Guten Tag,
im Frühjahr 2013 habe ich online das Zusatzpack I-Netflat für O2O deaktiviert; Simkarte sperren lassen und schriftlich gekündigt.
Nebst dem Entzug der Einzugserlaubnis.
Heute stellte ich fest das O2 seit Mitte des Jahres 2013 still und heimlich 9,99 € pro Monat abbuchen lässt.
Besonders trickreich ist die Tatsache das überhaupt nicht erkennbar ist wofür man bezahlt.
"O2 sagt Danke" bekommt deshalb ein ganz besonderes Flair.
Nun, 02, einer euer Mitarbeiter(in) muss ganz offensichtlich und unerlaubt für mein altes Handy Mitte des Jahres 2013 die I-net-Flat für mein abgemeldetes O2O aktiviert haben.
Soeben habe ich mein altes Handy eingeschaltet.
Die Sim-Karte ist deaktiviert.
Morgen lasse ich auf Kosten von O2 die 9,99 € durch die Bank zurück buchen.
Im Übrigen fordere ich die bis dato zu unrecht erhobenen Gebühren ebenfalls zurück.
Mit freundlichem Gruß
Seite 2 / 10
nicht_zu_fassen schrieb:Man sollte aufpassen gegen wen man etwas beantragt etc. Ich meine O2 ist eine "OHG".
In der Zwischenzeit beantrage ich ein Urteil zu Lasten der Firma O2 GmbH & Co KG zu erlassen.
Simkarten muss man nicht an O2 zurücksenden, ich würde diese an Deiner Stelle nicht mehr aktiv nutzen.
Halte uns bitte auf dem Laufenden wie es ausgegangen ist.
Gruß
Hallo nicht_zu_fassen,
ich habe zum Verständnis noch ein paar Fragen.
Wie hast du denn deine Kündigung im Frühjahr 2013 geschickt? Hast du sie uns per Post als Einschreiben geschickt? Hast du uns die Einzugsermächtigung in demselben Schreiben entzogen oder uns deswegen separat einen Brief geschickt? Hast du letztes Jahr eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung und den Widerruf der Einzugsermächtigung von uns erhalten? Auf welchem Weg hast du letztes Jahr das Internet Pack gekündigt? Hast du eine SMS-Bestätigung über die Deaktivierung bekommen? Kannst du auf den Rechnungen nachvollziehen, dass das Internet Pack zwischenzeitlich deaktiviert war?
Die SIM-Karte brauchst du nicht an uns zurückschicken.
Viele Grüße
Michael
ich habe zum Verständnis noch ein paar Fragen.
Wie hast du denn deine Kündigung im Frühjahr 2013 geschickt? Hast du sie uns per Post als Einschreiben geschickt? Hast du uns die Einzugsermächtigung in demselben Schreiben entzogen oder uns deswegen separat einen Brief geschickt? Hast du letztes Jahr eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung und den Widerruf der Einzugsermächtigung von uns erhalten? Auf welchem Weg hast du letztes Jahr das Internet Pack gekündigt? Hast du eine SMS-Bestätigung über die Deaktivierung bekommen? Kannst du auf den Rechnungen nachvollziehen, dass das Internet Pack zwischenzeitlich deaktiviert war?
Die SIM-Karte brauchst du nicht an uns zurückschicken.
Viele Grüße
Michael
@ Sandro,
persönlich habe ich kein Problem über den Ausgang zu berichten.
Ich tippe viel eher darauf das O2 etwas dagegen haben könnte.
@ O2_michael,
hat nicht O2 schriftlich geraten Klage bei Gericht einzureichen?
Hier geht es um gravierende Mängel für die es schon Grundsatzurteile gibt.
Deshalb schweigt O2 auch zu den Details.
Die gesetzte Frist hat O2 verstreichen lassen und das führte dann auch zu dem Providerwechsel.
Mein Anspruch gegen O2 bleibt unberührt und wird nun im Klageverfahren behandelt.
In dieser Sache vertrete ich mich selber vor Gericht.
Viele Grüße
persönlich habe ich kein Problem über den Ausgang zu berichten.
Ich tippe viel eher darauf das O2 etwas dagegen haben könnte.
@ O2_michael,
hat nicht O2 schriftlich geraten Klage bei Gericht einzureichen?
