Guten Tag,
im Frühjahr 2013 habe ich online das Zusatzpack I-Netflat für O2O deaktiviert; Simkarte sperren lassen und schriftlich gekündigt.
Nebst dem Entzug der Einzugserlaubnis.
Heute stellte ich fest das O2 seit Mitte des Jahres 2013 still und heimlich 9,99 € pro Monat abbuchen lässt.
Besonders trickreich ist die Tatsache das überhaupt nicht erkennbar ist wofür man bezahlt.
"O2 sagt Danke" bekommt deshalb ein ganz besonderes Flair.
Nun, 02, einer euer Mitarbeiter(in) muss ganz offensichtlich und unerlaubt für mein altes Handy Mitte des Jahres 2013 die I-net-Flat für mein abgemeldetes O2O aktiviert haben.
Soeben habe ich mein altes Handy eingeschaltet.
Die Sim-Karte ist deaktiviert.
Morgen lasse ich auf Kosten von O2 die 9,99 € durch die Bank zurück buchen.
Im Übrigen fordere ich die bis dato zu unrecht erhobenen Gebühren ebenfalls zurück.
Mit freundlichem Gruß
Seite 3 / 10
schulleitung schrieb:Seit wann gibt es denn Sammelklagen in Deutschland?
also suche ich mitsteiter, gerichtsurteile und rechtsanwälte, die ähnliche erfahrungen machten oder gerade machen. finde das sinnvoll, da sammelklagen auch in deutschland mehr bewegen, schon allein wegen der moralischen stützen.
Gruß
Sandroschubert schrieb:@schulleitung
schulleitung schrieb:Seit wann gibt es denn Sammelklagen in Deutschland?
also suche ich mitsteiter, gerichtsurteile und rechtsanwälte, die ähnliche erfahrungen machten oder gerade machen. finde das sinnvoll, da sammelklagen auch in deutschland mehr bewegen, schon allein wegen der moralischen stützen.
Ich glaube, wir sehen alle zuviele US-Serien
@Sandroschubert hat bereits in seinem Beitrag #48 darauf hingewiesen, dass es in Deutschland so etwas wie Sammelklagen nicht gibt. In unserem lieben Rechtsstaat muss jeder Fall einzeln beurteilt werden, was eine gewisse präjudizierende Wirkung auf andere, gleichgelagerte Fälle nicht ausschließt, je nachdem, welche Instanz da Recht spricht.
Manchmal werden sogenannte "Musterprozesse" geführt, wobei das allerdings auch kein fester Rechtsbegriff ist. Aber auch hier geht es jeweils um einen Einzelfall.
Es hilft also nicht sonderlich, andere Betroffene oder "Mitstreiter" zu suchen; zumindest erhöht es nicht die Chancen vor Gericht.
Wer immer auch rechtlich gegen bestimmte Vorgehensweisen der Mobilfunkanbieter vorgeht: er ist zunächst auf sich allein gestellt und trägt auch das Risiko allein.
Dennoch (oder grade deshalb) würde ich mir wünschen, dass irgendwann einmal ein eindeutiges Urteil gesprochen würde. Noch besser wäre m.E. aber eine eindeutige gesetzliche Regelung.
@o2_Ronny
Danke für deine Info.
Bislang hat die Abteilung Recht + Inkasso auf ihre selbst gesetzte und wirklich kurze Frist nicht reagiert.
Dabei bleibt ein fader Beigeschmack übrig.
Persönlich tendiere ich nun einen Eilantrag bei Gericht zu stellen im dem der Telefonica Germany GmbH & Co verboten werden soll Daten an Konsumentendatenverwalter zu übermitteln.
Danke für deine Info.
Bislang hat die Abteilung Recht + Inkasso auf ihre selbst gesetzte und wirklich kurze Frist nicht reagiert.
Dabei bleibt ein fader Beigeschmack übrig.
Persönlich tendiere ich nun einen Eilantrag bei Gericht zu stellen im dem der Telefonica Germany GmbH & Co verboten werden soll Daten an Konsumentendatenverwalter zu übermitteln.
Hallo nicht_zu_fassen,
Ich habe mir die Beiträge hier angeschaut und wollte eigentlich nicht darauf antworten. Jedoch möchte ich dies nun doch tun, da ein meiner Meinung nach wichtiger Aspekt bisher ausser vor gelassen wurde.
