst einmal jeder was zusenden, solange du das nicht untersagst.
Ihr zwei Beiden meint nun das eine Kanzlei einfach etwas jemanden zusenden darf! Richtig?
Rein rechtlich betrachtet, dürfte ich dir auch was zusenden. zB eine Rechnung von mir oder einen Vertrag. Wenn du mich dann fragst, warum ich das mache, dann muss ich dir nicht antworten. Ich kann dir sogar einen Mahnbescheid zustellen lassen, wenn du meine Rechnung nicht bezahlst.
nicht_zu_fassen schrieb:Das sind aber tolle Quellen. Zitere mal bitte die entsprechenden Paragrafen. Ansonsten ist das ganze nach wie vor unglaubwürdig.
Ihr zwei Beiden meint nun das eine Kanzlei einfach etwas jemanden zusenden darf! Richtig?
Dann schaut mal in die Gesetze!
Quelle GG, ZPO und StPO
nicht_zu_fassen schrieb:War zu erwarten sobald dir die Argumente ausgehen. Aber das ist mir auch recht.
Mit euch beiden habe ich zurecht fertig
Und zum Thema "Zwei Rechnungen für eine Sache": Hier gibt es keine Fragen zu beantworten, denn du hast leider nicht verstanden worum es geht. Und im Facebook-Kindergarten werde ich ganz sicher nichts posten.
@BSo
möglicherweise nehme ich Dir deine Entscheidung ab auf Facebook.com/o2hilfe bekannt zu werden.
Deine Aussagen sollte man wirklich der Öffentlichkeit nicht vorenthalten
möglicherweise nehme ich Dir deine Entscheidung ab auf Facebook.com/o2hilfe bekannt zu werden.
Deine Aussagen sollte man wirklich der Öffentlichkeit nicht vorenthalten
@BSo möglicherweise nehme ich Dir deine Entscheidung ab auf Facebook.com/o2hilfe bekannt zu werden. Deine Aussagen sollte man wirklich der Öffentlichkeit nicht vorenthalten
Möglicherweise? Es interessiert mich nicht im geringsten was du auf Facebook oder sonstwo posten willst. Meine Aussagen hier im Forum sind logischerweise schon öffentlich, und ich hätte sie ja gar nicht gepostet, wenn ich nicht dazu stehen würde. Wenn du meinen Aussagen widerlegen möchtest, steht dir das frei, aber bisher hast du das nicht gemacht, noch scheinst du das machen zu wollen.
Wenn du 2 - 3 Leser mehr für deine Beiträge hier gewinnen möchtest, nur zu! Wenn ich micht richtig erinnere wolltest du deine Geschichte sowieso auf Facebook posten, hast es aber dann doch nicht gemacht, oder? Zumindest hast du nicht auf die Bitte eines o2-Mitarbeiters reagiert, den Post zu verlinken.
Da du offensichtlich sehr gerne die Justiz mit deinen Problemen bemühst, was ja auch dein gutes Recht ist, sollte dir doch eins eigentlich längst klar sein: Wenn man seine Argumente mit Urteilen oder Gesetzen begründen möchte, sollte man die entsprechenden Fundstellen zitieren und nicht pauschal ganze Gesetze. Ein Richter wird sich ja auch nicht zufrieden geben mit der Aussage "steht in der StPO, bzw. es gibt schon Urteile dazu".
Nun, ich sehe das wird hier leider wieder zu nichts sinnvolles führen, von daher bin ich jetzt schon wieder raus aus der Diskussion. Solltest du entscheiden, etwas diesbezüglich auf Facebook zu posten, kannst du sehr gerne den Post hier verlinken. Vorsorglich noch ein freundlicher Hinweis: Bevor du irgendwo unüberlegt etwas über andere Leute postest, lies mal bitte § 185 ff. StGB durch.
In Kürze erwarte ich die Bekanntgabe zur Hauptverhandlung in der Sache Telefonica Germany GmbH & Co OhG.
Dort, @bso, kannst auch Du dich zur Sache äußern!
Dort, @bso, kannst auch Du dich zur Sache äußern!
Mir geht es auch so , die Buchen von meinem Konto ab , obwohl sie keine Erlaubnis haben . Ich habe alle Verträge gekündigt. Nur ärger mit O2 beim Vertrag abschließen sind die schnell. Haben meiner Tochter 2 Verträge untergeschoben, die wir nicht wollten und auch nicht Unterschrieben haben. Ich bin sehr unzufrieden man bekommt auf Briefe keine Antwort oder wenn unzureichend und am Sachverhalt vorbei. Die sitzen am längeren Hebe,l zum Glück gibt es noch andere Anbieter. Ich empfehle keine Verträge machen bei keinen von diesen Haien.
Ich hab übrigens ein Video gefunden das alle Fragen zu dem Thema klärt.
Schaut bitte bei Youtube danach.
Und ich finds auch interessant was hier alles gepostet wird. Da du ja mit den beiden fertig bist, wär ich dafür hier Schluss zu machen, bis ein "Urteil" besteht.
Schaut bitte bei Youtube danach.
Und ich finds auch interessant was hier alles gepostet wird. Da du ja mit den beiden fertig bist, wär ich dafür hier Schluss zu machen, bis ein "Urteil" besteht.
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