Hier geht es um gravierende Mängel für die es schon Grundsatzurteile gibt.
Deshalb schweigt O2 auch zu den Details.
Die gesetzte Frist hat O2 verstreichen lassen und das führte dann auch zu dem Providerwechsel.
Mein Anspruch gegen O2 bleibt unberührt und wird nun im Klageverfahren behandelt.
In dieser Sache vertrete ich mich selber vor Gericht.
Viele Grüße
@ o2_michael
Post ist soeben von O2 Abteilung Recht + Inkasso eingetroffen.
Ich dachte O2 wollte sich an Recht und Gesetz halten?
Tenor ist, O2 Abteilung Recht + Inkasso möchte am 08.08.2014 der Schufa Holding AG und InfoScore Consumer Data Einträge vornehmen lassen.
Da es sich aber um bestrittene Forderungen handelt und von meiner Seite sogar eine Klage bei dem Amtsgericht München befindet kann O2 insbesondere deren Abteilung Recht + Inkasso nicht behaupten das es eine unbestrittene Sache sei.
Sollte O2 eine Meldung veranlassen wäre es ein Verstoß gegen § 28a BDSG.
Dieser Verstoß würde eine weitere Klage meinerseits gegen O2 lostreten.
Selbstverständlich mit einem weiteren Anspruch auf Schadenersatz.
Im Grunde müsste sich per se jeden Moment das Amtsgericht München wegen meiner Klage bei O2 schriftlich melden und eine Klageschrift zustellen.
Leiten Sie diese Info an die Abteilung Recht + Inkasso weiter.
Danke
Post ist soeben von O2 Abteilung Recht + Inkasso eingetroffen.
Ich dachte O2 wollte sich an Recht und Gesetz halten?
Tenor ist, O2 Abteilung Recht + Inkasso möchte am 08.08.2014 der Schufa Holding AG und InfoScore Consumer Data Einträge vornehmen lassen.
Da es sich aber um bestrittene Forderungen handelt und von meiner Seite sogar eine Klage bei dem Amtsgericht München befindet kann O2 insbesondere deren Abteilung Recht + Inkasso nicht behaupten das es eine unbestrittene Sache sei.
Sollte O2 eine Meldung veranlassen wäre es ein Verstoß gegen § 28a BDSG.
Dieser Verstoß würde eine weitere Klage meinerseits gegen O2 lostreten.
Selbstverständlich mit einem weiteren Anspruch auf Schadenersatz.
Im Grunde müsste sich per se jeden Moment das Amtsgericht München wegen meiner Klage bei O2 schriftlich melden und eine Klageschrift zustellen.
Leiten Sie diese Info an die Abteilung Recht + Inkasso weiter.
Danke
Hallo nicht_zu_fassen,
ich wollte mit meinen Fragen nur zur Klärung beitragen. Da du bereits eine Klage eingereicht hast, verstehe ich, dass du keine weitere inhaltliche Klärung mehr hier suchst.
Ich bitte dich deswegen, dass du uns auch jede weitere Information oder Beschwerde deinerseits offiziell zukommen lässt. Da es sich hier um ein öffentliches Forum handelt, sind wir nicht die richtige Plattform, um deine Klage zu bearbeiten oder Anfragen und Informationen weiterzuleiten. Ich bitte dich dafür um Verständnis.
Viele Grüße
Michael
ich wollte mit meinen Fragen nur zur Klärung beitragen. Da du bereits eine Klage eingereicht hast, verstehe ich, dass du keine weitere inhaltliche Klärung mehr hier suchst.
Ich bitte dich deswegen, dass du uns auch jede weitere Information oder Beschwerde deinerseits offiziell zukommen lässt. Da es sich hier um ein öffentliches Forum handelt, sind wir nicht die richtige Plattform, um deine Klage zu bearbeiten oder Anfragen und Informationen weiterzuleiten. Ich bitte dich dafür um Verständnis.
Viele Grüße
Michael
Dennoch würden wir uns sehr über den Verlauf freuen. Berichte bitte, da es für einige wichtig ist.
Heute gab es Post vom Amtsgericht München.
Unter dem öffentlichem Aktenzeichen 281 C 17396/14 wurde die Klage eröffnet.