Du hast anfangs mitgeteilt, dass du deine SIM schriftlich gekündigt hast und bist ebenso davon ausgegangen, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hat. Jedoch bitte ich zu bedenken, dass man überall bei einer Kündigung auch eine Kündigungsbestätigung erhält. Sofern du diese erhalten hast, ist in dem Fall alles schick. Hast du jedoch keine erhalten, würde ich gerne die Frage stellen, warum du nicht einfach rechtzeitig in Bezug auf deine Kündigung nachgefragt hast.
Mich persönlich würde es stutzig machen wenn ich irgendwo kündige und keine Bestätigung erhalte. Durch das Absenden der Kündigung alleine, ist ein Vertrag noch nicht gekündigt. Erst mit der Bestätigung habe ich einen Termin zu wann der Vertrag gekündigt wird, einen Nachweis darüber das der gekündigt wird und eine Bestätigung das eine Kündigung überhaupt eingegangen ist.
Obwohl hier bereits einiges schon geschrieben wurde, obliegt es dir darauf zu antworten oder nicht. Scheinbar ändert sich an der aktuellen Lage nichts und ein Thema welches immer wieder von neuem begonnen wird, kann man irgendwann auch Todquatschen. Gerade auch weil der eigentliche Sinn des Themas irgendwann unter geht oder man sich im Kreise dreht.
nicht_zu_fassen schrieb:Inwiefern dies gänzlich umzusetzen ist, bleibt fraglich, da man dies dann für alle Unternehmen in Deutschland einheitlich festlegen müsste. Jedoch hat jedermann das Recht bei umstrittenen Forderungen welche sich noch in Klärung befinden, der Weitergabe von Daten bei dem entsprechendem Unternehmen zu widersprechen.
...
Persönlich tendiere ich nun einen Eilantrag bei Gericht zu stellen im dem der Telefonica Germany GmbH & Co verboten werden soll Daten an Konsumentendatenverwalter zu übermitteln.
Ich habe mir die Beiträge hier angeschaut und wollte eigentlich nicht darauf antworten. Jedoch möchte ich dies nun doch tun, da ein meiner Meinung nach wichtiger Aspekt bisher ausser vor gelassen wurde.
Du hast anfangs mitgeteilt, dass du deine SIM schriftlich gekündigt hast und bist ebenso davon ausgegangen, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hat. Jedoch bitte ich zu bedenken, dass man überall bei einer Kündigung auch eine Kündigungsbestätigung erhält. Sofern du diese erhalten hast, ist in dem Fall alles schick. Hast du jedoch keine erhalten, würde ich gerne die Frage stellen, warum du nicht einfach rechtzeitig in Bezug auf deine Kündigung nachgefragt hast.
Mich persönlich würde es stutzig machen wenn ich irgendwo kündige und keine Bestätigung erhalte. Durch das Absenden der Kündigung alleine, ist ein Vertrag noch nicht gekündigt. Erst mit der Bestätigung habe ich einen Termin zu wann der Vertrag gekündigt wird, einen Nachweis darüber das der gekündigt wird und eine Bestätigung das eine Kündigung überhaupt eingegangen ist.
Obwohl hier bereits einiges schon geschrieben wurde, obliegt es dir darauf zu antworten oder nicht. Scheinbar ändert sich an der aktuellen Lage nichts und ein Thema welches immer wieder von neuem begonnen wird, kann man irgendwann auch Todquatschen. Gerade auch weil der eigentliche Sinn des Themas irgendwann unter geht oder man sich im Kreise dreht.
JohnDee schrieb:Du hast anfangs mitgeteilt, dass du deine SIM schriftlich gekündigt hast und bist ebenso davon ausgegangen, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hat. Jedoch bitte ich zu bedenken, dass man überall bei einer Kündigung auch eine Kündigungsbestätigung erhält.
Aber nicht bei O2, hier muss man diese explizit anfordern, selbst dann kann es bis 6 Wochen dauern bis die Bestätigung kommt.
Sofern du diese erhalten hast, ist in dem Fall alles schick. Hast du jedoch keine erhalten, würde ich gerne die Frage stellen, warum du nicht einfach rechtzeitig in Bezug auf deine Kündigung nachgefragt hast.