Die Klageschrift müsste O2 Telefonica Germany & Co OHG erhalten haben.
@ O2_Michael
Tschuldigung Michael, Du willst berechtigte Anliegen nicht an eure Abteilung Recht + Inkasso weiterleiten?
Sollte die O2 Abteilung Recht und Inkasso wie angekündigt vornehmen lassen, dann reiche ich einen weitere Klage wegen Verstoß gegen § 28a BDSG mit Schadensersatzansprüchen ein.
Du weißt aber schon das dies wieder andere O2 Kunden mit ihren Geldern bezahlen?
@ Bielo
Persönlich habe ich kein Problem damit über den Fortgang zu berichten.
Unter dem öffentlichem Aktenzeichen 281 C 17396/14 wurde die Klage eröffnet.
Die Klageschrift müsste O2 Telefonica Germany & Co OHG erhalten haben.
@ O2_Michael
Tschuldigung Michael, Du willst berechtigte Anliegen nicht an eure Abteilung Recht + Inkasso weiterleiten?
Sollte die O2 Abteilung Recht und Inkasso wie angekündigt vornehmen lassen, dann reiche ich einen weitere Klage wegen Verstoß gegen § 28a BDSG mit Schadensersatzansprüchen ein.
Du weißt aber schon das dies wieder andere O2 Kunden mit ihren Geldern bezahlen?
@ Bielo
Persönlich habe ich kein Problem damit über den Fortgang zu berichten.
Im eigenem Interesse und zu deiner Rechtssicherheit, solltes du da direkt kommunizieren. Ich gehe auch davon aus, dass aufgrund einer anhängigen Klage kein Mitarbeiter außerhalb der Rechtsabteilung mit dir über dieses Thema kommunizieren darf und auch nicht berechtigt ist, WE entgegen zu nehmen.
Tschuldigung Michael, Du willst berechtigte Anliegen nicht an eure Abteilung Recht + Inkasso weiterleiten?
Sollte die O2 Abteilung Recht und Inkasso wie angekündigt vornehmen lassen, dann reiche ich einen weitere Klage wegen Verstoß gegen § 28a BDSG mit Schadensersatzansprüchen ein.
Du weißt aber schon das dies wieder andere O2 Kunden mit ihren Geldern bezahlen?
Das ist aber in jedem Unternehmen so, welche eine Klage am Hals hat und im Sinne der Rechtsabteilung auch logisch.
PM gibt es ja notfalls hier auch. Den Wortlaut der Klageschrift kannst du mir gern per PM schon mitteilen.
@ Bielo
Persönlich habe ich kein Problem damit über den Fortgang zu berichten.
Guten Morgen,
Guten Morgen Bielo,
es geht nachher ein Brief zur Post für die O2 Abteilung Recht und Inkasso.
In dem Brief kündige ich der Telefonica Germany GmbH & Co OHG die zweite Zivilklage an, wenn man die bestrittene Forderung der Schufa Holding und der InfoConsumer Data meldet.
Die Abteilung Recht und Inkasso sollte wissen das O2 von mir seit April angeschrieben wurde und O2 darauf mangelhaft geantwortet hat.
Im Übrigen sollte ich sogar noch auf ein abschließendes Antwortschreiben warten!
Hier stellt sich überhaupt nicht die Frage ob es eine unbestrittene oder bestrittene Forderung ist.
Diese Forderung ist de facto bestritten und sogar mittlerweile in einem Zivilverfahren gerichtlich anhängig.
Diese Info darf ein offizieller O2 Mitarbeiter nicht an die Abteilung Recht und Inkasso weiterleiten?
Für "Kunden" der Abteilung Recht und Inkasso gibt es keinen Ansprechpartner.
Er kann lediglich aus drei Telefonnummern eine auswählen und dort anrufen.
Ich persönlich habe es vorgezogen an die Hauptverwaltung nach München zu schreiben und zugleich die Einschreibekosten geltend gemacht.
Immerhin ist o2 bewusst das die Forderung strittig ist.
Zur Zivilklage ist zu sagen das ich beantragt habe,
- Rückzahlung zu viel abgehobener Gebühren von Mai 2013 bis April 2014
- Niederschlagung der O2 Forderung
- Sonderkündigung wegen Vertrauens- und Vertragsbruch zum 14 Juli 2014 (Termin hat O2 verstreichen lassen, Providerwechsel hat trotzdem stattgefunden)
- Kosten des Verfahrens der Telefonica Germany aufzuerlegen
Guten Morgen Bielo,
es geht nachher ein Brief zur Post für die O2 Abteilung Recht und Inkasso.
In dem Brief kündige ich der Telefonica Germany GmbH & Co OHG die zweite Zivilklage an, wenn man die bestrittene Forderung der Schufa Holding und der InfoConsumer Data meldet.
Die Abteilung Recht und Inkasso sollte wissen das O2 von mir seit April angeschrieben wurde und O2 darauf mangelhaft geantwortet hat.
Im Übrigen sollte ich sogar noch auf ein abschließendes Antwortschreiben warten!
Hier stellt sich überhaupt nicht die Frage ob es eine unbestrittene oder bestrittene Forderung ist.
Diese Forderung ist de facto bestritten und sogar mittlerweile in einem Zivilverfahren gerichtlich anhängig.
Diese Info darf ein offizieller O2 Mitarbeiter nicht an die Abteilung Recht und Inkasso weiterleiten?
Für "Kunden" der Abteilung Recht und Inkasso gibt es keinen Ansprechpartner.
Er kann lediglich aus drei Telefonnummern eine auswählen und dort anrufen.
Ich persönlich habe es vorgezogen an die Hauptverwaltung nach München zu schreiben und zugleich die Einschreibekosten geltend gemacht.
Immerhin ist o2 bewusst das die Forderung strittig ist.
Zur Zivilklage ist zu sagen das ich beantragt habe,
- Rückzahlung zu viel abgehobener Gebühren von Mai 2013 bis April 2014
- Niederschlagung der O2 Forderung
- Sonderkündigung wegen Vertrauens- und Vertragsbruch zum 14 Juli 2014 (Termin hat O2 verstreichen lassen, Providerwechsel hat trotzdem stattgefunden)
- Kosten des Verfahrens der Telefonica Germany aufzuerlegen
Hab da mal ne Frage an die Herrschaften Mods oder Admins
Seit ihr bei O2 angestellt und könnt ihr präzise Angaben machen?
Hab seit Anfang Mai Probs mit O2 die Buchen ständig ein zweites Handy ab, was ich nie erhalten habe, habe schon angerufen zweimal angerufen und man sagte mir ja das machen wir schon. Nix ist passiert wieder abgebucht wieder angerufen wieder vertröstet, heute bekomme ich ne Mahnung. Sehe online, dass das Geld definitiv nicht zurück gebucht wurde.
Super ist der letzte Satz, wenn ich die RAte zahle ist mein Telefon abbezahlt. Wäre ja ok wenns so wäre eigentlich läuft deas ganze noch über ein Jahr.
Ich bekomme hier ne Krise. Fakt ist, sollte das sich nicht ändern enziehe ich denen die Lastschriftabbuchung, dann können die mich mal das sitze ich aus.
Seit ihr bei O2 angestellt und könnt ihr präzise Angaben machen?
Hab seit Anfang Mai Probs mit O2 die Buchen ständig ein zweites Handy ab, was ich nie erhalten habe, habe schon angerufen zweimal angerufen und man sagte mir ja das machen wir schon. Nix ist passiert wieder abgebucht wieder angerufen wieder vertröstet, heute bekomme ich ne Mahnung. Sehe online, dass das Geld definitiv nicht zurück gebucht wurde.
Super ist der letzte Satz, wenn ich die RAte zahle ist mein Telefon abbezahlt. Wäre ja ok wenns so wäre eigentlich läuft deas ganze noch über ein Jahr.
Ich bekomme hier ne Krise. Fakt ist, sollte das sich nicht ändern enziehe ich denen die Lastschriftabbuchung, dann können die mich mal das sitze ich aus.
Wenn ich nachschauen will sagt man das hier das. Eigentlich ja auch egal, weil ich das eh nicht habe.
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Weiterhin teilt man mir jedesmal auf der Startseite mit , dass ich nen offenen Rechnungsbetrag hätte.