Das muss man nicht, wen man den Eingang beweisen/belegen kann. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum das Firmen Kündigungsbestätigungen versenden müssen.
Mich persönlich würde es stutzig machen wenn ich irgendwo kündige und keine Bestätigung erhalte. Durch das Absenden der Kündigung alleine, ist ein Vertrag noch nicht gekündigt.
Doch sicher, hier liegst du falsch.
Erst mit der Bestätigung habe ich einen Termin zu wann der Vertrag gekündigt wird, einen Nachweis darüber das der gekündigt wird und eine Bestätigung das eine Kündigung überhaupt eingegangen ist.
Das ist absoluter Unsinn.
Gruß
Du kannst doch nicht durch das Absenden einer Kündigung automatisch davon ausgehen das diese angekommen ist oO
Sofern man einen Nachweis darüber hat, bestenfalls zum Beispiel per Fax, dann ist das immer noch etwas anderes aber per Brief gestaltet sich das ganze etwas komplizierter. Selbst ein Einschreiben beweist nicht das in dem Einschreiben auch wirklich eine Kündigung vorhanden ist.
Daher im Zweifelsfall einfach per Fax verschicken. Dann hat man immer den Nachweis darüber, dass es abgeschickt wurde. Eine Bestätigung sollte man dennoch irgendwann einmal erhalten Erhält man diese nicht, würde ich weiterhin skeptisch bleiben und nachfragen.
Ehm.. noch einmal zurück zur Kündigungsbestätigung.
So etwas wir heut zu Tage überall automatisch verschickt. Obwohl dies etwas dauert, muss diese nicht separat angefordert werden. Außer vielleicht man benötigt diese recht dringend.
Sofern man einen Nachweis darüber hat, bestenfalls zum Beispiel per Fax, dann ist das immer noch etwas anderes aber per Brief gestaltet sich das ganze etwas komplizierter. Selbst ein Einschreiben beweist nicht das in dem Einschreiben auch wirklich eine Kündigung vorhanden ist.
Daher im Zweifelsfall einfach per Fax verschicken. Dann hat man immer den Nachweis darüber, dass es abgeschickt wurde. Eine Bestätigung sollte man dennoch irgendwann einmal erhalten Erhält man diese nicht, würde ich weiterhin skeptisch bleiben und nachfragen.
Ehm.. noch einmal zurück zur Kündigungsbestätigung.
So etwas wir heut zu Tage überall automatisch verschickt. Obwohl dies etwas dauert, muss diese nicht separat angefordert werden. Außer vielleicht man benötigt diese recht dringend.
Ok wenn Du meinst. Wie schreibst du so schön ab einem gewissen Punkt dreht man sich im Kreis. Und das in Einschreiben ein leeres Blatt liegt ist auch eine schöne Legende.
Gruß
Gruß
Sandroschubert schrieb:@JohnDee
JohnDee schrieb:
Mich persönlich würde es stutzig machen wenn ich irgendwo kündige und keine Bestätigung erhalte. Durch das Absenden der Kündigung alleine, ist ein Vertrag noch nicht gekündigt.
Doch sicher, hier liegst du falsch.
Erst mit der Bestätigung habe ich einen Termin zu wann der Vertrag gekündigt wird, einen Nachweis darüber das der gekündigt wird und eine Bestätigung das eine Kündigung überhaupt eingegangen ist.
Das ist absoluter Unsinn.
@Sandroschubert hat völlig Recht. Denn qua definitionem ist eine Kündigung eine einseitigeempfangsbedürftige Willenserklärung, die auf Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses gerichtet ist. Dauerschuldverhältnisse ergeben sich beispielsweise aus dem Abschluss eines Miet-, Arbeits- oder eines Mobilfunkvertrages.
"Einseitig" heißt, dass wenn man fristgerecht kündigt, es nicht etwa einer Zustimmung des Vertragspartners bedarf. Die Kündigung wird in einem solchen Fall einfach zum entsprechenden Zeitpunkt wirksam. Und eine Bestätigung ist tatsächlich nicht erforderlich. Nirgendwo ist vorgeschrieben, dass der andere Vertragspartner eine Bestätigung zu erteilen hat, auch wenn es meist üblich und m.E. auch wünschenswert ist. Aber auch wenn man eine Kündigung beispielsweise ohne Einschreiben abschickt und diese beim Empfänger ankommt, entfaltet sie ihre Wirkung. Ich schreibe die meisten Kündigungen so frühzeitig ohne Einschreiben, dass ich im Falle eines Falles immer noch fristgerecht ein Einschreiben hinterherjagen könnte, wenn trotz Bitte um eine Bestätigung keine solche eintrudeln sollte.