Und noch ne Frage, wie kann ich den Knallkörpern von O2 denn per eMail meinen Meinng dazu mitteilen.
Nen Brief habe ich keinen Bock drauf und kostet mich ja dann auch wieder Postgebühren.
Nen Brief habe ich keinen Bock drauf und kostet mich ja dann auch wieder Postgebühren.
Jackred schrieb:Ich hatte grade angesetzt, einen hilfestellenden Beitrag zu Deinen ersten beiden Beiträgen zu verfassen.
wie kann ich den Knallkörpern von O2 denn per eMail meinen Meinng dazu mitteilen.
Nen Brief habe ich keinen Bock drauf und kostet mich ja dann auch wieder Postgebühren.
Nach Deinem Beitrag #3 (siehe Zitat) sehe ich davon ab. Irgendwie sträuben sich meine Finger und streikt die Tasta&(%"§=.€
Fuchs schriebIch hatte grade angesetzt, einen hilfestellenden Beitrag zu Deinen ersten beiden Beiträgen zu verfassen.Dito! Ich hatte ihn grad zur Weiterleitung kopieren wollen
Nach Deinem Beitrag #3 (siehe Zitat) sehe ich davon ab. Irgendwie sträuben sich meine Finger und streikt die Tasta&(%"§=.€
Zum Thema E-Mail anworte ich mal netter als du es scheinbar tust:
Gibts nicht, find dich damit ab.
P.S.:
Wie kann man sich nur so unnötig selbst ins Abseits stellen?
Gibts nicht, find dich damit ab.
P.S.:
Wie kann man sich nur so unnötig selbst ins Abseits stellen?
n i c h t n u r a b b u c h u n g s k u n d e n , auch s e l b s t z a h l e r sind betroffen !
hallo nicht_zu_fassen !
du willst den "rest" vor gericht vortragen....
habe ähnliche bedenken, hier "vorzutragen"...
der feind liest ja mit...
oder auch: landet meine antwort an dich auf dem allgemeinen forum ? werde es ja gleich sehen...
hallo auch an alle opfer der willkürlich unterstellten rufnummern wie 6565 etc., die von O2 vorinstalliert sind ! (VGL. forum "telekom-hilft" bei "schulleitung" !)
bin nicht so bewandert mit internet und foren etc. wie kann man zu einzelnen autoren kontakt aufnehmen / anbieten, ohne die ganze nation zu informieren ?
was hältst du von bekanntgabe der eigenen emailadresse hier auf die gefahr hin, dass man zig ungebetene antworten erhält, die man löschen muss ?
werde wohl auch vor gericht gehen, da O2-prüfbericht ("fehlerlose technik bei uns im hause") nicht darüber hinwegtäuscht, dass ich bestimmte rufnummern (z.b. 6565) n i c h t gewählt habe und dennoch zahlen soll.
ich bemängele allgemeine rechtsunsicherheit bei sog. "hosentaschen-rufnummern", falls (parteiische !) anbieter-"prüfberichte" deren angebliche unschuld beweisen sollen. Absurd: wieso sollten sie fehler zugeben bzw. nicht sofort beheben und verschweigen ? meine "prüfung" erfolgte 3 monate nach dem angeblichen telefonat.
TKG §45 abs. 4 - glaube ich - sagt sinngemäß:
"falls prüfbericht fehlerlose technik ergibt, gilt die telefonverbindung in der regel als widerleglich zustandegekommen. ausnahmen: wenn tatsachen dafür sprechen, dass dritte im spiel sind".
a.) bei 77777 und 6565 gilt das m.e. , zumal bei permanenter tastensperre: diese nummern wählen
sich nicht zufällig in der hosentasche. (ich kannte 6565 gar nicht, bevor ich googelte.)
b.) hast du - wie ich - objektive tatsachenbeweise / zeugen für die unmöglichkeit, in der
betreffenden zeit telefoniert zu haben ? diese wären vor gericht zweckmäßig.
nun schließe ich mich dir an und werde "rest" erstmal verschweigen.
aber bitte sende / t doch massenhaft - sinnvolle - kommentare zu o.a. fragen / ereignissen !
danke im voraus !
PS: "email-benachrichtigungs-abo", das man hier oben ankreuzen kann, kostet oder ist gratis ?
hallo nicht_zu_fassen !
du willst den "rest" vor gericht vortragen....
habe ähnliche bedenken, hier "vorzutragen"...
der feind liest ja mit...
oder auch: landet meine antwort an dich auf dem allgemeinen forum ? werde es ja gleich sehen...
hallo auch an alle opfer der willkürlich unterstellten rufnummern wie 6565 etc., die von O2 vorinstalliert sind ! (VGL. forum "telekom-hilft" bei "schulleitung" !)
bin nicht so bewandert mit internet und foren etc. wie kann man zu einzelnen autoren kontakt aufnehmen / anbieten, ohne die ganze nation zu informieren ?
was hältst du von bekanntgabe der eigenen emailadresse hier auf die gefahr hin, dass man zig ungebetene antworten erhält, die man löschen muss ?
werde wohl auch vor gericht gehen, da O2-prüfbericht ("fehlerlose technik bei uns im hause") nicht darüber hinwegtäuscht, dass ich bestimmte rufnummern (z.b. 6565) n i c h t gewählt habe und dennoch zahlen soll.
ich bemängele allgemeine rechtsunsicherheit bei sog. "hosentaschen-rufnummern", falls (parteiische !) anbieter-"prüfberichte" deren angebliche unschuld beweisen sollen. Absurd: wieso sollten sie fehler zugeben bzw. nicht sofort beheben und verschweigen ? meine "prüfung" erfolgte 3 monate nach dem angeblichen telefonat.
TKG §45 abs. 4 - glaube ich - sagt sinngemäß:
"falls prüfbericht fehlerlose technik ergibt, gilt die telefonverbindung in der regel als widerleglich zustandegekommen. ausnahmen: wenn tatsachen dafür sprechen, dass dritte im spiel sind".
a.) bei 77777 und 6565 gilt das m.e. , zumal bei permanenter tastensperre: diese nummern wählen
sich nicht zufällig in der hosentasche. (ich kannte 6565 gar nicht, bevor ich googelte.)
b.) hast du - wie ich - objektive tatsachenbeweise / zeugen für die unmöglichkeit, in der
betreffenden zeit telefoniert zu haben ? diese wären vor gericht zweckmäßig.
nun schließe ich mich dir an und werde "rest" erstmal verschweigen.
aber bitte sende / t doch massenhaft - sinnvolle - kommentare zu o.a. fragen / ereignissen !
danke im voraus !
PS: "email-benachrichtigungs-abo", das man hier oben ankreuzen kann, kostet oder ist gratis ?
schulleitung schrieb:PS: "email-benachrichtigungs-abo", das man hier oben ankreuzen kann, kostet oder ist gratis ?Das ist kostenfrei, wie deine mehr oder minder sinnvollen Beiträge, welxhe auch unleserlich und unübersichtlich sind.
Gruß
schulleitung schrieb:Hier für dich der Link zur privaten Nachricht: KLICK[/color]
oder auch: landet meine antwort an dich auf dem allgemeinen forum ? werde es ja gleich sehen...
zur letzten (lustigen) nachricht von sandroschubert !!
aber auch für alle 0pfer dieser "hosentaschen-nummern", die O2 bereichern !
danke für hinweis. werde mich um übersicht bemühen. was war oder ist dir unklar ?
kläre gern auf. (ist mein beruf !)
habe aber - im gegensatz zu dir - geschafft, druckfehler zu vermeiden. aber das finde ich bei dir auch nicht schlimm.
da du mir so lieb und konstruktiv geantwortet hast, obwohl ich mich als "netzanfänger" outete,
hast du eine tolle mischung zwischen spass und ernst hingekriegt, die mich immer wieder beim lesen schmunzeln lässt. danke !
weißt du auch problemlösungstipps für die von O2 evtl. technisch vorbereitete betrugsmasche (vorinstallierung von teuren "problemnummern" auf sim-karten, die kein mensch braucht !) und die bösen folgen auf den O2-rechnungen ("dritte hacken sich ein und verursachen kosten, von denen n u r O2 profitiert !) ---- s. meine vorigen evtl. unübersichtlichen beiträge ! ?