"Empfangsbedürftig" bedeutet, dass der Vertragspartner die Kündigung erhalten, man sie ihm also in geeigneter Weise zustellen / zustellen lassen muss. Sinnvoll ist hier, dass man einen Nachweis für den Empfang der Kündigung hat.
Im Übrigen: Die Behauptung eines die Kündigung empfangenden Vertragspartners, dass ein eingegangener Briefumschlag angeblich leer war, würde vor Gericht mit einem schallenden Lachen des Richters quittiert werden, wenn so ein Fall jemals vor Gericht landen würde. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem das ein gekündigter Vertragspartner jemals behauptet hätte. Ich weiß nicht, wer sich so einen Blödsinn immer ausdenkt. Allerdings kommt dieser Nonsens im Internet öfter mal in dem einen oder anderen Forum hoch.
Freundliche Grüße,
Fuchs
Ich sehe schon ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt. In diesem Fall meinte ich, obwohl ich mir bewusst bin, dass der Vertragspartner eine Kündigung nicht bestätigen muss, eine Bestätigung in Form einer Eingangsbestätigung. Im Fall das eine Kündigung per Fax abgesendet wird, ist es nachvollziehbar, wann und wo die Kündigung eingegangen ist. Bei allem was postalisch läuft, ist ein Nachweis darüber nicht so einfach. Von einem leeren Blatt habe ich übrigens nie gesprochen
Jedoch kann man ja so einiges per Einschreiben versenden... Eine Beschwerde oder eine Reklamation, welche per Einschreiben versendet wurde, bedeutet immer noch nicht, dass automatisch die Kündigung ebenfalls darin vorhanden ist.
Obwohl wie ihr ja bereits erwähnt habt, eine Bestätigung durch den Vertragspartner nicht notwendig ist, erhält man eigentlich bei so fast jedem Unternehmen, dass ich kenne, eine Information darüber das eine Kündigung eingegangen ist.
Einige Kriterien können ja wirklich dazu führen, dass eine Kündigung nicht eingegangen ist.
Beispiel:
falsche Faxnr.,
falsche Postanschrift,
Kündigung wurde einfach nicht bearbeitet etc.
Daher ist es immer sinnvoll einfach nachzufragen ob denn wirklich alles vorliegt
So egal, langsam schweifen wir wirklich ab. Vielleicht haben wir auch einfach nur ein falsches Verständnis davon oder ich drücke mich weiterhin falsch aus
Jedoch kann man ja so einiges per Einschreiben versenden... Eine Beschwerde oder eine Reklamation, welche per Einschreiben versendet wurde, bedeutet immer noch nicht, dass automatisch die Kündigung ebenfalls darin vorhanden ist.
Obwohl wie ihr ja bereits erwähnt habt, eine Bestätigung durch den Vertragspartner nicht notwendig ist, erhält man eigentlich bei so fast jedem Unternehmen, dass ich kenne, eine Information darüber das eine Kündigung eingegangen ist.
Einige Kriterien können ja wirklich dazu führen, dass eine Kündigung nicht eingegangen ist.
Beispiel:
falsche Faxnr.,
falsche Postanschrift,
Kündigung wurde einfach nicht bearbeitet etc.
Daher ist es immer sinnvoll einfach nachzufragen ob denn wirklich alles vorliegt
So egal, langsam schweifen wir wirklich ab. Vielleicht haben wir auch einfach nur ein falsches Verständnis davon oder ich drücke mich weiterhin falsch aus
@JohnDee
Danke für Deine Klarstellung. Dann sind wir ja nicht auseinander in unseren Meinungen
Freundliche Grüße,
Fuchs
Danke für Deine Klarstellung. Dann sind wir ja nicht auseinander in unseren Meinungen
Freundliche Grüße,
Fuchs
@JohnDee schrieb: Selbst ein Einschreiben beweist nicht das in dem Einschreiben auch wirklich eine Kündigung vorhanden ist.Danke fürs klarstellen. Dann habe ich das falsch verstanden....