(habe sie mir nochmal durchgelesen. sie sind doch glasklar oder ?)
nochmal zusammengefasst :
der technische prüfbericht nach § 45 TKG beweist g a r n i c h t s
d a r ü b e r , ob sich dritte in die leitung eingehackt haben, sondern höchstens, ob im hause O2
defekte vorliegen oder vorlagen (die O2 doch "heimlich" jederzeit reparieren kann !)
daher gibt es keine rechtsgrundlage für zahlung dieser "hosentaschen-nummern" durch den kunden. diese nummern konnten - wegen tastensperren und zeugenaussagen - vom kunden n i c h t angewählt werden ! dafür gibt es unzählige beispiele im netz !
hier müssen gerichte sofort rechtssicherheit schaffen. dafür suche ich "mitstreiter" !
danke für sinnvolle beiträge und schönen abend !!!!
aber auch für alle 0pfer dieser "hosentaschen-nummern", die O2 bereichern !
danke für hinweis. werde mich um übersicht bemühen. was war oder ist dir unklar ?
kläre gern auf. (ist mein beruf !)
habe aber - im gegensatz zu dir - geschafft, druckfehler zu vermeiden. aber das finde ich bei dir auch nicht schlimm.
da du mir so lieb und konstruktiv geantwortet hast, obwohl ich mich als "netzanfänger" outete,
hast du eine tolle mischung zwischen spass und ernst hingekriegt, die mich immer wieder beim lesen schmunzeln lässt. danke !
weißt du auch problemlösungstipps für die von O2 evtl. technisch vorbereitete betrugsmasche (vorinstallierung von teuren "problemnummern" auf sim-karten, die kein mensch braucht !) und die bösen folgen auf den O2-rechnungen ("dritte hacken sich ein und verursachen kosten, von denen n u r O2 profitiert !) ---- s. meine vorigen evtl. unübersichtlichen beiträge ! ?
(habe sie mir nochmal durchgelesen. sie sind doch glasklar oder ?)
nochmal zusammengefasst :
der technische prüfbericht nach § 45 TKG beweist g a r n i c h t s
d a r ü b e r , ob sich dritte in die leitung eingehackt haben, sondern höchstens, ob im hause O2
defekte vorliegen oder vorlagen (die O2 doch "heimlich" jederzeit reparieren kann !)
daher gibt es keine rechtsgrundlage für zahlung dieser "hosentaschen-nummern" durch den kunden. diese nummern konnten - wegen tastensperren und zeugenaussagen - vom kunden n i c h t angewählt werden ! dafür gibt es unzählige beispiele im netz !
hier müssen gerichte sofort rechtssicherheit schaffen. dafür suche ich "mitstreiter" !
danke für sinnvolle beiträge und schönen abend !!!!
andante !
danke !
danke !
schulleitung schrieb:
danke für hinweis. werde mich um übersicht bemühen. was war oder ist dir unklar ?
kläre gern auf. (ist mein beruf !)
Ich hoffe du erklärt besser als du schreibst.
habe aber - im gegensatz zu dir - geschafft, druckfehler zu vermeiden. aber das finde ich bei dir auch nicht schlimm.
Musst du auch nicht, da liegen sehr große Steine im Glashaus.
da du mir so lieb und konstruktiv geantwortet hast, obwohl ich mich als "netzanfänger" outete,
hast du eine tolle mischung zwischen spass und ernst hingekriegt, die mich immer wieder beim lesen schmunzeln lässt. danke !
Kein Problem, ich bin hier für die Stimmung zuständig.
(habe sie mir nochmal durchgelesen. sie sind doch glasklar oder ?)
Für mich nicht, eher unsortiert und wirr, macht aber nichts. Ich bin hier nicht das Mass der Dinge.
hier müssen gerichte sofort rechtssicherheit schaffen. dafür suche ich "mitstreiter" !
Was sollen Mitstreiter bringen? Es gibt keine Sammelklagen in Deutschland, ausserdem haben die anderen Anbieter die gleichen Probleme bzw. die Kunden der Anbieter. Ich wünsche Dir dennoch viel Glück vor Gericht.
Gruß
schulleitung schrieb:Dir wird wohl nichts Anderes übrig bleiben, als Dir Dein Recht zu erstreiten. Ob dazu das Forum das probate Mittel ist, bezweifle ich. Für solche Zwecke gibt es in unserem Rechtsstaat geeignetere Wege. Meine Empfehlung wäre die Konsultation eines Rechtsanwalts.
hier müssen gerichte sofort rechtssicherheit schaffen.
Ob O2 und die anderen Anbieter es allerdings auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen, ist fraglich. Meine persönliche Vermutung ist, dass irgendwo auf dem Weg bis zu einem Urteil eingelenkt werden würde.
Das Geltendmachen von Forderungen für Drittanbieter-"Leistungen" durch O2 sehe ich übrigens auch sehr kritisch.
Deine ersten Beiträge in diesem Forum waren auch aus meiner Sicht leider schwer verständlich und kaum nachvollziehbar. Aber so langsam scheinst Du den Dreh herauszubekommen, wie man sich in einem Forum artikuliert.
Hallo @schulleitung
bei mir ist das Problem kein Abo oder "Taschenanruf"
@02 Moderatoren
Mein Brief an die Abteilung Recht + Inkasso müsste bei Telefonica Germany eingetroffen sein.
Schreibt man dort schon die angeforderte Bestätigung?
bei mir ist das Problem kein Abo oder "Taschenanruf"
@02 Moderatoren
Mein Brief an die Abteilung Recht + Inkasso müsste bei Telefonica Germany eingetroffen sein.
Schreibt man dort schon die angeforderte Bestätigung?
Hallo nicht_zu_fassen,
dein Anliegen wird derzeit bearbeitet. Hab bitte noch ein wenig Geduld.
Lieben Gruß,
Ronny
dein Anliegen wird derzeit bearbeitet. Hab bitte noch ein wenig Geduld.
Lieben Gruß,
Ronny
hallo fuchs
und andere "mitstreiter" !
z.b. nicht_zu_fassen und alle, die hier für positive stimmung sorgen !
danke für kommentare!
das TKG sieht fälle, in denen ein fehlerloser prüfbericht n i c h t beweist, dass der kunde das strittige telefonat s e l b s t führte- dann nämlich, wenn "tatsachen dafür sprechen", dass dritte sich "beteiligten", d.h. einhackten.
O2-mitarbeiter schrieb selbst, dass ihm in seiner gesamten dienstzeit noch nicht ein einziger prüfbericht vorkam, der fehler enthielt. warum auch ? darum eben ist diese (parteiische) stellungnahme ohne objektive bedeutung. da ich beweisen kann, dass mein handy zur betreffenden zeit nicht berührt wurde u n d die permanente tastensperre eingeschaltet war, gelten die voraussetzungen des TKG für o.a. fälle.
also suche ich mitsteiter, gerichtsurteile und rechtsanwälte, die ähnliche erfahrungen machten oder gerade machen. finde das sinnvoll, da sammelklagen auch in deutschland mehr bewegen, schon allein wegen der moralischen stützen.
bitte mal nachlesen bei sehr guten kommentaren auf
"kanzlei-hollweck.de" (versierter anwalt in berlin) !
auf bald !
und andere "mitstreiter" !
z.b. nicht_zu_fassen und alle, die hier für positive stimmung sorgen !
danke für kommentare!
das TKG sieht fälle, in denen ein fehlerloser prüfbericht n i c h t beweist, dass der kunde das strittige telefonat s e l b s t führte- dann nämlich, wenn "tatsachen dafür sprechen", dass dritte sich "beteiligten", d.h. einhackten.
O2-mitarbeiter schrieb selbst, dass ihm in seiner gesamten dienstzeit noch nicht ein einziger prüfbericht vorkam, der fehler enthielt. warum auch ? darum eben ist diese (parteiische) stellungnahme ohne objektive bedeutung. da ich beweisen kann, dass mein handy zur betreffenden zeit nicht berührt wurde u n d die permanente tastensperre eingeschaltet war, gelten die voraussetzungen des TKG für o.a. fälle.
also suche ich mitsteiter, gerichtsurteile und rechtsanwälte, die ähnliche erfahrungen machten oder gerade machen. finde das sinnvoll, da sammelklagen auch in deutschland mehr bewegen, schon allein wegen der moralischen stützen.
bitte mal nachlesen bei sehr guten kommentaren auf
"kanzlei-hollweck.de" (versierter anwalt in berlin) !
auf bald !
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