Gruß
Eine Klage ist eröffnet und anhängig.
Bestreiten kann es Telefonica Germany GmbH & Co OHG nicht.
Die Klageschrift müsste O2 erhalten haben.
Darauf darf O2 antworten.
Bei mir ist nichts eingetroffen.
Dann gab es trotz meiner Klage den Brief mit der wirklich kurzen Frist der O2 Abteilung Recht + Inkasso.
Von meiner Sicht ist die kurze Frist i.V. mit meinem Brief an die O2 Abteilung Recht + Inkasso abgelaufen.
Diese Frist hat O2 nach der Klage gesetzt.
Im Grunde muss man es O2 gerichtlich verbieten strittige Forderungen an Konsumentendatenbanken zu übermitteln.
O2 hält sich noch nicht einmal an selbst gesetzte Fristen.
Bestreiten kann es Telefonica Germany GmbH & Co OHG nicht.
Die Klageschrift müsste O2 erhalten haben.
Darauf darf O2 antworten.
Bei mir ist nichts eingetroffen.
Dann gab es trotz meiner Klage den Brief mit der wirklich kurzen Frist der O2 Abteilung Recht + Inkasso.
Von meiner Sicht ist die kurze Frist i.V. mit meinem Brief an die O2 Abteilung Recht + Inkasso abgelaufen.
Diese Frist hat O2 nach der Klage gesetzt.
Im Grunde muss man es O2 gerichtlich verbieten strittige Forderungen an Konsumentendatenbanken zu übermitteln.
O2 hält sich noch nicht einmal an selbst gesetzte Fristen.
Bis jetzt ist immer noch kein Schreiben der Telefonica Germany GmbH & Co Abteilung Recht + Inkasso eingetroffen!!!
Unglaublich das O2 sich selbst so kurze Fristen setzt und dann nicht in der Lage ist einen Brief aufzusetzen!
Gut, dann reiche ich zu Recht nun die zweite Klage bzgl. Verstoß gegen § 28a BDSG ein.
Nebenbei lege ich Widerspruch gegen die aktuell vorgelegte Rechnung ein.
Zum 14. Juli 2014 habe ich mit Fristsetzung eine Sonderkündigung gegenüber O2 erklärt.
Diese Sonderkündigung hat O2 erhalten.
Zusätzlich ist zivilrechtlich eine Klage meinerseits anhängig.
Die aktuell vorgelegte Rechung ist falsch, da sie nur bis zum 14.07.2014 erfasst werden dürfte.
Unglaublich das O2 sich selbst so kurze Fristen setzt und dann nicht in der Lage ist einen Brief aufzusetzen!
Gut, dann reiche ich zu Recht nun die zweite Klage bzgl. Verstoß gegen § 28a BDSG ein.
Nebenbei lege ich Widerspruch gegen die aktuell vorgelegte Rechnung ein.
Zum 14. Juli 2014 habe ich mit Fristsetzung eine Sonderkündigung gegenüber O2 erklärt.
Diese Sonderkündigung hat O2 erhalten.
Zusätzlich ist zivilrechtlich eine Klage meinerseits anhängig.
Die aktuell vorgelegte Rechung ist falsch, da sie nur bis zum 14.07.2014 erfasst werden dürfte.
Hallo @nicht_zu_fassen
dein Schreiben wurde bereits intern an die Fachabteilung weitergeleitet.
Weitere Auskünfte können und dürfen wir dir zu diesem Thema nicht mehr geben, da die weitere Bearbeitung über die Fachabteilung erfolgt.
Viele Grüße
Dörte
dein Schreiben wurde bereits intern an die Fachabteilung weitergeleitet.
Weitere Auskünfte können und dürfen wir dir zu diesem Thema nicht mehr geben, da die weitere Bearbeitung über die Fachabteilung erfolgt.
Viele Grüße
Dörte
Heute traf Post ein, aber nicht von Telefonica Germany Abteilung Recht + Inkasso sondern von der Rechtsanwaltskanzlei Bissel + Partner aus Nürnberg.
Frau Rechtsanwältin Z. aus dieser o.g. Kanzlei hat keine Vertretungsvollmacht von der Telefonica Germany GmbH & Co vorgelegt.
Dann wird einfach Hauptforderung geschrieben + 1. Mahnung"!" und eine verdammt kurze Frist gesetzt.
Einen Beleg oder Begründung bleibt Frau Rechtsanwältin Z. schuldig.
Am Montagmorgen wird Frau Rechtsanwältin Z. ein Telefax erhalten.
Vermutlich wird sie dann keinen Spaß an ihrer Arbeit haben.
Ich selbst werde u.a. Frau Z. Daraufhinweisen das Telefonica Germany mir Geld schuldet und das deshalb schon einen Klage meinerseits durch das AG München erhoben wurde.
Zusätzlich besteht meine begründete Sonderkündigung durch den Vertrauensverlust.
Die Info das die Telefonica Abteilung Recht + Inkasso die zweite Klage meinerseits kassiert verschweige ich auch nicht.
Die selbst gesetzte Frist der Telefonica Abteilung Recht + Inkasso ist abgelaufen.
Leute, das passiert hier in "echt"
Frau Rechtsanwältin Z. aus dieser o.g. Kanzlei hat keine Vertretungsvollmacht von der Telefonica Germany GmbH & Co vorgelegt.
Dann wird einfach Hauptforderung geschrieben + 1. Mahnung"!" und eine verdammt kurze Frist gesetzt.
Einen Beleg oder Begründung bleibt Frau Rechtsanwältin Z. schuldig.
Am Montagmorgen wird Frau Rechtsanwältin Z. ein Telefax erhalten.
Vermutlich wird sie dann keinen Spaß an ihrer Arbeit haben.
Ich selbst werde u.a. Frau Z. Daraufhinweisen das Telefonica Germany mir Geld schuldet und das deshalb schon einen Klage meinerseits durch das AG München erhoben wurde.
Zusätzlich besteht meine begründete Sonderkündigung durch den Vertrauensverlust.
Die Info das die Telefonica Abteilung Recht + Inkasso die zweite Klage meinerseits kassiert verschweige ich auch nicht.
Die selbst gesetzte Frist der Telefonica Abteilung Recht + Inkasso ist abgelaufen.
Leute, das passiert hier in "echt"
Solange alles nur in deiner Fantasie passiert...
Ansonsten: gerne her mit den Fakten...
Ansonsten: gerne her mit den Fakten...
Wird Stefan wieder frech?
Die Fakten hat O2 erhalten und zwar in Schriftform namens einer Klageschrift.
Stefan Niehaus hat diesen Umstand offensichtlich nicht mitbekommen.
Darauf zündete die Abteilung Recht + Inkasso eine Nebelkerze und verweigert dazu eine Stellungnahme.
Die zweite Nebelkerze ist on dieser Kanzlei Bissel + Partner am Samstag eingetroffen.
Dabei war ich am Samstag bei der Post um O2 nochmals einen Brief zukommen zu lassen.
Grund, der per Mail eingetroffenen Rechnung widersprochen.
Jetzt Stefan Niehaus, nimm deine Legosteine und spiel damit weiter
Die Fakten hat O2 erhalten und zwar in Schriftform namens einer Klageschrift.
Stefan Niehaus hat diesen Umstand offensichtlich nicht mitbekommen.
Darauf zündete die Abteilung Recht + Inkasso eine Nebelkerze und verweigert dazu eine Stellungnahme.
Die zweite Nebelkerze ist on dieser Kanzlei Bissel + Partner am Samstag eingetroffen.
Dabei war ich am Samstag bei der Post um O2 nochmals einen Brief zukommen zu lassen.
Grund, der per Mail eingetroffenen Rechnung widersprochen.
Jetzt Stefan Niehaus, nimm deine Legosteine und spiel damit weiter
Anstatt Fakten kommen nur Beleidigungen.
Wo sind jetzt die Fakten?
Wo sind jetzt die Fakten?
Die Fakten sind bei O2, basta
Was versteht Stefan daran nicht?
P.s zeig mal wo ich dich beleidigt haben soll
Was versteht Stefan daran nicht?
P.s zeig mal wo ich dich beleidigt haben soll
Nur weil du keine Fakten nennen kannst, musst du nicht beleidigend werden.
Siehe deine bisherigen Beiträge.
Wo sind also die Fakten?
Siehe deine bisherigen Beiträge.
Wo sind also die Fakten?
Jetzt Stefan Niehaus, nimm deine Legosteine und spiel damit weiter
Wird Stefan wieder frech?
Stefan Niehaus hat diesen Umstand offensichtlich nicht mitbekommen.Zumindest unnötig.
Einigen wir uns drauf. @nicht_zu_fassen möchte keine konkreten Fakten weiter nennen. @stefanniehaus möchte nicht sagen, wo er sich beleigt gefühlt hat.
Unter den Punkten hier: Schluss jetzt.
@ O2_Moderation
ich möchte das Ihr jetzt, umgangssprachlich im Internet auch Troll genannt, User Stefanniehaus blockt.
Mir selbst hat der User Stefan Niehaus soeben eine Straftat unterstellt, aber er will gleichzeitig nicht mitteilen wo diese Straftat passiert sei.
Fast Zeitgleich übt der User Stefan Niehaus Schmähkritik aus.
So hat Stefan Niehaus öffentlich am 17.08.2014 um 02:58 Uhr nachstehendes veröffentlicht
Zitat:" Solange alles nur in deiner Fantasie passiert... Zitat Ende
Hätte Stefan Niehaus den Thread gelesen, dann hätte er gewusst das keine Phantasie bei mir vorliegt.
Ich fordere die O2_Moderatoren nun zum handeln auf ihre eigenen Forumsregeln zu beachten und den User Stefan Niehaus zu sperren.
Salopp gesagt ist der betreffende User in der Vergangenheit bei anderen Usern auch so vorgegangen.
Mit den aufgestellten Forumsregeln deckt sich es nicht.
ich möchte das Ihr jetzt, umgangssprachlich im Internet auch Troll genannt, User Stefanniehaus blockt.
Mir selbst hat der User Stefan Niehaus soeben eine Straftat unterstellt, aber er will gleichzeitig nicht mitteilen wo diese Straftat passiert sei.
Fast Zeitgleich übt der User Stefan Niehaus Schmähkritik aus.
So hat Stefan Niehaus öffentlich am 17.08.2014 um 02:58 Uhr nachstehendes veröffentlicht
Zitat:" Solange alles nur in deiner Fantasie passiert... Zitat Ende
Hätte Stefan Niehaus den Thread gelesen, dann hätte er gewusst das keine Phantasie bei mir vorliegt.
Ich fordere die O2_Moderatoren nun zum handeln auf ihre eigenen Forumsregeln zu beachten und den User Stefan Niehaus zu sperren.
Salopp gesagt ist der betreffende User in der Vergangenheit bei anderen Usern auch so vorgegangen.
Mit den aufgestellten Forumsregeln deckt sich es nicht.
nicht_zu_fassen schrieb:Really? Really? Really?
@ O2_Moderation
ich möchte das Ihr jetzt, umgangssprachlich im Internet auch Troll genannt, User Stefanniehaus blockt.
Mir selbst hat der User Stefan Niehaus soeben eine Straftat unterstellt, aber er will gleichzeitig nicht mitteilen wo diese Straftat passiert sei.
Fast Zeitgleich übt der User Stefan Niehaus Schmähkritik aus.
So hat Stefan Niehaus öffentlich am 17.08.2014 um 02:58 Uhr nachstehendes veröffentlicht
Zitat:" Solange alles nur in deiner Fantasie passiert... Zitat Ende
Hätte Stefan Niehaus den Thread gelesen, dann hätte er gewusst das keine Phantasie bei mir vorliegt.
Ich fordere die O2_Moderatoren nun zum handeln auf ihre eigenen Forumsregeln zu beachten und den User Stefan Niehaus zu sperren.
Salopp gesagt ist der betreffende User in der Vergangenheit bei anderen Usern auch so vorgegangen.
Mit den aufgestellten Forumsregeln deckt sich es nicht.
Sowas kindisches, und jetzt komm mal runter, geh schlafen und wir sprechen uns morgen wieder.
Ja, wirklich.
Mich hat es nicht gewundert das Libermann wieder am tippen ist.
So gänzlich abwegig sind viele Kritiken anderer User zu euch nicht.
Mich hat es nicht gewundert das Libermann wieder am tippen ist.
So gänzlich abwegig sind viele Kritiken anderer User zu euch nicht.
nicht_zu_fassen schrieb:Wieso, weil ich erst schlichten wollte?
So gänzlich abwegig sind viele Kritiken anderer User zu euch nicht.
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